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Beschlussvorlage (Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Anhörung nach der Planfeststellung nach § 17 FStrG)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:02
Aktualisiert
07.03.16, 18:02
Beschlussvorlage (Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Anhörung nach der Planfeststellung nach § 17 FStrG) Beschlussvorlage (Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Anhörung nach der Planfeststellung nach § 17 FStrG) Beschlussvorlage (Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Anhörung nach der Planfeststellung nach § 17 FStrG) Beschlussvorlage (Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-52/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 08.03.2016 Betreff: Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Anhörung nach der Planfeststellung nach § 17 FStrG Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Anhörung zur Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung am 27.10.2015 wurde im Stadtentwicklungsausschuss durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW die Planung zur Erweiterung der Raststätte Bedburger Land an der A 61 vorgestellt. Dabei wurde auch geäußert, dass das reguläre Planfeststellungverfahren zur entsprechenden Baurechtschaffung in 2016 erfolgt. Im Wesentlichen soll die Parkanlage wie folgt erweitert werden: Anzahl der Stellplätze: T+R Bedburg Ost alt T+R Bedburg Ost neu PKW 33 80 Bus 6 11 LKW 24 131 T+R Bedburg West alt T+R Bedburg West neu 33 89 6 11 24 131 Das Planfeststellungsverfahren wurde nunmehr eingeleitet. Derzeit findet die öffentliche Anhörung statt. Hierzu liegen die Unterlagen im Rathaus Kaster beim FD 5 zur Einsichtnahme für die Bürger bis zum 14.03.2016 einschließlich aus. Die kompletten Planunterlagen sich auch zum Download im Internet unter folgendem Link verfügbar (Gesamtpaket: 131 MB): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_strasse_planfeststellungsverfahren/autobahn61_bedburgerland/index.html Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 29.03.2016 einschließlich, bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, oder bei der Stadtverwaltung Bedburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Stadt Bedburg ist ebenfalls aufgefordert, bis zum 29.03.2016 Stellung zu nehmen, sofern Anregungen zur Planung bestehen. Zuständiger Ausschuss ist grundsätzlich der Stadtentwicklungsausschuss. Da die Stellungnahme bis zur letzten Sitzung jedoch nicht vorlag und die Beteiligungsfrist vor dem nächsten Ausschusstermin endet, ist lediglich noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss als höherrangigem Ausschuss möglich. Der Fachdienst 5 beabsichtigt die folgende Stellungnahme abzugeben: Planrechtfertigung Die Stadtverwaltung Bedburg erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit zur Erweiterung der Rastanlagen an der A61 an. Gleichwohl stellt die Erweiterung der Raststätte Bedburger Land einen Eingriff in das örtliche Landschaftsbild dar, nimmt wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Anspruch und rückt mit dem Ausbau weiter an bestehende schutzbedürftige Nutzungen heran. Daher ist bei der Erweiterung darauf Wert zu legen, dass diese neben dem Ausbau anderer Rastanlagen entlang der A61 (Peppenhoven, Brohltal, Mosel) geschieht und keine einseitige Belastung der örtlichen Bevölkerung erfolgt. Hierzu sind entsprechende Angaben in der Planrechtfertigung und Alternativenuntersuchung zu ergänzen. Immissionsprognose Selbst wenn laut der Lärmprognose die geltenden Grenz- und Richtwerte an der umliegenden Wohnbebauung eingehalten werden, erhöht sich dennoch die verkehrliche Belastung der Parkflächen. Beschlussvorlage WP9-52/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Daher ist sicherzustellen, dass auch durch verhaltensbezogenen Lärm (insb. Laufenlassen von Motoren, etc.) keine zusätzliche Beeinträchtigung der örtlichen Bevölkerung, insb. von Weiler Hohenholz, Pütz sowie der Hohenholzer Straße entsteht. Gerade diese Impulshaltigkeit kann einen höheren Störungsgrad darstellen als ein durchgehender Immissionspegel durch eine Verkehrstrasse. Hierzu gibt die Lärmtechnische Untersuchung keine detaillierten Erläuterungen. Gleichwohl wird die Erweiterung der Rastanlage als Beitrag zur Reduzierung von Parkverkehren und Parkverstößen durch LKW auch in innerstädtischen Gebieten gesehen. Eingrünung / Abschirmung Die Wiederherstellung der Eingrünung der Rastanlage zur Einbindung in das Landschaftsbild mit Baumhecken wird begrüßt. Um zeitnah zur Fertigstellung eine wirkungsvolle Eingrünung zu ermöglichen, sollten in der Anpflanzung große Pflanzqualitäten (z.B. 3x v.m.B.) verwendet werden. Es werden nur Angaben hinsichtlich der Sortenwahl (Sträucher und Bäume 2. Ordnung) gemacht. Gegen die Heranziehung der Ökokontomaßnahme Ülpenich-Kninnberg bestehen keine Bedenken, da so eine weitere Inanspruchnahme wertvoller Ackerflächen vermieden wird. Hinsichtlich der Festlegung der Parkplatzbeleuchtung verweist der Erläuterungsbericht auf einen späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bauvorbereitung. Gerade hierzu fehlen hinsichtlich eines potenziellen visuellen Störgrads der Anwohner einer großflächigen Ausleuchtung mit hohen Masten entsprechende Aussagen. Entwässerung Mit der Erweiterung soll durch die im Bereich der Rastanlage vorgesehene Niederschlagswasserklärung und -rückhaltung die Zuführung der Niederschlagswassermenge in den Pützbach unverändert bleiben. Die anfallende Schmutzwassermenge erhöht sich nach Angaben der Planunterlagen lediglich um 0,3l/s. Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen die geplante Entwässerung keine Bedenken. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Grundsätzlich ist die Stadt Bedburg interessiert an einer Verbesserung und Förderung des schienengebundenen Güterverkehrs. Gleichwohl führt eine bedarfsgerechte Erweiterung der Rastanlage mit entsprechender technischer Infrastruktur zur Vermeidung unnötiger Emissionen durch Reduzierung von Parksuchverkehr und Verkehren abseits der nachgefragten Verkehrsrouten. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 04.03.2016 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-52/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-52/2016 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4