Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,8 MB
Datum
21.11.2012
Erstellt
09.11.12, 12:06
Aktualisiert
09.11.12, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Fortschreibung
2012
Regionales Gewerbeflächenkonzept
Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen
Fortschreibung 2012
Aachen, im September 2012
Bearbeiter:
Ralf P. Meyer, Dipl.-Ing.
Nicolas Gastes B.A.
Roman Allekotte M.A.
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT)
Technologiezentrum am Europaplatz
52068 Aachen
Deutschland
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Inhaltsverzeichnis
0.
Einführung………………………………………………………………………….......3
1.
Gewerbeflächenangebot und Gewerbeflächennachfrage .............................. 5
1.1
1.2
Gegenwärtiges Gewerbeflächenangebot und -potenzial ..................................... 5
Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs ........................................... 9
2.
Gewerbeflächen von regionaler und überörtlicher Bedeutung………………16
2.1
2.2
2.3
2.4
Einführung………………………………………………………………………. .........16
Regional bedeutsame Gewerbeflächen .............................................................16
Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen ..........................................................19
Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen ............21
Anlage
Beschlussfassung des Lenkungsausschusses der Region Aachen zum „Regionalen Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2012“vom 06. September 2012
1
Abbildungs-, Tabellen und Kartenverzeichnis
Abbildung 1: Ermittlung der Regionalplan-Potenziale ........................................................ 6
Abbildung 2: Verhältnis zwischen Gewerbeflächenreserven und -veräußerungen
2003 - 2011 (in ha)................................................................. ………………12
Tabelle 1:
Übersicht über die Regionalplan-Potenziale .................................................. 8
Tabelle 2:
Ermittlung der Gewerbeflächenreserven und des Gewerbeflächenpotenzials für die Region Aachen........................................................................... 9
Tabelle 3:
Gewerblicher Flächenbedarf in der Region Aachen 2013 - 2022 (in ha).......13
Tabelle 4:
Reichweiten der Flächenreserven in der Region Aachen (in Jahren)............14
Karte 1:
Gewerbeflächen und gewerbliche Potenzialflächen in der Region Aachen.... 7
Karte 2:
Verhältnis von Gewerbeflächenveräußerungen und -reserven (Index) .........10
Karte 3:
Regional bedeutsame Gewerbeflächen........................................................17
Karte 4:
Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen.....................................................19
Karte 5:
Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen ......23
2
0.
Einführung
Seit dem Jahr 1998 wird für die Region Aachen ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“
erstellt. Damals war es erklärtes Ziel, einen Korridor des künftigen regionalen Gewerbeflächenbedarfes zu ermitteln und sich auf „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ zu verständigen, die den Standortanforderungen (über)regionaler Unternehmen gerecht werden und
damit die (inter)nationale Standort- und Ansiedlungswerbung der Region zu optimieren.
In der letzten Fortschreibung aus dem Jahre 20091 wurden die vorgenannten Ziele weiter
verfeinert und erweitert: Zum einen wurden auf der Basis der regionalen GewerbeflächenMonitorings Aussagen zum voraussichtlichen Flächenbedarf in der Region Aachen in den
kommenden zehn Jahren getroffen. Zum zweiten sind die bisherigen Kriterien bezüglich
„Regional bedeutsamer Gewerbeflächen“ kritisch hinterfragt und um weitere Aspekte (z. B.
Versorgungsinfrastruktur, Städtebau und Nachhaltigkeit) erweitert worden. Und zum dritten
wurde der regionale Erfahrungsaustausch in zentralen Zukunftsfragen der Gewerbeflächenentwicklung (z. B. interkommunale Zusammenarbeit, Revitalisierung, Nachhaltigkeit) weiter
intensiviert.
Mit dem vorliegenden Entwurf der dritten Fortschreibung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes wird der kontinuierliche regionale Zusammenarbeitsprozess im Bereich Gewerbeflächen fortgesetzt. In einem ersten Schritt waren die 46 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der Region Aachen aufgefordert, zu prüfen, inwieweit sich seit der letzten Fortschreibung 2009 Änderungen bzw. neue Entwicklungen ergeben haben. Vorrangig ging und
geht es dabei um eine Fortschreibung der quantitativen Grundlagen der zu entwickelnden
Gewerbestandorte:
1.
2.
Die Überprüfung von Gewerbeflächenangebot und voraussichtlicher Gewerbeflächennachfrage in der Region.
Die Fortschreibung / Aktualisierung zu entwickelnder Gewerbegebiete von regionaler
und überörtlicher Bedeutung.
Die aktuelle Fortschreibung umfasst damit also lediglich einzelne Aspekte des „Regionalen
Gewerbeflächenkonzeptes – Fortschreibung 2009“ und hat nicht den Anspruch, die in den
Jahren 2008/2009 erhobenen, umfangreichen qualitativen Informationen bzw. Daten einer
Überprüfung bzw. Aktualisierung zu unterziehen. Sie versteht sich als eine vereinfachte
Fortschreibung und somit als eine Zwischenstufe auf dem Weg zu einer umfassenden, in
größeren zeitlichen Abständen durchzuführenden Überprüfung.
Die seit 1996 die Aufstellung und Aktualisierung des „Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes“ begleitende, gleichnamige Arbeitsgruppe hat am 17. Juni 2011 die Arbeiten zur dritten
Fortschreibung auf den Weg gebracht:
Erster Schritt war die Erarbeitung eines Arbeitspapiers2, zu dem die regionsangehörigen
Städte und Gemeinden aufgerufen waren, ihre schriftlichen Stellungnahmen abzugeben.
Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse3 aufbereitet und mit
Verfahrensvorschlägen versehen.
Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der Fortschreibung 2012 erarbeitet. Dieser
wurde über die Kreise allen regionsangehörigen Städten und Gemeinden zugeleitet, mit
der Bitte, bis Ende März 2012 hierzu Stellung zu nehmen.
Eine erneute synoptische Darstellung dieser Stellungnahmen, versehen mit entsprechenden Verfahrensvorschlägen, sowie die vorläufige Endfassung der Fortschrei1
2
3
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen. Fortschreibung 2009, Aachen, Februar 2010.
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Arbeitspapier Fortschreibung Regionales Gewerbeflächenkonzept 2011, Aachen, Juni 2011.
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH (Hrsg.): Synopse der Stellungnahmen der Gemeinden zum ersten Arbeitspapier & Verfahrensvorschläge der AGIT, Aachen, Oktober
2011.
3
bung 2012 ist den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“
im Mai 2012 vorgelegt worden.
Nach abschließenden Beratungen der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ und des Lenkungsausschusses im Zeitraum Juni bis August 2012 ist die vorliegende Endfassung der Fortschreibung 2012 am 06.09.2012 durch den Lenkungsausschuss der Region Aachen einstimmig verabschiedet worden (siehe Anlage).
Die Tatsache, dass die Anzahl der regionsangehörigen Gemeinden, in denen innerhalb des
Planungshorizontes der vorliegenden Fortschreibung (2013 bis 2022) mit einem Mangel an
Reserveflächen zu rechnen ist, sich im Zeitraum 2008 bis 2011 nahezu verdreifacht hat (Anstieg von 7 auf 20!), gibt Anlass, in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Sofern autobahnnahe Standorte derartige Engpässe
aufweisen, sollte auch hier durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende
Flächenvorsorge getroffen werden, ohne dabei raumordnerisch unerwünschten, bandartigen
Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten.
In Ihrem Bestreben, für die Region Aachen eine qualitativ hochwertige Gewerbeflächenentwicklung voranzutreiben, macht die Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“
außerdem auf einen aktuellen Trend aufmerksam, nach dem an verschiedenen Standorten
in der Region Aachen vermehrt großflächige Veräußerungen von Gewerbeflächen, die ausschließlich der Gewinnung von Solarenergie dienen, erfolgten. Diese Nutzung ist in der Regel mit keinen oder nur sehr begrenzten Arbeitsplatzeffekten verbunden und stellt aus Sicht
der Arbeitsgruppe somit faktisch eine Zweckentfremdung von Gewerbeflächen dar.
