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Info GB (Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen zum 01.01.2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
15.02.13, 14:46
Aktualisiert
15.02.13, 14:46
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 6/2013 06.02.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 26.02.2013 Zusammenschluss der Volkshochschulen im Kreis Euskirchen zum 01.01.2014 Die auf Basis der Beschlussfassungen vom 06.10.2010 (Kreistag) und 7.10.2010 (Stadtrat) erstellten aktuellen Übersichten über die finanziellen Auswirkungen des beschlossenen Zusammenschlusses der Stadt-VHS und der Kreis-VHS zum 01.01.2014 werden dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Zusammenschluss wird entsprechend der in der Vorlage formulierten Ziele unter Beibehaltung einer gleichbleibenden Qualität und Vielfalt des VHS-Angebotes zum 01.01.2014 erfolgen. 1. Ausgangslage Die Pflicht zur Errichtung und Unterhaltung einer eigenen Volkshochschule wurde durch Beschluss des Kreistages vom 06.10.2010 und Beschluss des Stadtrates vom 07.10.2010 gemäß § 10 Abs. 2 WbG mit Wirkung zum 01.01.2014 von der Stadt Euskirchen auf den Kreis Euskirchen übertragen. Gleichzeitig wurde zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz der Zusammenschluss der VHS Kreis Euskirchen mit der VHS der Stadt Euskirchen (Stadtbetrieb VHS Euskirchen) zum 01.01.2014 beschlossen. Gemäß Beschluss sind die damals als Beschlussgrundlage ermittelten Vorteile dieser interkommunalen Zusammenarbeit im Jahr 2013 auf Basis einer aktualisierten Betrachtung zu prüfen und neu darzustellen. Gleichzeitig soll eine Zielvereinbarung formuliert werden, in der die Sicherung von Qualität und Quantität des bisherigen Gesamtangebotes der Volkshochschulen unter Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils als verbindliche Zielsetzung festgelegt wird. Diese Vorlage wird aufgrund des übergreifenden Charakters und der erforderlichen übereinstimmenden Entscheidung der Kreisstadt Euskirchen und des Kreises Euskirchen gleichlautend dem Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport der Stadt Euskirchen sowie dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Kreises Euskirchen vorgelegt. 2. Zielvorgaben des Zusammenschlusses Vorhandene finanzielle und personelle Ressourcen im Kreis und in der Kreisstadt qualitativ und quantitativ zu bündeln und dabei die Bildungsangebote nach dem Weiterbildungsgesetz weiterhin umfassend und attraktiv anzubieten, ist die wesentliche Zielvorgabe des Zusammenschlusses. Dazu soll das bestehende, qualitativ hochwertige Angebot beider Volkshochschulen erhalten, bedarfsgerecht ausgeweitet und weiterentwickelt sowie entsprechend der Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen unter Realisierung wirtschaftlicher Vorteile optimiert werden. -2- Folgende Zielvorgaben sind mit dem Zusammenschluss ab 01.01.2014 konkret zu erfüllen: a. Qualität Die Volkshochschule ist zertifizierte Weiterbildungseinrichtung nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung). Sie arbeitet nach vorgegebenen Qualitätskriterien und verpflichtet sich, diese auch künftig zu erfüllen sowie den definierten Qualitätsstandard einschließlich der getroffenen Entwicklungsvereinbarungen zu erreichen. b. Quantität Das derzeitige Angebotsspektrum der Volkshochschulen wird unter Betrachtung der Kernziele des WbG und der Erzielung eines wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zur adäquaten Zielerreichung beibehalten und bedarfsgerecht weiter entwickelt. Das Kernangebot wird, wie bisher, durch ergänzende Angebote abgerundet, die ihrerseits entweder einen bedarfsdeckenden oder bedarfsweckenden Charakter haben, oder aber zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der VHS beitragen. Insbesondere werden die derzeitigen Zielsetzungen im Bereich von Integration und drittmittelfinanzierten Angeboten weiter verfolgt und realisiert. c. Personal Um die gesetzlichen Vorgaben lt. WbG NRW zu erfüllen und die Qualitätsvorgaben lt. LQW zu erreichen, bedarf es einer personellen Mindestausstattung. Die derzeit bei der Stadt-VHS tätigen Mitarbeiter werden zusätzlich zu den aktuell bei der Kreis-VHS tätigen Mitarbeitern vom Kreis Euskirchen auf dem aktuellen Status Quo ihrer Eingruppierung, Vergütung