Daten
Kommune
Bedburg
Größe
308 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
20.05.16, 18:01
Aktualisiert
20.05.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung -
Datum: 18.05.2016
1. Aktenvermerk
div. Anfragen des BUND vom 18.02.2016
Der BUND hatte mit Datum vom 18.02.2016 diverse Anfragen an die Stadt Bedburg
gestellt. Die Fragen fallen größtenteils in die Zuständigkeit externer Behörden. Anbei
werden die entsprechenden Antworten gesammelt zu Protokoll gegeben (Antworten
jeweils kursiv).
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Nitratbelastung im Grundwasser
In der Aktuellen Stunde des WDR-Fernsehens am 24.11.2015 wurde über die Nitratbelastung im Grundwasser in Nordrhein-Westfalen berichtet. Der Rhein-Erft-Kreis
gehörte dabei zu den wenigen Kreisen und Städten, zu denen keine Angaben gemacht werden konnten. Die Nitratbelastung ist aber beispielsweise in direkter Nachbarschaft, im Rhein-Kreis Neuss, außergewöhnlich hoch:
http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/gesundheit/nitrat-grundwasser100.htm
Im Herbst und im Frühjahr ist im Stadtgebiet der Gülletourismus aus Holland und die
Verkappung auf den Feldern im Bedburger Stadtgebiet zu beobachten, was nicht
gerade zu Entlastung des Grundwassers mit Nitraten.
Hieraus ergeben sich für den BUND Bedburg folgende Fragen:
1.
2.
3.
4.
Wann wurden die letzten Grundwassermessungen im Stadtgebiet durchgeführt?
Wo sind diese Ergebnisse einzusehen?
In welchem Zeitraum werden solche Messungen wiederholt?
Durch Einleitung des Grundwassers in die Erft besteht die Gefahr, dass dort
ebenfalls überhöhte Nitratwerte vorzufinden sind. Wann wurde die letzte Erftwasseranalyse durchgeführt und welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration vorgefunden?
Antwort des Erftverbandes:
Der Erftverband führt regelmäßig Grundwasserprobennahmen an Messstellen durch
und analysiert die Proben im verbandseigenen Labor. Jährlich werden etwa 1500
Messstellen beprobt, von denen auch einige in Bedburg liegen, die sich auf verschiedene Grundwasserstockwerke verteilen. Die meisten Messstellen werden in
einem jährlichen Turnus beprobt. Da sich ein Teil des Bedburger Stadtgebietes auf
Braunkohlenabraumkippen erstreckt und die Grundwasserstände im ganz Bedburg
aufgrund der Nähe zu den Braunkohlentagebauen stark abgesenkt sind, ergeben
sich einige Besonderheiten.
Die gesamte nordöstliche Hälfte des Stadtgebietes befindet sich - mit Ausnahme der
Ortslage Rath - auf ehemaligem Tagebaugelände und besteht aus einer Braunkohlenabraumkippe. Da die Abraumsedimente während des Tagebaubetriebs Sauerstoff
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Aktenvermerk vom 20.05.2016
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aus der Luft ausgesetzt waren, hat hier eine intensive Oxidation der natürlicherweise
im Gestein enthaltenen Pyritminerale (FeS2, Eisendisulfid) stattgefunden. Bei dieser
Reaktion werden u.a. Sulfat und Eisen freigesetzt und finden sich in erhöhten Konzentrationen im Grundwasser wie in allen Braun- und Steinkohlenbergbaubereichen.
Auch wenn heute auf den Flächen Landwirtschaft betrieben wird, führt dies nicht zu
erhöhten Nitratwerten des Grundwassers, weil das Nitrat im Untergrund abgebaut
(reduziert, denitrifiziert) wird.
Im südwestlichen Teil Bedburgs sind die Grundwasserstände tagebaubedingt durch
die Sümpfungsmaßnahmen abgesenkt. Die Messstellen erschließen hier zwar das
Grundwasser des obersten Stockwerks, das aber aufgrund der Absenkung hohe Flurabstände zwischen etwa 20 und 40 m aufweist. Modellrechnungen des Forschungszentrums Jülich gehen für den südlichen Teil Bedburgs von Nitratkonzentrationen
des Sickerwassers um 50 mg/l aus. Im Grundwasser finden sich diese Konzentrationen allerdings nicht, weil der tiefere Teil des obersten Grundwasserstockwerks, aus
dem die Grundwasserproben stammen, ein Nitratabbaupotenzial aufweist, so dass
auch hier eine Denitrifikation im Grundwasserleiter stattfindet und das Grundwasser
dadurch nitratfrei bleibt, solange dieses Abbaupotenzial nicht aufgezehrt ist.
