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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Anfrage BUND Sekundäraue Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
01.03.16, 18:01
Aktualisiert
01.03.16, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Anfrage BUND Sekundäraue Bedburg)

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Inhalt der Datei

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Friends of the Earth Germany Ortsverband Musterstadt Ortsgruppe Bedburg (geht auch zweizeilig) BUND – Ortsgruppe Bedburg · c/o Michael Zöphel · Posfach 22 53 · 50176 Bedburg Stadt Bedburg Umwelt- und Naturschutz Fon Fon 0 22 72 / 93 74 84 1 030/275 Fax Fax 0 22 72 / 40 79 76 030/275 Friedrich-Wilhelm-Straße 43 info@bund-bedburg.net bund@bund.net www.bund-bedburg.net www.bund.net 50181 Bedburg 18. Februar 2016 Renaturierung der Erft im Bereich des Zuckerrübergeländes in Höhe vom REAL Sehr geehrte Damen und Herren, im Frühjahr 2015 sollte eine Renaturierungsmaßnahme im Bereich Zuckerrübengeländes in Höhe vom REAL umgesetzt sein. Letzter Bericht im Mai 2015 berichtet über die Problematik der Entsorgung bzw. Übernahme der Kosten des durch Rübenabfälle belasteten Erdreiches geklärt werden müsse. Hierzu hat der BUND Bedburg folgende Fragen: 1. Über welche Art der Belastung genau sprechen wir hier? Bitte eine Auflistung der Schadstoffe die dort vor Ort gefunden wurden. 2. Betrifft das das gesamte Gelände des ehemaligen Zuckerübengeländes? 3. W  ird es solche Belastungen auch auf dem Gelände hinter der Umgehungsstrasse L361 Richtung Peringsmaar geben? Dort wird seit Jahren Rübenabfälle aus Jülchen entsorgt. 4. Wie sieht der weitere Zeitplan aus? 5. Welche Kosten kommen auf die Stadt zu? Mit freundlichen Grüßen Michael Zöphel Spendenkonto: Hausanschrift: Bankname Straße Nr. BUND – Ortsgruppe Bedburg IBAN D-PLZ Ort c/o Michael ZöphelBIC Postfach 22 53 50176 Bedburg Geschäftskonto: Bankname IBAN BIC Vereinsregister: Der BUND ist ein anerkannter Bankname Natur schutzverband nach § 63 Ort VR Der BUND ist ein anerkannter Naturschutzverband nach § 63 BundesIBAN Bundesnaturschutzgesetz. Spenden Steuernummer: naturschutzgesetz. Spenden sind steuerabzugsfähig. Erbschaften und BIC sind steuerabzugsfähig. Erbschaften 27/ Vermächtnisse an den BUND sind von Erbschaftssteuer befreit. an den BUND und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wir informieren Sie gern. Wir informieren Sie gern.