Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,5 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Bruch"
Nr.01/02,,Barkhauser
Bebauungsplan
t
st
Bebauungsplan
Nr.01/02,,Barkhauser
Bruch"
Ca. 1'.2500
Lt5
o8trqn
)
\i/
ole-o0t
t'0
A v sz r t '
ArtJ
oEv Ä gE R l,tottz iz pf
DEN
K-il* , r iI\i,zl
\
l Y i ii\\l
c)
o )
F-
F$uX,5'.i
;
a
o
O)
-
\\)
EKäJff
c{.rx&_E___
)
.\
I
.*
I
(
I
r'
ld
I
I
t
I
(1
I
I
I
.J;
ix
/o -.-
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
10.Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.01/02
Bruch"
,,Barkhauser
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Stand: Aufstellung
71-
10.Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/02,,Barkhauser
Bruch"
Stand:Aufstellung- Juli2005
lnhalt
Übersichtskarte.....................
..............A
Präambel
. . . . . . . . . . . . . .B
......
Planzeichnung
............C
Begründung
. . . . . . . . . . . .1. . . .
I Allgemeines..
. . . . . . . . .1. . .
1. Ziel,ZweckundNotwendigkeit
desBebauungsp|anes....................................
1
2. Entwicklung
ausdemFlächennutzungsplan,
bisherige
/ künftigeDarstellung
....1
3. Anpassung
an dieZielederRaumordnung
undLandesplanung......-..................2
4. Abgrenzung
desGeltungsbereiches
...................2
l l G e g e n w ä r t iRg ae h m e n b e d i n g u n g e n
.......................2
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrund
und
Bodenverhältnisse..................
..........2
2. Eigentumsstruktur
/ baulicher
Bestand......
...........
3
3 . N u t z u n/gl m m i s s i o n s b e l a s.t.u. .n. .g. . . . .
. . . . . . . . . . .3. . . .
lll Wesentlicher
Inhaltundzu erwartende
Auswirkungen
derP|anung.......................
3
lVUmwe1tbericht.....................
. . . . . . . . .3. . .
I
72-.
10.Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01i02,,Barkhauser
Bruch,,
I
I
I
I
10.Anderung
des
Bebauungsplanes
Nr.01/02
Bruch"
,,Barkhauser
Übersichtskarte
Ausschnitt
ausder DGK
1 :5 0 0 0
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
GrenzedesAnderungsgebietes
Gemeinde
Leopoldshöhe
10-Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/02,,Barkhauser
Bruch"
Stand:Aufsiellung- Juli2005
Präambel
Aufgrunddes $ 1 Abs.3 unddes g 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g 86 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) i.V. mit $ 41 der
Gemeindeordnung
NRW (GO NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
die
10. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/02,,Barkhauser
Bruch",bestehendaus
der Planzeichnungund den textlichen Festsetzungensowie den örtlichen
Bauvorschriften,
als Satzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
B
l7_
W'z'-,
Flur 2
///t'
k%\<
(
\
Geltungsbereich
der
zo. Anderung
des
Bebauungsplanes
Nr.01/02,,Barkhauser
Bruch"
, )<:/ /-,
Gemarkung
Asemissen,
Fluren2 und 5
Pla.nzeichnung
10.Anderung
des
Bebauungsplanes
Nr.
01l02,,Barkhauser
Bruch"
B-Plan
M 1:2500
Aufstelluno
Gemeinde
Leopoldshöhe
- ?-t-c
Bruch"
10.Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/02,,Barkhauser
Stand:Aufstellung- Juli2005
Begründung
lAllgemeines
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeitdes Bebauungsplanes
Der Sportplatzim OrtsteilAsemissenist im rechtskräftigen
Bebauungsplanals
Sportflächefestgesetzt.An der Waldstraßeim Ortsteil Greste ist in den letzten
errichtetworden.Die Gemeindegeht davon aus, daß
Jahrenein neuerSportplatz
dieser neue Platz (zuzüglicheiner noch festzulegendenErweiterungsfläche)
zu
zukünftigausreicht,um das Trainingder Vereineim südlichenGemeindegebiet
gewährleisten.
in Asemissenstehtzukünftigalso für
Die Flächedes Sportplatzes
andereNutzungen
zurVerfügung.
