Daten
Kommune
Bedburg
Größe
239 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 18:01
Aktualisiert
19.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-98/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
07.06.2016
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung –
Entwicklung weiterer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und befürwortet die
vorgeschlagenen Erweiterungsplanungen der Kindertagesstätten Sterntaler und
Waldkindergarten.
Als Option für eine neu zu errichtende Kindertagesstätte soll die städtische Fläche
a) an der Grundschule Kirdorf
b) am Bahngelände (Rückseite Kolpingstraße)
dienen.
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Begründung:
Bereits im vorangegangenen Jugendhilfeausschuss ist verwaltungsseitig dargelegt worden, dass
weitere Kindertagesbetreuungsplätze geschaffen werden müssen, um dem Betreuungsbedarf in
der Stadt Bedburg Rechnung zu tragen.
Der gestiegene Bedarf resultiert aus folgenden Faktoren:
Qualifizierung der bestehenden Kindertageseinrichtungen (dadurch teilweise ein NettoPlatzverlust)
Abbau von Überbelegungen in den bestehenden Einrichtungen
Bedarfszuwachs in der Betreuung der U3/U2 - jährigen Kinder (vor allem im U2 Bereich
steigt die Bedarfsnachfrage stetig)
Steigerungsrate inklusiver Kinder
Erhöhte Migration
Erschließung neuer Wohngebiete
In Anbetracht der Daten fehlen spätestens ab dem Sommer 2018 ff. etwa 80 – 90 Plätze in der
institutionellen Kindertagesbetreuung. Nach den aktuellen KiBiz Vorgaben entspricht dies in etwa
5 Kindergartengruppen.
Als Erweiterung der bestehenden Einrichtungen kommen aktuell lediglich noch die Kita-Sterntaler
und der Waldkindergarten in Frage – dies jeweils mit einer Gruppe. Der Beratungsstand bei
beiden Vorhaben stellt sich wie folgt dar:
Kita Sterntaler
Nachdem die Einrichtung bis letztes Jahr noch keine Qualifizierungsabsichten hatte, wurde diese
– vor allem auf Wunsch der Elternschaft – nun doch in Angriff genommen. Darüber hinaus ist bei
der letzten Begehung mit dem Landschaftsverband deutlich geworden, dass im relativ alten
Bestand Einiges verändert werden müsste, wenn sich die Kindertagesstätte konzeptionell anders
aufstellen möchte. Die beteiligten Partner (Kath. Kirchengemeinde als jetziger Eigentümer und die
AWO als Träger der Einrichtung) können sich eine Erweiterung um eine weitere Gruppe sehr gut
vorstellen. Erste Verhandlungen wurden in Angriff genommen; konkretere Ergebnisse werden
zeitnah vorgestellt. Für den Bau der Erweiterungsgruppe kann die Stadt Bedburg Fördermittel des
Landes erhalten (180.000,- €). Ein konkreter Kostenrahmen wird derzeit vom Architekt erarbeitet
und im Ausschuss vorgelegt
Waldkindergarten
Der Waldkindergarten hat der Verwaltung signalisiert erweitern zu wollen. Diesem Vorhaben steht
die Verwaltung auch positiv gegenüber und hält die Erweiterung um eine Gruppe für sinnvoll. Dies
ist auf dem bestehenden Gelände jedoch nicht möglich. Angrenzend befindet sich ein Feld im
Besitz von RWE Power, welches als Baugebiet entwickelt werden soll. Laut den Vertretern des
Waldkindergarten ist RWE Power gegenüber dem Vorhaben der Erweiterung offen. Allerdings
muss für diese Fläche erst einmal das Planungsrecht geändert werden. Entsprechende Anträge
sollen bald vom Eigentümer gestellt werden. Danach kann die weitere Planung der Erweiterung
und die Finanzplanung fortgeführt werden.
Da darüber hinaus keine weiteren Ausbaumöglichkeiten mehr vorhanden sind, ist für noch
ausstehenden Bedarf von 3 Gruppen ausschließlich ein Neubau zielführend. Gelder für einen
Neubau wurden im Haushalt 2016 schon teilweise eingestellt, müssen in den nächsten beiden
Haushaltsjahren aber noch einmal konkreter beziffert werden. Vorstellbar wäre auch eine
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Finanzierung über ein Investment, wie es schon bei einigen Einrichtungen in Bedburg praktiziert
wird.
Zu entscheiden wäre zum jetzigen Zeitpunkt die Standortfrage. Für den Bau einer 3-gruppigen
Kindertagesstätte bedarf es mit Außengelände, Verkehrsflächen und Parkplätzen etwa 1.800 –
2.000 qm². Zudem sollte eine gute Erreichbarkeit gegeben sein. Nach Rücksprache mit dem
zuständigen Fachdienst 5 kommen zwei städtische Bauflächen in Frage.
1. Fläche - zwischen der Kolpingstraße und der Bahnlinie (Anlage 1.)
2. Fläche - der Sportplatz hinter der Grundschule Kirdorf (Anlage 2.)
1. Fläche zwischen der Kolpingstraße und der Bahnlinie
Die 1. Fläche befindet sich zwischen der Kolpingstraße und der naheliegenden Bahnlinie. Das
gesamte Grundstück lässt sich in der zweiten Häuserreihe der Kolpingstraße verorten. Es
bestehen bereits angefertigte Planzeichnungen, welche die Fläche als neues Wohngebiet
ausweisen. Laut dem FD 5 könnte der Neubau einer Kindertageseinrichtung an das Baugebiet
grenzen. Die Lage und Größe des Geländes entspricht grundsätzlich allen Anforderungen, die für
einen Kindergarten für gut befunden werden.
