Daten
Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
11.11.13, 18:07
Aktualisiert
11.11.13, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 58/2013
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 22.10.2013
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Genehmigung der 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des
Wasserverbandes Eifel-Rur
Gemäß § 54 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW und § 3 Abs. 3 Eifel-Rur-VG ist der
Wasserverband Eifel-Rur (WVER) angehalten, den zuständigen Behörden
(Bezirksregierung bzw. Umweltministerium) für die innerhalb des Verbandsgebietes
gelegenen Gebietskörperschaften, im Benehmen mit diesen, ein Konzept über die
zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Baumaßnahmen (Abwasserbeseitigungskonzept)
vorzulegen.
Dieses Konzept ist gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz
(LWG) und § 3 Abs. 3 Eifel-Rur VG jeweils im Abstand von 5 Jahren fortgeschrieben
vorzulegen.
Mit Schreiben vom 09.10.2013 legte der WVER der Gemeinde Merzenich die 4.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vor, mit der Bitte, hierzu innerhalb
eines Monats nach Zustellung die gemeindliche Benehmensherstellung zu erklären. Da im
erbetenen Fristzeitraum keine Sitzungen des Bauausschusses und des Gemeinderates
stattfanden, wurde vom Bürgermeister eine Zustimmungserklärung vorbehaltlich des noch
ausstehenden Ratsbeschlusses abgegeben.
Die Maßnahme aus dem ABK 2008 „Umbau des RÜB (Regenüberlaufbeckens)
Girbelsrath“ wurde zeitlich verschoben. Zur Zeit wird ein Monitoring für den
Gewässerbereich durchgeführt. Die für die Umsetzung notwendigen Gelder stehen
seitens des WVER bereit und sind durch Mittelübertragung gesichert. Sonstige
Maßnahmen sind für den Bereich der Gemeinde Merzenich nicht geplant.
Nachrichtlich sei hier angemerkt, dass der Verbandsbeitrag an den WVER im Jahre 2013
797.625 € betrug und sich der Beitrag für das Haushaltsjahr 2014 gemäß der
Beitragsprognose des WVER vom 18.07.2013 auf rund 801.295 € belaufen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat:
Drucksache 58/2013
Seite - 2 -
Hinsichtlich der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des
Wasserverbandes Eifel-Rur wird das Benehmen der Gemeinde Merzenich gem. § 54
Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 a Landeswassergesetz hergestellt.
(Harzheim)
(Lüssem)