Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,4 MB
Datum
29.01.2013
Erstellt
08.01.13, 06:12
Aktualisiert
08.01.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Alfons-Müller-Platz
Planzeichenerklärung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise,
überbaubare Grundstücksflächen
Grundflächenzahl
Bauweise
Zahl der Vollgeschosse
maximale Höhe
baulicher Anlagen
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Allgemeines Wohngebiet
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Staffelgeschoss
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Grundflächenzahl
maximale Zahl der Vollgeschosse
s.a. textliche Festsetzungen Nr. 2,4,5
offene Bauweise
Baugrenze
Garagengeschoss und
drei Obergeschosse
Flächen für Stellplätze
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen
Po
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Flächen für Stellplätze
A
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen - Schallschutzbereiche A, B, C
s.a. textliche Festsetzungen Nr. 9 - 11
Sonstige Planzeichen
10. Schlafräume, deren Fenster im Schallschutzbereich A liegen, sind mit
schallgedämmten Lüftungen auszustatten.
11. Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB sind Ausnahmen von den Festsetzungen Nr. 9 und Nr.
10 zulässig, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass die Orientierungswerte
gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 vor den Fenstern der Wohn-, Aufenthalts- und
Schlafräume durch geeignete Grundrissanordnung oder andere
Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Kennzeichnung
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse T. Auf die
Berücksichtigung der DIN 4149 – Bauten in deutschen Erdbebengebieten - wird
hingewiesen.
Stadt Wesseling
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/117 "Postareal"
Gemarkung: Wesseling, Flur 21
Maßstab: 1:500
Für die städtebauliche Planung:
Entwurfsverfasser:
Hinweise
Stadt•Land•Fluss
Büro für Städtebau und Umweltplanung
Königstrasse 32
53113 Bonn
Wesseling, den __.__._____
Dipl.-Ing. G. Wallraven, Bonn, den
ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE
Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde (kulturgeschichtliche
Bodenfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit) sind der Stadt Wesseling als Untere Denkmalbehörde oder
dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich mitzuteilen. Ihre
Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§§15und16DSchG).
Planunterlage
Rechtsgrundlagen
Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster
und der Örtlichkeit, sowie die geometrische Eindeutigkeit der
städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung
(PlanzV90) wird bescheinigt.
1.
KAMPFMITTELVERDACHT
Es ist nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Vor
Baubeginn wird eine geophysikalsiche Untersuchung der zu überbauenden
Flächen empfohlen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten
sofort einzustellen und umgehend das Ordnungsamt der Stadt Wesseling bzw. der
Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu
benachrichtigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Wesseling, den
Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in der z.Zt.
geltenden Fassung
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I
S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung
__.__._____
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90)
vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474) in der
z. Zt. geltenden Fassung
5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung-
TECHNISCHE REGELWERKE, FACHGUTACHTEN
Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich
Stadtplanung der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz
einsehbar.
(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW. S. 729) in der z. Zt. geltenden
Fassung
6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
74
6
(GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung
Textliche Festsetzungen
Alfons-Müller-Platz
Art der baulichen Nutzung
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Förmliche Planzeichnung)
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+ Erdgeschoss (Garagengeschoss)
+ Staffelgeschoss
Flächen für Stellplätze
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB )
7. Stellplätze sind außerhalb des festgesetzten Garagengeschosses nur in den
festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig.
8. Innerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze sind nur wasserdurchlässige
Bodenbefestigungen wie z.B. Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasengitterplatten
zulässig.
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(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 BauGB i.V.m. § 18, § 19 Abs. 4 und § 21a Abs. 1
BauNVO)
2. Das Erdgeschoss ist als Garagengeschoss auszubilden. Treppenhäuser und
Räume für Nebenflächen sind zulässig.
3. Das Garagengeschoss ist auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht
anzurechnen.
4. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss auszubilden. Das Geschoss muß
allseitig mindestens 1,0 m gegenüber allen Außenwänden des darunter liegenden
Geschosses zurückgesetzt sein. Dies gilt nicht für notwendige Treppenhäuser.
5. Die als Höchstgrenze festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen bezieht sich auf
Normalhöhennull (NHN).
6. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Stellplätzen mit
ihren Zufahrten, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,85 überschritten werden.
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Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
21.03.2012 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und
4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan
aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt
der Stadt Wesseling am 08.04.2012 ortsüblich
bekannt gemacht worden.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 4 BauNVO)
1. Die in § 4 (3) BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- Gartenbaubetriebe und
- Tankstellen
sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes.
Fl
Kreuzstraße
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
9. Für die Außenbauteile der Gebäudefassaden (Wände, Fenster, Lüftung,
Dachflächen etc.) sind für die einzelnen Geschosse die folgenden resultierenden
Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 (erf. R´w) einzuhalten und im
Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen:
Schallschutzbereich A, 1.OG - Staffelgeschoss: 35 dB
Schallschutzbereich B, 1.OG - Staffelgeschoss: 30 dB
Schallschutzbereich C, Staffelgeschoss:
30 dB
Wesseling, den ______________________
Der Bürgermeister
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am
19.09.2012 die öffentliche Auslegung dieses
Bebauungsplanes, mit Begründung, für die
Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Satzungsbeschluss
Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom
Rat der Stadt Wesseling am __.__.____
als Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen worden.
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
In Vertretung
Übersichtsplan
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Hans-Peter Haupt
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
23.04.2012 bis 04.05.2012 gem. § 13a Abs. 3
Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern.
Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber
erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom 08.04.2012 gemeinsam mit der
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf
Beschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der
Zeit vom 04.10.2012 bis 07.11.2012 öffentlich
ausgelegen.
Die ortsübliche Bekanntmachung über die
öffentliche Auslegung ist am 26.09.2012 im
Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Bekanntmachung/Inkrafttreten
Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit
der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB
sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt
Wesseling ortsüblich bekannt gemacht
worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage
der Bekanntmachung in Kraft
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Wesseling, den _______________________
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
In Vertretung
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Hans-Peter Haupt