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Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
10.11.14, 13:11
Aktualisiert
10.11.14, 13:11
Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung vom _________ zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), hat der Rat der Gemeinde Merzenich am ___________ die 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 beschlossen. I. § 13 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen werden folgende Ausschüsse gebildet: a) Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur, b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (dem auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980, in der jeweils geltenden Fassung, obliegt. Bei der Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz ist von der Gemeinde als sachverständige Bürger in der Denkmalpflege berufenen Personen Gelegenheit zur Teilnahme mit beratender Stimme einzuräumen), c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung. II. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Merzenich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Merzenich, den _____________ Der Bürgermeister (Harzheim)