Daten
Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 13:11
Aktualisiert
10.11.14, 13:11
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Inhalt der Datei
Satzung
vom _________ zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Merzenich vom 08.07.1997
Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW
2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV.
NRW S. 878), hat der Rat der Gemeinde Merzenich am ___________ die 9.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997
beschlossen.
I.
§ 13 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
Neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften
vorgeschriebenen Ausschüssen werden folgende Ausschüsse gebildet:
a) Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur,
b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
(dem auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach
dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980,
in der jeweils geltenden Fassung, obliegt. Bei der Beratung von Aufgaben
nach dem Denkmalschutzgesetz ist von der Gemeinde als sachverständige
Bürger in der Denkmalpflege berufenen Personen Gelegenheit zur Teilnahme
mit beratender Stimme einzuräumen),
c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung.
II.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Merzenich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Merzenich
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Merzenich, den _____________
Der Bürgermeister
(Harzheim)