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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 06:13
Aktualisiert
04.12.12, 06:13
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 251/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.11.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 251/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 16.11.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2013. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Für das Kalenderjahr 2012 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 20.12.2011 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von 300,00 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation wird vorgeschlagen, die Zuwendungen für das Jahr 2013 in unveränderter Höhe festzusetzen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2013. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen - wie im Vorjahr 2012 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.