Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
881 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
22.05.12, 04:04
Aktualisiert
22.05.12, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsstelle der
Arbeitsgemeinschaft der Träger der öffentlichen
und freien Jugendhilfe im Kreis Euskirchen
DRK-Kreisverband Euskirchen e.V., Postfach 15 42, 53865 Euskirchen
Geschäftsführung
An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
im Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32 a
53879 Euskirchen
Rotkreuz - Zentrum
Euskirchen / Eifel
Jülicher Ring 32 b
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 / 79 11 0
Fax: 02251 / 79 11 15
Mail: info@drk-eu.de
www.drk-eu.de
Euskirchen, den 09.05.2012
Ihr Schreiben
Änderung der Elternbeitragssatzung zum Besuch von
Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen
Ihr Zeichen
Anlagen
Sehr geehrter Herr Kolvenbach,
sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Kindertageseinrichtungen“ der
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe im Kreis Euskirchen wurde über
eine Anpassung der derzeitig geltenden Elternbeitragssatzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
im Kreis Euskirchen beraten. Im Ergebnis wurde beschlossen, eine
entsprechende Änderung der Satzung im Jugendhilfeausschuss zu
beantragen.
In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere auf eine erhebliche
Ungleichbehandlung hin. Der Träger bzw. die Einrichtung muss sich bei
Kindern im Alter zwischen zwei und drei Jahren nach den individuellen
Gegebenheiten entscheiden, ob das betreffende Kind in eine Gruppe der
Gruppenform I oder II eingegliedert wird. Die Eltern haben dabei ‐ mangels
ausreichender „U3‐Plätze“‐ keine Wahlmöglichkeit. Letztlich müssen die Eltern
in der Regel die Entscheidung hinnehmen, sofern sie auf die Betreuung des
Kindes angewiesen sind.
Im Ergebnis zahlen Eltern gleichaltriger Kinder in derselben Tageseinrichtung
unterschiedliche Elternbeiträge. Der Unterschied ist hierbei gravierend. So
zahlt beispielsweise eine Familie mit einem Jahreseinkommen von bis zu
50.000,00 Euro und einem Betreuungsumfang von 35 Stunden in der
Gruppenform I 88,00 Euro, in der Gruppenform II jedoch 242,00 Euro. Dies
entspricht einem Aufschlag von 175 %!
Unterschiedliche Beiträge können nach Überzeugung der Kindergartenträger
nur dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sein, wenn die
Eltern die Gruppenform frei wählen können. Im Übrigen erscheint eine solche
Diskrepanz absolut unverhältnismäßig, auch wenn der Betreuungsaufwand in
einer Kleinkindgruppe zweifelsfrei höher ist.
Ihr Ansprechpartner
Rolf Klöcker
Tel.: 02251 / 79 11 36
Fax: 02251 / 79 11 88 31
Mail: rkloecker@drk-eu.de
Bankverbindung
Kreissparkasse Euskirchen
BLZ:
382 501 10
Konto-Nr.: 100 75 17
Busverbindung
ab Bahnhof Euskirchen
Stadtbus Linie 872
Haltestelle Kreishaus / DRK
Aus diesem Grunde bitte ich entsprechend dem in der Sitzung der AG § 78
KJHG vom 02.03.2012 gefassten Beschluss um Prüfung, ob eine Anpassung
der Elternbeitragssatzung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zeitnah
erfolgen kann.
Die Angelegenheit sollte zu diesem Zweck in einer der nächsten Sitzungen
des Jugendhilfeausschusses behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Klöcker
(Vorsitzender)