Daten
Kommune
Bedburg
Größe
221 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
17.08.16, 18:02
Aktualisiert
12.10.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9146/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
30.08.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung
Hambloch
hier: Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
zum Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung – Erweiterungsfläche nördlich der
Stiftung Hambloch gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. 13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
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Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage des Eigentümers (Katholische Kirchengemeinde) des
hinter dem Seniorenzentrum Stiftung Hambloch (ebenfalls im Eigentum der katholischen
Kirchengemeinde) gelegenen Grundstücks in Kaster, Flur 5, Flurstück 179 bezüglich einer
möglichen Erschließung und einhergehenden Bebaubarkeit vor. Hintergrund ist, dass
aufgrund des Wohnungsteilhabegesetzes NRW (WTG) Umbauten und ggf. auch
Erweiterungen des Seniorenzentrums bis 2018 notwendig werden, für die die
Inanspruchnahme des vorgenannten Grundstücks teilweise erforderlich werden wird.
Zudem plant die Kirchengemeinde in Ergänzung zum Angebot des Seniorenzentrums die
Errichtung eines oder mehrerer Gebäude mit altengerechten Wohnungen auf dem o.g.
Grundstück.
Dieses Anliegen wurde bereits in der Vergangenheit an die Verwaltung herangetragen
und durch einen Aufstellungsbeschluss am 20.06.2000 in die Wege geleitet. Allerdings
haben sich die Gespräche des Vorhabenträgers mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke zwecks möglicher Erschließungsoptionen des nicht in ausreichendem Maße
an eine öffentliche Verkehrsfläche angebunden Grundstücks als schwierig erwiesen,
weshalb die Planung nicht weitergeführt wurde. Nunmehr wird die Verwaltung gebeten,
die Bauleitplanung neu aufzugreifen und mögliche Erschließungsvarianten auf Kosten des
Antragsstellers zu erarbeiten. Seitens der Verwaltung wird das Vorhaben prinzipiell
begrüßt, um zentrumsnah insbesondere altengerechte Wohnungen zu schaffen und dem
Seniorenzentrum den benötigten Erweiterungsbedarf zu gewähren. Der im Lageplan
dargestellte Spielplatz ist bereits seit Jahrzehnten nicht mehr existent und daher auch
nicht im städtischen Spielplatzkonzept enthalten.
Wesentliche Planungsziele der 5. Änderung sind demnach:
mögliche Erschließungsvarianten zu erörtern und eine Anbindung an die öffentliche
Verkehrsfläche sicherzustellen
die Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen im rückwärtigen
Bereich der St.-Rochus-Straße zur Erweiterung des Altenwohnheims aufzuzeigen
überbaubare Grundstücksflächen im nördlichen Teil (Bereich Flur 5, Flurstück 179)
festzusetzen.
Aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks und der Planintention ist es möglich, den
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, wodurch
die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB
gelten. Demnach darf das Verfahren angewandt werden, wenn unter anderem die
zulässige Grundfläche von insgesamt 20.000 Quadratmeter unterschritten wird. Da die
Plangebietsgröße insgesamt deutlich geringer ist als die zulässige Grundfläche im Sinne
des § 19 Abs. 2 BauNVO wird das vorgenannte Kriterium eingehalten. Weiterhin muss es
sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen, eine Nachverdichtung oder andere
vergleichbare Maßnahmen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil handeln. Dies
ist im vorliegenden Fall der angestrebten Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteils im
Sinne einer maßvollen Nachverdichtung als gegeben anzusehen.
Nach der Erarbeitung der benötigten Planunterlagen durch den Antragssteller kann das
Bebauungsplanverfahren mit den Beteiligungsschritten fortgesetzt werden. Die Kosten für
dieses Bebauungsplanverfahren sollen mittels Kostenübernahmeerklärung durch den
Antragsteller übernommen werden.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für die Schaffung altengerechter Wohnungen in Zentrumsnähe geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der
sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 09.08.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Köster
----------------------------------Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeisters
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