Daten
Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
09.11.16, 18:01
Aktualisiert
05.12.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9213/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
22.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Geschwindigkeitsreduzierung in Kirchtroisdorf
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. die Verwaltung zu beauftragen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW anzufragen, ob
einer punktuellen, streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30
km/h aufgrund der besonderen Gefahrenlage - insbesondere im Bereich des Spielplatzes
- zugestimmt werden kann.
2. den Bürgerantrag hinsichtlich der weiteren Geschwindigkeitsreduzierung auf der St.Matthias-Straße abzulehnen.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 08.07.2016 wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtteil Kirchtroisdorf
in Form eines Bürgerantrages nach § 24 GO beantragt (siehe Anlage 1).
Dieser Antrag beinhaltet zwei Antragsgegenstände:
1. Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich Heinsberger Straße (Höhe Begegnungsstätte) bis
zur Elsdorfer Straße (Einmündung Oberweg) von bisher 50 km/h auf 30 km/h.
2. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der St.-Matthias-Straße von einer bisher
geschwindigkeitsreduzierten Zone 30 km/h auf Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
Zu 1. Heinsberger Straße:
Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die Straße häufig als „private Rennstrecke“
zweckentfremdet werde. Weiterhin sollen landwirtschaftliche Gespanne oftmals mit zwei schwer
beladenen Anhängern diesen Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Da an dieser
Straße die Begegnungsstätte, ein Fußgängerüberweg, ein Kinderspielplatz und ein Supermarkt
lägen bestehe ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger, Radfahrer und Kinder. Weiterhin
werde auf der Elsdorfer Straße durch das Parken am Fahrbahnrand - aufgrund der geringen
Restfahrbahnbreite - eine „erhöhte Gefahrenlage“ geschaffen.
Bei dem Bereich der Heinsberger Straße sowie Elsdorfer Straße (L 277) handelt es sich um eine
Ortsdurchfahrt, die sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet.
Auf Nachfrage der Verwaltung wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Schreiben
vom 09.09.2016 (siehe Anlage 2) mitgeteilt, dass es sich bei der L 277 um eine Straße des
klassifizierten Straßennetzes handele, welches für die Abwicklung des innerörtlichen Ziel- und
Quellverkehrs,
des
überörtlichen
Verkehrs
sowie
des
Durchgangsverkehrs
und
Schwerlastverkehrs diene. Die tägliche durchschnittliche Verkehrsbelastung liege bei ca. 1.600
Fahrzeugen. Die Straßenbreite betrage 7 m.
Somit verbleibt nach Auffassung der Verwaltung selbst für den Fall, dass Fahrzeuge im
Straßenraum abgestellt werden, eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Begegnungsfall
PKW/PKW. Zusätzlich trägt dieser Umstand zu einer Geschwindigkeitsreduzierung bei.
Weiterhin wird durch den Landesbetrieb mitgeteilt, dass die L 277 im Ortseingangsbereich aus
Niederembt kommend mit geschwindigkeitsdämpfenden Einbauten versehen sei, aus der anderen
Richtung kommend werde, bedingt durch den Kreisverkehrsplatz, die Reduzierung der gefahrenen
Geschwindigkeit für einfahrende Kraftfahrzeuge wirksam erzielt.
Gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung gelte innerhalb geschlossener Ortschaften
für alle Kraftfahrzeuge eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Kommune könne darüber
hinaus festlegen, welche Anliegerstraßen als Tempo-30-Zonen oder als verkehrsberuhigte
Bereiche ausgewiesen werden. Auf klassifizierten Straßen - insbesondere mit
Verbindungsfunktion oder Hauptverkehrscharakter - sei die Ausweisung einer linienhaft
geschwindigkeitsreduzierten Strecke jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen.
Denkbar wäre daher allenfalls eine auf wenige Meter begrenzte, streckenbezogene
Geschwindigkeitsbeschränkung - speziell vor sozialen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten,
und Seniorenheimen - sofern diese eine unmittelbare Erschließung von der klassifizierten Straße
aus haben würden.
Derartige Einrichtungen sind weder auf der Elsdorfer Straße noch auf der Heinsberger Straße
vorhanden.
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Nach Einschätzung des Landesbetriebes erfülle der Zugangsbereich einer Begegnungsstätte
diese Bedingung nicht.
Weiterhin weise der Bereich der L 277 zwischen Kreisverkehrsplatz und Ortsausgang keine
gesteigerte Unfalllage aus, es bestehe dort nach Aktenlage keine Unfallhäufungsstelle, womit
insgesamt aus den beschriebenen Gründen eine Zustimmung des Landesbetriebes zu der
beantragten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme nicht erteilt werden könne.
Aktueller Sachstand zum 03.11.2016:
Durch Herrn Ortsbürgermeister Verse wird eine punktuelle Geschwindigkeitsreduzierung im
Bereich des Spielplatzes für dringend notwendig erachtet, da aufgrund der geltenden
Verkehrsregelung eine besondere Gefahrenlage für spielende Kinder, sowie grundsätzlich beim
Überqueren der Straße bestehe.
Es wird daher angeregt, die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit einer begrenzten,
streckenbezogenen Tempo 30-Regelung zumindest im Bereich des Spielplatzes erneut mit dem
Straßenbaulastträger zu erörtern.
Zu 2. St.-Matthias-Straße:
Die St.-Matthias-Straße ist zurzeit als geschwindigkeitsreduzierte-Zone-30 ausgewiesen.
Durch den Antragsteller wird ausgeführt, dass die Fahrbahnbreite stellenweise lediglich 3,5m
betrage. Teilweise biete die enge Bebauung - unmittelbar an die Fahrbahn angrenzend - keinen
Platz für Gehwege. In der Folge seien Fußgänger gezwungen, unmittelbar nach Verlassen des
Hauses die Fahrbahn zu betreten. Dies stelle insbesondere für Kinder eine „lebensgefährliche
Situation“ dar.
Auf der St.-Matthias-Straße ist eine Unfalllage oder Unfallhäufung weder bekannt noch ersichtlich.
Gemäß § 45 Abs. 1 d StVO kann in zentralen städtischen Bereichen mit hohem
Fußgängeraufkommen
und
überwiegender
Aufenthaltsfunktion
(verkehrsberuhigte
Geschäftsbereiche) auch eine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 km/h
angeordnet werden. Ein entsprechender verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist im Bereich der
St.-Matthias-Straße nicht vorhanden.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches kommt für die St.-Matthias-Straße nicht in
Betracht, da aufgrund der Fahrbahnbreite keine Möglichkeit besteht, Einbauten vorzunehmen und
Stellplätze auszuweisen, welche Voraussetzungen für die Einrichtung von verkehrsberuhigten
Bereichen sind.
Die Verwaltung schlägt daher dem Haupt- und Finanzausschuss vor, sich der Beschlussfassung
des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2016 anzuschließen und für den Bereich der St.Matthias-Straße dem Bürgerantrag zu 2. nicht stattzugeben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 04.11.2016
gez. Heinrichs
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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