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Beschlussvorlage (Antrag Erhalt Spielplatz Allhovener Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,9 MB
Datum
08.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag Erhalt Spielplatz Allhovener Straße) Beschlussvorlage (Antrag Erhalt Spielplatz Allhovener Straße) Beschlussvorlage (Antrag Erhalt Spielplatz Allhovener Straße) Beschlussvorlage (Antrag Erhalt Spielplatz Allhovener Straße) Beschlussvorlage (Antrag Erhalt Spielplatz Allhovener Straße)

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Inhalt der Datei

gshovener I nitiative "Für den Erhalt des SpielplaEes Allhovener Straße" Köni An den Bürgermeister der Stadt Bedburg Henn Gunnar Koerdt Am Rathaus 1 50181 Hburg Bedburg, den 29.03.201 4 14/ -/ü Betr. Erhalt des Spielplatzes "Allhovener Straße" Hien Antrag und Untercchriftenliste Sehr geehrter Herr Bürgermeister Koerdt, sehr geehrte Damen und Henen, wir begrüßen sehr, dass dre Sfadf Bedburg und die Ratsfraktianen a/s Eesfandteil des neu zu erstellenden Knder- und Jugendforderplans 2A14-2A18 das kommunale Spielplatzkon- zept auf die fundierte Grundlage einer umfangreichen Spielplatzanalyse gestellt hat und samit den Belangen der Knder- und Jugendlichen eine angemessene Bedeutung zumiss:t. Die im Herbst letzten Jahres durügefühfte groß angelegte Befragung falgt der positiven lntention einer Einbindung der direkt Betroffenen, um Ergebnisse zu erhaften, die einer sacfiund fachgerechten Abwägung dienlich sind. Leider kommt der am 11.03.2014 im Jugendhilfeausscttuss der Sfadf Bedburg öeschlossene Analysebericht zum Kommunalen Spielplatzkonzept zu der Scfi/ussfo/gerung, dass der Spielptatz an der Nlhavener Sfraße in Bedburg-Königshoven kaum genutzt werde. Als Kansequenz wird vorgesch[agen, die*n Spielplatz zugunsten einer Zentralisierung und Äussfaftungsverbe,ssenrng anderer Spielplatzstandorte im Stadtgebiet kurrtristig zu. schließen. Da die effolgte Umfrage die tatsäch{iehe Nutzung und den Bedarf nur unzureichend abbildet, rnöchten wir mit unseren Unterscltriften bekräfrigen, dass der Spielplatz Allhavener Straße entgegen der sich aus dem Beftagungsrücklauf ergebenden Annahme intensiv von den Kindern des Mühlenkreuzes und der Neuen Bergstraße genutzt wird. Wir bitten Sie deshalb, die.folg_enden Aspekte im Rahmen der weiteren planerischen Abwäqunq zu berücksichtiqen: Frequentierung des $pielplatres Der Spielplatz Allhovener Straße wird als Wohngebietsspielplatz von den Kindem der umliegenden Wohnhäuser regelmäßig genutzt - und anrar von allen Altersgruppen. Die vorliegende SpielplaEanalyse ordnet den einzelnen Spielplätzen Straßen als Einzugsgebiete zu, um den grundsätzlichen Bedarf zu bestätigen. Hierhi wurden für den Spielplatz Allhovener Straße 64 Kinder (zwischen 0 und 12 Jahren) irn direkten Wohnumfeld ennittelt Dies sird heute schon mehr als an anderen Spielplatzstandorten im Stadtgebiet (siehe Spielplatzanalyse Seite 15). Da der Spielplatz in der Realität aber auch intensiv von den anwohnenden Kindern der Neuen Bergsfaße (inkl" Neubaugeb'iet) genutzt wird {siehe beigefugte Unterschrifienliste), müsste dieser Straßenzug ebenso diesem Spielplatz zugeordnet werden und bereits 79 Kinnicfrt wie erfogt dern Spielplatz $t"-sebastianus-Straße. Damit ergeben sicfr der, die heute irn Elna-qsberdch lebenwtire oer S[Gtpatz anler Altrhovener Straße rnit ehnso atFaktiven