Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
23.10.12, 06:17
Aktualisiert
23.10.12, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
207/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Recht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.10.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 207/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weik
12.10.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Neuwahl einer Schiedsperson
Beschlussentwurf:
Zur Schiedsperson für den Bezirk Wesseling II wird gewählt:
(nach Beratungsergebnis)
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Wahlzeit der Schiedsfrau für den Bezirk Wesseling II, Frau Doris Lukaschewski, ist seit September 2012
abgelaufen. Frau Lukaschewski teilte mit, dass sie nicht weiter für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen
werde, so dass eine Neuwahl stattzufinden hat.
2. Lösung
Gemäß § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für
das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer
1.
2.
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll gem. § 2 Abs. 3 SchAG NRW nicht sein, wer
1.
2.
3.
das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein
Vermögen beschränkt ist.
Es hat sich bis jetzt folgende Person beworben:
Frau Heidi Meyn, Liegnitzer Straße 17, 50389 Wesseling.
Frau Meyn erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Alternativen
Entfällt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.