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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung – Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
239 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung – 
Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung – 
Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung – 
Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung – 
Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung – 
Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-98/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.06.2016 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung – Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagenen Erweiterungsplanungen der Kindertagesstätten Sterntaler und Waldkindergarten. Als Option für eine neu zu errichtende Kindertagesstätte soll die städtische Fläche a) an der Grundschule Kirdorf b) am Bahngelände (Rückseite Kolpingstraße) dienen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits im vorangegangenen Jugendhilfeausschuss ist verwaltungsseitig dargelegt worden, dass weitere Kindertagesbetreuungsplätze geschaffen werden müssen, um dem Betreuungsbedarf in der Stadt Bedburg Rechnung zu tragen. Der gestiegene Bedarf resultiert aus folgenden Faktoren:       Qualifizierung der bestehenden Kindertageseinrichtungen (dadurch teilweise ein NettoPlatzverlust) Abbau von Überbelegungen in den bestehenden Einrichtungen Bedarfszuwachs in der Betreuung der U3/U2 - jährigen Kinder (vor allem im U2 Bereich steigt die Bedarfsnachfrage stetig) Steigerungsrate inklusiver Kinder Erhöhte Migration Erschließung neuer Wohngebiete In Anbetracht der Daten fehlen spätestens ab dem Sommer 2018 ff. etwa 80 – 90 Plätze in der institutionellen Kindertagesbetreuung. Nach den aktuellen KiBiz Vorgaben entspricht dies in etwa 5 Kindergartengruppen. Als Erweiterung der bestehenden Einrichtungen kommen aktuell lediglich noch die Kita-Sterntaler und der Waldkindergarten in Frage – dies jeweils mit einer Gruppe. Der Beratungsstand bei beiden Vorhaben stellt sich wie folgt dar: Kita Sterntaler Nachdem die Einrichtung bis letztes Jahr noch keine Qualifizierungsabsichten hatte, wurde diese – vor allem auf Wunsch der Elternschaft – nun doch in Angriff genommen. Darüber hinaus ist bei der letzten Begehung mit dem Landschaftsverband deutlich geworden, dass im relativ alten Bestand Einiges verändert werden müsste, wenn sich die Kindertagesstätte konzeptionell anders aufstellen möchte. Die beteiligten Partner (Kath. Kirchengemeinde als jetziger Eigentümer und die AWO als Träger der Einrichtung) können sich eine Erweiterung um eine weitere Gruppe sehr gut vorstellen. Erste Verhandlungen wurden in Angriff genommen; konkretere Ergebnisse werden zeitnah vorgestellt. Für den Bau der Erweiterungsgruppe kann die Stadt Bedburg Fördermittel des Landes erhalten (180.000,- €). Ein konkreter Kostenrahmen wird derzeit vom Architekt erarbeitet und im Ausschuss vorgelegt Waldkindergarten Der Waldkindergarten hat der Verwaltung signalisiert erweitern zu wollen. Diesem Vorhaben steht die Verwaltung auch positiv gegenüber und hält die Erweiterung um eine Gruppe für sinnvoll. Dies ist auf dem bestehenden Gelände jedoch nicht möglich. Angrenzend befindet sich ein Feld im Besitz von RWE Power, welches als Baugebiet entwickelt werden soll. Laut den Vertretern des Waldkindergarten ist RWE Power gegenüber dem Vorhaben der Erweiterung offen. Allerdings muss für diese Fläche erst einmal das Planungsrecht geändert werden. Entsprechende Anträge sollen bald vom Eigentümer gestellt werden. Danach kann die weitere Planung der Erweiterung und die Finanzplanung fortgeführt werden. Da darüber hinaus keine weiteren Ausbaumöglichkeiten mehr vorhanden sind, ist für noch ausstehenden Bedarf von 3 Gruppen ausschließlich ein Neubau zielführend. Gelder für einen Neubau wurden im Haushalt 2016 schon teilweise eingestellt, müssen in den nächsten beiden Haushaltsjahren aber noch einmal konkreter beziffert werden. Vorstellbar wäre auch eine Beschlussvorlage WP9-98/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzierung über ein Investment, wie es schon bei einigen Einrichtungen in Bedburg praktiziert wird. Zu entscheiden wäre zum jetzigen Zeitpunkt die Standortfrage. Für den Bau einer 3-gruppigen Kindertagesstätte bedarf es mit Außengelände, Verkehrsflächen und Parkplätzen etwa 1.800 – 2.000 qm². Zudem sollte eine gute Erreichbarkeit gegeben sein. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachdienst 5 kommen zwei städtische Bauflächen in Frage. 1. Fläche - zwischen der Kolpingstraße und der Bahnlinie (Anlage 1.) 2. Fläche - der Sportplatz hinter der Grundschule Kirdorf (Anlage 2.) 