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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling - Personelle Auswirkungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
155 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
16.10.12, 06:16
Aktualisiert
16.10.12, 06:16
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 47/2012 2. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling - Personelle Auswirkungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.10.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 47/2012 2. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Erwin Esser und Wolfram Semrau 15.10.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling - Personelle Auswirkungen Beschlussentwurf: Der Rat stimmt der Vorlage 47/2.Ergänzung/2012 zu. Es werden drei Stellen nach A7 geschaffen. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, sukzessive bis zum Jahr 2014 im Bereich „Feuerwehr und Rettungswesen“ drei Stellen nach Umwandlung in A10 Stellen auszuweisen. Die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtliche Wachverstärkung wird mit sofortiger Wirkung auf 7,00 € angehoben. Sachdarstellung: 1. Problem Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Wesseling legt die für Wesseling erforderlichen Schutzziele fest. Zur Erreichung dieser Schutzziele sind die entsprechenden personellen Ressourcen durch die Freiwillige Feuerwehr Wesseling mit integrierter hauptamtlicher Wache sicherzustellen. 2. Lösung Es bedarf in Wesseling ehren- und hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, die gemeinsam die personelle Mindestbesetzung der ersten Einheit (Wachbesatzung) sicherstellen. Hierbei verstärken die ehrenamtlichen Angehörigen insbesondere an Wochenenden und Feiertagen die hauptamtlichen Angehörigen im Brandschutz. Durch die hauptamtlichen Angehörigen, die in Wachabteilungen (24 Stunden-Dienst) eingeteilt sind, sollen „rund um die Uhr“ grundsätzlich drei Funktionen im Brandschutz gestellt werden. Von Montag bis Freitag sollen durch den Tageswechseldienst drei weitere Funktionen im Brandschutz sichergestellt werden. An Zeiten, in denen der Tageswechseldienst nicht zur Verfügung steht, sollen bis zu drei Funktionen überwiegend durch ehrenamtliche Angehörige sichergestellt werden. Bei der Personalbemessung müssen die gesamten Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Wesseling betrachtet werden. Dabei sind zum einen die Ziele des Brandschutzbedarfsplanes als auch die Erfordernisse des Rettungsdienstes transparent zu machen und zu beachten (Anlage 1). Einsatzdienst Die zu besetzenden Funktionen auf der Wache stellen sich wie folgt dar: 2 Funktionen – Löschfahrzeug - x 24 Stunden 1 Funktion – Drehleiter - x 24 Stunden 1 Funktion – Notarzteinsatzfahrzeug - x 24 Stunden 3 Funktionen weiterer Brandschutz x 24 Stunden 2 Funktionen – Rettungswagen (RTW) 1 - x 24 Stunden 2 Funktionen – Rettungswagen 2 - x 16 Stunden 2 Funktionen – Krankenwagen (KTW) - x 12 Stunden Gesamtstundenaufwand: ~ 94.234 Stunden In den vergangenen Jahren leisteten die Schichtdienstbeamten tatsächlich im Schnitt 87 Schichten. Berücksichtigt sind hierbei Urlaub, Krankheit und Fortbildungsverpflichtungen im Tagesdienst. 27 Mitarbeiter x 87 Schichten à 24 Std = 56.376 Stunden Verbleibt zunächst ein Überhang von = 37.858 Stunden Durch das Ehrenamt sollen zukünftig abgedeckt werden: (zuzüglich ca. 392 Stunden für Dienste an Feiertagen) Somit verbleiben 5.844 Stunden 32.014 Stunden Die werden abgedeckt von 9 Mitarbeitern im 48 Stundenschichtdienst, Rettungswesen 2 Mitarbeitern im 48 Stundenschichtdienst, Tageswechseldienst 2 Mitarbeitern im 48 Stundenschichtdienst, befristet beschäftigt Somit verbleibt derzeit abschließend ein Delta von = 18.144 Stunden = 4.032 Stunden = 4.032 Stunden 5.806 Stunden Das bedeutet ein Delta von rund 3 Kräften (drei Stellen). Ehrenamtliche Wachverstärkung Die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte zur Wachverstärkung wird insbesondere an den Wochenenden stattfinden: 3 Funktionen Samstag von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr = 48 Stunden 1 Funktion Sonntag von 0:00 Uhr bis 8:00 Uhr = 8 Stunden 3 Funktionen Sonntag von 8:00 Uhr bis 24:00 Uhr = 48 Stunden 1 Funktion Sonntag von 0:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr = 8 Stunden Gesamt: 112 Stunden / Wochenende x 52,17 Wochen = 5.844 Stunden. Zusätzlich sind Feiertage zu berücksichtigen, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Bei durchschnittlich 7 Feiertagen x 56 Stunden ergibt dies 392 Stunden. Somit sollten durch ehrenamtliche Angehörige insgesamt an 6.216 Stunden Wachdienst sichergestellt werden. Die Bereitschaft der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zur Ableistung von Diensten auf der Feuerwache soll verstärkt genutzt werden. Hierbei erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die im Einzelfall bis zur steuerrechtlich zulässigen Höhe in Höhe von 175 € monatlich gewährt wird. Tageswechseldienst Neben den Anforderungen, die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, sind auch organisatorische Betrachtungen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlicher Wache anzustellen (Anlage 2). Damit die administrativen, projektbezogenen und operativen Führungsaufgaben (Bereichs- und Abteilungsleitung) in ausreichender Güte erledigt werden, ist qualifiziertes Personal erforderlich, das die Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgeschlossen hat. Ferner muss der Umfang und die Arbeitsmenge jeder Abteilung durch eine Führungskraft beherrschbar sein. Darüber hinaus müssen Zeiten für Fortbildung (Verpflichtungen bestehen hierzu) im Einsatzdienst zur Verfügung stehen. Durch insgesamt 5 Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes kann die Bereichs- und Abteilungsleitung mit gleichzeitiger Wahrnehmung von Einsatzdienstfunktionen kostengünstig gewährleistet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass durch diese Mitarbeiter und die Wachabteilungsleitungen gewährleistet ist, dass notwendige Führungspositionen im Einsatzfall (z.B. Zugführer) besetzt werden können, wenn hierfür die Notwendigkeit besteht. Für den Stellenplan bedeutet dies somit, dass zunächst drei neue Stellen, die sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ergeben, zusätzlich eingerichtet werden müssen. Zudem müssen sukzessive bis zum Jahr 2014 drei Stellen in Stellen des gehobenen Dienstes (A 10) umgewandelt werden. 3. Alternativen werden derzeit nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Der zusätzliche Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger führt zu einer höheren Aufwandsentschädigungsbeträgen von jährlich insgesamt rund 43.500 €. Damit kann eine Vergütung von umgerechnet 7 Euro / erfolgen. Durch die Etablierung des Tageswechseldienstes, bei dem Führungskräfte neben den administrativen, projektbezogenen und operativen Aufgaben gleichzeitig feste Funktionen im Einsatzdienst nach Dienstplan besetzen, ist die Einrichtung von nur drei Planstellen ausreichend. Hierbei sollten zunächst drei Planstellen der Besoldungsgruppe A 7 neu in den Stellenplan aufgenommen werden. Hierdurch erhöhen sich die Personalaufwendungen (nach der KGSt-Tabelle) um jährlich 131.400 €. Bis zum Jahr 2014 sollen insgesamt drei geeignete Beamte den Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst absolviert haben. Die Verwaltung sollte ermächtigt, dass nach Abschluss der einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen insgesamt drei Planstellen nach Besoldungsgruppe A 10 angehoben werden. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung von rund 24.600 € auf 156.000€. Als Kompensation kann nach bisheriger Betrachtung bei anhaltender Belastbarkeit der erarbeiteten Betrachtungen im Jahr 2017 eine Planstelle A 7 entfallen, da die Abrechnungsaufgaben für den Rettungsdienst dann durch einen Mitarbeiter des Brandschutzes wahrgenommen werden, so dass die ansetzbaren Kosten dann über den Rettungsdienst abrechenbar sind. Die Mehrkosten aus den Stellenanhebungen dürften hierdurch aufgefangen werden. Die Mehrkosten sinken dadurch von ca. 156.000 € auf rund 112.200 €.