Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
164/2008
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208 / 991-100
Datum:
24. November 2009
Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK)
Beratungsfolge
Rat
Termin
18.12.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Verwaltung schlägt vor, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Bilanzbuchhalter/Bilanzbuchhalterin
einzustellen.
Bereits im Vorfeld wurde die Problematik in der interfraktionellen Besprechung am 13.10.2008 sowie im
Zuge der Vergabe von Prüfungsaufträgen für den Kernhaushalt/die Eröffnungsbilanz 2008 in der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.10.2008 durch den Kämmerer dargelegt. Angesprochen wurde
dieses Thema auch im Betriebsausschuss LIL/KGL am 22.10.2008.
Sowohl Bürgermeister als auch Kämmerer sehen es als notwendig an, die Stelle zur Verstärkung der
Finanzbuchhaltung mit einer(m) geprüften Bilanzbuchhalter(in) (IHK) zu besetzen. Der/die
Bilanzbuchhalter(in) soll sowohl die Finanzbuchhaltung als auch die Eigenbetriebe bei den folgenden
Aufgaben unterstützen bzw. diese vollständig wahrnehmen:
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•
•
•
•
Aufbau eines neuen Rechnungswesens auf der Grundlage des NKF unter Einbeziehung der 4
Eigenbetriebe
Vorbereitung der Jahresabschlüsse, d. h. prüfungsfähige Aufbereitung der Unterlagen für die
Wirtschaftsprüfer
Unterstützung
der
Finanzbuchhaltung
bei
speziellen
Buchungsvorgängen
wie
Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Sonderposten und Bilanzbewertungen
Mitarbeit bei den Vorbereitungen zu dem spätestens zum 31.12.2010 aufzustellenden
„Gesamtabschluss“ (bisherige Bezeichnung: „Konzernbilanz“)
Mitarbeit beim Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung, verbunden mit Kennzahlen, Controlling
und Berichtswesen
Wie sich schon in der Umstellungsphase auf das NKF abzeichnete (der Kämmerer hat hierüber mehrfach
berichtet), können diese Aufgaben durch das vorhandene Personal nicht zuletzt mangels ausreichender
Fachkenntnisse in der Doppik kaum geleistet werden. Daran ändern die umfangreichen Fortbildungskurse
grundsätzlich wenig.
-2-
Nach eingehenden Informationen aus vergleichbaren Ausschreibungen müsste ein(e) geprüfte(r)
Bilanzbuchhalter(in) in das Einstiegsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes eingruppiert
werden. Für eine(n) Bewerber(in) im Angestelltenbereich wären dies die Entgeltgruppen 9/10 TVöD bzw.
Besoldungsgruppe A9/A10 LBesG NRW für eine(n) Bewerber(in) im Beamtenbereich. Der/die Bewerber/in
würde je nach Alter und Familienstand jährliche Personalkosten (die folgenden Zahlen beziehen sich jeweils
auf das Arbeitgeberbrutto) in Höhe von ca. 48.000 € / TVöD Entgeltgruppe 9, Stufen 2/3, bzw. ca. 33.000 €
Besoldungsgruppe A 9 LBesG NRW verursachen.
In der Entgeltgruppe 10 TVöD beläuft sich der Betrag auf ca. 53.000 €, bzw. ca. 37.000 € in
Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW. In der aktiven Dienstzeit ist ein/e Beamter/Beamtin daher
kostengünstiger. Allerdings sind für eine/n Beamten/Beamtin, je nach Lebens- bzw. Eintrittsalter, zusätzlich
noch Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu bilden. Diese Rückstellungen mindern jedoch zunächst nur
das Eigenkapital und sind nicht ergebniswirksam.
Bei der Vergabe der Leistungen müsste nach überschlägiger Ermittlung der mit der Prüfung beauftragten
tbbo Wirtschaftsprüfungsgesellschaft allein für die prüffähigen Vorbereitungen des Jahresabschlusses des
Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe mit einem jährlichen Stundenaufwand von ca. 1050 Stunden
gerechnet werden. Ein Prüfungsgehilfe, wie er in den zurückliegenden Prüfungen eingesetzt worden ist,
kostet z.Zt. 60,- € /Std. plus MwSt. Somit wird deutlich, dass die Kosten bei der Vergabe an einen Dritten die
Personalkosten eines(r) eigenen Buchhalters/in bei weitem übersteigen. Auch aus diesem Grund hält die
Verwaltung eine Einstellung auf Dauer für gerechtfertigt.
Unabhängig davon soll an dieser Stelle ebenfalls die Anregung aus dem letzten interfraktionellen Gespräch
aufgenommen werden, die Möglichkeit zu prüfen, die Stelle evtl. zu teilen. Die Stadt Oerlinghausen plant
aufgrund einer ähnlichen Problematik, ihre Finanzbuchhaltung personell zu verstärken, und zwar sowohl im
Bilanz- und Rechnungsbereich als auch speziell für die Anlagenbuchhaltung (jeweils eine halbe Stelle);
letztere soll in der Gemeinde Leopoldshöhe durch das vorhandene Personal abgewickelt werden. Auf den
ersten Blick erscheint daher, was die Stelle des Bilanzbuchhalters anbetrifft, eine interkommunale
Zusammenarbeit möglich, wenngleich nach hiesiger Auffassung aufgrund des komplexen Aufgabengebietes
eine halbe Stelle nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen dürfte. Diese Meinung wird im Übrigen
auch von den Wirtschaftsprüfern der tbbo in Bünde geteilt. Darüber hinaus ergibt sich eine weitere
Problematik, auf die die tbbo aufmerksam macht, nämlich die Unverträglichkeit der in Oerlinghausen und in
Leopoldshöhe zum Einsatz kommenden Softwaresysteme. Die Stadt Oerlinghausen ist nicht mehr dem KRZ
Lemgo angeschlossen und bucht mit dem System Infoma, während in Leopoldshöhe das KIRP-System
genutzt wird, welches im Gegensatz zu Infoma, das auf dem HGB aufbaut, bereits kameral verfügbar war
und für das NKF weiter entwickelt wurde. Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt Oerlinghausen sehen in
der Anwendung der unterschiedlichen Systeme ebenso eine Problematik, die eine Kooperation zweifellos
erschweren würde.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt auf der Grundlage der im Entwurf beigefügten
Stellenausschreibung für 2009 die Einrichtung einer zusätzlichen unbefristeten Vollzeitstelle im Fachbereich
I –Finanzbuchhaltung-. Im Vorgriff auf die Verabschiedung des Stellenplanes 2009 wird daher diesbezüglich
der Einrichtung einer neuen Stelle im Rahmen der Entgeltgruppe 9 TVöD bzw. A 9 LBesG NRW die
Zustimmung erteilt.
Schemmel