Spieigeraten ausgestatstärkere Frequentet, wie die übrigen spielplätze im stadüeil, s,Tlrde dies zurangsläufig eine tie,rurq ageben (Ursacfc und \Mrkungl). trr g;ar;ten gdeich nglich der Bnrn-rensfaße gibt es keinen gescfir.rffien und atfaktiven nuänf*anubereich für äftere Kinder ab 12 Jahren, urn sich mit ihren Freunden zu treffiengenutzt. fuid} htefftln wird os spielplaE Alfhovener str€ße mit seinen hiden Bänken gerne ZusäHicher Kinderspbtplatzhdarf durch l.leubaugeblet im StadtgeDer Sprelplatz Allhorener Straße unterscfreidet sicfi von den ttbrigen Standorten übrnlrnrnt biet, cia er zusätzlicfr zum tsestand a,r*ch die Versorgung eines Neubauge'bieües wurde im M'uhlenkre{-lz' 3Oa Nr. Äm Die Fursrlreisung des fdeubauEebietes Bebauu,rqsptan B9una* Nachfrage hahen BebatnnrgsplanverfaFnenr mfi &r ,Eefriedigung eff er anh^a{tend haben tabäichlich Und. begrundet. iiä,,3uy,uii,tän, insbesan&re far iamitien-mit-Kindem."." angesideh der bauen zur jurge Farnilien wd Ehepaare zahlreicle Ze*t äu.t 541**n kurzer werden' Zeit, so dass kurz- bis rnitte,tfristg nrcfr zahlreiche nele Kinder hinzukonrren Da die e,rf,o,tgte Befragung aus tecfmischn Gri*rden {efobte über die Büdungseinricfth:neilq Kindergarten, erfp tenl nur OdlenEen 1rftder e#asste, die zr.nn Befr4*rgszeisunkt Neubewohner Grundschub oder vreiterführende Scfruie besr.rchen, konnte ein Großteil der beretts dort wohnende als auctr zukünftige - bei tlreugeborene bis Unte,rdreijährige) - sotrohl ä*r u-[**llen Spüdpla2anaüse ferc ar€€messene Beruc*sictttigurg findenAufstellung von Entg,qen cer vorganenr oeä g 1 Abs, 5 BaugesetabucFr, nach denen bei der naufttga*en dieäeta*ge Oe? AevOpcerullg: insHondere die Fläcfisruothattung für SFort' trotz der Neuansiedlurg von 27 Freizeit unO frnoLng I zu benrckslchtlge.n enichbn Wofrneinheiten oaralfr verzlchtet, einen SpielpiaE durch den Erschlleßurgsträger zu lassen. sinC, girgen irnmer davolr aus, da$s der bestehende Spielp'latr Fslh verer SFaße ausgestattet unrddiese rrnotüngJru'iltg"*n ür das Ner.rbaugebiet erfültt u*d entsprecherd für zusätzliBestärkt wurde diese Annahme du.rcfr die Fragebogenaktion, bei der Wunsche wwthernatisiert niclrt Sch,ließung c*at" geäußert werden konnten, aber eine mögllche D1e Neubrlrger .n* de. Funktion ftir das unrliegende Wohngebiet in Königshoven Dass der SpielplaE Allhovener Straße von den 3 bestehenden Spelplätzen ein Sp'ielplatr in am gerirgsten gemrtzt wird, lst der Tatsache geschuldet, dass nafuryernäß gern gentdzten Bürgerder Nähe oes xincergarten" cen eirer veranlhf,fur'ngshalle wie der Diese Funkwohrygebietes' eines halle häu.f,g*r r*quän-ti** wird, a,ls ein Spie,*platz ir+rerhalb in erster Linie Größe tion kann unc muss er aber audr n'icfrt erfijH,en, da er aufgrurd seiner der StärkurE der versoryung oes zugeordneten Wohngebietes dient und Funktionen zur Wohngebietes). sozialen Strukturen erfutä flrefftunkt ffir die Kinder des ner.en und alten -VC Die ,Hinqelse ffir die ptanurE von $piefflächen'; RdErl d. lnnenministers v- 31-7.1974 zum Frciräune und z - lbt.t1 {am 01.01.2ffi3, nnsun<S1, sowie die lJN 18ü34 -Spiefplätze Änfarderu,ngen und Hinwär- für die Planung und &n_Betr.;b" kategorisleren 1e Qpr'e6n A mit zenFa' nach Fungion urd Eifrzugsgebiet vers,cfriedere Spielplatrypen Spielbereiche vielfaltige moglichst solten ihnen ln ler Fr.mktion ftir einen Ortsteil dienein allen Altersstufen. vorzugsueise