Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
16.04.14, 13:20
Aktualisiert
16.04.14, 13:20
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO))

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 27/2014 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 14.04.2014 Gemeinderat Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 die o. g. Übertragungsliste (Stand 31.03.2014) vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, diese zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Bekanntlich ist nach neuer Sachlage mit einem Beschluss über den Haushalt 2014/2015 nicht vor dem 03.07.2014 zu rechnen. Zur Sicherstellung der Fortführung von bereits mit dem Haushalt 2013 beschlossenen Investitionsmaßnahmen ist es erforderlich, auch diese Auszahlungsermächtigungen nach § 22 GemHVO vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen. Eine entsprechend modifizierte Liste (Stand 14.04.2014) ist anliegend beigefügt. Die zusätzlich zur Liste (Stand 31.03.2014) aufgenommenen Investitionsmaßnahmen sind in der Anlage rot markiert. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 (Stand 14.04.2014) einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). (Harzheim) (Klein)