Daher richten wir an dieser Stelle den eindringlichen Appell an alle kommunalen Planungsund Wirtschaftsförderungseinrichtungen in der Region Aachen, im Sinne eines effektiven
und effizienten Umgangs mit den Flächenressourcen derartigen Nutzungen in Gewerbegebieten keinen weiteren Vorschub zu leisten bzw. sie in Zukunft dort nicht mehr zuzulassen.
Um die Entwicklungstendenzen in diesem Bereich unter Beobachtung zu halten, wird außerdem im Rahmen des regionalen Gewerbeflächen-Monitorings ab sofort eine gesonderte
Erfassung derartiger Veräußerungen erfolgen.
Größere Sparsamkeit in der Flächeninanspruchnahme ist außerdem eines der „Leitthemen“
des neuen Landesentwicklungsplans NRW, nach der die Rücknahme entbehrlicher Siedlungsflächen, die Innenentwicklung vor Außenentwicklung, der Flächentausch sowie die
Wiedernutzung von Brachflächen in Zukunft die Voraussetzung für eine Erweiterung des
Siedlungsraums darstellen werden. Gerade die Reaktivierung von Gewerbebrachen ist dabei eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Daher rufen wir die Kommunen auf,
künftig verstärkte Aufmerksamkeit auf die Ermittlung und Aktivierung ihrer Brachflächenpotenziale zu legen. Ein wichtiger Beitrag dazu bildet zunächst die qualifizierte Erfassung von
Brachflächen, sei es im Rahmen des Bauflächenmonitorings der Regionalplanung oder
durch eine detailliertere Erfassung im Rahmen des regionalen Gewerbeflächen-Monitorings.
Wir danken an dieser Stelle allen Beteiligten für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen des Regionalen Gewerbeflächenkonzepts!
Aachen, im September 2012
4
1.
Gewerbeflächenangebot und Gewerbeflächennachfrage
1.1
Gegenwärtiges Gewerbeflächenangebot und -potenzial
Die Ermittlung des Gewerbeflächenangebotes bzw. der Gewerbeflächennachfrage in der
Region Aachen im Rahmen der vorliegenden dritten Fortschreibung beruht auf den Ergebnissen des aktuellen Gewerbeflächen-Monitorings4 zum 01. Januar 2012. Darüber hinaus
stützt sich die nachfolgende Ermittlung vorhandener regionaler Gewerbeflächenreserven
sowie längerfristig vorgehaltener Gewerbeflächenpotenziale auch auf den Regionalplan,
Teilabschnitt Region Aachen5. Folgende Flächenkategorien werden dabei einbezogen:
Die in den kommunalen Flächennutzungsplänen dargestellten gewerblichen Flächenreserven (FNP-Reserven), die im Regionalplan entweder als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) oder als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) ausgewiesen
sind – im Rahmen des Regionalen Gewerbeflächen-Monitorings handelt es sich um die
noch nicht veräußerten, sofort, kurz- und mittelfristig (Mobilisierung bis max. fünf Jahre)
verfügbaren gewerblichen Flächenreserven (Kodierung E: E1 - E3) sowie die Optionen
(Kodierung D);
alle übrigen ungenutzten gewerblichen Bauflächen – gemäß Gewerbeflächen-Monitoring sind dies die veräußerten und ungenutzten Flächen (Kodierung C2), also veräußerte Flächen, die noch nicht oder nicht mehr durch ein Unternehmen genutzt werden
(Hierzu zählen sowohl unbebaute als auch mit leer stehenden Gebäuden bestandene
Flächen!);
die im aktuellen Regionalplan dargestellten GIB, soweit sie noch nicht bauleitplanerisch
gesichert sind und grundsätzlich für eine zukünftige gewerbliche Nutzung in Betracht
kommen, die im Rahmen des Gewerbeflächen-Monitorings nicht berücksichtigt werden
(Regionalplan-Potenziale); hierbei geht es also um die langfristig (Mobilisierung: sechs
Jahre und mehr) verfügbar zu machende Flächenpotenziale;
gegebenenfalls weitergehende kommunale Planungsabsichten der regionsangehörigen Städte und Gemeinden, die über den derzeit gültigen Regionalplan hinausgehen.
Die Bruttofläche der durch das Monitoring erfassten 242 Gewerbestandorte in allen 46 regionsangehörigen Gemeinden betrug Anfang 2012 insgesamt 7.001 ha; dies entsprach einer
Nettofläche (ohne Infrastruktur und öffentliche Grünflächen) von 5.714 ha. Unter Abzug der
bereits veräußerten Flächen (4.294 ha) verbleiben Flächenreserven von 1.468 ha (Netto).
Diese gliedern sich auf in noch nicht veräußerte, frei verfügbare Flächen (1.112 ha) und optionierte Flächen (98 ha), d. h. Flächen, die bereits vertraglich für eine gewerbliche Nutzung
reserviert sind. Hinzuzurechnen sind ferner die bereits veräußerten, ungenutzten Flächen,
die noch nicht oder nicht mehr genutzt werden (258 ha). Die vorgenannten Flächenreserven
sind jeweils um blockierte Flächen (beispielsweise aufgrund der Besitzverhältnisse oder eines längerfristigen Entwicklungshorizonts dem Markt entzogen) bereinigt. Insgesamt
betragen demnach die Gewerbeflächenreserven der Region 1.468 ha (Netto); dies entspricht einer Bruttofläche von ca. 1.761 ha.
Zur Ermittlung der langfristig verfügbar zu machenden gewerblichen Flächenpotenziale (Regionalplan-Potenziale) wurden die bestehenden sowie durch geltende FNP gesicherten Gewerbeflächen mit den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) des Regionalplans, Teilabschnitt Region Aachen, überlagert und um die Flächen bereinigt, die nicht für
eine zukünftige gewerbliche Nutzung im engeren Sinne in Betracht kommen (siehe nachstehende Karte „Gewerbeflächen und Gewerbeflächenpotenziale in der Region Aachen“). Bei
den nicht in die Bilanz der Regionalplan-Potenziale einbezogenen Flächen (siehe hierzu
graue Signatur „Sonstige GIB nach Regionalplan“) handelt es sich um:
4
5
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer – AGIT mbH: Gewerbeflächen-Monitoring
Region Aachen 2011. Nutzungsstand, Flächenreserven und Veräußerungen. Aachen, Juli 2012.
Bezirksregierung Köln (Hrsg.): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
(GEP Region Aachen). Köln 2003.
5
GIB für flächenintensive Großvorhaben,
GIB für zweckgebundene Nutzungen einschl. Kraftwerke u. einschlägige Nebenbetriebe.
Der kartographische Abgleich zwischen den FNP- (siehe blaue Signatur „FNP-Flächen“) und
den bereinigten Regionalplan-Darstellungen (siehe rote Signatur „GIB-Flächen“) ergibt das
langfristig verfügbar zu machende gewerbliche Flächenpotenzial. Zur Ermittlung dieser Potenzialflächen wurden der digital vorliegende Regionalplan sowie ebenfalls digital vorliegende Flächennutzungspläne genutzt. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Vorgehensweise
bei der Ermittlung der Regionalplan-Potenziale:
Abbildung 1: Ermittlung der Regionalplan-Potenziale
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) gemäß gültigem Regionalplan
-
GIB für flächenintensive Großvorhaben
GIB für zweckgebundene Nutzungen
FNP-Flächen (GIB & ASB)
Flächen mit offensichtlichen Nutzungseinschränkungen
=
Regionalplan-Potenzialflächen (rechnerisch)
-
aufgrund von Beschränkungen bzw. zwischenzeitlich realisierter anderweitiger Nutzung (Überprüfung durch Geodaten) nicht verfügbare Flächen
=
Regionalplan-Potenziale (tatsächlich)
Im Rahmen des zunächst rein kartographischen Abgleichs wurden die GIB-Flächen des Regionalplans durch Überblendung mit Luftbildern bereits um Flächen mit offensichtlichen Einschränkungen in der Nutzung bereinigt. Für die Erstellung des vorliegenden Vorentwurfes
waren die Gemeinden aufgerufen, die im Zuge der „Fortschreibung 2009“ gemachten Angaben zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Nach diesem Abgleich kamen aufgrund
von Beschränkungen bzw. zwischenzeitlich realisierter anderweitiger Nutzungen weniger
Flächen tatsächlich für eine zukünftige Aktivierung im Rahmen der Flächennutzungsplanung
in Betracht. Nach aktuellem Stand betragen die tatsächlichen Regionalplan-Potenziale für
alle Gemeinden der Region rd. 262 ha (Brutto), verteilt auf 23 Gewerbestandorte.
