Daten
Kommune
Bedburg
Größe
102 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorstellung von Arbeitsbereichen
des Jugendamtes
Der
Pflegekinderdienst
(PKD)
Dienstag, 01. März 2016
Rathaus Kaster
Gesetzliche Grundlage
§ 33 SGB VIII
„Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend
dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes ()) in
einer anderen Familie eine zeitlich befristete
Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte
Lebensform bieten.“
Definitionen
Pflegekind
Ein Pflegekind kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr im Haushalt
seiner leiblichen Eltern leben, sondern je nach Alter und
Entwicklungsstand des Kindes bei Pflegefamilien.
Pflegeverhältnis
Unterbringung eines Kindes, Betreuung und Erziehung über Tag und
Nacht außerhalb des Elternhauses
Pflegeperson
Die Pflegepersonen sind geeignete Erwachsene und können mit dem
Pflegekind auch verwandt sein (Großeltern, Tante oder Onkel, Schwester
oder Bruder). Sie erziehen, fördern und versorgen das Kind in ihrer
Familie.
Verschiedene Formen der Pflege
-
Bereitschaftspflege
-
Kurzzeitpflege
-
Vollzeitpflege
-
Verwandtenpflege
Aufgaben des Pflegekinderdienst
-
Sicherstellung Schutz des Kindes
-
Überprüfung von Pflegestellen
-
Vermittlung
-
Beratung
-
Fallführung und Dokumentation
Aufgaben des Pflegekinderdienst
- Überprüfung
Dauer der Überprüfung: zwischen 9-12 Monate
Inhalt der Überprüfung:
Kennenlernen
Hintergründe und Beweggründe der Bewerbung,
Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar
erweitertes pol. Führungszeugnis
Gesundheitsattest
Wirtschaftliche Stabilität
angemessene Wohnsituation
Aufgaben des Pflegekinderdienst
-
-
(Passgenaue) Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
innerhalb und außerhalb der Stadt Bedburg
Beratung Begleitung der Pflegeeltern bei
pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Fragen
Auswahl v. Kindergarten, Schule, Ausbildung
Konflikten mit dem Pflegekind oder der Herkunftsfamilie
Abklärung/ Installation zusätzlicher therapeutischer Hilfen
Fragen zur medizinischen Versorgung
-
Vollständige Dokumentation
Besondere Herausforderungen des
PKD
- Umgang mit traumatisierten Kindern
- Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie bedeutet immer wieder
Konfrontation und führt nicht selten zu Konflikten
- Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren
- Vorbereitung / Überleitung von Rückführung
- Der PKD ist fallführend für den Gesamtablauf der Hilfe zuständig und
arbeitet eng mit anderen Institutionen zusammen (z.B. Vormund, Ärzte,
Schule, Erziehungsberatung, ))
Organisatorisches
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regelmäßige Hilfeplangespräche (ca. 2x jährlich), Hausbesuche,
Begleitung von Besuchskontakten
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Ausflüge mit den Pflegefamilien (ca. 2x jährlich)
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1 x im Jahr Pflegeelterntag in Kooperation mit dem PKD der Stadt
Elsdorf
-
Organisation und Teilnahme an den Vorbereitungsmodulen für
Bewerber auf REK-Ebene
-
Organisation und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf REKEbene
Zahlen (Stand Januar 2016)
Vollzeitpflegeverhältnisse: 16 Kinder
Verwandtenpflegeverhältnisse: 9 Kinder
Bereitschaftspflege: 2 Kinder
Alle 27 Pflegekinder werden zurzeit in 22 Pflegefamilien von
einer Vollzeitstelle (aufgeteilt auf zwei Fachkräfte zu 80 % und
20 %) betreut
Der Pflegekinderdienst
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit)