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Mitteilungsvorlage (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.02.2009
Erstellt
18.02.09, 15:40
Aktualisiert
18.02.09, 15:40
Mitteilungsvorlage (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 7/2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208/991-100 Datum: 24. November 2009 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Rat Termin 19.02.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Gem. § 31 Abs. 1 GemHVO sind vom Bürgermeister nähere Vorschriften zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung des Umganges mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen. Die Vorschriften können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt des Bürgermeisters vorsehen und müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 – 5 GemHVO). Die hierzu erlassene Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Leopoldshöhe ist eng an die Musterdienstanweisung der KGSt angelehnt und auf die Verhältnisse der Gemeinde Leopoldshöhe abgestimmt. Sie ist dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis zu geben. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die vom Bürgermeister gem. § 31 GemHVO rückwirkend zum 1. Januar 2008 erlassene Dienstanweisung zur Kenntnis. Schemmel Anlage - Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Leopoldshöhe - Verfügung über die personelle Organisation der Finanzbuchhaltung in der Gemeinde Leopoldshöhe - Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen - Dienstanweisung für den Bereich der EDV in der Gemeinde Leopoldshöhe