6
Karte 1: Gewerbeflächen und gewerbliche Potenzialflächen in der Region Aachen
7
Tabelle 1:
Übersicht über die Regionalplan-Potenziale
Stadt/Gemeinde
Alsdorf
Baesweiler
Blankenheim
Dahlem
Düren
Erkelenz
Heinsberg
Hellenthal
Kall
Langerwehe
Linnich
Merzenich
Nettersheim
Roetgen
Schleiden
Selfkant
Stolberg
Vettweiß
Würselen
Quelle:
Fläche (in ha)
tatsächlich
7,8
Baesweiler
7,3
Blankenheim
9,5
Schmidtheim
4,6
Düren-Nord
4,0
Düren-Ost/Distelrath
7,0
Nordstraße
7,2
Erkelenz-Süd
42,1
Erkelenz
3,9
Dremmen
5,9
Heinsberg
2,1
Losheim
24,3
Kall
54,8
Langerwehe
17,8
Linnich
7,5
Girbelsrath
4,7
Zingsheim
2,8
Roetgen
2,8
Herhan
2,0
Selfkant
4,8
Mausbach
15,3
Vettweiß
5,0
Merzbrück
19,0
Insgesamt
262,2
GEP-Potenzialfläche
Hagfeld
AGIT mbH 2012.
Des Weiteren sind die von den Gemeinden ggf. neu entwickelten Planungsabsichten zu
ermitteln, die über den genehmigten Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen hinausgehen. Als „Standorte für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“ gemäß Regionalplan sind die
folgenden potenziellen Gewerbegebiete (jeweils Bruttowerte) zu berücksichtigen:
Blankenheim/Dahlem/Nettersheim (interkommunal, 42 ha),
Monschau-Simmerath „Am Gericht“ (interkommunal, 19 ha),
Heinsberg-Donselen (25 ha) und
Darüber hinaus bestehen folgende, noch im Frühstadium befindliche Planungsabsichten:
Weilerswist: Erweiterung Gewerbegebiet Weilerswist (RGB, 35 ha)
Düren / Kreuzau: Erweiterung Gewerbegebiet "Stockheimer Landstraße" (RGB, interkommunal, 20 bis 30 ha)
Übach-Palenberg: Holthausen-Drinhausen als Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet „An der B 221“ (ÜBG, ca. 35 ha)
Jülich: „Merscher Höhe“ (45 ha)
Gangelt / Selfkant / Waldfeucht (interkommunal, 30 bis 35 ha),
Aldenhoven / Baesweiler: Siersdorf/Setterich (interkommunal ca. 33 ha)
Linnich: Erweiterung Gewerbegebiet "Im Gansbruch" (ca. 19 ha)
8
Für die gesamte Region Aachen ermittelt sich damit ein rechnerisches Gewerbeflächenpotenzial (einschl. bisheriger kommunaler Planungsabsichten) von etwa 2.341 ha (Brutto).
Tabelle 2:
Ermittlung der Gewerbeflächenreserven und des Gewerbeflächenpotenzials
für die Region Aachen
netto / in ha
FNP-Reserven (D+E)
1.209,8
Frei verfügbare Flächen (E)
1.111,7
sofort verügbar (E1)
502,5
kurzfristig verfügbar (E2)
136,5
mittelfristig verfügbar (E3)
472,7
Optionen² (D)
1
brutto / in ha
98,1
Veräußerte, ungenutzte Fläche (C2)
257,9
Regionale Gewerbeflächenreserven
1.467,7
Maximale Regionalplan-Potenziale
ca. 1.761
262
Weitere kommunale Planungsabsichten
max. 318
Regionales Gewerbeflächenpotenzial
ca. 2.341
1
Berechnete Werte.
² Unter „Optionen“ werden Flächen verstanden, die durch einen juristischen Vertrag zwischen Kommune und Unternehmen
bzw. durch Beschluss eines Stadt- oder Gemeinderates für eine gewerbliche Nutzung reserviert sind.
Quelle:
Berechnungen der AGIT mbH auf der Grundlage des Regionalen Gewerbeflächen-Monitorings 2011
und des digitalen Regionalplans, Teilabschnitt Region Aachen.
Gegenüber 2009 zeigen sich die in der Region vorgehaltenen Gewerbeflächenreserven insgesamt kaum verändert (+ 0,4 %), während sich das Gewerbeflächenpotenzial aufgrund
neuer kommunaler Planungsabsichten (+ 2,4 %) geringfügig erhöht hat. Strukturell zeigen
sich in beiden Fällen deutliche Veränderungen: So nahmen bei den Gewerbeflächenreserven die „sofort verfügbaren“ Flächen um etwa 15 % ab, während die „mittelfristig verfügbaren“ Flächen um rund 19 % anstiegen, d. h. seit 2009 ist es zu verstärkten planerischen Aktivierungen von Gewerbeflächen gekommen. Beim regionalen Gewerbeflächenpotenzial verringerten sich die tatsächlich aktivierbaren Regionalplanpotenziale von 343 auf nunmehr 262
ha (- 24 %); demgegenüber haben sich die (neuen) kommunalen Planungsabsichten von
191 auf 318 ha deutlich (+ 66 %) erhöht.
1.2
Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs
Ausgehend von den vorliegenden Daten aus dem regionalen Gewerbeflächen-Monitoring,
d. h. der tatsächlich erfassten Veräußerungen zwischen 2003 und 2011, wurde nachstehend
zum zweiten Mal nach 2009 eine Flächenbedarfsermittlung für die gesamte Region Aachen
durchgeführt. Wenngleich in diesem Zeitraum sowohl Jahre schwacher als auch stärkerer
Konjunktur zu verzeichnen waren, müssen die vorliegenden Werte mit der nötigen Vorsicht
betrachtet werden. Es ist wünschenswert, die empirische Basis in Zukunft durch eine längere Zeitreihe (eine Dekade und mehr) kontinuierlich zu verbessern.
Die Gegenüberstellung der veräußerten Fläche in den letzten neun Jahren und der noch bestehenden Flächenreserven zeigt die aktuelle Nachfrage- und Angebotssituation an Gewerbeflächen in den Städten und Gemeinden der Region Aachen. Für die künftige Bedarfser9
mittlung wird von der Grundannahme ausgegangen, dass sich der Gewerbeflächenverbrauch in Zukunft nicht grundlegend ändert. Zunächst wurden Verbrauch und bestehende
Reservesituation miteinander ins Verhältnis gesetzt (siehe Karte 2); das heißt, ein Quotient6
von 1 stellt ein ausgeglichenes Verhältnis von Flächenangebot und Flächennachfrage dar
(Auf ein Hektar veräußerte Fläche entfällt exakt ein Hektar Reservefläche). Lediglich auf fünf
Kommunen (Alsdorf, Eschweiler, Hückelhoven, Mechernich und Selfkant) trifft dies zu.
Karte 2: Verhältnis von Gewerbeflächenveräußerungen und -reserven (Index)
6
Berechnet auf Grundlage der vermarktungsfähigen Flächenreserven (E1- und E2-Flächen) zum Stichtag
01.01.2011 und den zwischen 2003 und 2011 veräußerten Flächen.
10
Die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Schleiden und Weilerswist (Kreis Euskirchen), Roetgen, Monschau (StädteRegion Aachen), Waldfeucht, Erkelenz, Übach-Palenberg und Geilenkirchen (Kreis Heinsberg), Aldenhoven, Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Jülich, Kreuzau,
Linnich, Merzenich, Nideggen und Nörvenich (alle Kreis Düren) haben gegenüber den Veräußerungen einen Mangel an Reserveflächen und somit einen Quotienten kleiner als 0,7.
Dies sind immerhin 20 der 46 regionsangehörigen Gemeinden; gegenüber 2009 hat sich die
Anzahl der Gemeinden in denen Reserveflächenmangel herrscht bzw. sich in der kommenden Dekade abzeichnet, nahezu verdreifacht (+13). Da in der Stadt Nörvenich bereits im
Jahr 2006, in der Gemeinde Heimbach in 2007, in der Gemeinde Blankenheim in 2010 und
in der Gemeinde Linnich im Jahr 2011 die letzten Flächenreserven veräußert wurden, beträgt hier der Quotient 0. Die Gemeinde Nörvenich verfügt dabei nur noch mittelfristig über
ein vermarktungsfähiges Angebot.