B sind Spielbetätigur.lgen - aucfr fi*r Erwachsele - moEtich sein. Spielbereicf,re Kleinkir*der fur db s*rufp*lcfrtben Kinder bestirnrnt In der- f{äfe der Wol"rnungen sotbn fcrr und jürgere bchulkinder Spiefbereiche C zur Verftigung stehen. - ausreiUnter Zstfer4.1.1 finden sich folgenCe Vorgaben: Anzustreben rsl die Eneichbarkeit in Sp'relfläcfien chender uno aneÄgerecnter si*maüen-und SplreÄrrfe in Wahnungsnähe, in einer sich Geneind* sder ottdei{bereich für K*der ode,r Jugpndlicke ah 12 Jahre sofffen 7. Entfernung bis zu 1AO0 rn Fußweg bef,nden. Spielflächen in Quartiersbereich für Knder von 6 bis 12 Jahren sallten sich in einer Entfemung bis zu 400 rn Fußweg befinden. Spielflächen im Nachbarschafrsfureich für Knder unter 6 Jahren sollten sich in Sicht und Rufweite der Wohnung in einer Entfemung bis 200 m Fußweg befinden...." Gefahrlose Erreiehbarkeit von Spielplätzen muss gewährleistet sein Zur Eneichbarkeit wird vorgegeben: ....Knder sollten ihre Spielftächen selbständig erreichen konnen- Es rsf anzustreben, alle Spbtflächen in ein Grünflächen- sowie Fuß-und Radwegesys:tem einzubeziehen {Vemetzung), um eine Verkehrsgefährdung der Nutzer nach Möglicttkeit zu vermeiden." All diese Forderungen werden heute durch den bestehenden Spielplatz Allhovener Straße erfüllt! Er fügt sich ideal in das für Königshoven städtebaulich besonders charakteristische durchgärEige Grünwegenetz ein. Die beiden anderen Spielplätze Königshovens sind aufgrund der erforderlichen Querung der Haupterschließungsachse Brunnenstraße nicht ohne Weiteres gefahrlos zu eneichen. ZusäEliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit wären erforderlich (Begehung durch Kinderunfallkommission, Anlegung eires Zebrastreifens o.ä"). Dle Eftern, denen es zu gefährlich erscheint, die Kinder alleine einen mehr als 40Om weiten Fußweg zu den Spielplätzen St.Sebastianus-Straße oder Josef-schnitzler-Straße zurückleEen zu lassen, sind geal/ungen, diese zu begleiten oder dorthin zu bringen. Abwendung negativer städtebaulicher Auswirkungen Es ist nicht unbedingt die Aufgabe einer SpielplaEanalyse Nachnutzungsperspektiven fur die aufzugebenden Standorte zu eröffnen. Diese Themen werden seitens Politik und Verwaltung in anderen Gremien zu beraten sein. Auf jeden Fall sollten die mit der Nachnutzung verbundenen städtebaulichen Auswirkungen auf den Stadtteil Königshoven fruhzeitig diskutiert werden (Verbleib als öffentliche Grunfläche, Stellplatz, Baugrundstuck....?). Eine Schwächung der für den Stdtteil Königshoven raurnbildenden fußläufEen Grün-Erschließung (Hun ewiese, Hinterhofeffekt, starke Versiegelung usw.) ist zu vermeiden. Mit der Ausweisung eines Neubaugebietes in Königshoven erfolgte - im Gegensatz zu den übrigen Kinderspieiplatzstandorten im Stadtgebiet - eine Veränderung des städtebaulichen Gefüges, die berücksichtigt werden sollte. Viele Anwohner nuEen diese attraktive Grünachse, die ihren Wohnort fußläuf,g und querurgsfrei mit dem Versorgungszentrum Kaster verbindet" Der Spielplatz Allhovener Straße wird bei einem solchen Spaziergang gerne für einen kurzen Aufenthalt genutzt, z.B. auch von den Großeltern. Gleichmäßige Verteilung der Spielplätze im Stadtgebiet Durch die beabsichtigte Schließung des Kinderspielplataes Allhovener Straße - gefolgt von der beabsichtigten Konzentration auf mittelfristig nur noch einen Königshovener Spielplatz (St.