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Beschlussvorlage (Umwandlung der beiden Grundschulen in der Gemeinde Merzenich zu Schulen für „Gemeinsames Lernen“ (GL-Schulen))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
134 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
31.03.14, 13:16
Aktualisiert
31.03.14, 13:16
Beschlussvorlage (Umwandlung der beiden Grundschulen in der Gemeinde Merzenich zu Schulen für „Gemeinsames Lernen“ (GL-Schulen)) Beschlussvorlage (Umwandlung der beiden Grundschulen in der Gemeinde Merzenich zu Schulen für „Gemeinsames Lernen“ (GL-Schulen))

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 15/2014 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 28.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Umwandlung der beiden Grundschulen in der Gemeinde Merzenich zu Schulen für „Gemeinsames Lernen“ (GL-Schulen) In der katholischen Grundschule „Am Weinberg“ in Merzenich wird seit Jahren ein gemeinsamer Unterricht (GU) angeboten. Als „Gemeinsamer Unterricht“ wird die in NRW vorherrschende Form der Inklusion bezeichnet, bei dem Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarfs im Rahmen eines AOSF-Verfahrens in ganz normalen allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden, dabei aber von einer Sonderlehrkraft betreut werden. Die Umfirmierung von „GU-Schule“ zur „GL-Schule“ hat hier nur deklaratorische Bedeutung. Die katholische Johann-Kaspar-Kratz Grundschule in Golzheim hat bisher keinen „Gemeinsamen Unterricht“ angeboten, sondern im Einzelfall im Benehmen mit der unteren Schulaufsichtsbehörde Kinder mit Integrationsbedarf aufgenommen. Auf der Grundlage des „Ersten Gesetzes zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz), bietet die zuständige Schulaufsicht den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mindestens eine geeignete allgemeine Schule an. Die Eltern können aber auch weiterhin die Förderschule für ihr Kind wählen. Kinder mit formal festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene wohnortnächste Schule der gewünschten Schulart, an der „Gemeinsames Lernen“ eingerichtet ist. Gemeinsames Lernen beinhaltet die Förderschwerpunkte „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Sprache“ (LES). Die Schule, an der „Gemeinsames Lernen“ eingerichtet wurde, erhält die Zuweisung einer halben Förderschullehrer/innen-Stelle je Zug. Eine Schwerpunktschule (LES erweitert um mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt) soll derzeit an keiner der Grundschulen im Gemeindegebiet eingerichtet werden. Um Kinder mit anderen Förderschwerpunkten aufnehmen zu können, werden im Benehmen mit der unteren Schulaufsichtsbehörde sogenannte „Einzelintegrationen“ vorgenommen. Bei diesem Verfahren kann die Schule nach Feststellung der Machbarkeit die Aufnahme vornehmen. Beschlussvorschlag: Drucksache 15/2014 Seite - 2 - Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, An der katholischen Grundschule „Am Weinberg“ in Merzenich soll „Gemeinsames Lernen“ (bisher „Gemeinsamer Unterricht“) auch zukünftig durchgeführt werden. An der katholischen Johann-Kaspar-Kratz Grundschule in Golzheim soll beginnend mit dem Schuljahr 2014/15 das „Gemeinsame Lernen“ eingerichtet werden. Eine Schwerpunktschule soll derzeit nicht gebildet werden. (Harzheim) (Weingartz)