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Beschlussvorlage GB (Z 1/V 3/2013 (AG Fin/Pers/Contr. 14.02.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
06.03.13, 12:06
Aktualisiert
06.03.13, 12:06
Beschlussvorlage GB (Z 1/V 3/2013 (AG Fin/Pers/Contr. 14.02.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / V 3/2013 Datum: 01.03.2013 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" vom 14.02.2013 TOP 5 Haushaltssatzung 2013: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Rückfragen zu einer anstehenden Haushaltsverschlechterung aufgrund einer Steuernachzahlung der ene werden seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet: Die ene hat umfangreiche Gebäudemaßnahmen durchgeführt, die größtenteils als Erhaltungsaufwand gebucht wurden und damit das zu versteuernde Einkommen in den betrachteten Jahren gesenkt haben. Das Finanzamt sah die Baumaßnahmen jedoch als Neuherstellungskosten und als nachträgliche Herstellungskosten an. Dies hat für 2012 zu einer Gewerbesteuernachzahlung für die ene geführt. Auf die Ausschüttung 2012 hat die Gewerbesteuernachzahlung keine Auswirkungen, in der mittelfristigen Finanzplanung sind die zukünftigen Auswirkungen bereits berücksichtigt. Zur Nachfrage, ob bezüglich des Bauhofes, der mittelfristig auf das Gelände des Abfallwirtschaftszentrums verlagert werden soll, über eine Kooperation mit der Stadt Mechernich nachgedacht worden sei, wird seitens der Verwaltung dargestellt, dass die räumlichen Kapazitäten auf dem Gelände des AWZ hierfür nicht ausreichen. Selbstverständlich wird aber bei einzelnen Maßnahmen zwischen den Bauhöfen kooperiert. Die Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling wird zu dem Anhörungstermin am 12.03.2013 eingeladen. Eine abschließende Meinungsbildung hierzu steht noch aus. V 3/2013