Mitte 2017 soll mit der Bebauung des Wohngebietes begonnen werden. Ein Neubau könnte auch
schon vor Abschluss des Planverfahrens starten. Vor dem Beginn eventueller Bauarbeiten müsse
eine Abtragung von Geröll und Gebüsch erfolgen. Der zu veranschlagende Arbeitsaufwand ist
schwer zu kalkulieren und könnte zeitliche Verzögerungen mit sich bringen.
Die Zuwege zu der gesamten Fläche sind von zwei kleineren Stichstraßen, welche jeweils von der
Kolpingstraße abgehen, möglich. Bisher werden die Stichstraßen ausschließlich von einzelnen
Anwohnern genutzt. Von Seiten der Bahnlinie gibt es keine Möglichkeit das Gelände auf direktem
Weg zu erreichen.
Die Errichtung einer 3 gruppigen Einrichtung und die damit einhergehenden Bring- und
Abholsituationen würden natürlich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erzeugen. Die Zuwege sowie
das geplante Wohngebiet wären, insbesondere am Morgen, höher frequentiert. Es wird zudem
erforderlich sein, ausreichend Parkmöglichkeiten für die Elternschaft sowie das Personal
bereitzustellen.
Bei der Bewertung der Zuwegung sollte insbesondere beachtet werden, dass einige Familien ihre
Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Kindertagesstätte bringen. Zusätzlich ist davon
auszugehen, dass es ältere Kinder geben wird, die ohne Begleitung in die Kindertagesstätte
kommen. Die Kolpingstraße und der dazugehörige Bürgersteig sind jedoch sehr schmal und
stellen möglicherweise ein Unfallrisiko dar.
2. Der Sportplatz hinter der Grundschule Kirdorf
Die 2. Fläche befindet sich hinter der Grundschule in Kirdorf und ist im Besitz der Stadt Bedburg.
An den hinteren Teil des Schulhofes grenzt direkt ein Sportplatz, welcher ebenso als Fläche für
einen Neubau zur Verfügung stünde.
Ihre Lage und Größe ist für einen neuen Kindergarten als angemessen zu werten. Im Gegensatz
zu der Fläche an der Kolpingstraße kann das Gelände zeitnah und gut planbar für einen Neubau
hergerichtet werden. Evtl. müssten Bodenproben entnommen werden. Einen Rückbau der
Sportfläche zugunsten einer neuen Kindertageseinrichtung würde keine großen Auswirkungen für
die Sportlerinnen und Sportler haben, da in unmittelbarer Nähe ein weiterer Sportplatz genutzt
werden kann.
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Die Realisierung der Zuwege zu einem Neubau erscheinen hier eher problematisch, da das
Gelände bisher nur von der Schule aus zugänglich ist bzw. das Gelände zu Fuß nur über einen
kleinen Wall erreicht werden kann.
In Absprache mit dem FD 5 sind Möglichkeiten erarbeitet worden, um Zuwege zu einem
möglichen Neubau zu realisieren. In dem Bebauungsplan des anliegenden Wohngebiets sind
entsprechende Zu-/Durchfahrtswege vorgesehen. Ausgehend von Straßen „Willibrordusstraße“
und „Am Kleefeldchen“ sind Stichstraßen zu dem freistehenden Gelände planerisch möglich.
Allerdings würden die Anwohner der genannten Straßen einem höheren Verkehrsaufkommen
ausgesetzt sein. Vor allem während der klassischen Bring- und Abholzeiten.
Ausgehend von der Grundschule ist es nicht möglich eine direkte Zufahrt zu einem Neubau zu
ermöglichen. Es ist denkbar, klar definierte Zeiten mit der Grundschule zu vereinbaren, in denen
Eltern die Möglichkeit haben den Schulhof zu überqueren, um Ihre Kinder in die
Kindertageseinrichtung zu bringen / zu holen. Selbstverständlich müssten sich diese Zeiten an den
Schulbetrieb orientieren, damit der Unterricht nicht gestört wird. Ein derartiger Kompromiss könnte
gleichzeitig die höhere Frequentierung der Straßen „Am Kleefeldchen“ und „Willibrordusstraße“
reduzieren. Die Zuwegung wäre in jedem Fall gefahrenfreier zu bewältigen als bei der anderen
Option.
Auch aus pädagogischen Aspekten kann der Neubau einer Kindertagesstätte in Anlehnung an ein
gewachsenes Grundschulgelände und mit einer angrenzenden OGS als positiv bewertet werden.
Eine engere Verknüpfung von Kindertagesstätte und Grundschule könnte Synergieeffekte
freisetzen. Denkbar ist, dass der fließende Übergang von der Kita in die Grundschule unterstützt
und die Implementierung von Inklusion in das System Grundschule verstärkt wird.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass beide Flächen die erläuterten Vor- und Nachteile aufweisen.
Dennoch können beide Flächen aufgrund ihrer Lage und Größe als geeignet und angemessen für
den Neubau einer Kindertageseinrichtung befunden werden
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Bereitstellung von Betreuungsplätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt ist vorrangiges Ziel der
Jugendhilfeplanung. Diese Thematik ist für junge Familien ein wichtiges Entscheidungsbarometer bei der Suche des
Wohnortes und somit für die Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Gehring
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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