16 der 46 Kommunen (2009: 15 von 46) in der Region Aachen weisen Quotienten zwischen
1,3 und 5 auf; eine derartige Angebots-/Nachfrage-Relation eröffnet diesen Gemeinden einen flexiblen Handlungsspielraum.
Demgegenüber haben 4 Kommunen mindestens fünfmal mehr Reserven als sie in den letzten acht Jahren veräußert haben. Extreme Disproportionen, d. h. die Reserven übersteigen
die Veräußerungen um mindestens das Zehnfache, ist in Titz (Kreis Düren) zu beobachten.
Für die Gemeinde Hellenthal (Kreis Euskirchen) konnte wie schon in der „Fortschreibung
2009“ kein Quotient berechnet werden, da in den letzten neun Jahren keine Veräußerungsaktivität zu verzeichnen war. Die Gemeinde Hellenthal verfügt allerdings auch nur im Ortsteil
Losheim über eine Gewerbeflächenreserve von rd. 3,7 ha, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Ansonsten bestehen in der Gemeinde rund um den Zentralort Hellenthal
keine sofort bebaubaren Flächenreserven, so dass faktisch ein Reserveflächenmangel besteht. Die Gemeinden Kreuzau und Langerwehe (Kreis Düren), die bis 2008 ebenfalls keine
Veräußerungen registriert hatten, konnten diese zwischenzeitlich realisieren.
Da der Quotient aus Reserveflächen und Veräußerungen keine Aussage über die Flächendimensionen machen kann, ist es wichtig, Informationen über die absolute Flächensituationen in den Gemeinden zu erhalten. Die meisten Veräußerungen, gemessen an der Fläche,
wurden zwischen 2003 und 2011 in Düren, Jülich und Aldenhoven (Kreis Düren), Hückelhoven, Übach-Palenberg, Heinsberg und Erkelenz (Kreis Heinsberg), in der Stadt Aachen, in
Weilerswist (Kreis Euskirchen) sowie in Eschweiler (StädteRegion Aachen) erzielt. Eine Übersicht über das Verhältnis sowie die absoluten Werte bietet Abb. 2. Folgende Gruppierungen von Gemeinden lassen sich identifizieren:
A.
Unterdurchschnittliche Veräußerungen und Reserven: Viele Gemeinden in dieser
Kategorie kennzeichnet ein Flächenüberangebot, das teilweise auch auf fehlende Veräußerungsaktivität zurückzuführen ist. Hürtgenwald, Roetgen, Langerwehe, Merzenich
und Waldfeucht kennzeichnet auf niedrigem Niveau ein Angebotsdefizit. Heimbach,
Nörvenich, Linnich und Blankenheim verfügen über kein vermarktungsfähiges Angebot. Selfkant weist dagegen ein ausgeglichenes Verhältnis auf (insg. 23 Gemeinden /
Veränd. gg. 2009: +1).
B.
Unterdurchschnittliche Veräußerungen bei überdurchschnittlichen Reserven:
Herzogenrath, Inden und Wassenberg haben ein etwas günstigeres Verhältnis als Zülpich, Simmerath und Stolberg (insgesamt 6 Gemeinden / -1).
C.
Überdurchschnittliche Veräußerungen und Reserven: Ein ausgeglichenes Verhältnis weisen Eschweiler, Hückelhoven und Alsdorf auf. Düren, Hückelhoven und Aachen
verfügen dabei über die höchsten Veräußerungswerte in der Region. Wegberg, Heinsberg, Baesweiler und Aachen weisen etwas ungünstigere Verhältniszahlen auf. Über
die zweithöchsten Reserven verfügt Euskirchen, bei einem Veräußerungswert nahe
dem Durchschnitt. Die komfortable Reserveflächensituation der Krfr. Stadt Aachen
11
Abbildung 2: Verhältnis zwischen Gewerbeflächenreserven und -veräußerungen
2003 – 2011 (in ha)
100,00
Aachen
Ø 11,2
ha
90,00
80,00
Euskirchen
C
B
70,00
vermarktungsfähige Flächenreserven (in ha)
5
1,3
60,00
50,00
40,00
Simmerath
0,7
Hückelhoven
Wegberg
Zülpich
30,00
Heinsberg
Eschweiler
Stolberg
Wassenberg
20,00
Inden
Herzogenrath
Düren
Alsdorf
Baesweiler
A
10,00
Ø 15,2 ha
Übach-Palenberg
Würselen
D
Weilerswist
Mechernich
Dahlem
Geilenkirchen
Aldenhoven
Erkelenz
Jülich
0,00
0
10
20
Gangelt, Nettersheim,Selfkant, Monschau, Nideggen,
Blankenheim, Hürtgenwald, Roetgen, Merzenich, Vettweiß,
Linnich, TItz, Schleiden, Bad Münstereifel, Heimbach,
Nörvenich, Niederzier, Kall, Waldfeucht, Hellental, Kreuzau,
Langerwehe
30
40
50
60
Veräußerungen (in ha)
Datenbezug: Flächenreserven zum Stichtag 01.01.2012; Veräußerungen 2003 bis 2011
Quelle: Eigene Darstellung nach Gewerbeflächen-Monitoring der Region Aachen 2003 - 2011.
12
steht im Zusammenhang mit der Flächenmobilisierung im Bereich RWTH AachenCampus (Standorte Melaten und West) sowie in deutlich geringerem Maße auch im
Gewerbegebiet am Tivoli (insgesamt 9 Gemeinden /+-0).
D.
Überdurchschnittliche Veräußerungen bei unterdurchschnittlichen Reserven:
Mechernich, Dahlem und Geilenkirchen liegen in einem ausgeglichenen Bereich. Aufgrund einer Veräußerung von 15,9 ha im Jahr 2010 ist Aldenhoven ebenfalls in diese
Kategorie aufgerückt. (insgesamt 8 Gemeinden / +3).
Nachstehende Bedarfsermittlung wurde unter Annahme verschiedener konjunktureller Szenarien, welche unmittelbaren Einfluss auf den Gewerbeflächenbedarf haben, erstellt. Bei der
Extrapolation wurden für die Fälle des wirtschaftlichen Ab- bzw. Aufschwungs entsprechende Zu- bzw. Abschläge berücksichtigt. Die Tabelle weist auf Basis des durchschnittlichen
Jahresbedarfs der vergangenen neun Jahre, den zu erwartenden (Mindest-)Flächenbedarf
in den kommenden zehn Jahren aus.
Tabelle 3:
Gewerblicher Flächenbedarf in der Region Aachen 2013 – 2022 (in ha)
„Abschwung“
„Trend“
„Aufschwung“
StädteRegion Aachen
113 (+ 10)
142 (+ 13)
171 (+ 17)
Krfr. Stadt Aachen
27 (+ 4)
34 (+ 5)
41 (+ 6)
Übrige StädteRegion
86 (+ 6)
108 (+ 8)
130 (+ 10)
122 (+ 16)
152 (+ 19)
160 (+ 22)
Kreis Euskirchen
77 (+ 14)
96 (+ 17)
115 (+ 20)
Kreis Heinsberg
137 (- 28)
207 (- 36)
205 (- 43)
Region Aachen
448 (+ 10)
560 (+ 13)
672 (+ 15)
Kreis Düren
Werte in Klammern geben die Veränderung (in ha) gegenüber der Flächenbedarfsberechnung der Fortschreibung 2009
an. Erläuterungen siehe Text S.11 und S.13.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des durchschnittlichen Gewerbeflächenverbrauchs der
Jahre 2003-2011.
