Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
15.02.13, 14:46
Aktualisiert
15.02.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 6/2013
06.02.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
26.02.2013
Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen zum 01.01.2014
Die auf Basis der Beschlussfassungen vom 06.10.2010 (Kreistag) und 7.10.2010 (Stadtrat) erstellten aktuellen Übersichten über die finanziellen Auswirkungen des beschlossenen Zusammenschlusses der Stadt-VHS und der Kreis-VHS zum 01.01.2014 werden dem Ausschuss für
Bildung, Sport und Kultur zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Zusammenschluss wird entsprechend der in der Vorlage formulierten Ziele unter Beibehaltung einer gleichbleibenden Qualität und Vielfalt des VHS-Angebotes zum 01.01.2014 erfolgen.
1. Ausgangslage
Die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung einer eigenen Volkshochschule wurde durch Beschluss des Kreistages vom 06.10.2010 und Beschluss des Stadtrates vom 07.10.2010 gemäß §
10 Abs. 2 WbG mit Wirkung zum 01.01.2014 von der Stadt Euskirchen auf den Kreis Euskirchen
übertragen.
Gleichzeitig wurde zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz der Zusammenschluss der VHS Kreis Euskirchen mit der VHS der Stadt Euskirchen (Stadtbetrieb VHS Euskirchen) zum 01.01.2014 beschlossen.
Gemäß Beschluss sind die damals als Beschlussgrundlage ermittelten Vorteile dieser interkommunalen Zusammenarbeit im Jahr 2013 auf Basis einer aktualisierten Betrachtung zu prüfen und
neu darzustellen. Gleichzeitig soll eine Zielvereinbarung formuliert werden, in der die Sicherung
von Qualität und Quantität des bisherigen Gesamtangebotes der Volkshochschulen unter Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils als verbindliche Zielsetzung festgelegt wird.
Diese Vorlage wird aufgrund des übergreifenden Charakters und der erforderlichen übereinstimmenden Entscheidung der Kreisstadt Euskirchen und des Kreises Euskirchen gleichlautend
dem Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport der Stadt Euskirchen sowie dem Ausschuss für
Bildung, Sport und Kultur des Kreises Euskirchen vorgelegt.
2. Zielvorgaben des Zusammenschlusses
Vorhandene finanzielle und personelle Ressourcen im Kreis und in der Kreisstadt qualitativ und
quantitativ zu bündeln und dabei die Bildungsangebote nach dem Weiterbildungsgesetz weiterhin
umfassend und attraktiv anzubieten, ist die wesentliche Zielvorgabe des Zusammenschlusses.
Dazu soll das bestehende, qualitativ hochwertige Angebot beider Volkshochschulen erhalten,
bedarfsgerecht ausgeweitet und weiterentwickelt sowie entsprechend der Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen unter Realisierung wirtschaftlicher Vorteile optimiert werden.
-2-
Folgende Zielvorgaben sind mit dem Zusammenschluss ab 01.01.2014 konkret zu erfüllen:
a. Qualität
Die Volkshochschule ist zertifizierte Weiterbildungseinrichtung nach LQW (Lernerorientierte
Qualitätstestierung in der Weiterbildung). Sie arbeitet nach vorgegebenen Qualitätskriterien
und verpflichtet sich, diese auch künftig zu erfüllen sowie den definierten Qualitätsstandard
einschließlich der getroffenen Entwicklungsvereinbarungen zu erreichen.
b. Quantität
Das derzeitige Angebotsspektrum der Volkshochschulen wird unter Betrachtung der Kernziele des WbG und der Erzielung eines wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zur adäquaten
Zielerreichung beibehalten und bedarfsgerecht weiter entwickelt. Das Kernangebot wird, wie
bisher, durch ergänzende Angebote abgerundet, die ihrerseits entweder einen bedarfsdeckenden oder bedarfsweckenden Charakter haben, oder aber zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der VHS beitragen. Insbesondere werden die derzeitigen Zielsetzungen
im Bereich von Integration und drittmittelfinanzierten Angeboten weiter verfolgt und realisiert.
c. Personal
Um die gesetzlichen Vorgaben lt. WbG NRW zu erfüllen und die Qualitätsvorgaben lt. LQW
zu erreichen, bedarf es einer personellen Mindestausstattung. Die derzeit bei der Stadt-VHS
tätigen Mitarbeiter werden zusätzlich zu den aktuell bei der Kreis-VHS tätigen Mitarbeitern
vom Kreis Euskirchen auf dem aktuellen Status Quo ihrer Eingruppierung, Vergütung sowie
Vertragsinhalte übernommen und weiterhin im VHS-Aufgabengebiet als hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter oder Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. Die Übernahme der Arbeitsverträge erfolgt ohne Veränderung/Nachteil für die zum Kreis Euskirchen wechselnden Mitarbeiter der Stadt Euskirchen. Künftige Personalfluktuation und Personalentwicklung sowie die
Realisierung von Synergien durch die Umverteilung und Neustrukturierung von Aufgaben im
Laufe der Zusammenarbeit sind hiervon nicht berührt.
d. Wirtschaftlichkeit
Mit dem Zusammenschluss entsteht durch Personaleinsparung sowie Umorganisation ein
wirtschaftlicher Vorteil, der unter Ziffer 3 der Vorlage näher dargestellt wird. Der dargestellte
wirtschaftliche Vorteil ist zu erzielen und im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung sofern möglich weiterhin auszubauen.
e. Räumlichkeiten
Die VHS-Geschäftsstelle der Kreis-VHS wird gegen entsprechende Mietzahlung im Alten Rathaus in Euskirchen eingerichtet. Die im Haus verfügbare große Anzahl an Kurs- und Schulungsräumen wird für Unterrichtszwecke der VHS genutzt. Die Unterrichtsräume werden dabei ohne Erstattung der entfallenden Mietverrechnungen nach dem NKF bereit gestellt (Ausnahme: Schwimmbäder, Turnhallen etc.), solange und sofern keine kreisweite Regelung hinsichtlich einer Mietkostenverrechnung von Unterrichtsräumen für alle beteiligten Kreiskommunen eingeführt wird.
3. Aktualisierte Finanzbetrachtung
-3-
Die Beschlussvorlage im Jahr 2010 ging unter Berücksichtigung der damals bekannten Fakten
von folgender Finanzbetrachtung aus:
Zuschussbedarf Kreis-VHS
./. ILB Immobilien
T€
168
27
141
Zuschussbedarf Stadt-VHS
./. Raumkosten Miete/NK Geschäfts- und Schulungsräume
./. Gemeinkosten für EDV und Personalverwaltung
./. Kulturnacht (Verlustanteil der VHS)
+ Entnahme Gewinnrücklage aufgrund reduzierter Bezuschussung
./. Umorganisationsfolgen
324
195
31
1
64
8
153
+ Miete Geschäftsstelle (Anteil bisheriges städtisches Personal)
+ Miete Geschäftsstelle (Anteil bisheriges Kreispersonal)
+ Miete Sportstätten
./. erwartete Synergien
Ergebnis
T€
15
17
4
63
36
./.63
267
Es ergab sich auf Basis der Kalkulation 2010 folgende Auswirkung auf die durch Städte und Gemeinden zu zahlende Kreisumlage:
(T€)
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
damit:
Umzulegen:
Betrag Euskirchen Bisherige
2010
bisher Belastung
0
0
12
12
6
6
0
153
153
12
12
17
17
39
39
11
11
19
19
23
23
29
29
168
153
321
267 T€
VHS-Umlage
Stadt
25
11
5
84
12
15
37
10
18
22
28
267
zusätzl.
Mietertrag
19
19
Differenz
neu ./.
bisher
25
-1
-1
-88
0
-2
-2
-1
-1
-1
-1
-73
Für die aktualisierte Betrachtung der erwarteten Entwicklung ab 2014 ist auf Basis der Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2013 sowie der für 2014 bereits bekannten Veränderungen die
nachfolgend aktualisierte Berechnung zu berücksichtigen. Die Hintergründe der Veränderungen
sind im Folgenden erläutert, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt. Hinsichtlich der
nicht erläuterten Positionen wird auf die damalige Beschlussvorlage (V100/2010) verwiesen.
-4-
Zuschussbedarf Kreis-VHS
./. ILB Immobilien (siehe a)
Zuschussbedarf Stadt-VHS
./. Raumkosten Miete/NK Geschäfts- und Schulungsräume Stadt-VHS
an Kreisstadt und Stadtbetriebe (siehe b)
./. Gemeinkosten für EDV und Personalverwaltung
./. Kulturnacht (Verlustanteil der VHS)
+ Entnahme Gewinnrücklage (siehe c)
./. Umorganisationsfolgen (siehe d)
+ Miete und Nebenkosten Geschäftsstelle (siehe e)
+ Miete Sportstätten
./. erwartete weitere Synergien (siehe f)
Ergebnis
T€
170
5
T€
165
325
176
30
1
22
35
36
5
54
105
41
./. 54
257
a) ILB Immobilien
Im Vorfeld des beabsichtigten Zusammenschlusses zieht die Geschäftsstelle der Kreis-VHS bereits im April 2013 in die inzwischen freien Räume des Alten Rathauses, um die Zusammenarbeit
zu intensivieren. Entsprechend reduziert sich die interne Leistungsverrechnung für die Nutzung
der Räumlichkeiten im Kreishaus in 2013 und entfällt ab 2014.
