Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
16.01.13, 16:36
Aktualisiert
16.01.13, 16:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 3/2013
16.01.2013
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
14.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
Kreistag
20.03.2013
Haushaltssatzung 2013: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß §
55 KrO NRW
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Beschlussempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt formuliert.
Begründung:
Am 21.11.2012 wurde das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013
eingeleitet, siehe Info 177/2012.
-2-
§ 55 Abs. 2 KrO NRW ist wie folgt formuliert: „Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im
Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit
zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher
Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“
Mittlerweile liegen zwei Stellungnahmen vor, die dem Kreistag hiermit anliegend gemäß § 55 Abs. 2
KrO NRW zur Kenntnis gegeben werden:
a) Anlage 1 - Schreiben der Gemeinde Kall vom 06.12.2012
b) Anlage 2 - Schreiben der Kollegialen Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen vom
07.12.2012
Der Kreistag hat gemäß § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW über die in den Stellungnahmen nach § 55
Abs. 1 KrO NRW erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Zu einigen Punkten des Schreibens zu b) sei nachfolgend kurz klarstellend Stellung genommen. Alle
weiteren Punkte können derzeit unkommentiert bleiben, da sie in den Haushaltsplanberatungen konkret behandelt werden.
Die Kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen (im Folgenden kurz: „der Verfasser“)
kritisiert den Umfang der Informationen, die im Rahmen der Benehmensherstellung auf 18 Seiten
gegeben wurden. Die Verwaltung ist hierzu anderer Auffassung. Es besteht vielmehr der Eindruck,
dass der Verfasser die Änderung der Rechtslage noch nicht verinnerlicht hat. Ergänzend sei bemerkt,
dass diese Änderung der Vorschriften auf Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes vorgenommen wurde und der Landtag dabei exakt dem Wortlaut dieses Vorschlags gefolgt ist.
Wie der Verfasser auf die Idee kommt, dass die dargestellten Vergleiche nicht auf die konkrete örtliche Situation abstellen würden, bleibt der Verwaltung ein Rätsel.
Der Verfasser unterstellt weiter, dass der Kreis beabsichtige, eine Sonderumlage nach § 56c KrO zu
erheben. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Kreisumlage zu gering festgesetzt würde. Die
Verwaltung verfolgt wie in allen Jahren das Ziel, alle Aufwendungen und Erträge möglichst realistisch
zu schätzen, um damit den Kreistag in die Lage zu versetzen, eine auskömmliche Kreisumlage festzusetzen. Auf etwaige Haushaltsrisiken bei einzelnen Veranschlagungen wird verwaltungsseitig explizit hingewiesen.
In welchen Positionen der Verfasser der Meinung ist, dass die Erträge zu hoch oder die Aufwendungen zu niedrig eingeplant würden, wird im Schreiben nicht ausgeführt.
Soweit kritisiert wird, dass die Veränderungen im Sozial- und Jugendbereich dargestellt werden und
dieser Teil einen größeren Raum im Benehmensschreiben einnimmt, so weist die Verwaltung darauf
hin, dass dieser Bereich ca. 75 % des Zuschussbedarfs des Kreishaushaltes ausmacht und damit
sehr bestimmend für die Höhe der Kreisumlage ist. Hinzu kommt, dass Veränderungen in diesem
Bereich oftmals verhältnismäßig größeren Ausmaßes sind.
Zur Liste der freiwilligen Leistungen und zur Finanzplanung sei angemerkt, dass es der Verwaltung
vollkommen unverständlich ist, dass diese bei der Benehmenseinleitung überhaupt erwartet werden.
Beide sind –wie auch in den Vorjahren– Bestandteil der Haushaltsplanung und werden der Öffentlichkeit mit dem Entwurf der Haushaltssatzung zur Verfügung gestellt.
Soweit der Verfasser kritisiert, dass die Orientierungsdaten des Landes zu Hilfe genommen werden,
bzw. unterstellt, dass sich die „Ausrichtung des Kreishaushaltes an vagen Orientierungshilfen“ gestalte, ist seitens der Verwaltung zu bemerken, dass ganz offensichtlich das Benehmensschreiben nicht
richtig interpretiert wird. Denn diesem ist auf Seite 8 zu entnehmen, dass die Personalkostensteige-
-3rung von 710 T€ zum einen auf den (bekannten) Tarifabschlüssen basiert (somit tatsächliche Daten)
und zum anderen bei den Beamten (bekanntermaßen der deutlich geringere Anteil an den Personalkosten) noch nicht bekannt ist, wie hoch die Besoldungserhöhung ausfallen wird. Zu noch unbekannten Fakten ist naturgemäß eine Prognose anzustellen. Wie viele andere Kommunen auch geht die
Verwaltung nicht davon aus, dass es keine Besoldungserhöhung geben wird. Stattdessen wird der
Prognose des Orientierungsdatenerlasses (2%) gefolgt (was sich folgerichtig nicht nur auf die laufenden Personalkosten, sondern auch auf die Pensionsrückstellungen auswirkt).
Der Verwaltung drängt sich der Eindruck auf, dass jegliche Einplanung auf Kritik stoßen wird: geht
man von 0% aus, wird unterstellt, dass man eine Sonderumlage beabsichtige – folgt man den Orientierungsdaten, sind diese zu vage – geht man von höheren Steigerungsraten als im Orientierungsdatenerlass genannt aus, folgt der Vorwurf, diese seien unrealistisch.
Zum Abschluss wird darauf hingewiesen, dass die 2. Modellrechnung bei Erstellen des Benehmensschreibens noch nicht vorlag. In der Bürgermeisterkonferenz am 07.12.2012 hat die Verwaltung ausgeführt, dass diese aus technischen Gründen im Rahmen der Veränderungsliste im Haushalt berücksichtigt wird. Gleiches gilt für die Änderung der KDVZ-Umlage.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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