Daten
Kommune
Merzenich
Größe
134 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
31.03.14, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 15/2014
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 28.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Umwandlung der beiden Grundschulen in der Gemeinde Merzenich zu Schulen für
„Gemeinsames Lernen“ (GL-Schulen)
In der katholischen Grundschule „Am Weinberg“ in Merzenich wird seit Jahren ein gemeinsamer Unterricht (GU) angeboten. Als „Gemeinsamer Unterricht“ wird die in NRW
vorherrschende Form der Inklusion bezeichnet, bei dem Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen eines AOSF-Verfahrens in ganz normalen
allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden, dabei aber von einer Sonderlehrkraft
betreut werden. Die Umfirmierung von „GU-Schule“ zur „GL-Schule“ hat hier nur deklaratorische Bedeutung.
Die katholische Johann-Kaspar-Kratz Grundschule in Golzheim hat bisher keinen „Gemeinsamen Unterricht“ angeboten, sondern im Einzelfall im Benehmen mit der unteren
Schulaufsichtsbehörde Kinder mit Integrationsbedarf aufgenommen.
Auf
der
Grundlage
des
„Ersten
Gesetzes
zur
Umsetzung
der
VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz), bietet die
zuständige Schulaufsicht den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mindestens eine geeignete allgemeine Schule an. Die Eltern können aber
auch weiterhin die Förderschule für ihr Kind wählen.
Kinder mit formal festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben
Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene wohnortnächste
Schule der gewünschten Schulart, an der „Gemeinsames Lernen“ eingerichtet ist.
Gemeinsames Lernen beinhaltet die Förderschwerpunkte „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Sprache“ (LES).
Die Schule, an der „Gemeinsames Lernen“ eingerichtet wurde, erhält die Zuweisung einer
halben Förderschullehrer/innen-Stelle je Zug.
Eine Schwerpunktschule (LES erweitert um mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt) soll derzeit an keiner der Grundschulen im Gemeindegebiet eingerichtet werden.
Um Kinder mit anderen Förderschwerpunkten aufnehmen zu können, werden im Benehmen mit der unteren Schulaufsichtsbehörde sogenannte „Einzelintegrationen“ vorgenommen. Bei diesem Verfahren kann die Schule nach Feststellung der Machbarkeit die Aufnahme vornehmen.
Beschlussvorschlag:
Drucksache 15/2014
Seite - 2 -
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
An der katholischen Grundschule „Am Weinberg“ in Merzenich soll „Gemeinsames
Lernen“ (bisher „Gemeinsamer Unterricht“) auch zukünftig durchgeführt werden.
An der katholischen Johann-Kaspar-Kratz Grundschule in Golzheim soll beginnend
mit dem Schuljahr 2014/15 das „Gemeinsame Lernen“ eingerichtet werden.
Eine Schwerpunktschule soll derzeit nicht gebildet werden.
(Harzheim)
(Weingartz)