Die Berechnungen zeigen, dass in den kommenden zehn Jahren (2013 bis 2022) in der gesamten Region voraussichtlich ein Flächenbedarf in einer Größenordnung zwischen 450
und 670 ha bestehen wird. Dieser verteilt sich nicht gleichmäßig auf die Region. Während
die Stadt Aachen lediglich 27 bis 41 ha benötigen wird, erreicht der Kreis Heinsberg Werte
zwischen 137 und 205 ha. Gegenüber der Flächenbedarfsberechnung der Fortschreibung
2009 (Basis: sechs Jahre) ergeben sich aktuell für die Region Aachen nur geringfügig höhere Werte. Innerregional zeigen sich mehr oder weniger deutliche Veränderungen nach oben
(Kreise Düren und Euskirchen, übrige StädteRegion Aachen und Krfr. Stadt Aachen) bzw.
unten (Kreis Heinsberg).
Im Weiteren wird – ebenfalls auf Basis der Veräußerungen der letzten neun Jahre und unter
Berücksichtigung verschiedener konjunktureller Szenarien – eine theoretische „Reichweite“
der vorhandenen Flächenreserven in Jahren errechnet. Hierbei wurden neben den vermarktbaren sofort und kurzfristig verfügbaren Flächen auch die mittelfristig verfügbaren Flächen – abzüglich eines Mobilisierungsabschlags (für zukünftige Straßen, Grünflächen usw.)
von 20% zu Grunde gelegt. Alle blockierten Flächen wurden von dieser Berechnungsgrundlage abgezogen.
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Die Berechnung zeigt für die Gesamtregion eine „Reichweite“ der bisherigen Flächenreserven zwischen 16 und 24 Jahren. Bei den hohen Werten für die Krfr. Stadt Aachen muss allerdings beachtet werden, dass mit den beiden neuen Campus-Standorten ausschließlich
Flächen für High-tech-Unternehmen und FuE-Einrichtungen vorgehalten werden, d. h. diese
für allgemeine Unternehmensansiedlungen nicht zur Verfügung stehen. Abzüglich dieser
Flächen beträgt die Reichweite lediglich 19 – 28 Jahre. Darüber hinaus können – trotz zwischenzeitlicher Lockerung der alleinigen Ausrichtung des Standortes Avantis auf Hochtechnologie – fast drei Viertel der vermarktbaren Flächen im Aachener Stadtgebiet, aufgrund von
Ansiedlungsbeschränkungen nicht uneingeschränkt genutzt werden. Berücksichtigt man
auch dies, ergibt sich für allgemeine Ansiedlungen eine Reichweite von lediglich 10 bis 16
Jahren. Ebenso können sich Einschränkungen in den Bereitstellungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand aufgrund der privaten Eigentumsverhältnisse ergeben, wie z. B. im Falle
des ca. 30 ha großen Gewerbegebietes „Am Grachtweg“ (Eschweiler/Inden), das sich im
Privatbesitz von RWE Power befindet.
Tabelle 4:
Reichweiten der Flächenreserven in der Region Aachen (in Jahren)
„Abschwung“
„Trend“
„Aufschwung“
StädteRegion Aachen
22 (- 3)
18 (- 2)
14 (- 3)
Krfr. Stadt Aachen
42 (+ 17)
35 (+ 15)
28 (+ 11)
18 (- 7)
15 (- 5)
12 (- 5)
25 (+ 2)
21 (+ 3)
17 (+ 2)
Kreis Euskirchen
23 (- 16)
19 (- 12)
15 (- 11)
Kreis Heinsberg
13 (± 0)
11 (± 0)
9 (± 0)
Region Aachen
24 (+ 2)
20 (+ 2)
16 (+ 1)
Übrige StädteRegion Aachen
Kreis Düren
Werte in Klammern geben die Veränderung (in Jahren) gegenüber der Reichweitenberechnung der Fortschreibung 2009 an.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des durchschnittlichen Gewerbeflächenverbrauches der
Jahre 2003-2011.
Der Kreis Düren verfügt als Flächenkreis über die größte Reichweite in der Region zwischen
17 und 25 Jahren. Während die Gemeinden Düren, Kreuzau, Merzenich, Jülich und Aldenhoven lediglich eine Reichweite von unter 7 Jahren haben, weisen sechs Kommunen Kapazitäten von teilweise deutlich mehr als 40 Jahren auf. Der Kreis Heinsberg verfügt mit Werten von 9 bis 13 Jahren über die niedrigste Reichweite in der Region. Im Unterschied zu den
Kreisen Düren und Euskirchen gibt es hier keine größeren Reserven an mittelfristig verfügbaren Flächen. Neben Flächenmobilisierungen innerhalb der FNPs sind hier bei einem Planungshorizont von zehn Jahren also auch Mobilisierungen im Regionalplan zu leisten. Zudem ergeben sich für die Stadt Erkelenz besondere Unwägbarkeiten bei der Ermittlung des
künftigen Gewerbeflächenbedarfs aufgrund der Umsiedlungsproblematik bedingt durch den
Braunkohletagebau Garzweiler II.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Region Aachen gemessen an den Veräußerungen der Vergangenheit insgesamt ausreichend vermarktungsfähige Gewerbeflächenreserven aufweist. Aus kommunaler Sicht bestehen jedoch erhebliche Ungleichgewichte:
Bei immerhin zwanzig regionsangehörigen Städten und Gemeinden ist ein akuter Angebotsengpass festzustellen, wobei vier Kommunen über kein vermarktungsfähiges Flächenangebot verfügen. Demgegenüber besteht bei vier Gemeinden ein Gewerbeflächenüberangebot, d. h. in manchen Kommunen herrschen extreme Diskrepanzen zwischen Angebot
und Nachfrage, die im Hinblick auf die Förderung der Nachfrageseite (Gewerbeflächenentwicklungs- bzw. -vermarktungskonzepte) konzeptionell angegangen werden sollte.
14
2.
Gewerbeflächen von regionaler und überörtlicher Bedeutung
2.1
Einführung
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung war es erklärtes Ziel, die zu entwickelnden Gewerbegebiete von regionaler und überörtlicher Bedeutung einer Aktualisierung zu unterziehen
und dabei auch die im Rahmen der zweiten Fortschreibung (2009) festgelegten, bestehenden „regional und überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen (RGB und ÜBG)“ zu evaluieren,
ohne die umfangreichen, erst in den Jahren 2008/2009 durchgeführten qualitativen Erhebungen (u. a. Befragungen, Begehungen) erneut durchzuführen. Daher wurde insbesondere
von Seiten der Entwicklungsbedarfe eine Aktualisierung vorgenommen, bei der die bestehenden regional bedeutsamen Gewerbeflächen auf der Grundlage der vorhandenen aktuellen Monitoring-Daten einer Überprüfung unterzogen wurden.
Regional bedeutsame Gewerbeflächen (RGB & ÜGB) zielen auf eine internationale und (über-)regionale Standort- bzw. Ansiedlungswerbung ab und sollen daher langfristig (mindestens 10 Jahre) über ein ausreichendes Flächenangebot verfügen. Sowohl direkt vermarktungsfähiges Flächenangebot (i.d.R. > 10 ha) als auch ausreichende mittelfristige Entwicklungsreserven (in gleicher Größenordnung) sind dafür unabdingbar. In der Vergangenheit
wurde so verfahren, dass Standorte, deren sofort verfügbares Flächenangebot auf nur noch
< 5 ha geschrumpft ist, nur noch dann als RBG / ÜBG aufrechterhalten wurde, wenn von
Seiten der Kommune zählbare neue Planungs- bzw. Aktivierungsanstrengungen zu verzeichnen waren. Sofern das vermarktbare Flächenpotenzial unter 5 ha abgesunken war,
wurden die Standorte aus dem Regionalen Gewerbeflächenkonzept ausgeschlossen.
2.2
Regional bedeutsame Gewerbeflächen
„Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ im Sinne des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes zeichnen sich durch eine herausragende Standortqualität aus und besitzen eine über
die Region hinausreichende Ausstrahlung. Diese Standorte bilden das Potenzial für die
überregionale und internationale Standortwerbung der Region Aachen der kommenden
zehn Jahre.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss es auch darum gehen, die Vielzahl der bisherigen Standorte, auf wenige, dann aber die Kriterien auch tatsächlich erfüllende Gewerbestandorte zu verringern. Ziel ist es, diese „Premiumstandorte“ im Rahmen der (inter)nationalen Standortwerbung stärker zu bewerben und damit die verfügbaren Ressourcen
bzw. Mittel zu fokussieren und produktiver einzusetzen.
