Daten
Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
24.02.16, 17:33
Aktualisiert
24.02.16, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-21/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
08.03.2016
Betreff:
Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW bezüglich eines Verbotes von Burka und Nikab in
öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Anregung der
Republikaner NRW vom 21.01.2016 zur Kenntnis und weist sie als unzulässig zurück.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Republikaner NRW haben per Email vom 21.01.2016 (bislang nicht in der grundsätzlich
erforderlichen Schriftform) gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) ein Verbot von Burka
und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen angeregt. Die Anregung ist der
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Gemäß § 24 GO in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg hat jeder das Recht,
sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in
Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen
Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen.
Gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden
in der Stadt Bedburg grundsätzlich der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Da die Anregung, wie bereits die Anregung der Republikaner NRW bzgl. der Verleihung der
Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán [siehe WP9-216/2015 im Rat der Stadt Bedburg vom
15.12.2015] offenbar an alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gerichtet war, hat der
Städte- und Gemeindebund NRW in einer Stellungnahme vom 26.01.2016 klargestellt, dass die
Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen ist, die Eingabe dann aber als
unzulässig zurück gewiesen werden kann. Die Stellungnahme ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2
beigefügt.
Der Antrag wird insbesondere deshalb als unzulässig betrachtet, weil es der Partei „Die
Republikaner“ nicht um ein Sachanliegen geht, sondern vielmehr um eine rechtsmissbräuchliche
Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen.
Ausweislich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW wird dieser sich beim
Ministerium für Inneres und Kommunales für eine bessere Handhabung derartiger Eingaben
einsetzen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-21/2016
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-21/2016
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3