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Beschlussvorlage (Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
Beschlussvorlage (Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK)) Beschlussvorlage (Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 164/2008 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208 / 991-100 Datum: 24. November 2009 Ausschreibung der Stelle eines/einer geprüften Bilanzbuchhalters/Bilanzbuchhalterin (IHK) Beratungsfolge Rat Termin 18.12.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Verwaltung schlägt vor, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Bilanzbuchhalter/Bilanzbuchhalterin einzustellen. Bereits im Vorfeld wurde die Problematik in der interfraktionellen Besprechung am 13.10.2008 sowie im Zuge der Vergabe von Prüfungsaufträgen für den Kernhaushalt/die Eröffnungsbilanz 2008 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.10.2008 durch den Kämmerer dargelegt. Angesprochen wurde dieses Thema auch im Betriebsausschuss LIL/KGL am 22.10.2008. Sowohl Bürgermeister als auch Kämmerer sehen es als notwendig an, die Stelle zur Verstärkung der Finanzbuchhaltung mit einer(m) geprüften Bilanzbuchhalter(in) (IHK) zu besetzen. Der/die Bilanzbuchhalter(in) soll sowohl die Finanzbuchhaltung als auch die Eigenbetriebe bei den folgenden Aufgaben unterstützen bzw. diese vollständig wahrnehmen: • • • • • Aufbau eines neuen Rechnungswesens auf der Grundlage des NKF unter Einbeziehung der 4 Eigenbetriebe Vorbereitung der Jahresabschlüsse, d. h. prüfungsfähige Aufbereitung der Unterlagen für die Wirtschaftsprüfer Unterstützung der Finanzbuchhaltung bei speziellen Buchungsvorgängen wie Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Sonderposten und Bilanzbewertungen Mitarbeit bei den Vorbereitungen zu dem spätestens zum 31.12.2010 aufzustellenden „Gesamtabschluss“ (bisherige Bezeichnung: „Konzernbilanz“) Mitarbeit beim Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung, verbunden mit Kennzahlen, Controlling und Berichtswesen Wie sich schon in der Umstellungsphase auf das NKF abzeichnete (der Kämmerer hat hierüber mehrfach berichtet), können diese Aufgaben durch das vorhandene Personal nicht zuletzt mangels ausreichender Fachkenntnisse in der Doppik kaum geleistet werden. Daran ändern die umfangreichen Fortbildungskurse grundsätzlich wenig. -2- Nach eingehenden Informationen aus vergleichbaren Ausschreibungen müsste ein(e) geprüfte(r) Bilanzbuchhalter(in) in das Einstiegsamt des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes eingruppiert werden. Für eine(n) Bewerber(in) im Angestelltenbereich wären dies die Entgeltgruppen 9/10 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A9/A10 LBesG NRW für eine(n) Bewerber(in) im Beamtenbereich. Der/die Bewerber/in würde je nach Alter und Familienstand jährliche Personalkosten (die folgenden Zahlen beziehen sich jeweils auf das Arbeitgeberbrutto) in Höhe von ca. 48.000 € / TVöD Entgeltgruppe 9, Stufen 2/3, bzw. ca. 33.000 € Besoldungsgruppe A 9 LBesG NRW verursachen. In der Entgeltgruppe 10 TVöD beläuft sich der Betrag auf ca. 53.000 €, bzw. ca. 37.000 € in Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW. In der aktiven Dienstzeit ist ein/e Beamter/Beamtin daher kostengünstiger. Allerdings sind für eine/n Beamten/Beamtin, je nach Lebens- bzw. Eintrittsalter, zusätzlich noch Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu bilden. Diese Rückstellungen mindern jedoch zunächst nur das Eigenkapital und sind nicht ergebniswirksam. Bei der Vergabe der Leistungen müsste nach überschlägiger Ermittlung der mit der Prüfung beauftragten tbbo Wirtschaftsprüfungsgesellschaft allein für die prüffähigen Vorbereitungen des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes und der Eigenbetriebe mit einem jährlichen Stundenaufwand von ca. 1050 Stunden gerechnet werden. Ein Prüfungsgehilfe, wie er in den zurückliegenden Prüfungen eingesetzt worden ist, kostet z.Zt. 60,- € /Std. plus MwSt. Somit wird deutlich, dass die Kosten bei der Vergabe an einen Dritten die Personalkosten eines(r) eigenen Buchhalters/in bei weitem übersteigen. Auch aus diesem Grund hält die Verwaltung eine Einstellung auf Dauer für gerechtfertigt. Unabhängig davon soll an dieser Stelle ebenfalls die Anregung aus dem letzten interfraktionellen Gespräch aufgenommen werden, die Möglichkeit zu prüfen, die Stelle evtl. zu teilen. Die Stadt Oerlinghausen plant aufgrund einer ähnlichen Problematik, ihre Finanzbuchhaltung personell zu verstärken, und zwar sowohl im Bilanz- und Rechnungsbereich als auch speziell für die Anlagenbuchhaltung (jeweils eine halbe Stelle); letztere soll in der Gemeinde Leopoldshöhe durch das vorhandene Personal abgewickelt werden. Auf den ersten Blick erscheint daher, was die Stelle des Bilanzbuchhalters anbetrifft, eine interkommunale Zusammenarbeit möglich, wenngleich nach hiesiger Auffassung aufgrund des komplexen Aufgabengebietes eine halbe Stelle nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen dürfte. Diese Meinung wird im Übrigen auch von den Wirtschaftsprüfern der tbbo in Bünde geteilt. Darüber hinaus ergibt sich eine weitere Problematik, auf die die tbbo aufmerksam macht, nämlich die Unverträglichkeit der in Oerlinghausen und in Leopoldshöhe zum Einsatz kommenden Softwaresysteme. Die Stadt Oerlinghausen ist nicht mehr dem KRZ Lemgo angeschlossen und bucht mit dem System Infoma, während in Leopoldshöhe das KIRP-System genutzt wird, welches im Gegensatz zu Infoma, das auf dem HGB aufbaut, bereits kameral verfügbar war und für das NKF weiter entwickelt wurde. Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt Oerlinghausen sehen in der Anwendung der unterschiedlichen Systeme ebenso eine Problematik, die eine Kooperation zweifellos erschweren würde. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt auf der Grundlage der im Entwurf beigefügten Stellenausschreibung für 2009 die Einrichtung einer zusätzlichen unbefristeten Vollzeitstelle im Fachbereich I –Finanzbuchhaltung-. Im Vorgriff auf die Verabschiedung des Stellenplanes 2009 wird daher diesbezüglich der Einrichtung einer neuen Stelle im Rahmen der Entgeltgruppe 9 TVöD bzw. A 9 LBesG NRW die Zustimmung erteilt. Schemmel