Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
26/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Bereich: Baumstraße, Gartenstraße, Schlangenstraße
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Empfehlung an den Rat für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 10.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
5. Juli 2005
Rat
22. September 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ sind die Flächen im Bereich der Festhalle
und des Sportplatzes entsprechend ihrer jetzigen Nutzung festgesetzt (siehe Anlage). Auf der Brache östlich
der Turnhalle sind Parkflächen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Sportplatz und
Sportanlage dar.
Der Sportplatz an der Hauptstraße ist in absehbarer Zeit nicht mehr notwendig, um den Spielbetrieb und das
Training der Vereine im Süden des Gemeindegebietes zu gewährleisten. Der neue Sportplatz (zzgl. einer
möglichen Erweiterung) an der Waldstraße reicht hierfür aus.
Die oben aufgeführten Flächen stehen daher zukünftig für andere Nutzungen zur Verfügung.
Ergebnis der Diskussion über eine neue Nutzung der Flächen war, daß eine Wohnnutzung auf dem
Sportplatz favorisiert wird. Dementsprechend ist mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes eine
Änderung der Darstellung erfolgt, so daß der Sportplatz zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt wird. In
einem Bebauungsplanänderungsverfahren kann die planerische Vorbereitung für eine Wohnbebauung
erfolgen.
Wenn ggs. die Turnhalle, die Festhalle und der im Bebauungsplan festgesetzte Parkplatz ebenfalls als
Wohngebiet überplant werden sollen, muß eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Dies kann
im Vorfeld einer solchen Planung oder parallel hierzu geschehen.
Im Umweltausschuß am 03.03.2005 wurde das Gewässerkonzept zur Umsetzung empfohlen. Die
Durchführung der einzelnen Maßnahmen ist allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden (z.B. den
Erhalt von Zuschüssen). Eine Maßnahme des Konzeptes sieht vor, den Eselsbach im Bereich zwischen
Hauptstraße und Berliner Straße offenzulegen. Zur rechtlichen Absicherung der Offenlegung muß die
Gemeinde ein Planfeststellungsverfahren durchführen.
-2-
Während dieses Verfahrens muß die
Planfeststellungsverfahrens anpassen.
Gemeinde
den
Bebauungsplan
an
das
Ergebnis
des
Der im Gewässerkonzept vorgeschlagene Bachlauf schließt private Grundstücke mit ein, auf denen
Baurechte bestehen (Flurstücke 1687, 1688 und 958). Alle Grundstücke gehören dem selben Eigentümer.
Auf dem Flurstück 1688 ist der südliche Teil als Parkfläche festgesetzt. Durch eine Überplanung der
Parkfläche, erscheint ein Ausgleich, der durch den Bachlauf wegfallenden überbaubaren Flächen, möglich.
Die im Geltungsbereich der Änderung liegenden Flächen umfassen alle Grundstücke – innerhalb des bereits
rechtskräftigen Bebauungsplanes -, die für eine Änderung der Nutzung in Frage kommen und die für die
Umsetzung des Gewässerkonzeptes Bedeutung haben bzw. von einer Änderung des Planes betroffen sind.
Das Flurstück nördlich der Gartenstraße liegt im Geltungsbereich, weil vom Eigentümer der Wunsch
geäußert wurde, bei einer Überplanung des Bereiches eine Erweiterung bzw. Änderung der
Baumöglichkeiten auf seinem Grundstück mit in Betracht zu ziehen.
Zur Sicherung der Planung soll eine Veränderungssperre erlassen werden. Besonders vor dem Hintergrund,
daß Flächen, die für eine eventuelle Änderung der Verkehrsflächen und die Festsetzung der Wasserflächen
notwendig sind, auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes teilweise bereits heute bebaut werden
können. Wenn diese vorhandenen Baurechte ausgeschöpft werden, erscheint insbesondere die
Offenlegung des Bachlaufes nicht mehr realisierbar.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis .
10.
Änderung
des
b) Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des
Bebauungsplanes 01/02 „Barkhauser Bruch“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus der
Anlage ersichtlich.
c) Der Hochbau- und Planungsausschuß der
Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis.
Gemeinde
nimmt
die
Begründung
für
die
d) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Begründung zur
Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sowie die Veränderungssperre innerhalb der
10. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu beschließen. Der
Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlagen
Unterlagen zur Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Unterlagen zur Satzung über den Erlaß einer Veränderungssperre