Brachflächen
zu nutzen- soferndiese
Vor dem Hintergrund
für neueBebauungen
Flächen vorhandensind und zur Verfügungstehen - muß die Gemeinde
prüfen.Auf den nochunbebauten
im
Nachverdichtungspotentiale
Grundstücksteilen
Anderungsgebiet
scheinenMöglichkeiten
zur einerVerdichtunggegebenzu sein.
NähezumZentrumdesOrtsteiles
Asemissen,ist
Aufgrundder Lagein unmittelbarer
prüfen.
die EignungdieserFlächenfür eineSiedlungsentwicklung
zu
Mitder kurzvor demAbschlußstehenden13.Anderungdes Flächennutzungsplanes
für eine spätere
bereitetdie Gemeindebereitseine Nutzungdes Sportplatzes
Wohnbaufläche
vorgesehenist.
Wohnnutzung
vor,da zukünftig
eineDarstellung
als
Nördlichdes Sportplatzesschließensich die Festhalle,die Turnhalleund ein
kleinererSportübungsplatz
an. Östlichder Turnhallebefindetsich eine Brache,die
als Parkflächefestgesetztist. Auch für diese Flächenkann eine neue Nutzung
und
werden.Aufgrundder in der Umgebung
vorhandenen
Wohnbebauung
diskutiert
erscheintauch hier eine
der bereitsdiskutiertenNeunutzungdes Sportplatzes
Überplanungder Fläche mit Wohnbebauungmöglich. Eine Anderung des
Flächennutzungsplanes
wäre hierzuaberVoraussetzung,
da die Flächenhier nicht
dargestellt
sind.
alsWohnbauflächen
Die Gemeinde Leopoldshöhehat ein Gewässerkonzept
für den südlichen
Gemeindeteil
beschlossen.
EineMaßnahme
diesesKonzeptes
ist es, den Eselsbach
Das ursprüngliche
Bachbettsteht hierfürnichtmehr zur Verfügung.
offenzulegen.
EineOffenlegung
wärehiernur durchden Rückbaubestehender
Gebäudemöglich.
EineOffenlegung
des Eselsbaches
auf bishernochunbebauten
Grundstücken
erscheint
sinnvoller.
Zur Absicherung
der Offenlegung
wird die Gemeindeein Planfeststellungsverfahren
durchführen.Das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses
muß von der
werden.Auch vor
GemeindedurchAnpassungihrer Bauleitplanung
berücksichtigt
diesem Hintergrunderscheinteine Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/02
Bruch"geboten.
,,Barkhauser
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan,
bisherige/ künftige
Darstellung
lm Flächennutzungsplan
der Gemeindesinddie Flächenals gemischteBauflächen,
(bzw.Sportplatz)
Wohnbauflächen
dargestellt.
undFlächenfür Sportanlagen
7 d-
10.Anderung
des Bebauungsplanes
Nr.01/02,,Barkhauser
Bruch"
Stand:Aufstellung- Juli2005
Zur Überplanungder Parkflächensowie der Turn- und Festhalle muß der
Flächennutzungsplan
geändertwerden.
entsprechend
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
lm GEP (TA OberbereichBielefeld) sind alle Flächen als Allgemeiner
Siedlungsbereich
dargestellt.NachjetzigenKenntnis-und Planungsstand
ist eine
Übereinstimmung
mitdemGEPgegeben.