Im Hinblick auf die Bewertung bedeutet dies, dass „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“
(RBG) in hohem Maße den gesetzten, höheren Qualitätsmaßstäben gerecht werden müssen. Dies bedeutet, dass im Einzelnen hinsichtlich der Bewertungskategorien nachstehende
Qualitätsziele für RBG zugrunde gelegt werden:
Eine RBG verfügt über ein für die nächsten zehn Jahre ausreichendes gewerbliches Flächenangebot. Dies impliziert sowohl ein umfangreiches sofort- und kurzfristig verfügbares Flächenangebot (Richtwert: >10 ha) als auch eine bauleitplanerisch getroffene Vorsorge, durch die ebenfalls mittelfristig notwendige Entwicklungsreserven bereitgestellt
werden können. Darüber hinaus hat sich der Standort bereits in der Vergangenheit durch
eine hohe Veräußerungsaktivität mit einem nennenswerten Anteil von Neuansiedlungen
(Unternehmen von außerhalb der Gemeinde) ausgezeichnet. Das vermarktbare Flächenangebot bietet dem Investor zudem ein hohes Maß an Flexibilität und wenig Restriktionen (Kategorie „Fläche“).
15
Die sehr gute überörtliche Erreichbarkeit ist eines der zentralen Kriterien für die unternehmerische Standortwahl. Daher weist eine RBG vor allem hinsichtlich der Entfernung
zur Autobahn, aber auch zum nächsten internationalen Flughafen möglichst geringe Distanzen auf. Auch die nächsten ICE-/Thalys-Haltepunkte, Güterverteilzentren und Häfen
sollten gut erreichbar sein. Innerhalb des RBG bedarf es einer hochwertigen und flexiblen Versorgungsinfrastruktur (z. B. Breitband) sowie günstigen Zugängen zum öffentlichen bzw. Schienenverkehr (Kategorie „Infrastruktur“).
Eine RBG wird vorrangig für Unternehmen von internationaler und überregionaler Bedeutung und nicht vorrangig für lokal ausgerichtete Betriebe an den bedeutenden Wirtschaftsstandorten der Aachener Region vorgehalten; dies spiegelt sich auch im Profil der
bereits ansässigen bzw. in den letzten Jahren angesiedelten Unternehmen wider. Im
Hinblick auf einen individuellen, unverwechselbaren Marktauftritt ist es vorteilhaft, wenn
die RBG über ein erkennbares qualitatives Standortprofil verfügt. Zur Verstärkung der
(inter)nationalen Ansiedlungswerbung sollte der Standort auch von kommunaler Seite
prioritär und hervorgehoben vermarktet werden (Kategorie „Wirtschaft“).
Die Qualität des räumlichen Umfeldes eines Gewerbegebietes ist von wachsender Bedeutung. Daher sollte eine RBG eine hohe Gestalt- (Städtebau, Grünflächen) und Aufenthaltsqualität (kleinteilige Dienstleistungen für die Beschäftigen, Freizeit) aufweisen;
ebenso kommt sowohl infrastruktur- als auch unternehmensbezogenen Ansätzen nachhaltiger Entwicklung eine zunehmende Relevanz zu. Darüber hinaus dürfen bei einer
RBG keine gravierenden Beeinträchtigungen räumlicher Schutzzwecke (auch hinsichtlich potenzieller Erweiterungen) auftreten und sie sollte sich sowohl siedlungsstrukturell
als auch landschaftlich harmonisch einfügen (Kategorie „Raum/Nachhaltigkeit“).
Die im Rahmen der Fortschreibung 2009 festgelegten „Regional bedeutsamen Gewerbeflächen (RBG)“ – insgesamt 13 Standorte – haben auch weiterhin Bestand. Neu in die Kategorie der "Regional bedeutsamen Gewerbeflächen" aufgenommen wurde lediglich der
Standort "RWTH Aachen Campus" (Krfr. Stadt Aachen) mit den Teilflächen Westbahnhof
und Melaten. Er befindet sich mit der ersten Teilfläche Melaten bereits in Aufschließung
bzw. Vermarktung und wird für die künftige Entwicklung der "Technologieregion Aachen" eine herausragende Bedeutung besitzen.
16
Karte 3: Regional bedeutsame Gewerbeflächen
Quelle:
AGIT mbH 2012.
17
2.3
Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen
„Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen“ im Sinne des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes zeichnen sich durch eine besondere Standortqualität aus und besitzen eine sich
auf größere Teilbereiche der Region erstreckende Ausstrahlung. Diese Standorte bilden das Potenzial für die regionale und teilweise auch überregionale Standortwerbung
der Region Aachen der kommenden zehn Jahre.
Standorte dieser Kategorie erfüllen eine wichtige regionale Ergänzungsfunktion zu den „Regional bedeutsamen Gewerbeflächen“: Für die überregionale Standortwerbung kommen sie
durchaus in den Fällen in Betracht, in denen sie mit besonderen Profilen aufwarten, die von
Seiten der „Regional bedeutsamen Gewerbeflächen“ nicht oder nicht vollständig abgedeckt
werden können. Ferner fallen hierunter Standorte des ländlichen Raumes der Region, die
aufgrund ihrer Lagemerkmale (Kategorie „Infrastruktur)“ nicht das Niveau zentraler gelegener Räume erreichen können.
Die insgesamt 13 Standorte, die im Rahmen der Fortschreibung 2009 als „Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen (ÜBG)“ eingestuft worden waren, sind ebenfalls einer eingehenden Überprüfung unterzogen worden: Das bislang als ÜBG eingestufte Gewerbegebiet
Königskamp II (Stadt Jülich, Kreis Düren) wird danach nicht mehr als solches dargestellt, da
derzeit nur noch Restflächen von 0,4 ha zur Verfügung stehen und in absehbarer Zeit am
Standort keine neuen Gewerbeflächen mehr angeboten werden können.
Im Gewerbegebiet „Pascalstraße“ (Krfr. Stadt Aachen, ÜBG) stehen derzeit nur noch Restflächen von 2,6 ha zur direkten Vermarktung bereit. Im Rahmen des laufenden Masterplanprozesses „Aachen 2030“ und im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Aachen wird jedoch die gesamte räumliche Entwicklung dieses Bereiches neu betrachtet und eine entsprechende Erweiterung des Gewerbestandortes erwogen. In unmittelbarer Nachbarschaft stellt der FNP derzeit ca. 18 ha gewerbliche Baufläche (Gewerbegebiet
Schleckheim) dar. Als erster Schritt wurden beide Areale im Rahmen von gisTRA unter der
Bezeichnung „Pascalstraße-Schleckheim“ zusammengefasst, d. h. als ein Vermarktungsstandort betrachtet. Da die weiteren Planungs- bzw. Aktivierungsmaßnahmen seitens der
Stadt Aachen abgewartet werden müssen, wird der Standort zunächst als ÜBG beibehalten
und bei der nächsten Fortschreibung erneut überprüft.
Für die kurzfristige Erschließung und Vermarktung des Standortes "Gewerbepark Brand"
(Krfr. Stadt Aachen) sind die notwendigen Voraussetzungen gegeben. Aufgrund seiner guten Erreichbarkeit (Autobahnnähe) im südlichen Stadtgebiet kann mit einer über die Stadt
hinausweisenden Nachfrage gerechnet werden. Er wird daher neu in die Kategorie der
"Überörtlich bedeutsamen Gewerbeflächen" aufgenommen.
18
Karte 4:
Überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen
Quelle:
AGIT mbH 2012.
19
2.4
Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen
Um im Hinblick auf die Zielsetzung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes schon frühzeitig die Sicherung der für die Region relevanten Gewerbestandorte von morgen zu betreiben, werden nachstehend die Planungs- und Entwicklungsstandorte von regionaler und überörtlicher Bedeutung dargestellt. Die Darstellung dieser Standorte ersetzt nicht – soweit
noch nicht erfolgt – die notwendige regionalplanerische Abstimmung. Daher wird nachstehend jeweils in regionalplanerisch bereits gesicherte Standorte und solche, die erst regionalplanerisch vorabgestimmt sind bzw. als Planungsabsicht der Gemeinde(n) vorangetrieben werden, unterschieden.
