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Mitteilungsvorlage (Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
21.01.2009
Erstellt
09.01.09, 21:21
Aktualisiert
09.01.09, 21:21
Mitteilungsvorlage (Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ)
hier: Sachstandsbericht)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 4/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 24. November 2009 Vertragliche Regelungen zur Finanzierung der Kitas aufgrund der neuen Rechtslage nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung Termin 21.01.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Zum 01.08.2008 wurde das GTK durch das KIBIZ abgelöst. Die neue Rechtslage hat auch zu einem veränderten Finanzierungsmodell für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen geführt. Im Kern wird jetzt für jedes in einer Kita aufgenommene Kind eine so genannte Kindpauschale berechnet. Durch das Jugendamt wird dem jeweiligen Träger für den Betrieb der Tageseinrichtung ein Zuschuss in Höhe von 88% der Kindpauschale ( kirchlicher Träger), bzw. 91 % der Pauschale ( anerkannter freier Träger) gewährt. Der verbleibende Trägeranteil wurde in der Vergangenheit zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils den Trägern durch die jeweilige Kommune erstattet. Mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurde dazu vom Kreis Lippe jetzt ein einheitliches Vertragsmuster entwickelt und mit den jeweiligen Kommunen abgestimmt. Im Ergebnis sieht dieses Vertragsmodell ebenfalls die vollständige Erstattung des Trägeranteils vor, allerdings ohne Anerkennung eines zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrags. Wie sich aus den Begründungen des Kinderbildungsgesetzes ergibt, sind entsprechende Verwaltungskosten jeweils bei der Berechnung der Kindpauschale berücksichtigt worden. Die jeweiligen Vertragsentwürfe sind den Trägern zugeleitet worden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt rückwirkend am 01.08.2008 und gilt für eine Dauer von zunächst 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein, wenn er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung entsprechender Fristen gekündigt wird. Schemmel