Daten
Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
24.03.14, 13:17
Aktualisiert
24.03.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 13/2014
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 21.03.2014
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
1.Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 28.06.2012 die Aufstellung
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich)
beschlossen. In gleicher Sitzung wurde zur Sicherung der Planung für den
Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes C 19 eine Veränderungssperre
nach § 14 BauGB als Satzung gemäß § 16 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Merzenich C 19 liegt im Süden der Ortslage
Merzenich und wird begrenzt von der B 264, dem Ellebach und der damals schon
vorhandenen Ortsrandbebauung der Straßenzüge „Kettenweg, Am Thiefental, Zum
Mühlendriesch“ und der „Mühlenstraße“.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 war die rege
Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken für einen längeren Zeitraum
sicherzustellen. Das Bebauungsplangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 11,03 Hektar
(ha) gliedert sich in ein Wohn- und ein Mischgebiet.
Östlich und westlich des „Valdersweg“ an der B 264 wurden auch unter Berücksichtigung
vorhandenen Immissionen Mischgebietsflächen in einer Gesamtgröße von rd. 5,5 ha zu
Ansiedlung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben ausgewiesen. Der übrige
rd. 5,53 ha große, westlich des „Valdersweg“ liegende Planbereich des C 19 wurde als
WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen.
In den Bereichen der Mischgebiete im Bebauungsplangebiet des C 19 wurden bisher
keine einschränkenden Regelungen bezüglich der Art der baulichen Nutzung getroffen.
Somit sind generell jegliche Nutzungen gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
zulässig.
Ziel und Zweck der der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 ist die
dauerhafte und positive Entwicklung des Gebietes. Zur Sicherung der vorhandenen und
angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten Änderungen der textlichen
Festsetzungen einige der derzeit allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
wie folgt ausgeschlossen werden:
Die in den Bereichen der „Mischgebiete“ gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen
Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros werden
ausgeschlossen.
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Weiterhin werden die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Damit während des Bauleitplanverfahrens keine den Änderungen widersprechenden
Planungen zugelassen werden können, wurde am 28.06.2014 eine Veränderungssperre
nach § 14 BauGB gemäß § 16 BauGB beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 20.07.2012 öffentlich bekannt
gemacht. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren
am 20.07.2014 außer Kraft.
Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, die Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern.
Anderenfalls sind mögliche Bauanträge, die den Zielen der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 19 widersprechen, ggfls. positiv zu bescheiden. Der
Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Merzenich C 19 (Ortschaft Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung zur
1.
Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß §
10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
(Harzheim)
(Lüssem)