Als „Zu entwickelnde regional bedeutsame Gewerbefläche“ werden folgende Gewerbegebietsplanungen eingestuft:
Merzbrück (Stadt Würselen, StädteRegion Aachen): Bereits im Regionalen Gewerbeflächenkonzept aus 1998 wurde der Standort als eine für die Region bedeutsame Gewerbefläche dargestellt. Ziel war es, eine Erweiterung des durch besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichneten Standortes am Aachener Kreuz aus regionalökonomischer
Sicht frühzeitig vorzubereiten. Mittlerweile ist er durch die 6. Änderung des Regionalplans mit einer Bruttofläche von rd. 80 ha planerisch gesichert. Um den Standort gemeinsam mit Stadt und Kreis Aachen interkommunal zu entwickeln, wurde die gemeinsame Gesellschaft „Aachener Kreuz Merzbrück GmbH – (AKM)“ gegründet. Die besondere Standortqualität leitet sich aus der zentralen Lage innerhalb der StädteRegion Aachen, dem vorhandenen Autobahnanschluss, der Flugplatznähe und der geplanten Anbindung an die Euregiobahn ab. Im zur Zeit in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplan der Stadt Würselen wird nur ein ca. 19 ha großer Teil der GIB-Flächen
zwischen dem neuen Flugplatz, der Autobahn und der L 223 als Gewerbegebiet dargestellt, während der südlich des Flugplatzes gelegene ca. 61 ha große Teil noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt bleibt.
Kall/Schleiden (Gemeinde Kall, Kreis Euskirchen): Ebenfalls bereits seit 1998 bestand
die Planungsabsicht, frühzeitig die Erweiterung der für die Region bedeutsamen Gewerbefläche Kall zu betreiben. Dieser Standort mit einer Bruttofläche von ca. 45 ha wurde in
der Zwischenzeit ebenfalls als GIB Kall/Schleiden regionalplanerisch gesichert. Im Jahr
2007 wurde zwischen der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum „Interkommunalen Gewerbegebiet Kall-Schleiden“ geschlossen,
mit dem Ziel, den Standort gemeinsam vorzubereiten und zu entwickeln. Eine besondere
Standortqualität besteht aufgrund der Funktion des Gesamtareals (Gewerbegebiet Kall
und interkommunale Fläche) als gewerblicher Entwicklungsschwerpunkt für den Südkreis Euskirchen, seine gute infrastrukturelle Anbindung sowie seine auch im Hinblick
auf großräumige Freiraumfunktionen gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten in nordwestlicher Richtung.
Ebenfalls in die vorstehende Kategorie eingeordnet wird die nachstehende Planungsabsicht,
zu der Gespräche mit dem Ziel der landesplanerischen Abstimmung aufgenommen wurden:
„Merscher Höhe“ (Stadt Jülich, Kreis Düren): Im Bereich der ehemaligen Kurzwellensendeanlage und angrenzender Flächen plant die Stadt Jülich die Entwicklung eines bis zu
45 ha großen Gewerbegebietes. Der geplante Gewerbestandort verfügt über einen direkten Anschluss an die A 44. Teile des geplanten Areals werden einen starken inhaltlichen Bezug zum benachbarten Fachhochschulstandort aufweisen und eine enge Kooperation mit den ortsansässigen Forschungseinrichtungen wie dem solarthermischen Versuchskraftwerk und dem Forschungszentrum Jülich eingehen. Baulich soll dies durch eine Campus-Struktur aufgegriffen werden, die technologieorientierten Unternehmen und
Ausgründungen aus den Jülicher Forschungseinrichtungen optimale Wachstumsvoraussetzungen bietet. Mit den benachbarten Forschungs- und Hochschuleinrichtungen genießt der Standort für die zukünftige Entwicklung der "Technologieregion" eine hervor20
gehobene Bedeutung. Er wird zugleich den bisher für den Nordkreis Düren über lange
Jahre wichtigsten Gewerbestandort "Jülich-Königskamp" ablösen.
Unter den weiteren in der Region Aachen bestehenden kommunalen Planungsabsichten
werden die Ansätze unterstützt, die unter den Aspekten der überörtlichen Strukturwirkung,
der interkommunalen Kräftebündelung sowie der Ressourcenschonung vorangetrieben werden. Nachstehende Standorte sind daher als „Zu entwickelnde überörtlich bedeutsame
Gewerbefläche“ einzustufen:
Titz: Regional- und bauleitplanerisch (8. FNP-Änderung) gesicherte Planung der Gemeinde Titz für ein neues Gewerbegebiet an der A 44 mit einer Größe von ca. 35 ha
(brutto). Hervorzuheben ist nicht nur die direkte Autobahnanbindung, sondern auch die
besondere Strukturwirkung, die dieser Standort als Entwicklungsschwerpunkt für den
Nordkreis Düren entfalten kann. Die Verkehrsgunst sowie die „In-between-Lage“ zwischen den Ballungsräumen Aachen, Mönchengladbach, Düsseldorf und Köln stellen
Standortvorteile bei hoher Flächenverfügbarkeit dar. Bei der Flächenvermarktung sollen
im besonderen Maße wirtschaftliche Schwerpunkte der Gemeinde, wie Landwirtschaft,
Ökologie und regenerative Energien berücksichtigt werden.
Brand-Nord: Neuer Gewerbestandort des Oberzentrums Aachen, der sowohl durch Regional- als auch Flächennutzungsplan gesichert ist. Da der Neubau der Autobahnanschlussstelle sowie die Aufstellung des Bebauungsplans noch ausstehen, wird er erst
mittelfristig zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf den technologieorientierten, im Hochpreissegment angesiedelten grenzüberschreitenden Gewerbepark AVANTIS wird dieser
Standort jedoch in Zukunft ein wichtiges Komplementärangebot darstellen. Einer guten
Erreichbarkeit der Autobahn steht eine befriedigende Anbindung an das Schienennetz
(Personen und Güter) gegenüber.
Darüber hinaus wird folgenden Planungsabsichten regionsangehöriger Gemeinden eine überörtliche Bedeutung beigemessen; hier gilt es in den nächsten Jahren zu prüfen, inwieweit
diese Entwicklungsvorstellungen tatsächlich realisiert werden können:
Blankenheim/Dahlem/Nettersheim: Gemeinsame Planungsabsicht der Südkreisgemeinden und Grundzentren Blankenheim, Dahlem und Nettersheim mit einer Größe von ca.
42 ha (Brutto) mit einer ausgezeichneten, unmittelbaren Autobahnanbindung, die als
„Standort für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“ bereits im Regionalplan benannt
wird. In Anbetracht der Erschöpfung der Gewerbeflächenreserven in der Gemeinde
Blankenheim werden hierzu die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen sein.
„Am Gericht“: Auch dieses Gebiet benennt der Regionalplan als „Standort für eine zukünftige Siedlungsentwicklung“ und bezieht sich damit auf die gemeinsame Planungsabsicht der Stadt Monschau und der Gemeinde Simmerath, am Kreuzungspunkt von
B 266/L 106 ein Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. 19 ha (Brutto) zu errichten. Angesichts der lagebedingten Voraussetzungen ist die verkehrliche Erreichbarkeit zufrieden stellend und auch zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten scheinen gegeben, ohne
wertvolle Kulturlandschaften anzutasten. Zur Zeit wird allerdings seitens der Stadt Monschau prioritär eine Erweiterung des vorhandener Standorts Imgenbroich/HIMO vorangetrieben, während die Gemeinde Simmerath vorrangig die Erweiterung des Gewerbegebietes Simmerath favorisiert.
Holthausen-Drinhausen: Der Rat der Stadt Übach-Palenberg hat im Jahr 2009 beschlossen, das Gewerbegebiet an der B 221 im Bereich Holthausen-Drinhausen um 35 ha zu
erweitern und eine entsprechende Ausweisung im Regionalplan zu beantragen. Die Planungen hierfür befinden sich in landesplanerischer Vorabstimmung. Grundlage hierfür
bildet ein Gutachten der Firmen ASS Düsseldorf und Hamerla-Gruss-Rinck-Wegmann +
Partner. Durch die Verlagerung des Hauptsitzes der Firma Oerlikon Schlafhorst von
Mönchengladbach nach Übach-Palenberg und die Ansiedlung einer Lebensmittelfabrik
21
im Gewerbegebiet Holthausen wird sich durch die zu erwartenden Synergieeffekte ein
erheblicher Flächenbedarf ergeben.
