Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
2/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991276
Datum:
24. November 2009
13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im
Ortsteil Greste
hier: - Beratung und Beschluss über die zur erneuten Auslegung (eingeschränkte
Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat
- Beschlussempfehlung an den Rat über die Aufhebung der Veränderungssperre im
Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem
Rohe"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
22.01.2009
Rat
19.02.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Während der Auslegung (07.07.2008 - 22.08.2008) zur o.g. Planung ist in der einzigen
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit beantragt worden, die Fläche, auf der ausschließlich offene
Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen,
in Richtung der Altlast zu erweitern. Dem hat die Gemeinde Leopoldshöhe über eine
Ausnahmeregelung in der Festsetzung zur überbaubaren und nicht überbaubaren Fläche
zugestimmt. Diese Handhabung vergrößert, unter Beachtung von Auflagen, die Bebaubarkeit der
Grundstücke. Belange von Dritten hätten dadurch berührt werden können. Eine erneute Auslegung
wurde daher erforderlich. Die Änderung betraf allerdings nur das Mischgebiet. Daher wurde es als
vertretbar angesehen, die Auslegung ausschließlich auf den Änderungspunkt und auf einen
Zeitraum von 14 Tagen zu beschränken. Die erneute Auslegung erfolgte vom 08.12.2008 –
22.12.2008. Zur erneuten Auslegung sind keine Anregungen eingegangen.
Der Kreis Lippe verweist in seiner Stellungnahme vom 16.12.08 auf seine Stellungnahme vom
18.08.08 zur Auslegung. Dort war vorgetragen worden, das eine Teilfläche des Flurstückes 555,
zwischen Dammstr. 18 und Industriestraße, als ökologisch hochwertige Fläche eingestuft, evtl.
Verbotstatbestände nach § 42 (1) BNatSchG ausgelöst werden können. Dieser Punkt ist intensiv
in der Sitzung am 03.04.2008 (Vorlagen-Nr. 55/2008) und in der Abwägung der
Auslegungsergebnisse (Sitzung am 27.11.2008, Vorlagen-Nr. 152/2008) diskutiert worden. Zur
erneuten Auslegung ist diese Fläche nicht Gegenstand des Verfahrens, da die Änderungen sich
-2-
ausschließlich auf das Mischgebiet bezogen haben und somit die vorgenannte Fläche nicht
betroffen war. Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung entfällt daher. Die
Stellungnahmen des Kreises Lippe werden nachrichtlich der Vorlage angefügt, ebenso der
Änderungsbereich der erneuten Auslegung.
Im Rahmen des gesamten Verfahrens zur 13. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“
sind nunmehr alle eingegangenen Stellungnahmen beraten, behandelt und beschlossen worden1.
Das Verfahren kann somit abgeschlossen und dem Rat mit Empfehlung zum Satzungsbeschluss
vorgelegt werden.
Die Veränderungssperre, welche während der Bearbeitung des Änderungsverfahrens mögliche
unerwünschte städtebauliche Entwicklungen im Geltungsbereich verhindern sollte, ist nicht mehr
erforderlich. Mit Rechtskraft des hiesigen Änderungsverfahrens kann sie deshalb aufgehoben
werden. Eine entsprechende Empfehlung an den Rat ist daher als Beschlussempfehlung formuliert
worden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 13.
Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“ als Satzung und die zugehörige
Begründung zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufhebung der Veränderungssperre zur
13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“. Der Geltungsbereich ist aus der
Anlage ersichtlich.
c) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Satzung beschlossenen 13.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ aufzuheben. Der Geltungsbereich
ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlage:
- Übersicht Beratungsinhalte und –ergebnisse zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05
„Auf dem Rohe“, einschließlich Veränderungssperre
- Stellungnahmen des Kreises vom 16.12.08 und 18.08.08
- Geltungsbereich der erneuten Auslegung / Änderung
- Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Satzung
beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ und Satzungstext
- Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
04/05 „Auf dem Rohe“, Stand Satzung
1
Der Anlage sind die einzelnen Beratungsinhalte und –ergebnisse zu entnehmen. Unter Eingabe der
Vorlagen-Nr. im Ratsinformationssystem können alle Details zum Verfahren nochmals abgerufen werden.