Einleitungen in die Erst bestehen aus Sümpfungswasser. Dieses stammt aus großen
Tiefen, wird im Tagebauvorfeld und im Abbaufeld gehoben und ist nitratfrei.
Erftwasseranalysen
Hiermit sende ich Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage betr. der Nitratbelastung die aktuellen
Erftanalysen aus dem Raum Bedburg. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass
aus den Nitratgehalten der Erft keine Belastungen herrühren (siehe Anlage).
Naturschutzgebiet Klärteiche Blerichen
Wie letztes Jahr schon zweimal im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel auf
den desolaten Zustand des Naturschutzgebietes Klärteiche Blerichen hingewiesen,
hat sich bis heute nicht getan.
Die vierte Teichstufe ist letztes Jahr ausgetrocknet und die Vegetation hat sich dort
ausgebreitet. Was zur Folge hat, dass die Wurzelbildung die natürliche Tonschicht
der Teiche zerstört und somit ein Anstieg des Wasserspiegels in den Teichen erschwert wird und einen gleichbleibenden Wasserstand unmöglich macht.
Wir als BUND Bedburg haben letztes Jahr schon auf diesen Missstand hingewiesen
und darum gebeten aktiv zu werden. Leder haben wir bis heute keine Rückmeldung
erhalten was die Stadt gedenkt zu unternehmen.
Daraus stellen sich folgende Fragen:
1.
Was wird die Stadt kurzfristig machen, damit die anstehende Brutzeit von einigen Vogelarten, die dort die letzten Jahre Ihre Brut hatten, gewährleisten zu
können?
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2.
Wie sieht die längerfristige Sicherung des Naturschutzgebietes Klärteiche Blerichen aus?
3.
Gibt es schon Planungen mit der unteren Landschaftsbehörde?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt ist nicht Eigentümerin des Grundstücks. Maßnahmen können nur durch
den Eigentümer in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde getroffen werden. Die Untere Landschaftsbehörde befindet sich aktuell im Austausch mit dem Eigentümer über die längerfristige Konzeption und Sicherung des Naturschutzgebietes.
Aufforstung Glescher Weg
Vor genau vier Monaten habe ich eine Anfrage bezüglich des Sachstandes bezüglich
einer Aufforstung des Grünstreifens zwischen Glescher Weg und Erft vor der Ortseinfahrt Blerichen nachgefragt und leider bis heute keine Antwort erhalten.
Ich würde es begrüßen wenn dies bis spätestens 15. März 2016 als Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel behandelt würde und eine zeitnahe Umsetzung der Aufforstung dann umgesetzt wird.
Antwort der Verwaltung:
Bzgl. der Fällarbeiten und Wiederanpflanzung am Glescher Weg wird auf die Hinweise der Verwaltung aus der Niederschrift der Ausschusssitzung für Umwelt und Strukturwandel vom 10.11.2015 unter Punkt 10 „Anfragen“ verwiesen. Die dort genannte
Ersatzbepflanzung mit Traubeneichen wurde mit der ULB abgestimmt und ist im
März /April 2016 erfolgt.
Renaturierung der Erft im Bereich zwischen Glesch und Blerichen
Bis 2030 soll eine Renaturierung der Erft zwischen Glesch und Blerichen umgesetzt
werden. In Bergheim Kenten wurde diese Maßnahme letztes Jahr vollendet und hat
sich gut entwickelt.
Da eine solche Maßnahme einige Jahre Vorplanung benötigt stellt sich für den
BUND Bedburg folgende Fragen:
1. Wie sieht die Zeitschiene für Bedburg aus?
2. Wer wird alles beteiligt sein bei der Planung?
3. Wann werden die ersten Pläne vom Erftverband vorgestellt?
Antwort des Erftverbandes:
Abschnitt 19 des Perspektivkonzepts behandelt die Erft zwischen Glesch und Blerichen. 2012 wurde das Flurbereinigungsverfahren „Erftaue-Glesch“ eröffnet, das die
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Aktenvermerk vom 20.05.2016
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Flächen westlich der Erft in diesem Abschnitt einschließt. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck das Perspektivkonzept durch bodenordnungsgemäße Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Gewässerrenaturierung und Landwirtschaft
zu unterstützen. Konkret geht es hierbei darum, die für Erft-Verlegung und Auenentwicklung benötigten Flächen in das Eigentum des Erftverbandes zu überführen und
der Landwirtschaft geeignete Ersatzflächen zuzuteilen.
