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Mitteilungsvorlage (Förderung neuer Familienzentren)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
104 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-15/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.03.2016 Betreff: Förderung neuer Familienzentren Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Datum vom 14.01.2016 wurde dem Jugendamt seitens des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mitgeteilt, dass die Stadt Bedburg ab dem Kindergartenjahr 2016/ 2017 für eine weitere Kindertagesstätte die Förderung für ein Familienzentrum NRW erhält. Bislang erhalten 2 Einrichtungen (St. Willibrord, Kirdorf und Pusteblume, Lipp) diese Mittel. Ein Familienzentrum NRW erhält pro Kindergartenjahr 13.000,- € zusätzlich und kann/ muss damit Angebote für Eltern, Kinder und Familien anbieten. Verpflichtend ist die Bildung eines Netzwerkes mit den umliegenden Institutionen (z.B. Beratungsstellen, JobCenter, Jugendamt etc.), was u.a. mit Kooperationsverträgen nachgewiesen werden muss. Für die Verwendung der finanziellen Mittel muss ebenso jährlich ein Nachweis vorgelegt werden. Umgehend nach Erhalt der Nachricht des LVR wurden alle Träger der Bedburger Kindertagesstätten benachrichtigt, mit der Bitte dem Jugendamt eine erste Interessensbekundung an der Förderung zukommen zu lassen. Wenngleich ein Familienzentrum die Vorhaltung gewisser Kapazitäten (räumlich, personell etc.) bedarf und dies sicherlich nicht von allen Einrichtungen umsetzbar ist, wollte die Verwaltung den ersten Schritt neutral gestalten. Bis dato hat noch keine Einrichtung Interesse an der Förderung gezeigt. Die Verwaltung möchte aber nun noch einmal an die Träger herantreten und versuchen zu ergründen, weshalb die Rückmeldung in der Form ausfiel. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Jugendhilfeausschuss umgehend unterrichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Leitung Jugendamt Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-15/2016 Seite 2