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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 26/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,5 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Bruch" Nr.01/02,,Barkhauser Bebauungsplan t st Bebauungsplan Nr.01/02,,Barkhauser Bruch" Ca. 1'.2500 Lt5 o8trqn ) \i/ ole-o0t t'0 A v sz r t ' ArtJ oEv Ä gE R l,tottz iz pf DEN K-il* , r iI\i,zl \ l Y i ii\\l c) o ) F- F$uX,5'.i ; a o O) - \\) EKäJff c{.rx&_E___ ) .\ I .* I ( I r' ld I I t I (1 I I I .J; ix /o -.- GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 10.Anderungdes Bebauungsplanes Nr.01/02 Bruch" ,,Barkhauser Planzeichnung Textliche Festsetzungen Begründung Stand: Aufstellung 71- 10.Anderung desBebauungsplanes Nr.01/02,,Barkhauser Bruch" Stand:Aufstellung- Juli2005 lnhalt Übersichtskarte..................... ..............A Präambel . . . . . . . . . . . . . .B ...... Planzeichnung ............C Begründung . . . . . . . . . . . .1. . . . I Allgemeines.. . . . . . . . . .1. . . 1. Ziel,ZweckundNotwendigkeit desBebauungsp|anes.................................... 1 2. Entwicklung ausdemFlächennutzungsplan, bisherige / künftigeDarstellung ....1 3. Anpassung an dieZielederRaumordnung undLandesplanung......-..................2 4. Abgrenzung desGeltungsbereiches ...................2 l l G e g e n w ä r t iRg ae h m e n b e d i n g u n g e n .......................2 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse.................. ..........2 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand...... ........... 3 3 . N u t z u n/gl m m i s s i o n s b e l a s.t.u. .n. .g. . . . . . . . . . . . . . . .3. . . . lll Wesentlicher Inhaltundzu erwartende Auswirkungen derP|anung....................... 3 lVUmwe1tbericht..................... . . . . . . . . .3. . . I 72-. 10.Anderung desBebauungsplanes Nr.01i02,,Barkhauser Bruch,, I I I I 10.Anderung des Bebauungsplanes Nr.01/02 Bruch" ,,Barkhauser Übersichtskarte Ausschnitt ausder DGK 1 :5 0 0 0 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) GrenzedesAnderungsgebietes Gemeinde Leopoldshöhe 10-Anderung desBebauungsplanes Nr.01/02,,Barkhauser Bruch" Stand:Aufsiellung- Juli2005 Präambel Aufgrunddes $ 1 Abs.3 unddes g 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g 86 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit $ 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe die 10. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/02,,Barkhauser Bruch",bestehendaus der Planzeichnungund den textlichen Festsetzungensowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister B l7_ W'z'-, Flur 2 ///t' k%\< ( \ Geltungsbereich der zo. Anderung des Bebauungsplanes Nr.01/02,,Barkhauser Bruch" , )<:/ /-, Gemarkung Asemissen, Fluren2 und 5 Pla.nzeichnung 10.Anderung des Bebauungsplanes Nr. 01l02,,Barkhauser Bruch" B-Plan M 1:2500 Aufstelluno Gemeinde Leopoldshöhe - ?-t-c Bruch" 10.Anderung desBebauungsplanes Nr.01/02,,Barkhauser Stand:Aufstellung- Juli2005 Begründung lAllgemeines 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeitdes Bebauungsplanes Der Sportplatzim OrtsteilAsemissenist im rechtskräftigen Bebauungsplanals Sportflächefestgesetzt.An der Waldstraßeim Ortsteil Greste ist in den letzten errichtetworden.Die Gemeindegeht davon aus, daß Jahrenein neuerSportplatz dieser neue Platz (zuzüglicheiner noch festzulegendenErweiterungsfläche) zu zukünftigausreicht,um das Trainingder Vereineim südlichenGemeindegebiet gewährleisten. in Asemissenstehtzukünftigalso für Die Flächedes Sportplatzes andereNutzungen zurVerfügung. Brachflächen zu nutzen- soferndiese Vor dem Hintergrund für neueBebauungen Flächen vorhandensind und zur Verfügungstehen - muß die Gemeinde prüfen.Auf den nochunbebauten im Nachverdichtungspotentiale Grundstücksteilen Anderungsgebiet scheinenMöglichkeiten zur einerVerdichtunggegebenzu sein. NähezumZentrumdesOrtsteiles Asemissen,ist Aufgrundder Lagein unmittelbarer prüfen. die EignungdieserFlächenfür eineSiedlungsentwicklung zu Mitder kurzvor demAbschlußstehenden13.Anderungdes Flächennutzungsplanes für eine spätere bereitetdie Gemeindebereitseine Nutzungdes Sportplatzes Wohnbaufläche vorgesehenist. Wohnnutzung vor,da zukünftig eineDarstellung als Nördlichdes Sportplatzesschließensich die Festhalle,die Turnhalleund ein kleinererSportübungsplatz an. Östlichder Turnhallebefindetsich eine Brache,die als Parkflächefestgesetztist. Auch für diese Flächenkann eine neue Nutzung und werden.Aufgrundder in der Umgebung vorhandenen Wohnbebauung diskutiert erscheintauch hier eine der bereitsdiskutiertenNeunutzungdes Sportplatzes Überplanungder Fläche mit Wohnbebauungmöglich. Eine Anderung des Flächennutzungsplanes wäre