Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
21.01.2009
Erstellt
09.01.09, 21:21
Aktualisiert
09.01.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
4/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
24. November 2009
Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach
dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Gleichstellung
Termin
21.01.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zum 01.08.2008 wurde das GTK durch das KIBIZ abgelöst. Die neue Rechtslage hat auch zu einem
veränderten Finanzierungsmodell für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen geführt. Im Kern wird jetzt
für jedes in einer Kita aufgenommene Kind eine so genannte Kindpauschale berechnet. Durch das
Jugendamt wird dem jeweiligen Träger für den Betrieb der Tageseinrichtung ein Zuschuss in Höhe von 88%
der Kindpauschale ( kirchlicher Träger), bzw. 91 % der Pauschale ( anerkannter freier Träger) gewährt.
Der verbleibende Trägeranteil wurde in der Vergangenheit zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils den
Trägern durch die jeweilige Kommune erstattet.
Mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurde dazu vom
Kreis Lippe jetzt ein einheitliches Vertragsmuster entwickelt und mit den jeweiligen Kommunen abgestimmt.
Im Ergebnis sieht dieses Vertragsmodell ebenfalls die vollständige Erstattung des Trägeranteils vor,
allerdings ohne Anerkennung eines zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrags.
Wie sich aus den Begründungen des Kinderbildungsgesetzes ergibt, sind entsprechende Verwaltungskosten
jeweils bei der Berechnung der Kindpauschale berücksichtigt worden.
Die jeweiligen Vertragsentwürfe sind den Trägern zugeleitet worden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt
rückwirkend am 01.08.2008 und gilt für eine Dauer von zunächst 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich
automatisch um jeweils ein, wenn er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung entsprechender
Fristen gekündigt wird.
Schemmel