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
DerGeltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenzt:
o im Westenzunächstdurchdie Hauptstraße
und nördlichder Gartenstraße
durch die westlicheGrenze des Flurstückes958 und 1687 sowie den
Starenweg
. im Nordendurch die Gartenstraße
und durch die
, die Schlangenstraße
nördliche
Grenzedes Flurstückes
357
. im Osten zunächstdurch die vorhandeneWohnbebauungentlang des
Sportplatzesund die Ahornstraße.Nördlichder Gartenstraßebildet die
Grenzezwischenden Grundstücken
Gartenstraße
15aund 17 die Grenzedes
Anderungsgebietes.
. im Südendurchdie Birkenstraße
DergesamteAnderungsbereich
umfaßteineFlächengröße
vonca.64.000m,.
EinPlanausschnitt
(DGK)ist aufSeiteA beigefügt.
der Deutschen
Grundkarte
DerGeltungsbereich
istzudemaufSeiteC graphisch
dargestellt.
Dieim Geltungsbereich
derAnderungliegendenFlächenumfassen
alleGrundstücke
- innerhalb
-, diefür eineAnderungder
des bereitsrechtskräftigen
Bebauungsplanes
Nutzungin Frage kommenund die für die Umsetzungdes Gewässerkonzeptes
Bedeutung
habenbzw.voneinerAnderungdes Planesbetroffen
sind.
ll GegenwärtigeRahmenbedingungen
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
/ Baugrundund
Bodenverhältnisse
Das Anderungsgebietliegt im Ortteil Asemissen im südlichen Teil des
Gemeindegebietes.
Ca. 500 m nördlichbefindetsich um den Kreiseldas Zentrum
des Ortsteiles Asemissen und das Nahversorgungszentrum
des südlichen
Gemeindegebietes.
In diesemBereichbefindetauchdie Grundschule-Süd
und oer
Kindergarten.Die Umgebungdes Anderungsbereiches
ist neben den oben
aufgeführten öffentlichen und Versorgungsfunktionen
übenrviegenddurch
Wohnbebau
unggekennzeichnet.
DasGeländeim Anderungsgebiet
fälltvon NordennachSüdenab.
Auf dem SportplatzliegteineAltlast.Einebedenkenfreie
Nutzungdes Geländesist
erstnachBeseitigung
diesermöglich.
77-
10.Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/02,,Barkhauser
Bruch"
Stand:Aufstellung- Juli2005
Aufgrund der bisherigenNutzung ist von einer teilweise bereits erfolgten
antropogenen
Überformung
der Bödenauszugehen.
2. Eigentumsstruktur/ baulicherBestand
Die Verkehrsflächen,das Gelände des Sportplatzesmit der sich anschließenden
Festhalleund der Turnhallebefindensich in öffentlichemEioentum.
Alle übrigenFlächensind in privatemEigentum.
3. NuEung/ lmmissionsbelastung
lm Anderungsgebiet
überwiegtdeutlichdie Wohnnutzung.
Ausnahmenbildendie
Grundstückean der Hauotstraße.Auf diesen befinden sich teilweise auch
gewerbliche
Nutzungen.
ÖffentlicheNutzungenfinden sich mit dem Sportplatzund der Turn- sowie der
Festhalle.
(L 751)auf der
Am westlichen
RanddesAnderungsgebietes
verläuftdie Hauptstraße
einestarkeVerkehrsbelastung
liegt.
lllWesentlicher
lnhaltund zu envartende
Auswirkungen
der Planung
Detailliertere
Aussagen,betreffendder Auswirkungen,
könnenerst im weiteren
Verfahrengetroffenwerden.
Nach je?igem Kenntnisstand gehen von
mit
der
der
13.
Flächennutzungsplanänderung
vorbereiteten
Wohnnutzung
desjetzigenSportplatzes
keine negativenAuswirkungen
auf die Umgebungaus. Dies gilt ebenso für die
beabsichtigte
Offenlegung
des Eselsbaches.
lV Umweltbericht
Die Erstellungdes Umweltberichtes
erfolgtim weiterenVerfahren,spätestenszur
Auslegung.
7P-