-Sebastianus-Straße oder Josef-SchniEler€traße?) - kommt es zu einem Ungleichgewicht im Stadtteil Königshoven, da die Haupterschließungsachse Brunrenstraße strukturell als Zäsur wirkt Den Anwohnern des gesamten Bereichs nördlich der Brunnenstraße stünde nicht einmal mehr ein kleiner Spielplatzbereich zur Verfugung. Oiese Zentralisierungsbestrebungen können im vorliegenden Einzelfall dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen: Scnafft die Gemeinde in einzelnen Bereichen ihres Gerneindegebietes Kinderspielptätze als \\ offentliche Einrictrtungen, ist sie verpflichtet, eine qleichmäßioe Versorgunq ihrer BevÖlke *ng sicherzustellen, um allen Gemeindebürgern eine gleichmäßige NuEung dieser Einrichtungen zu gewährleisten. Ein solcher Anspruch lässt sich aus ArL 3 Abs. 1 GG und ArL 2 Abs. 1 GG über den öffentlich-rechtlichen Nutzungsanspruch des Gemeinderechts {$ 18 Abs. 2 GO NRW) ableiten. Anders als bei anderen öffentlichen Einrichtungen sind Kinder nicht mobil. Sie sind auf Nutzung von EinrichtunEen in ihrem näheren Wohnumfeld arEewieSen (vgl. etwa Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl, 2011, Art- 3 Rn. 53 und BFG-Gutachen zur Rechtssi- / I I I I tuation von Dr. Michael Winketmüller, Rechtsanwaft und Fachanwalt für Venaraltungsrecht bei Redeker Sellner Dahs, Bonn; Januar 2013)" Nur geringe Kosteneinsparung Die erfolgte Sozialraumbegehung bestätigte, dass es mit 40.000 €, die jährlich für 31 SpielpläEe im gesarnten Stadtgebiet zur Verfügung stehen, der Stadt Bedburg gelingt, alle Plätze in einern gepflegrten Zustand und die Spielgeräte funktionstüchtig zu halten. Die Schließung des Spielplatzes Allhovener Straße, fur den in den lekten Jahren ohnehin kaum investive Kosten angefallen sind (keine neuen Geräte), fiele haushalterisch kaum ins Gewicht. Ein konkreter Handlungsdruck zum Abbau bestehender, funktionierender Spielgeräte lässt sich ebenfalls nicht ableiten" Die Kosten sowohl für das Personal als äuch fur die Unterhalfungsmaßnahmen der rnit ca. 426qm relativ kleinen Fläche (PlaEpflege, Grünschnitt, Einhaltung der Sauberkeit) würden beispielsweise bei einer Nachnutzung als Grünfläche auch weiterhin anfullen. Wr möchten Sie hiermit bitten, die vargenannten Argumente zu berücksichtigen und auf eine Schließung des Spr:elplatzes A{lhovener Sfraße zu verzichten. Die Königshovener Familien, die auf der beigefügten tlnterschriftentiste unteneichnet haben, hoffen darauf, dass Sie und der zuständige Ausscöuss der Stadt Bedburg sich im Sinne einer familien- und kinderfreundlhhen Palitik dafür einsetzen werden. Geme sind wir bereit, zur Lösungsfindung beizutragen. Wir gehen davon aus, dass im Zuge der weiteren Abstimmungen mit den Fachabteilungen der Stadt Bedburg auch diejenigen besanderen Aspekfe noeh stärkere Berücksichtigung finden können, die mit der Neuansiedlung in Königshoven einhergehen. Wr würden uns sefir freuen, wenn Srb srbh afs Bürgermeister der Stadt B.edburg persenlich für die Belange der jüngsten Königshovener Bürger und ihrer Familien einsetzen würden. Mit freundlichen Grüßen Stellvertretend "Für den Erhalt des SpielplaEm Allhovener Straße" ,22-=-/-z-" C. Schwan-Schmitz Am Mühlenkreuz 65 50181 Bedburg 5 tj/at')" S. Malinka Neue Bergstraße 37 50181 Bedburg z.K Fraktionen des Rates der Stadt tsedburg Herrn Ortsbürgermeister W. Moll Arn Mühlenkrew.22 50181 Bedburg /^ 't^ Spielplatz Allhovener Straße in Königshoven