b) Raumkosten Geschäfts- und Schulungsräume
Im Zuschussbedarf der Stadt-VHS sind Raumkosten (145 T€) enthalten, die der Betrieb aufgrund
des bei der Kreisstadt praktizierten Mieter-/Vermietermodells an die Kreisstadt und andere Stadtbetriebe für die Geschäftsstelle und auch für sämtliche Unterrichtsräume zahlt. Im Hinblick darauf, dass die Kreisstadt Euskirchen aufgrund der bereits begonnenen Umstrukturierung der
Raumnutzung durch verschiedene Verwaltungsbereiche künftig die nicht von der Kreis-VHS genutzten Räume im Alten
Rathaus durch einen städtischen Fachbereich nutzen wird, sind auch bereits entsprechende
Umorganisationen im Personalbestand erfolgt. Dementsprechend wurde der ehemals bei der
Stadt-VHS beschäftigte Hausmeister nunmehr der Zentralverwaltung zugeordnet, so dass für
seine Dienstleistungen in 2013 neben den Mietnebenkosten anteilige Personalkosten von rd. 31
T€ durch die Stadt-VHS an die Zentralverwaltung zu erstatten sind. Entsprechend beläuft sich
der Gesamtbetrag für Miete und Nebenkosten in 2013 auf 176 T€. Die Reduzierung gegenüber
der Kalkulation 2010 erklärt sich durch die Bündelung von Schulungsaktivitäten im Alten Rathaus
und den damit reduzierten Mietaufwand für die Anmietung von Räumlichkeiten in den städtischen
Realschulen. Weiterhin sind durch den bereits erfolgten Umzug der Betriebsleitung und der Finanzbuchhaltung in den Kulturhof in 2013 geringere Flächenanteile im Alten Rathaus anzumieten. Teile der leerstehenden Flächen werden ab April 2014 durch die Kreis-VHS angemietet (siehe e).
c) Entnahme Gewinnrücklage
Der Zuschussbedarf der Stadt-VHS berücksichtigt, dass zum Ausgleich des Wirtschaftsplanes in
2013 neben der städtischen Bezuschussung eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe
von 22 T€ notwendig ist.
Bei der Kalkulation 2010 belief sich die geplante Rücklageentnahme auf 64 T€.
d) Umorganisationsfolgen Stadt-VHS
Vom Zuschussbedarf 2013 sind weitere Kostenanteile abzuziehen, die ab 2014 durch den Zusammenschluss nicht mehr gegenüber der VHS abzurechnen sind. Hier ist von einem Kostenan-
-5-
teil in Höhe von ca. 35 T€ auszugehen, die durch entsprechende Stellenreduktion bei der Kreisstadt Euskirchen und einer damit einhergehenden Umorganisation auf andere Bereiche der Stadt
entfallen. Inhaltlich betrifft dies die Umorganisationen im Bereich der stellvertretenden Betriebsleitung und der Finanzbuchhaltung.
e) Raumkosten Geschäftsstelle Kreis-VHS im Alten Rathaus
Die Kosten der für die Geschäftsstelle im Alten Rathaus genutzten Räume werden der Kreisstadt
Euskirchen ab dem Einzug der Geschäftsstelle der Kreis-VHS (April 2013) ersetzt. Gleichzeitig
entfallen beim Kreis die internen Verrechnungen für die Nutzung des Kreishauses (siehe a).
f) Synergien
Neben der bereits unter d) erläuterten Reduzierung der Personalkosten im Bereich der Volkshochschule durch Umorganisationen im Buchhaltungs- und Leitungsbereich werden weitere Einsparungen mit mindestens ca. 54 T€ erwartet durch:
- Senkung der Testierungskosten für das Qualitätsverfahren LQW,
- Senkung des Mitgliedsbeitrages im Landesverband um den Sockelbetrag,
- Einsparung von Kosten für Werbung, Verwaltungssoftware, Lizenzen,
- Wegfall von Prüfungskosten externer Wirtschaftsprüfer,
- Einsparung eines Stellenanteils im Bereich der Betriebsleitung.
Im Vergleich zur Finanzbetrachtung 2010 ergibt sich aus aktueller Sicht somit eine marginale
Abweichung von rd. 10 T€ als zusätzlich zu erwartende wirtschaftliche Verbesserung. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die Kalkulation der Volkshochschulen für 2013 aufgrund des ferienbedingt verkürzten Wintersemesters im Bereich der Teilnehmerentgelte von geringeren Erträgen
ausgeht. Die im Rahmen der Finanzplanung für 2014 durchgeführte Kalkulation der nach dem
Zusammenschluss bestehenden Kreis-VHS geht aktuell von einem Gesamt-Zuschussbedarf von
lediglich 230 T€ aus. Die letztliche Auswirkung des Zusammenschlusses auf die von den Städten
und Gemeinden des Kreises zu zahlende Kreisumlage wird sich entsprechend positiver darstellen als bislang ermittelt.
4. Ergänzender Hinweis
Bisher werden insgesamt 7 Hauptberufliche Pädagogische Mitarbeiter (HPM) durch das Land
gefördert. Da der Förderung ein spezieller Einwohnerschlüssel zugrunde liegt, könnte bei einem
Zusammenschluss die Maximalförderung auf 6 HPM sinken. Das jährlich erlassene Haushaltsgesetz lässt bislang eine Addition der Förderungshöchstgrenzen zu, so dass auch für 2014 nicht
mit einer Reduzierung der Landeszuweisung gerechnet wird.
gez. I. V. Poth
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Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)