Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
07.11.12, 04:04
Aktualisiert
22.11.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 159/2012
05.10.2012
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.11.2012
Sachstandsbericht zum Ergebnis des Einplanungsgespräches im September 2012
Am 26.09.2012 fand bei der Bezirksregierung Köln das Einplanungsgespräch für straßenbauliche
Fördermaßnahmen statt. Das Ergebnis des Gesprächs ist vorbehaltlich der schriftlichen Mitteilung
des Einplanungsbescheides in der beigefügten Tabelle der Anlage 1 dargestellt.
Seitens des Landesministeriums wurden ab dem Jahr 2013 gravierende Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung kund getan. Insofern sollen ab 2013 zunächst nur noch Maßnahmen gefördert werden,
die dem Eisenbahnkreuzungsgesetz unterliegen, Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbtrieb
Strassen NRW sind oder Teil einer Gesamtmaßnahme mit bereits begonnenen Bauabschnitten darstellen.
Durch die o.g. Kriterien sind alleine für das bevorstehende Einplanungsjahr 2013 fünf Maßnahmen in
der Baulast des Kreises betroffen, die nunmehr nicht wie geplant realisiert werden können. Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen:
1.
2.
3.
4.
5.
K 34, Ausbau der OD Nettersheim - Frohngau
K 1, Ausbau der Ortsdurchfahrt in Euskirchen - Kuchenheim
K 41, Ortsdurchfahrt Freilingen
K 81, Zubringer Mechernich - Strempt zur B 266 einschl. Nebenanlage (Radweg)
Ausbau der K 34 in der OD Harzheim
Für die Kreisstraße 81 wird noch geprüft, ob die Aufrechterhaltung des Einplanungsjahres 2013 aufgrund der gemeinschaftlichen Maßnahme zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Knotenpunkt mit
der B 266 erfolgen kann.
Darüber hinaus besteht für die verbleibenden 26 Maßnahmen in der Baulast des Kreises, die ab 2014
eingeplant sind, keine Planungssicherheit mehr.
Insgesamt würden für die kommenden drei Haushaltsjahre entsprechend der derzeitigen Planungen
somit rund 10 Mio. € Förderungen für Maßnahmen in der Baulast des Kreises entfallen. Dieser Betrag
erhöht sich noch um rund 7,8 Mio. € entfallende Förderungen für die kreisangehörigen Kommunen.
Seitens der Kreisverwaltung wurde während des Termins darum gebeten auch Gemeinschaftsmaßnahmen mit Städten und Gemeinden prioritär zu behandeln und hierfür das Einplanungsjahr 2013
aufrecht zu erhalten. Hierauf wurde insoweit eingegangen, als dass eine Reserveliste mit Maßnahmen vermerkt wurde, um bei entgegen der Erwartungen frei werdender Mittel hierauf zurück greifen
-2zu können. Einem Verbleib im Einplanungsjahr 2013 wurde aufgrund der zu erwartenden hohen Gesamtmenge von Maßnahmen dieser Kategorie jedoch nicht zugestimmt.
Die restriktive Haltung der Landesregierung ab dem Jahr 2013 wird darin begründet, dass bis zum
endgültigen Auslaufen der Förderung aus dem Entflechtungsgesetz im Jahr 2019 bereits jetzt für den
Großteil der Mittel Verpflichtungen aus bewilligten Maßnahmen bestehen.
Eine Fortführung der kommunalen Förderungen über das Jahr 2019 hinaus wird aufgrund der laufenden Gespräche zwischen Landes- und Bundesregierung derzeit für nicht realistisch angesehen.
Die für Radwegebaumaßnahmen vorgesehenen Gelder der Landesregierung werden weiter uneingeschränkt eingeplant.
Die vom Kreis für den Ausbau der K 24, von der L 11 bei Antweiler bis zum Kreisverkehrsplatz Billig
vorsorglich beantragte Förderung zur grundhaften Erneuerung der Fahrbahn in 2013 wird entgegen
der o.g. Regelungen bereits in 2012 bewilligt. Die benötigten Mittel wurden von der Verwaltung für
den Haushalt 2013 angemeldet. Die Einzelheiten dieser Maßnahme werden in einer separaten Beschlussvorlage dargelegt.
Als neu einzuplanende Maßnahmen wurden seitens des Kreises folgende Straßenabschnitte vorgeschlagen:
K 7, Grundhafte Erneuerung der OD Gemünd – Malsbenden
K 79, Ausbau und grundhafte Erneuerung von der OD Rohr bis OD Tondorf
K 27, Ausbau der OD Mechernich Voißel
für 2013
für 2014
für 2014
Die Maßnahmen für die Kreisstraßen 7 und 79 wurden für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Einplanung
für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Voißel wurde für 2015 vorsehen. Alle neuen Maßnahmen werden
in separaten Beschlussvorlagen noch dargestellt.
Seitens der Verwaltung wird aufgrund der oben aufgeführten Planungsunsicherheit dringender Handlungsbedarf zur Kommunikation der Thematik über die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vertretungen in den Landes- und Bundesgremien gesehen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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