Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
05.03.13, 14:51
Aktualisiert
05.03.13, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 2 / V 11/2013
Datum:
05.03.2013
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2013
Öffentliche Sitzung
TOP 4
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von
Kindern in Tagespflege
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die
Tagesordnungspunkte 4 bis 6 zusammen zu beraten.
Das Mitglied Ramers schlägt folgenden Kompromiss vor:
a) Einheitliche Elternbeiträge für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kinder in
Tagespflege
b) Einführung einer zusätzliche Beitragsfreiheit für
Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII sowie von
Wohngeld
c) Umsetzung der Variante b) aus der Z1 zur V11/2013; eine
Refinanzierung über eine Erhöhung der Elternbeiträge soll nicht
vorgenommen werden.
Für den Fall, dass der Ausschuss dieser Vorgehensweise
zustimmt, erklärt Herr Ramers den Antrag seiner Fraktion
( A 67/2011) für erledigt.
Das Mitglied Dr. Dirhold erklärt, dass die CDU-Fraktion sich
diesem Vorschlag grundsätzlich anschließt. Aufgrund der
Haushaltslage fordert sie Politik wie Verwaltung dazu auf, den
Haushalt auf weitere Einsparpotentiale zur Kompensierung der
Mindererträge in Höhe von ca. 95.000 € zu überprüfen.
AV Poth sichert dies für die Verwaltung zu.
Das Mitglied Mende spricht sich für eine einheitliche
Beitragsregelung für alle Kinder sowie eine Ausweitung der
Geschwisterkindbefreiung aus. Entsprechende Kosten sollten
über eine Erhöhung der Elternbeiträge kompensiert werden.
Das Mitglied Grau spricht sich ebenfalls für eine einheitliche
Beitragsregelung für alle Kinder aus. Die Kosten sollten über eine
Erhöhung der Elternbeiträge kompensiert werden.
Das Mitglied Waasem weist darauf hin, dass es sich hier um
einen Kompromissvorschlag handelt, der der finanziellen
Situation des Kreises geschuldet ist. Die SPD-Fraktion wird sich
auch weiterhin für eine Ausweitung der Geschwisterkindbefreiung entsprechend des A67/2011 einsetzen.
V 11/2013
Der Vorsitzende lässt zunächst über die o.g. Ziffern a) und b)
abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Aufgrund der Geschäftsordnung lässt der Vorsitzende zunächst
über den weitestgehenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
und der FDP-Fraktion abstimmen:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen,
2 Ja Stimmen
1 Enthaltung
Der Antrag ist damit mit großer Mehrheit abgelehnt.
Im Anschluss hieran wird über den gleichlautenden Antrag von
SPD und CDU (A 67/2011) in folgenden Varianten abgestimmt:
a) entsprechend des Vorschlags der FDP-Fraktion mit
Kompensierung über eine Elternbeitragserhöhung:
Ausweitung der Geschwisterbefreiung:
- 220.000 €
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen,
1 Ja-Stimme
Der Antrag ist damit mit großer Mehrheit abgelehnt.
b) entsprechend des Vorschlags der CDU und SPD ohne
Kompensierung über eine Elternbeitragserhöhung:
gleiche Beiträge ab dem zweiten Lebensjahr:
- 95.000 €
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür,
1 Gegenstimme
Die Verwaltung wird zur Sitzung des Kreisausschusses eine
entsprechende Elternbeitragssatzung vorlegen.