Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
24.03.14, 13:17
Aktualisiert
24.03.14, 13:17
Beschlussvorlage (1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 13/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 21.03.2014 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat 1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) beschlossen. In gleicher Sitzung wurde zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes C 19 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung gemäß § 16 BauGB beschlossen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 19 liegt im Süden der Ortslage Merzenich und wird begrenzt von der B 264, dem Ellebach und der damals schon vorhandenen Ortsrandbebauung der Straßenzüge „Kettenweg, Am Thiefental, Zum Mühlendriesch“ und der „Mühlenstraße“. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 war die rege Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken für einen längeren Zeitraum sicherzustellen. Das Bebauungsplangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 11,03 Hektar (ha) gliedert sich in ein Wohn- und ein Mischgebiet. Östlich und westlich des „Valdersweg“ an der B 264 wurden auch unter Berücksichtigung vorhandenen Immissionen Mischgebietsflächen in einer Gesamtgröße von rd. 5,5 ha zu Ansiedlung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben ausgewiesen. Der übrige rd. 5,53 ha große, westlich des „Valdersweg“ liegende Planbereich des C 19 wurde als WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen. In den Bereichen der Mischgebiete im Bebauungsplangebiet des C 19 wurden bisher keine einschränkenden Regelungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung getroffen. Somit sind generell jegliche Nutzungen gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig. Ziel und Zweck der der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 ist die dauerhafte und positive Entwicklung des Gebietes. Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten Änderungen der textlichen Festsetzungen einige der derzeit allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie folgt ausgeschlossen werden: Die in den Bereichen der „Mischgebiete“ gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros werden ausgeschlossen. Drucksache 13/2014 Seite - 2 - Weiterhin werden die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Damit während des Bauleitplanverfahrens keine den Änderungen widersprechenden Planungen zugelassen werden können, wurde am 28.06.2014 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB gemäß § 16 BauGB beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 20.07.2012 öffentlich bekannt gemacht. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren am 20.07.2014 außer Kraft. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern. Anderenfalls sind mögliche Bauanträge, die den Zielen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 widersprechen, ggfls. positiv zu bescheiden. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. (Harzheim) (Lüssem)