Leider schreitet der Grunderwerb innerhalb des Verfahrens, im Gegensatz zur Flurbereinigung in Wevelinghoven, bisher nicht in dem Maße voran, dass sich ein Einstieg in die Planung anbietet. Sobald sich die Situation ändert, werden wir auch hier
mit der Vorplanung beginnen, die wir dann gerne frühzeitig mit allen Beteiligten abstimmen.
Renaturierung der Erft im Bereich des Zuckerrübengeländes in Höhe vom
REAL
Im Frühjahr 2015 sollte eine Renaturierungsmaßnahme im Bereich Zuckerrübengeländes in Höhe vom REAL umgesetzt sein. Letzter Bericht im Mai 2015 berichtet
über die Problematik der Entsorgung bzw. Übernahme der Kosten des durch Rübenabfälle belasteten Erdreiches geklärt werden müsse.
Hierzu hat der BUND Bedburg folgende Fragen:
1. Über welche Art der Belastung genau sprechen wir hier?
Bitte eine Auflistung der Schadstoffe die dort vor Ort gefunden wurden.
2. Betrifft das das gesamte Gelände des ehemaligen Zuckerrübengeländes?
3. Wird es solche Belastungen auch auf dem Gelände hinter der Umgehungsstraße
L361 Richtung Peringsmaar geben? Dort wird seit Jahren Rübenabfälle aus Jülich entsorgt.
4. Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
5. Welche Kosten kommen auf die Stadt zu?
Antwort des Erftverbandes:
Im südlichen Stadtgebiet von Bedburg befindet sich die Erft in einem tiefeingeschnittenen, strukturarmen und gestreckten Verlauf. Im Umfeld der Erft befinden sich die
Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik Bedburg. Die Maßnahme aus dem Perspektivkonzept Untere Erft sieht zur ökologischen Verbesserung die Herstellung einer Sekundäraue vor. Die Sekundäraue bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen wie
beispielsweise die Verbreiterung der Erft, die Anreicherung mit Strukturelementen
und die Gestaltung eines leicht mäandrierenden Gewässerverlaufs.
Im Auftrag des Erftverbandes durchgeführte Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen und Probeschürfe) zeigen, dass es sich bei den Anschüttungen in der Erftböschung größtenteils um Waschboden aus der Rübenproduktion und natürliches
Bodenmaterial, teilweise vermischt mit Bauschutt (Ziegelbruch) handelt. Ziel der Un-
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Aktenvermerk vom 20.05.2016
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tersuchungen war die Eignung des Materials als Rekultivierungsschicht nach Deponieverordnung (DepV) zu bewerten.
Das vorgefundene Bodenmaterial ist nicht schadstoffbelastet, die Zuordnungswerte
der DepV für die Rekultivierungsschicht werden eingehalten. Die Vorsorgewerte
nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) für Lehm/Schluff werden im Mittel
ebenfalls eingehalten. Der hohe organische Anteil des Bodens (TOC im Mittel bei
knapp 3%) führt jedoch zu einer Zuordnung in die Deponieklasse II nach DepV bzw.
LAGA Z2, so dass eine Verbringung des Materials in eine Erddeponie die Maßnahme unwirtschaftlich machen würde.
Dieser Befund gilt vermutlich für das gesamte Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik,
der Erftverband hat jedoch nur auf einem rund 40m breiten Uferstreifen Untersuchungen durchgeführt/durchführen lassen. Bezüglich des Geländes an der L361
können keine Aussagen getroffen werden.
Im Februar 2014 hatte die Deponiegesellschaft Horrem ihr Angebot zur Annahme
des Bodenaushubs aus der Maßnahme als Rekultivierungsboden aus Kapazitätsgründen zurückgezogen. Seitdem hat sich der Erftverband in enger Abstimmung mit
dem Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises, Vertretern des
ehrenamtlichen Naturschutzes, der RWE Power AG, der Stadt Bedburg und anderen
Organisationen intensiv darum bemüht, alternative Lösungen zu finden. Dank der
kooperativen Unterstützung der genannten Beteiligten liegen mittlerweile die entsprechenden Genehmigungen vor, verwertbares Bodenmaterial aus der Maßnahme
zur Rekultivierung der Standorte des ehemaligen Venturikanals Blerichen und des
ehemaligen Umspannwerks Glesch zu verwenden. Damit konnten die Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahme geschaffen werden. Die Planung sieht vor
2016 mit den Arbeiten zu beginnen.
Antwort der Amtes für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises:
Bezüglich der im Rahmen der Renaturierung der Erft durchgeführten Maßnahmen
sowie der hiermit zusammenhängenden Bodenuntersuchungen und Verwertungsmaßnahmen hat der Erftverband in seinem Schreiben vom 09.03.2016 umfassend
Stellung bezogen.
