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Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-76/2016 2. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 19.04.2016 Rat der Stadt Bedburg 05.07.2016 Rat der Stadt Bedburg 20.09.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Änderung der Sondernutzungssatzung und die Anlage zur Sondernutzungssatzung. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung vom 05.07.2016 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, die StGB Mustersatzung Sondernutzung 2016 als Sondernutzungssatzung für die Stadt Bedburg zu übernehmen. Besonders wurde hierbei auf die Notwendigkeit des dortigen § 12 verwiesen, mit dem der Bürgermeister die Ermächtigung erhält, unter den genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise auf die Erhebung der Gebühren zu verzichten. Der § 11 der Mustersatzung soll wie folgt abgeändert werden in (1) Die Gebührenpflicht entsteht a) mit dem ersten Tag der Veranstaltung und endet nach dem letzten Tag der Veranstaltung. Tage, an denen auf der im Rahmen der Sondernutzung bezeichneten Fläche keine Veranstaltung stattfindet oder an denen Auf- und Abbaumaßnahmen durchgeführt werden, bleiben gebührenfrei. Damit sind Auf- und Abbauzeiten, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht mehr von der Gebührenpflicht betroffen. Gleichzeitig würden bei längeren Standzeiten von Zelten keine Gebühren für die Zeiträume zwischen den einzelnen Veranstaltungen anfallen. Berechnungsbeispiel: Sondernutzung mit einem Zelt von 900 m² Fläche über einen Zeitraum von 10 Wochen (von Tag des Aufbaus bis Tag des Abbaus) mit 7 Veranstaltungen innerhalb dieses Zeitraums bei Veranschlagung von 2,00 € je m². Gebührenberechnung gemäß der StGB Mustersatzung Sondernutzung 2016: 900 m² x 2,00 € = 1.800,00 € im Monat 1.800,00 € x 2,5 Monate = 4.500,00 € Die Gebühren für die Sondernutzung betragen für 10 Wochen (entspr. 2,5 Monate) 4.500,00 € Gebührenberechnung mit der neu zu beschließenden Sondernutzungssatzung: 900 m² x 2,00 € = 1.800,00 € im Monat 1.800,00 € / 30 Tage = 60,00 € je Tag 7 Veranstaltungen x 60,00 € = 420,00 € Weiterhinwurde in der Ratssitzung vom 05.07.2016 die Mustersatzung ohne die Ergänzungen beschlossen, die für die besondere Struktur der Stadt Bedburg unerlässlich sind. So wurde in der nun zum Beschluss vorliegenden Fassung der § 5 (Werbeanlagen) im Absatz 2 um den Passus „Diese dürfen nur im öffentlichen Verkehrsraum mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Straßenzüge installiert werden und nur, sofern sie mit einem Aufkleber der Stadt Bedburg versehen sind.“ Ferner wurde der neue Absatz 3 eingefügt, der das Anbringen und Aufstellen von Werbeplakaten in den Straßen von Alt Kaster sowie der Bedburger Innenstadt untersagt. Die entsprechend geänderte StGB Mustersatzung Sondernutzung 2016 liegt in der Anlage bei. Die Änderung ist grau hinterlegt. Beschlussvorlage WP9-76/2016 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-76/2016 2. Ergänzung Seite 3