Daten
Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
07.09.16, 18:01
Aktualisiert
09.11.16, 16:08
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-76/2016
2. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
19.04.2016
Rat der Stadt Bedburg
05.07.2016
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Änderung der Sondernutzungssatzung und die
Anlage zur Sondernutzungssatzung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung vom 05.07.2016 hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, die StGB
Mustersatzung Sondernutzung 2016 als Sondernutzungssatzung für die Stadt Bedburg zu
übernehmen. Besonders wurde hierbei auf die Notwendigkeit des dortigen § 12 verwiesen, mit
dem der Bürgermeister die Ermächtigung erhält, unter den genannten Voraussetzungen ganz
oder teilweise auf die Erhebung der Gebühren zu verzichten.
Der § 11 der Mustersatzung soll wie folgt abgeändert werden in
(1) Die Gebührenpflicht entsteht
a) mit dem ersten Tag der Veranstaltung und endet nach dem letzten Tag der Veranstaltung.
Tage, an denen auf der im Rahmen der Sondernutzung bezeichneten Fläche keine
Veranstaltung stattfindet oder an denen Auf- und Abbaumaßnahmen durchgeführt werden,
bleiben gebührenfrei.
Damit sind Auf- und Abbauzeiten, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht mehr von
der Gebührenpflicht betroffen. Gleichzeitig würden bei längeren Standzeiten von Zelten keine
Gebühren für die Zeiträume zwischen den einzelnen Veranstaltungen anfallen.
Berechnungsbeispiel:
Sondernutzung mit einem Zelt von 900 m² Fläche über einen Zeitraum von 10 Wochen (von Tag
des Aufbaus bis Tag des Abbaus) mit 7 Veranstaltungen innerhalb dieses Zeitraums bei
Veranschlagung von 2,00 € je m².
Gebührenberechnung gemäß der StGB Mustersatzung Sondernutzung 2016:
900 m² x 2,00 € = 1.800,00 € im Monat
1.800,00 € x 2,5 Monate = 4.500,00 €
Die Gebühren für die Sondernutzung betragen für 10 Wochen (entspr. 2,5 Monate) 4.500,00 €
Gebührenberechnung mit der neu zu beschließenden Sondernutzungssatzung:
900 m² x 2,00 € = 1.800,00 € im Monat
1.800,00 € / 30 Tage = 60,00 € je Tag
7 Veranstaltungen x 60,00 € = 420,00 €
Weiterhinwurde in der Ratssitzung vom 05.07.2016 die Mustersatzung ohne die Ergänzungen
beschlossen, die für die besondere Struktur der Stadt Bedburg unerlässlich sind. So wurde in der
nun zum Beschluss vorliegenden Fassung der § 5 (Werbeanlagen) im Absatz 2 um den Passus
„Diese dürfen nur im öffentlichen Verkehrsraum mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten
Straßenzüge installiert werden und nur, sofern sie mit einem Aufkleber der Stadt Bedburg
versehen sind.“
Ferner wurde der neue Absatz 3 eingefügt, der das Anbringen und Aufstellen von Werbeplakaten
in den Straßen von Alt Kaster sowie der Bedburger Innenstadt untersagt.
Die entsprechend geänderte StGB Mustersatzung Sondernutzung 2016 liegt in der Anlage bei. Die
Änderung ist grau hinterlegt.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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