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Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
23.10.12, 06:17
Aktualisiert
23.10.12, 06:17
Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II) Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II) Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 207/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Recht Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 12.10.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 207/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weik 12.10.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Neuwahl einer Schiedsperson Beschlussentwurf: Zur Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II wird gewählt: (nach Beratungsergebnis) Sachdarstellung: 1. Problem Die Wahlzeit der Schiedsfrau für den Bezirk Wesseling II, Frau Doris Lukaschewski, ist seit September 2012 abgelaufen. Frau Lukaschewski teilte mit, dass sie nicht weiter für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen werde, so dass eine Neuwahl stattzufinden hat. 2. Lösung Gemäß § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer 1. 2. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, unter Betreuung steht. Schiedsperson soll gem. § 2 Abs. 3 SchAG NRW nicht sein, wer 1. 2. 3. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat, durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Es hat sich bis jetzt folgende Person beworben: Frau Heidi Meyn, Liegnitzer Straße 17, 50389 Wesseling. Frau Meyn erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. 3. Alternativen Entfällt. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.