Daten
Kommune
Merzenich
Größe
19 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
24.03.14, 13:17
Aktualisiert
24.03.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 10/2014
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 14.03.2014
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 9. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 3 (Ortsteil Merzenich) gem. § 17 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 10.05.2012 die Aufstellung
der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 (Ortsteil Merzenich) beschlossen.
In gleicher Sitzung wurde zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 9.
Änderung C 3 eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung gemäß § 16
BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 ist eine positive
städtebauliche Entwicklung des Gebietes. Das Gebiet ist zurzeit mit unterschiedlichen
gewerblichen Nutzungen belegt, aber auch geprägt durch einen hohen Anteil an
Wohnnutzung.
Im Plangebiet sind die Bereiche westlich der Lindenstraße bis zum Kammweg, nördlich
bis zur Dürener Straße und südlich bis zur Rosenstraße bzw. Bahnstraße als MI-Gebiet
(Mischgebiet) ausgewiesen um Wirtschaftsstellen, landwirtschaftliche Nutzungen sowie
Gewerbebetriebe und sonstige Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, im
Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ermöglichen.
Der übrige Planbereich wurde als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) ausgewiesen,
wobei je nach vorhandenem Baubestand eine max. zwei- bzw. max. dreigeschossige
Bauweise sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise festgesetzt wurde.
Unmittelbar östlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich Flächen für den
Gemeinbedarf (Kirche, Jugendheim, Kindergarten, Grundschule mit Mehrzweckhalle und
Gesamtschule mit Sportzentrum).
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 soll langfristig eine positive
Entwicklung des Gebietes sichergestellt werden.
Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten
Änderungen der textlichen Festsetzungen die folgenden, der derzeit allgemein bzw.
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden:
Die in den Bereichen der Mischgebiete gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen
Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros werden
ausgeschlossen.
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Weiterhin werden die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Damit während des Bauleitplanverfahrens keine den Änderungen widersprechenden
Planungen zugelassen werden können, wurde, wie bereits erwähnt, am 10.05.2012 eine
Veränderungssperre nach § 14 BauGB gemäß § 16 BauGB beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 25.05.2012 öffentlich
bekanntgemacht. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei
Jahren am 25.05.2014 außer Kraft. Da das Änderungsverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Frist gemäß § 17 Abs. 1
BauGB um ein Jahr zu verlängern. Anderenfalls sind mögliche Bauanträge, die den Zielen
der 9. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 3 widersprechen, ggf. positiv zu
bescheiden. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
die als Anlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes
Merzenich C 3 (Ortsteil Merzenich) gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Satzung zur 1. Verlängerung
der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu
machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
(Harzheim)
(Lüssem)