sowie Vertragsinhalte übernommen und weiterhin im VHS-Aufgabengebiet als hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter oder Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. Die Übernahme der Arbeitsverträge erfolgt ohne Veränderung/Nachteil für die zum Kreis Euskirchen wechselnden Mitarbeiter der Stadt Euskirchen. Künftige Personalfluktuation und Personalentwicklung sowie die Realisierung von Synergien durch die Umverteilung und Neustrukturierung von Aufgaben im Laufe der Zusammenarbeit sind hiervon nicht berührt. d. Wirtschaftlichkeit Mit dem Zusammenschluss entsteht durch Personaleinsparung sowie Umorganisation ein wirtschaftlicher Vorteil, der unter Ziffer 3 der Vorlage näher dargestellt wird. Der dargestellte wirtschaftliche Vorteil ist zu erzielen und im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung sofern möglich weiterhin auszubauen. e. Räumlichkeiten Die VHS-Geschäftsstelle der Kreis-VHS wird gegen entsprechende Mietzahlung im Alten Rathaus in Euskirchen eingerichtet. Die im Haus verfügbare große Anzahl an Kurs- und Schulungsräumen wird für Unterrichtszwecke der VHS genutzt. Die Unterrichtsräume werden dabei ohne Erstattung der entfallenden Mietverrechnungen nach dem NKF bereit gestellt (Ausnahme: Schwimmbäder, Turnhallen etc.), solange und sofern keine kreisweite Regelung hinsichtlich einer Mietkostenverrechnung von Unterrichtsräumen für alle beteiligten Kreiskommunen eingeführt wird. 3. Aktualisierte Finanzbetrachtung -3- Die Beschlussvorlage im Jahr 2010 ging unter Berücksichtigung der damals bekannten Fakten von folgender Finanzbetrachtung aus: Zuschussbedarf Kreis-VHS ./. ILB Immobilien T€ 168 27 141 Zuschussbedarf Stadt-VHS ./. Raumkosten Miete/NK Geschäfts- und Schulungsräume ./. Gemeinkosten für EDV und Personalverwaltung ./. Kulturnacht (Verlustanteil der VHS) + Entnahme Gewinnrücklage aufgrund reduzierter Bezuschussung ./. Umorganisationsfolgen 324 195 31 1 64 8 153 + Miete Geschäftsstelle (Anteil bisheriges städtisches Personal) + Miete Geschäftsstelle (Anteil bisheriges Kreispersonal) + Miete Sportstätten ./. erwartete Synergien Ergebnis T€ 15 17 4 63 36 ./.63 267 Es ergab sich auf Basis der Kalkulation 2010 folgende Auswirkung auf die durch Städte und Gemeinden zu zahlende Kreisumlage: (T€) Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe damit: Umzulegen: Betrag Euskirchen Bisherige 2010 bisher Belastung 0 0 12 12 6 6 0 153 153 12 12 17 17 39 39 11 11 19 19 23 23 29 29 168 153 321 267 T€ VHS-Umlage Stadt 25 11 5 84 12 15 37 10 18 22 28 267 zusätzl. Mietertrag 19 19 Differenz neu ./. bisher 25 -1 -1 -88 0 -2 -2 -1 -1 -1 -1 -73 Für die aktualisierte Betrachtung der erwarteten Entwicklung ab 2014 ist auf Basis der Haushalts- und Wirtschaftsplanung 2013 sowie der für 2014 bereits bekannten Veränderungen die nachfolgend aktualisierte Berechnung zu berücksichtigen. Die Hintergründe der Veränderungen sind im Folgenden erläutert, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt. Hinsichtlich der nicht erläuterten Positionen wird auf die damalige Beschlussvorlage (V100/2010) verwiesen. -4- Zuschussbedarf Kreis-VHS ./. ILB Immobilien (siehe a) Zuschussbedarf Stadt-VHS ./. Raumkosten Miete/NK Geschäfts- und Schulungsräume Stadt-VHS an Kreisstadt und Stadtbetriebe (siehe b) ./. Gemeinkosten für EDV und Personalverwaltung ./. Kulturnacht (Verlustanteil der VHS) + Entnahme Gewinnrücklage (siehe c) ./. Umorganisationsfolgen (siehe d) + Miete und Nebenkosten Geschäftsstelle (siehe e) + Miete Sportstätten ./. erwartete weitere Synergien (siehe f) Ergebnis T€ 170 5 T€ 165 325 176 30 1 22 35 36 5 54 105 41 ./. 54 257 a) ILB Immobilien Im Vorfeld des beabsichtigten Zusammenschlusses zieht die Geschäftsstelle der Kreis-VHS bereits im April 2013 in die inzwischen freien Räume des Alten Rathauses, um die Zusammenarbeit zu intensivieren. Entsprechend reduziert sich die interne Leistungsverrechnung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Kreishaus in 2013 und entfällt ab 2014. b) Raumkosten Geschäfts- und Schulungsräume Im Zuschussbedarf der Stadt-VHS sind Raumkosten (145 T€) enthalten, die der Betrieb aufgrund des bei der Kreisstadt praktizierten Mieter-/Vermietermodells an die Kreisstadt und andere Stadtbetriebe für die Geschäftsstelle und auch für sämtliche Unterrichtsräume