1. Fläche zwischen der Kolpingstraße und der Bahnlinie Die 1. Fläche befindet sich zwischen der Kolpingstraße und der naheliegenden Bahnlinie. Das gesamte Grundstück lässt sich in der zweiten Häuserreihe der Kolpingstraße verorten. Es bestehen bereits angefertigte Planzeichnungen, welche die Fläche als neues Wohngebiet ausweisen. Laut dem FD 5 könnte der Neubau einer Kindertageseinrichtung an das Baugebiet grenzen. Die Lage und Größe des Geländes entspricht grundsätzlich allen Anforderungen, die für einen Kindergarten für gut befunden werden. Mitte 2017 soll mit der Bebauung des Wohngebietes begonnen werden. Ein Neubau könnte auch schon vor Abschluss des Planverfahrens starten. Vor dem Beginn eventueller Bauarbeiten müsse eine Abtragung von Geröll und Gebüsch erfolgen. Der zu veranschlagende Arbeitsaufwand ist schwer zu kalkulieren und könnte zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Die Zuwege zu der gesamten Fläche sind von zwei kleineren Stichstraßen, welche jeweils von der Kolpingstraße abgehen, möglich. Bisher werden die Stichstraßen ausschließlich von einzelnen Anwohnern genutzt. Von Seiten der Bahnlinie gibt es keine Möglichkeit das Gelände auf direktem Weg zu erreichen. Die Errichtung einer 3 gruppigen Einrichtung und die damit einhergehenden Bring- und Abholsituationen würden natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erzeugen. Die Zuwege sowie das geplante Wohngebiet wären, insbesondere am Morgen, höher frequentiert. Es wird zudem erforderlich sein, ausreichend Parkmöglichkeiten für die Elternschaft sowie das Personal bereitzustellen. Bei der Bewertung der Zuwegung sollte insbesondere beachtet werden, dass einige Familien ihre Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Kindertagesstätte bringen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass es ältere Kinder geben wird, die ohne Begleitung in die Kindertagesstätte kommen. Die Kolpingstraße und der dazugehörige Bürgersteig sind jedoch sehr schmal und stellen möglicherweise ein Unfallrisiko dar. 2. Der Sportplatz hinter der Grundschule Kirdorf Die 2. Fläche befindet sich hinter der Grundschule in Kirdorf und ist im Besitz der Stadt Bedburg. An den hinteren Teil des Schulhofes grenzt direkt ein Sportplatz, welcher ebenso als Fläche für einen Neubau zur Verfügung stünde. Ihre Lage und Größe ist für einen neuen Kindergarten als angemessen zu werten. Im Gegensatz zu der Fläche an der Kolpingstraße kann das Gelände zeitnah und gut planbar für einen Neubau hergerichtet werden. Evtl. müssten Bodenproben entnommen werden. Einen Rückbau der Sportfläche zugunsten einer neuen Kindertageseinrichtung würde keine großen Auswirkungen für die Sportlerinnen und Sportler haben, da in unmittelbarer Nähe ein weiterer Sportplatz genutzt werden kann. Beschlussvorlage WP9-98/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die Realisierung der Zuwege zu einem Neubau erscheinen hier eher problematisch, da das Gelände bisher nur von der Schule aus zugänglich ist bzw. das Gelände zu Fuß nur über einen kleinen Wall erreicht werden kann. In Absprache mit dem FD 5 sind Möglichkeiten erarbeitet worden, um Zuwege zu einem möglichen Neubau zu realisieren. In dem Bebauungsplan des anliegenden Wohngebiets sind entsprechende Zu-/Durchfahrtswege vorgesehen. Ausgehend von Straßen „Willibrordusstraße“ und „Am Kleefeldchen“ sind Stichstraßen zu dem freistehenden Gelände planerisch möglich. Allerdings würden die Anwohner der genannten Straßen einem höheren Verkehrsaufkommen ausgesetzt sein. Vor allem während der klassischen Bring- und Abholzeiten. Ausgehend von der Grundschule ist es nicht möglich eine direkte Zufahrt zu einem Neubau zu ermöglichen. Es ist denkbar, klar definierte Zeiten mit der Grundschule zu vereinbaren, in denen Eltern die Möglichkeit haben den Schulhof zu überqueren, um Ihre Kinder in die Kindertageseinrichtung zu bringen / zu holen. Selbstverständlich müssten sich diese Zeiten an den Schulbetrieb orientieren, damit der Unterricht nicht gestört wird. Ein derartiger Kompromiss könnte gleichzeitig die höhere Frequentierung der Straßen „Am Kleefeldchen“ und „Willibrordusstraße“ reduzieren. Die Zuwegung wäre in jedem Fall gefahrenfreier zu bewältigen als bei der anderen Option. Auch aus pädagogischen Aspekten kann der Neubau einer Kindertagesstätte in Anlehnung an ein gewachsenes Grundschulgelände und mit einer angrenzenden OGS als positiv bewertet werden. Eine engere Verknüpfung von Kindertagesstätte und Grundschule könnte Synergieeffekte freisetzen. Denkbar ist, dass der fließende Übergang von der Kita in die Grundschule unterstützt und die Implementierung von Inklusion in das System Grundschule verstärkt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass beide Flächen die erläuterten Vor- und Nachteile aufweisen. Dennoch können beide Flächen aufgrund ihrer Lage und Größe als geeignet und angemessen für den Neubau einer Kindertageseinrichtung befunden werden Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt ist vorrangiges Ziel der Jugendhilfeplanung. Diese Thematik ist für junge Familien ein wichtiges Entscheidungsbarometer bei der Suche des Wohnortes und somit für die Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-98/2016 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 ----------------------------------Gehring ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-98/2016 Seite 5