hierzuaberVoraussetzung, da die Flächenhier nicht dargestellt sind. alsWohnbauflächen Die Gemeinde Leopoldshöhehat ein Gewässerkonzept für den südlichen Gemeindeteil beschlossen. EineMaßnahme diesesKonzeptes ist es, den Eselsbach Das ursprüngliche Bachbettsteht hierfürnichtmehr zur Verfügung. offenzulegen. EineOffenlegung wärehiernur durchden Rückbaubestehender Gebäudemöglich. EineOffenlegung des Eselsbaches auf bishernochunbebauten Grundstücken erscheint sinnvoller. Zur Absicherung der Offenlegung wird die Gemeindeein Planfeststellungsverfahren durchführen.Das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses muß von der werden.Auch vor GemeindedurchAnpassungihrer Bauleitplanung berücksichtigt diesem Hintergrunderscheinteine Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/02 Bruch"geboten. ,,Barkhauser 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan, bisherige/ künftige Darstellung lm Flächennutzungsplan der Gemeindesinddie Flächenals gemischteBauflächen, (bzw.Sportplatz) Wohnbauflächen dargestellt. undFlächenfür Sportanlagen 7 d- 10.Anderung des Bebauungsplanes Nr.01/02,,Barkhauser Bruch" Stand:Aufstellung- Juli2005 Zur Überplanungder Parkflächensowie der Turn- und Festhalle muß der Flächennutzungsplan geändertwerden. entsprechend 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung lm GEP (TA OberbereichBielefeld) sind alle Flächen als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.NachjetzigenKenntnis-und Planungsstand ist eine Übereinstimmung mitdemGEPgegeben. 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches DerGeltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenzt: o im Westenzunächstdurchdie Hauptstraße und nördlichder Gartenstraße durch die westlicheGrenze des Flurstückes958 und 1687 sowie den Starenweg . im Nordendurch die Gartenstraße und durch die , die Schlangenstraße nördliche Grenzedes Flurstückes 357 . im Osten zunächstdurch die vorhandeneWohnbebauungentlang des Sportplatzesund die Ahornstraße.Nördlichder Gartenstraßebildet die Grenzezwischenden Grundstücken Gartenstraße 15aund 17 die Grenzedes Anderungsgebietes. . im Südendurchdie Birkenstraße DergesamteAnderungsbereich umfaßteineFlächengröße vonca.64.000m,. EinPlanausschnitt (DGK)ist aufSeiteA beigefügt. der Deutschen Grundkarte DerGeltungsbereich istzudemaufSeiteC graphisch dargestellt. Dieim Geltungsbereich derAnderungliegendenFlächenumfassen alleGrundstücke - innerhalb -, diefür eineAnderungder des bereitsrechtskräftigen Bebauungsplanes Nutzungin Frage kommenund die für die Umsetzungdes Gewässerkonzeptes Bedeutung habenbzw.voneinerAnderungdes Planesbetroffen sind. ll GegenwärtigeRahmenbedingungen 1. Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrundund Bodenverhältnisse Das Anderungsgebietliegt im Ortteil Asemissen im südlichen Teil des Gemeindegebietes. Ca. 500 m nördlichbefindetsich um den Kreiseldas Zentrum des Ortsteiles Asemissen und das Nahversorgungszentrum des südlichen Gemeindegebietes. In diesemBereichbefindetauchdie Grundschule-Süd und oer Kindergarten.Die Umgebungdes Anderungsbereiches ist neben den oben aufgeführten öffentlichen und Versorgungsfunktionen übenrviegenddurch Wohnbebau unggekennzeichnet. DasGeländeim Anderungsgebiet fälltvon NordennachSüdenab. Auf dem SportplatzliegteineAltlast.Einebedenkenfreie Nutzungdes Geländesist erstnachBeseitigung diesermöglich. 77- 10.Anderung desBebauungsplanes Nr.01/02,,Barkhauser Bruch" Stand:Aufstellung- Juli2005 Aufgrund der bisherigenNutzung ist von einer teilweise bereits erfolgten antropogenen Überformung der Bödenauszugehen. 2. Eigentumsstruktur/ baulicherBestand Die Verkehrsflächen,das Gelände des Sportplatzesmit der sich anschließenden Festhalleund der Turnhallebefindensich in öffentlichemEioentum. Alle übrigenFlächensind in privatemEigentum. 3. NuEung/ lmmissionsbelastung lm Anderungsgebiet überwiegtdeutlichdie Wohnnutzung. Ausnahmenbildendie Grundstückean der Hauotstraße.Auf diesen befinden sich teilweise auch gewerbliche Nutzungen. ÖffentlicheNutzungenfinden sich mit dem Sportplatzund der Turn- sowie der Festhalle. (L 751)auf der Am westlichen RanddesAnderungsgebietes verläuftdie Hauptstraße einestarkeVerkehrsbelastung liegt. lllWesentlicher lnhaltund zu envartende Auswirkungen der Planung Detailliertere Aussagen,betreffendder Auswirkungen, könnenerst im weiteren Verfahrengetroffenwerden. Nach je?igem Kenntnisstand gehen von mit der der 13. Flächennutzungsplanänderung vorbereiteten Wohnnutzung desjetzigenSportplatzes keine negativenAuswirkungen auf die Umgebungaus. Dies gilt ebenso für die beabsichtigte Offenlegung des Eselsbaches. lV Umweltbericht Die Erstellungdes Umweltberichtes erfolgtim weiterenVerfahren,spätestenszur Auslegung. 7P-