zahlt. Im Hinblick darauf, dass die Kreisstadt Euskirchen aufgrund der bereits begonnenen Umstrukturierung der Raumnutzung durch verschiedene Verwaltungsbereiche künftig die nicht von der Kreis-VHS genutzten Räume im Alten Rathaus durch einen städtischen Fachbereich nutzen wird, sind auch bereits entsprechende Umorganisationen im Personalbestand erfolgt. Dementsprechend wurde der ehemals bei der Stadt-VHS beschäftigte Hausmeister nunmehr der Zentralverwaltung zugeordnet, so dass für seine Dienstleistungen in 2013 neben den Mietnebenkosten anteilige Personalkosten von rd. 31 T€ durch die Stadt-VHS an die Zentralverwaltung zu erstatten sind. Entsprechend beläuft sich der Gesamtbetrag für Miete und Nebenkosten in 2013 auf 176 T€. Die Reduzierung gegenüber der Kalkulation 2010 erklärt sich durch die Bündelung von Schulungsaktivitäten im Alten Rathaus und den damit reduzierten Mietaufwand für die Anmietung von Räumlichkeiten in den städtischen Realschulen. Weiterhin sind durch den bereits erfolgten Umzug der Betriebsleitung und der Finanzbuchhaltung in den Kulturhof in 2013 geringere Flächenanteile im Alten Rathaus anzumieten. Teile der leerstehenden Flächen werden ab April 2014 durch die Kreis-VHS angemietet (siehe e). c) Entnahme Gewinnrücklage Der Zuschussbedarf der Stadt-VHS berücksichtigt, dass zum Ausgleich des Wirtschaftsplanes in 2013 neben der städtischen Bezuschussung eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 22 T€ notwendig ist. Bei der Kalkulation 2010 belief sich die geplante Rücklageentnahme auf 64 T€. d) Umorganisationsfolgen Stadt-VHS Vom Zuschussbedarf 2013 sind weitere Kostenanteile abzuziehen, die ab 2014 durch den Zusammenschluss nicht mehr gegenüber der VHS abzurechnen sind. Hier ist von einem Kostenan- -5- teil in Höhe von ca. 35 T€ auszugehen, die durch entsprechende Stellenreduktion bei der Kreisstadt Euskirchen und einer damit einhergehenden Umorganisation auf andere Bereiche der Stadt entfallen. Inhaltlich betrifft dies die Umorganisationen im Bereich der stellvertretenden Betriebsleitung und der Finanzbuchhaltung. e) Raumkosten Geschäftsstelle Kreis-VHS im Alten Rathaus Die Kosten der für die Geschäftsstelle im Alten Rathaus genutzten Räume werden der Kreisstadt Euskirchen ab dem Einzug der Geschäftsstelle der Kreis-VHS (April 2013) ersetzt. Gleichzeitig entfallen beim Kreis die internen Verrechnungen für die Nutzung des Kreishauses (siehe a). f) Synergien Neben der bereits unter d) erläuterten Reduzierung der Personalkosten im Bereich der Volkshochschule durch Umorganisationen im Buchhaltungs- und Leitungsbereich werden weitere Einsparungen mit mindestens ca. 54 T€ erwartet durch: - Senkung der Testierungskosten für das Qualitätsverfahren LQW, - Senkung des Mitgliedsbeitrages im Landesverband um den Sockelbetrag, - Einsparung von Kosten für Werbung, Verwaltungssoftware, Lizenzen, - Wegfall von Prüfungskosten externer Wirtschaftsprüfer, - Einsparung eines Stellenanteils im Bereich der Betriebsleitung. Im Vergleich zur Finanzbetrachtung 2010 ergibt sich aus aktueller Sicht somit eine marginale Abweichung von rd. 10 T€ als zusätzlich zu erwartende wirtschaftliche Verbesserung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kalkulation der Volkshochschulen für 2013 aufgrund des ferienbedingt verkürzten Wintersemesters im Bereich der Teilnehmerentgelte von geringeren Erträgen ausgeht. Die im Rahmen der Finanzplanung für 2014 durchgeführte Kalkulation der nach dem Zusammenschluss bestehenden Kreis-VHS geht aktuell von einem Gesamt-Zuschussbedarf von lediglich 230 T€ aus. Die letztliche Auswirkung des Zusammenschlusses auf die von den Städten und Gemeinden des Kreises zu zahlende Kreisumlage wird sich entsprechend positiver darstellen als bislang ermittelt. 4. Ergänzender Hinweis Bisher werden insgesamt 7 Hauptberufliche Pädagogische Mitarbeiter (HPM) durch das Land gefördert. Da der Förderung ein spezieller Einwohnerschlüssel zugrunde liegt, könnte bei einem Zusammenschluss die Maximalförderung auf 6 HPM sinken. Das jährlich erlassene Haushaltsgesetz lässt bislang eine Addition der Förderungshöchstgrenzen zu, so dass auch für 2014 nicht mit einer Reduzierung der Landeszuweisung gerechnet wird. gez. I. V. Poth ______________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)