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Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste) Beschlussvorlage (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 2/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991276 Datum: 24. November 2009 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" mit Veränderungssperre im Ortsteil Greste hier: - Beratung und Beschluss über die zur erneuten Auslegung (eingeschränkte Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat - Beschlussempfehlung an den Rat über die Aufhebung der Veränderungssperre im Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 22.01.2009 Rat 19.02.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Während der Auslegung (07.07.2008 - 22.08.2008) zur o.g. Planung ist in der einzigen Stellungnahme aus der Öffentlichkeit beantragt worden, die Fläche, auf der ausschließlich offene Garagen und Nebenanlagen mit bauspezifischen Sicherungsmaßnahmen errichtet werden dürfen, in Richtung der Altlast zu erweitern. Dem hat die Gemeinde Leopoldshöhe über eine Ausnahmeregelung in der Festsetzung zur überbaubaren und nicht überbaubaren Fläche zugestimmt. Diese Handhabung vergrößert, unter Beachtung von Auflagen, die Bebaubarkeit der Grundstücke. Belange von Dritten hätten dadurch berührt werden können. Eine erneute Auslegung wurde daher erforderlich. Die Änderung betraf allerdings nur das Mischgebiet. Daher wurde es als vertretbar angesehen, die Auslegung ausschließlich auf den Änderungspunkt und auf einen Zeitraum von 14 Tagen zu beschränken. Die erneute Auslegung erfolgte vom 08.12.2008 – 22.12.2008. Zur erneuten Auslegung sind keine Anregungen eingegangen. Der Kreis Lippe verweist in seiner Stellungnahme vom 16.12.08 auf seine Stellungnahme vom 18.08.08 zur Auslegung. Dort war vorgetragen worden, das eine Teilfläche des Flurstückes 555, zwischen Dammstr. 18 und Industriestraße, als ökologisch hochwertige Fläche eingestuft, evtl. Verbotstatbestände nach § 42 (1) BNatSchG ausgelöst werden können. Dieser Punkt ist intensiv in der Sitzung am 03.04.2008 (Vorlagen-Nr. 55/2008) und in der Abwägung der Auslegungsergebnisse (Sitzung am 27.11.2008, Vorlagen-Nr. 152/2008) diskutiert worden. Zur erneuten Auslegung ist diese Fläche nicht Gegenstand des Verfahrens, da die Änderungen sich -2- ausschließlich auf das Mischgebiet bezogen haben und somit die vorgenannte Fläche nicht betroffen war. Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung entfällt daher. Die Stellungnahmen des Kreises Lippe werden nachrichtlich der Vorlage angefügt, ebenso der Änderungsbereich der erneuten Auslegung. Im Rahmen des gesamten Verfahrens zur 13. Änderung des B-Planes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ sind nunmehr alle eingegangenen Stellungnahmen beraten, behandelt und beschlossen worden1. Das Verfahren kann somit abgeschlossen und dem Rat mit Empfehlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Die Veränderungssperre, welche während der Bearbeitung des Änderungsverfahrens mögliche unerwünschte städtebauliche Entwicklungen im Geltungsbereich verhindern sollte, ist nicht mehr erforderlich. Mit Rechtskraft des hiesigen Änderungsverfahrens kann sie deshalb aufgehoben werden. Eine entsprechende Empfehlung an den Rat ist daher als Beschlussempfehlung formuliert worden. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufhebung der Veränderungssperre zur 13. Änderung des Bebauungsplanes 04/05 „Auf dem Rohe“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. c) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Satzung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ aufzuheben. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlage: - Übersicht Beratungsinhalte und –ergebnisse zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“, einschließlich Veränderungssperre - Stellungnahmen des Kreises vom 16.12.08 und 18.08.08 - Geltungsbereich der erneuten Auslegung / Änderung - Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich der zur Satzung beschlossenen 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ und Satzungstext - Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“, Stand Satzung 1 Der Anlage sind die einzelnen Beratungsinhalte und –ergebnisse zu entnehmen. Unter Eingabe der Vorlagen-Nr. im Ratsinformationssystem können alle Details zum Verfahren nochmals abgerufen werden.