Gangelt/Selfkant/Waldfeucht: Planung der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht, im Kreuzungsbereich der B 56n/L 410 bzw. der B 56 alt/L 410 ein interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet in einer Größenordnung von ca. 30 bis 35 ha auszuweisen. Die genaue kleinräumige Lage wird nach weiteren Untersuchungen bestimmt.
Interkommunales Gewerbegebiet Aldenhoven-Siersdorf / Baesweiler-Setterich: Die Gemeinde Aldenhoven und die Stadt Baesweiler bemühen sich seit Jahren intensiv, den
Kraftwerksstandort Aldenhoven-Siersdorf (LEP VI-Fläche) zu Gunsten der Ausweisung
von Siedlungsraum umwidmen zu lassen und dadurch eine gewerbliche Nachfolgenutzung zu ermöglichen. Hierdurch würde ein interkommunales Gewerbegebiet entstehen,
welches eine Fläche von 33,3 ha (16,8 ha Baesweiler / 16,5 ha Aldenhoven) umfasst.
Ausgangspunkt der gemeinsamen Planungen ist das große Forschungs- und Entwicklungspotential, das sich in den kommenden Jahren an diesem Standort weiter entwickeln
wird. So sind in den nächsten Jahren Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe im
Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten geplant. Die RWTH Aachen engagiert sich in einer Betreibergesellschaft und garantiert FuE-Vorhaben, u. a. sollen an diesem Standort drei renommierte Institute der RWTH forschen und entwickeln.
Darüber hinaus existieren mit den Standorten Geilenkirchen-Lindern und Euskirchen/Weilerswist zwei Bereiche, die für großflächige Ansiedlungsvorhaben landesplanerisch ausgewiesen sind. Diese sog. LEP-Flächen werden nicht den regional verfügbaren Flächenreserven zugerechnet und sind hier nachrichtlich kartographisch berücksichtigt. Für den Fall,
dass es in Euskirchen/ Weilerswist im Rahmen der Vermarktungsaktivitäten durch NRW.INVEST (sog. PrimeSite Rhine Region) binnen der kommenden zehn Jahre zu keiner großflächigen Ansiedlung kommt, verpflichtet sich das Land NRW die Initiative zur Aufgabe der
Zweckbindung zu ergreifen, um die Umwandlung der LEP-Fläche in eine überregionale bedeutsame oder interkommunal zu vermarktende Gewerbe- und Industriefläche zu ermöglichen. Die Fläche in Geilenkirchen-Lindern hingegen soll weiterhin als Sonderfläche der Ansiedlung von Großvorhaben vorbehalten sein.
Die Tatsache, dass die Anzahl der regionsangehörigen Gemeinden, in denen innerhalb des
Planungshorizontes der vorliegenden Fortschreibung (2013 bis 2022) mit einem Mangel an
Reserveflächen zu rechnen ist, sich im Zeitraum 2008 bis 2011 nahezu verdreifacht hat (Anstieg von 7 auf 20!), gibt Anlass, in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Sofern autobahnnahe Standorte derartige Engpässe
aufweisen, sollte auch hier durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende
Flächenvorsorge getroffen werden, ohne dabei raumordnerisch unerwünschten, bandartigen
Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten.
Zur strukturellen Förderung des ländlich geprägten Eifel-Raumes der Region ist es wichtig,
dass die betreffenden Städte und Gemeinden nach Bedarf auch kleinteilige Flächen (bis
10 ha) zur Unternehmensansiedlung ausweisen zu können. Untersuchungen belegen, dass
Städte wie Monschau durch Ansiedlung von Hochschul-Ausgründungen auch von Ausstrahlungseffekten des Hochschulstandortes Aachen profitieren können. Auf diese Weise kann
ein essentieller Beitrag zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur in der und zur Förderung
des Technologietransfers in die Nordeifel geleistet werden. Darüber hinaus ist ein intensiverer Abstimmungsprozess der Gewerbeflächenentwicklung zwischen den Eifel-Gemeinden
wünschenswert. Daher soll das Thema „Gewerbeflächenentwicklung im ländlichen Raum“
im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel besonderen Stellenwert erhalten.
22
Karte 5:
Zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen
Quelle:
AGIT mbH 2012.
23
Anlage
Beschlussfassung des Lenkungsausschusses der Region Aachen zum „Regionalen
Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2012“vom 06. September 2012
Vorgang
Zusammenarbeit im Bereich Gewerbeflächen hat in der Region Aachen bereits eine lange Tradition.
Bereits seit 1996 existiert eine Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“, in der die Bezirksregierung Köln, die Kreisfreie Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg, die gewerblichen Kammern der Region und die AGIT kontinuierlich zusammenarbeiten. Ein erstes „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ wurde 1998 vorgelegt; in den Jahren 2006
und 2009 seine erste bzw. zweite Fortschreibung. Die jeweils gültige Fassung wird dabei einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung unterzogen
Mit der nun vorliegenden dritten Fortschreibung des „Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes“ setzen
wir die kontinuierliche regionale Zusammenarbeit im Bereich Gewerbeflächen fort. In insgesamt drei
regionalen Beteiligungsverfahren ist gemeinsam mit allen 46 regionsangehörigen Städten und Gemeinden und der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ als zuständigen Fachausschuss für Gewerbeflächenplanung, -entwicklung und -vermarktung in der Region Aachen die vorliegende Fortschreibung 2012 erarbeitet worden. Vorrangig ging es hierbei um eine Fortschreibung der
quantitativen Grundlagen der zu entwickelnden Gewerbestandorte:
1.
Die Überprüfung von Gewerbeflächenangebot und voraussichtlicher Gewerbeflächennach-
2.
frage in der Region.
Die Fortschreibung / Aktualisierung zu entwickelnder Gewerbegebiete von regionaler und überörtlicher Bedeutung.
Die Fortschreibung 2012 versteht sich daher als eine vereinfachte Fortschreibung d. h. als Zwischenstufe auf dem Weg zu einer umfassenden, in größeren zeitlichen Abständen durchzu-führenden
Überprüfung.
Beschluss:
1. Der Lenkungsausschuss der Region Aachen begrüßt die Konzeption als gemeinsame Willensbekundung der regionalen Akteure, eine vorausschauende Gewerbeflächenpolitik zu betreiben, die
(inter)nationale Ansiedlungswerbung weiter zu verbessern und insbesondere die Beantwortung
neuer, wichtige Zukunftsfragen in der gewerblichen Flächenentwicklung, -planung und vermarktung voranzutreiben.
2. Der Lenkungsausschuss verabschiedet das „Regionale Gewerbeflächenkonzept - Fortschreibung
2012“ als Grundlage der künftigen regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung. Er fordert die Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ auf, eine
erneute Überprüfung und Aktualisierung – sofern keine Umstände Anlass geben, früher tätig zu
werden – im Jahr 2014 in Angriff zu nehmen.
3. Der Lenkungsausschuss spricht sich dafür aus, dass aufgrund der innerhalb des Planungshorizontes (2013 bis 2022) zu erwartenden Verknappung der Reserveflächen, in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Sofern an Standorten
24
entlang von Hauptverkehrsachsen (insb. A1, A4, A44 und A61) zusätzlicher Bedarf an Gewerbeflächen besteht, sollte durch Erweiterungen bzw. Neuausweisungen entsprechende Flächenvorsorge getroffen werden, ohne dabei raumordnerisch unerwünschten, bandartigen Siedlungsentwicklungen Vorschub zu leisten.
4. Der Lenkungsausschuss empfiehlt, im Sinne einer nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung darauf hinzuwirken, dass die regionsangehörigen Städte und Gemeinden zum einen in Zukunft ein
verstärktes Augenmerk auf die Erfassung und Aktivierung von Brachflächen legen, und sie zum
anderen prüfen sollen, inwieweit die mit dem Konzept festgestellten Planungsabsichten zur Entwicklung regional und überörtlich bedeutsamer Gewerbeflächen in den nächsten Jahren auch tatsächlich einer Realisierung zugeführt werden können.
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