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Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW bezüglich eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
24.02.16, 17:33
Aktualisiert
24.02.16, 17:33
Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW bezüglich eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW bezüglich eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-21/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 08.03.2016 Betreff: Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW bezüglich eines Verbotes von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Anregung der Republikaner NRW vom 21.01.2016 zur Kenntnis und weist sie als unzulässig zurück. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Republikaner NRW haben per Email vom 21.01.2016 (bislang nicht in der grundsätzlich erforderlichen Schriftform) gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) ein Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen angeregt. Die Anregung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Gemäß § 24 GO in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden in der Stadt Bedburg grundsätzlich der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Da die Anregung, wie bereits die Anregung der Republikaner NRW bzgl. der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán [siehe WP9-216/2015 im Rat der Stadt Bedburg vom 15.12.2015] offenbar an alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gerichtet war, hat der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Stellungnahme vom 26.01.2016 klargestellt, dass die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen ist, die Eingabe dann aber als unzulässig zurück gewiesen werden kann. Die Stellungnahme ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Antrag wird insbesondere deshalb als unzulässig betrachtet, weil es der Partei „Die Republikaner“ nicht um ein Sachanliegen geht, sondern vielmehr um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Ausweislich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW wird dieser sich beim Ministerium für Inneres und Kommunales für eine bessere Handhabung derartiger Eingaben einsetzen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-21/2016 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-21/2016 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3