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Beschlussvorlage (Anlage 2.1: Mitteilung des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
14.03.16, 18:00
Aktualisiert
14.03.16, 18:00
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Inhalt der Datei

Erftverband  Postfach 1320 | 50103 Bergheim Stadt Bedburg - Fachdienst 5 – Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Herrn Rainer Köster Am Rathaus 1 Abteilung Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax 50181 Bedburg E-Mail Unser Zeichen G2 Dr. Christian Gattke (0 22 71) 88-12 4550359 (0 22 71) 88-12 61 christian.gattke @erftverband.de G2-023 E07-30-8 Bergheim, 9. März 2016 Anfrage der BUND Ortsgruppe Bedburg zu Renaturierungsmaßnahmen des Erftverbandes Ihre Mail vom 26.02.2016 Sehr geehrter Herr Köster, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.02.2016. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantwortung der Fragen des BUND zu den Renaturierungsmaßnahmen des Erftverbandes in Bedburg. Sekundäraue Bedburg Im südlichen Stadtgebiet von Bedburg befindet sich die Erft in einem tiefeingeschnittenen, strukturarmen und gestreckten Verlauf. Im Umfeld der Erft befinden sich die Flächen der ehemaligen Zuckerfabrik Bedburg. Die Maßnahme aus dem Perspektivkonzept Untere Erft sieht zur ökologischen Verbesserung die Herstellung einer Sekundäraue vor. Die Sekundäraue bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen wie beispielsweise die Verbreiterung der Erft, die Anreicherung mit Strukturelementen und die Gestaltung eines leicht mäandrierenden Gewässerverlaufs. Im Auftrag des Erftverbandes durchgeführte Bodenuntersuchungen (Rammkernsondierungen und Probeschürfe) zeigen, dass es sich bei den Anschüttungen in der Erftböschung größtenteils um Waschboden aus der Rübenproduktion und natürliches Bodenmaterial, teilweise vermischt mit Bauschutt (Ziegelbruch) handelt. Ziel der Untersuchungen war die Eignung des Materials als Rekultivierungsschicht nach Deponieverordnung (DepV) zu bewerten. Das vorgefundene Bodenmaterial ist nicht schadstoffbelastet, die Zuordnungswerte der DepV für die Rekultivierungsschicht werden eingehalten. Die Vorsorgewerte nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) für Lehm/Schluff werden im Mittel ebenfalls eingehalten. Der hohe organische Anteil des Bodens (TOC im Mittel bei knapp 3%) führt jedoch zu einer Zuordnung in die Deponieklasse II nach DepV bzw. LAGA Z2, so dass eine Anfrage BUND Ortsgruppe Bedburg 9. März 2016 -2- Verbringung des Materials in eine Erddeponie die Maßnahme unwirtschaftlich machen würde. Dieser Befund gilt vermutlich für das gesamte Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik, der Erftverband hat jedoch nur auf einem rund 40m breiten Uferstreifen Untersuchungen durchgeführt/durchführen lassen. Bezüglich des Geländes an der L361 können keine Aussagen getroffen werden. Im Februar 2014 hatte die Deponiegesellschaft Horrem ihr Angebot zur Annahme des Bodenaushubs aus der Maßnahme als Rekultivierungsboden aus Kapazitätsgründen zurückgezogen. Seitdem hat sich der Erftverband in enger Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises, Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes, der RWE Power AG, der Stadt Bedburg und anderen Organisationen intensiv darum bemüht, alternative Lösungen zu finden. Dank der kooperativen Unterstützung der genannten Beteiligten liegen mittlerweile die entsprechenden Genehmigungen vor, verwertbares Bodenmaterial aus der Maßnahme zur Rekultivierung der Standorte des ehemaligen Venturikanals Blerichen und des ehemaligen Umspannwerks Glesch zu verwenden. Damit konnten die Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahme geschaffen werden. Die Planung sieht vor 2016 mit den Arbeiten zu beginnen. Venturikanal Blerichen Nach der Entlassung des Geländes aus der Bergaufsicht ist vorgesehen, dass der Erftverband den ehemaligen Venturikanal mit verwertbarem Bodenmaterial aus der o.g. Maßnahme verfüllt. Um eine bestmögliche Abgrenzung zu den benachbarten Naturschutzteichen sowie Habitate für die vorkommenden Eidechsen zu schaffen, ist die Gestaltung in enger Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes geplant worden. Im Ergebnis ist eine grundsätzlich organische Gestaltung des Geländes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten vorgesehen. Im westlichen Abschnitt des Venturikanals ist lediglich die Verfüllung des alten Gerinnes geplant, da dort das umgebende Gelände auf Höhe der Böschung des Venturikanals liegt. Dagegen ist im mittleren Bereich angrenzend an den Bereich der Böschungen der Klärteiche Bedburg eine Anhebung und Anpassung des Geländes in natürlicher, organischer Form vorgesehen. Die Brombeeren auf der Böschungskrone sollen bei der Maßnahme erhalten bleiben, so dass diese weiterhin eine Abgrenzungsfunktion zu den Klärteichen hin übernehmen können. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Wildzaun entlang des Venturikanals gesetzt, der im Westen an der vorhandenen Brücke ausläuft und im Osten an den bereits vorhandenen Wildzaun anschließt. Als Habitate für beispielsweise Eidechsen werden natürliche Gestaltungselemente wie Steinhaufen und halbierte, flach auf den Boden gelegte Baumstämme in das Gelände eingebracht. Um das Anfliegen der Klärteiche durch Vögel nicht zu behindern wird ausdrücklich auf das Pflanzen von Bäumen verzichtet. Des Weiteren wird der Erftverband auf Wunsch die vorhandenen Bäume, die sich außerhalb des Naturschutzgebietes befinden, fällen, um hier die heutige Anflugsituation zu ver- Anfrage BUND Ortsgruppe Bedburg 9. März 2016 -3- bessern. Dieses wie das Mulchen der Fläche findet vor Durchführung der Maßnahme unter Beachtung der zeitlichen Vorgaben des Artenschutzes statt. Erft zwischen Glesch und Blerichen Abschnitt 19 des Perspektivkonzepts behandelt die Erft zwischen Glesch und Blerichen. 2012 wurde das Flurbereinigungsverfahren „Erftaue-Glesch“ eröffnet, das die Flächen westlich der Erft in diesem Abschnitt einschließt. Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck das Perspektivkonzept durch bodenordnungsgemäße Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Gewässerrenaturierung und Landwirtschaft zu unterstützen. Konkret geht es hierbei darum, die für Erft-Verlegung und Auenentwicklung benötigten Flächen in das Eigentum des Erftverbandes zu überführen und der Landwirtschaft geeignete Ersatzflächen zuzuteilen. Leider schreitet der Grunderwerb innerhalb des Verfahrens, im Gegensatz zur Flurbereinigung in Wevelinghoven, bisher nicht in dem Maße voran, dass sich ein Einstieg in die Planung anbietet. Sobald sich die Situation ändert, werden wir auch hier mit der Vorplanung beginnen, die wir dann gerne frühzeitig mit allen Beteiligten abstimmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr.-Ing. Christian Gattke - Abteilungsleiter -