Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
04.12.12, 06:13
Aktualisiert
04.12.12, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
251/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2013
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 251/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
16.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
2013
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich
einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Die
Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2013.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Für das Kalenderjahr 2012 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 20.12.2011 Zuwendungen
zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von
300,00 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten.
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation wird vorgeschlagen, die Zuwendungen für das Jahr
2013 in unveränderter Höhe festzusetzen.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli
2013.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
- wie im Vorjahr 2012 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.