Daten
Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9115/2016
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
05.07.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den in der Anlage aufgelisteten
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung über die
Regelung der Ermächtigungsübertragungen zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Ermächtigungen für
Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie
die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (zum so genannten fortgeschriebenen
Ansatz).
Mit der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen wurden
entsprechend des § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragung geregelt.
Die beigefügten Auflistungen beinhalten Übertragungen von deckungsgleichen Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen sowie Übertragungen von konsumtiven Auszahlungsermächtigungen
(Anlage 1).
Die Übertragungen von investiven Auszahlungsermächtigungen sind in Anlage 2 dargestellt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 14.06.2016
----------------------------------Bremer
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-115/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-115/2016
Sitzungsvorlage
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