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Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-76/2016 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 19.04.2016 Rat der Stadt Bedburg 05.07.2016 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Herren Hoffmann und Verse dafür; Stimmen der SPDFraktion, der Grünen-Fraktion sowie von Herrn Eckl und Bürgermeister Solbach dagegen; bei Enthaltung der Herren Giesen, S. Merx, W. Merx und Steffens) Betreff: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses die Änderung Sondernutzungssatzung und der Anlage zur Sondernutzungssatzung zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die aktuelle Sondernutzungssatzung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde in den Jahren 2008 und 2010 insbesondere bezüglich der Wahlwerbung verändert. Im Bereich der Gebührentarife ist neben einer textlichen Korrektur (der Gebührentarif nimmt Bezug auf § 10 und nicht wie in der aktuellen Fassung noch auf § 8) auch Regelungen zu treffen, um der Verwaltung einen größeren Spielraum zu geben, wenn es um die Gebührenerhebung bei besonderen Veranstaltungen und/oder um Veranstaltungen im Sinne der Stadt Bedburg handelt. Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, dass dem Bürgermeister bei einer besonderen Förderwürdigkeit das Recht auf (teilweisen) Verzicht der Gebühr eingeräumt wird. Bislang besteht nur eine Möglichkeit eine Mindestgebühr von derzeit 10,00 € zu erheben, wenn der Veranstalter „gemeinnützig“ ist und die Veranstaltung „gemeinnützigen“ Zwecken dient. Weiter sieht der Gebührentarif unter A.1 vor, dass die Gebühr für jeden Tag erhoben wird, an dem die Fläche genutzt wird. Dies bedeutet formal z.B. für das Aufstellen eines Festzeltes sind alle Tagen vom Aufbau bis zum Abbau zu berechnen. Dies mag bei einem Gewerbetreibenden noch gerechtfertigt sein, bringt Vereine, welche an der guten Außendarstellung der Stadt Bedburg mitwirken, ggf. zur der Abwägung die Veranstaltung nicht durchzuführen. Unter die Tarifstelle B12 `Sonstiges´ wurden bislang beispielswiese die Karnevalsveranstaltungen auf dem Schlossparkplatz die Veranstaltungen zum jeweiligen Schützenfest wie auch der Ricardamarkt gefasst und mit einem Durchschnittswert von 4,00 € / m² / Monat berechnet. Zumindest Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, können die Mindestgebühr von 10 € beantragen. Dies dürfte aber eben nicht für alle Vereine möglich sein. Hier kann die Einzelfallentscheidung des Bürgermeisters konkrete Härtefälle beheben. Im Gegenzug bestünde für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit ohne großen Kostenaufwand eine öffentliche Fläche über einen längeren Zeitraum zu beantragen und etwa den Ab- und Wiederaufbau eines Zeltes zu sparen. Dies kann durch die Verwaltung unabhängig von der Gebührenthematik allerdings nur durch konkrete Zusage oder Ablehnung gesteuert werden. Die Gebühren für die Wochenmärkte (siehe hierzu auch die Vorlage WP9-67/2016) sind unter der Gebührentarifstelle A mit 1,50 € / m² beziffert. Dies wird verwaltungsseits für angemessen und gerechtfertigt gehalten. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass eine konsequente Gebührenerhebung den Marktstandort schwächen könnte. Erweiterte Ausführungen: Gemäß der Empfehlung des Familien- Kultur- und Sozialausschusses sollte dem Bürgermeister die Möglichkeit gegeben werden, bei besonderer Förderwürdigkeit auf eine Gebühr bis 250,00 € verzichten können. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen der freiwilligen Feuerwehr. Dieser Passus wird als Absatz 4 in den bestehenden § 10 eingefügt. Der § 12 der Sondernutzungssatzung soll abgeändert werden in (1) Die Gebührenpflicht entsteht: a) mit dem ersten Tag der Veranstaltung und endet nach dem letzten Tag der Veranstaltung Beschlussvorlage WP9-76/2016 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Damit sind Auf- und Abbauzeiten, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht mehr von der Gebührenpflicht betroffen. Neu eingefügt wird der § 15 Schlussbestimmungen (1) Von den Bestimmungen dieser Satzung kann eine Ausnahme gewährt werden, wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Durch diesen Vorbehalt, von der Satzung abzuweichen, wird das Willkürverbot gewahrt. Dies wird überwiegend von der Rechtsprechung als notwendig angesehen und ist so aus der Mustersatzung Sondernutzungen 2016 des Städte- und Gemeindebundes übernommen. In der Anlage soll auf den Gebührentarif zu § 10 hingewiesen werden, wie bereits im Ausschuss festgestellt. Weiterhin werden die Randnummern 3 und 4 der allgemeinen Bestimmungen zusammengefasst, damit klar wird, dass, wie bereits im Ausschuss dargestellt, gemeinnützige Veranstaltungen oder Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, mit einem entsprechenden Vortrag von einer Reduzierung auf die Höhe der Mindestgebühren Gebrauch machen können. Die geänderte Sondernutzungssatzung liegt als Muster in der Anlage bei. Die Änderungen sind jeweils grau hinterlegt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gersmann ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-76/2016 1. Ergänzung Seite 3