Zu der Frage 2, inwieweit auf dem übrigen Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik
ähnliche Bodenverhältnisse zu erwarten sind möchte ich ergänzen, dass nach Stilllegung der Zuckerfabrik die ehemaligen Betriebsgebäude unter gutachterlicher Begleitung zurückgebaut wurden. Soweit erforderlich wurden Bodenauskofferungsmaßnahmen durchgeführt.
Östlich der Erft befinden sich die ehemaligen Klärteiche. Diese Klärteiche dienten der
Ablagerung von Rübenerden aus dem Rübenwaschprozess. Rübenerden enthalten
keine gefährlichen Stoffe, weisen aber einen organischen Anteil an Blattwerk und
Rübenteilen auf, was bei der Entsorgung dieses Materials zu berücksichtigen ist.
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Dies trifft auch auf die Rübenerden zu, die auf dem Gelände hinter der Umgehungsstraße L361 Richtung Peringsmaar abgelagert wurden.
Venturikanal Blerichen
Letztes Jahr wurde im Landschaftsbeirat der Rückbau des Venturikanals beschlossen und ein Teil wurde letztes Jahr auch kurzfristig schon umgesetzt. Diese Maßnahme wurde weder im Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel noch einem anderem Gremium vorgestellt, woraus sich folgende Fragen für den BUND Bedburg stellen:
1. Warum wurde diese landschaftliche Umgestaltung am Naturschutzgebiet dem Rat
oder seinen Ausschüssen nicht vorgestellt?
2. Welche Art des Erdaushubs wurde dort verwendet?
3. Wie sieht die geplante Begrenzung zu den Klärteichen aus?
4. Werden weitere Steinhügel angelegt für die angesiedelten Eidechsenarten?
5. Werden dort Bienenstöcke für Wildbienen angelegt?
6. Das Brückenbauwerk zur Erft hin wird nicht weiter benötigt!
6a. Wer ist Eigentümer des Brückenbauwerkes?
6b. Dieses Brückenbauwerk weist Setzungsschäden auf die zu einem Unfallschwerpunkt für Fahrradfahren werden kann. Welche Maßnahmen werden ergriffen?
6c. Kann diese Brücke gegen eine Große Betonröhre ausgetauscht werden die
als Unterschlupf und Brutstätte für Fledermäuse dienen könnte?
Wir würden es sehr begrüßen bei der weiteren Planung des Geländes mit einbezogen zu werden.
Antwort des Erftverbandes:
Nach der Entlassung des Geländes aus der Bergaufsicht ist vorgesehen, dass der
Erftverband den ehemaligen Venturikanal mit verwertbarem Bodenmaterial aus der
o.g. Maßnahme verfüllt. Um eine bestmögliche Abgrenzung zu den benachbarten
Naturschutzteichen sowie Habitate für die vorkommenden Eidechsen zu schaffen, ist
die Gestaltung in enger Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern des
ehrenamtlichen Naturschutzes geplant worden. Im Ergebnis ist eine grundsätzlich
organische Gestaltung des Geländes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten
vorgesehen. Im westlichen Abschnitt des Venturikanals ist lediglich die Verfüllung
des alten Gerinnes geplant, da dort das umgebende Gelände auf Höhe der Böschung des Venturikanals liegt. Dagegen ist im mittleren Bereich angrenzend an den
Bereich der Böschungen der Klärteiche Bedburg eine Anhebung und Anpassung des
Geländes in natürlicher, organischer Form vorgesehen. Die Brombeeren auf der Böschungskrone sollen bei der Maßnahme erhalten bleiben, so dass diese weiterhin
eine Abgrenzungsfunktion zu den Klärteichen hin übernehmen können. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Wildzaun entlang des Venturikanals gesetzt, der im Westen
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an der vorhandenen Brücke ausläuft und im Osten an den bereits vorhandenen
Wildzaun anschließt. Als Habitate für beispielsweise Eidechsen werden natürliche
Gestaltungselemente wie Steinhaufen und halbierte, flach auf den Boden gelegte
Baumstämme in das Gelände eingebracht. Um das Anfliegen der Klärteiche durch
Vögel nicht zu behindern wird ausdrücklich auf das Pflanzen von Bäumen verzichtet.
Des Weiteren wird der Erftverband auf Wunsch die vorhandenen Bäume, die sich
außerhalb des Naturschutzgebietes befinden, fällen, um hier die heutige Anflugsituation zu verbessern. Dieses wie das Mulchen der Fläche findet vor Durchführung der
Maßnahme unter Beachtung der zeitlichen Vorgaben des Artenschutzes statt.
Im Auftrag:
gez. Köster
Rainer Köster
Fachdienstleiter
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