Daten
Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:02
Aktualisiert
07.03.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-52/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
08.03.2016
Betreff:
Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der Anhörung nach der
Planfeststellung nach § 17 FStrG
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung
im Rahmen der Anhörung zur Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
In der Sitzung am 27.10.2015 wurde im Stadtentwicklungsausschuss durch den Landesbetrieb
Straßenbau NRW die Planung zur Erweiterung der Raststätte Bedburger Land an der A 61
vorgestellt. Dabei wurde auch geäußert, dass das reguläre Planfeststellungverfahren zur
entsprechenden Baurechtschaffung in 2016 erfolgt.
Im Wesentlichen soll die Parkanlage wie folgt erweitert werden:
Anzahl der Stellplätze:
T+R Bedburg Ost alt
T+R Bedburg Ost neu
PKW
33
80
Bus
6
11
LKW
24
131
T+R Bedburg West alt
T+R Bedburg West neu
33
89
6
11
24
131
Das Planfeststellungsverfahren wurde nunmehr eingeleitet. Derzeit findet die öffentliche Anhörung
statt. Hierzu liegen die Unterlagen im Rathaus Kaster beim FD 5 zur Einsichtnahme für die Bürger
bis zum 14.03.2016 einschließlich aus.
Die kompletten Planunterlagen sich auch zum Download im Internet unter folgendem Link
verfügbar (Gesamtpaket: 131 MB):
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_strasse_planfeststellungsverfahren/autobahn61_bedburgerland/index.html
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum
29.03.2016 einschließlich, bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln, oder bei der Stadtverwaltung Bedburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder
zur Niederschrift erheben.
Die Stadt Bedburg ist ebenfalls aufgefordert, bis zum 29.03.2016 Stellung zu nehmen, sofern
Anregungen zur Planung bestehen. Zuständiger Ausschuss ist grundsätzlich der
Stadtentwicklungsausschuss. Da die Stellungnahme bis zur letzten Sitzung jedoch nicht vorlag
und die Beteiligungsfrist vor dem nächsten Ausschusstermin endet, ist lediglich noch eine
Beratung im Haupt- und Finanzausschuss als höherrangigem Ausschuss möglich.
Der Fachdienst 5 beabsichtigt die folgende Stellungnahme abzugeben:
Planrechtfertigung
Die Stadtverwaltung Bedburg erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit zur Erweiterung der
Rastanlagen an der A61 an. Gleichwohl stellt die Erweiterung der Raststätte Bedburger Land
einen Eingriff in das örtliche Landschaftsbild dar, nimmt wertvolle landwirtschaftliche Flächen in
Anspruch und rückt mit dem Ausbau weiter an bestehende schutzbedürftige Nutzungen heran.
Daher ist bei der Erweiterung darauf Wert zu legen, dass diese neben dem Ausbau anderer
Rastanlagen entlang der A61 (Peppenhoven, Brohltal, Mosel) geschieht und keine einseitige
Belastung der örtlichen Bevölkerung erfolgt. Hierzu sind entsprechende Angaben in der
Planrechtfertigung und Alternativenuntersuchung zu ergänzen.
Immissionsprognose
Selbst wenn laut der Lärmprognose die geltenden Grenz- und Richtwerte an der umliegenden
Wohnbebauung eingehalten werden, erhöht sich dennoch die verkehrliche Belastung der
Parkflächen.
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Daher ist sicherzustellen, dass auch durch verhaltensbezogenen Lärm (insb. Laufenlassen von
Motoren, etc.) keine zusätzliche Beeinträchtigung der örtlichen Bevölkerung, insb. von Weiler
Hohenholz, Pütz sowie der Hohenholzer Straße entsteht. Gerade diese Impulshaltigkeit kann
einen höheren Störungsgrad darstellen als ein durchgehender Immissionspegel durch eine
Verkehrstrasse. Hierzu gibt die Lärmtechnische Untersuchung keine detaillierten Erläuterungen.
Gleichwohl wird die Erweiterung der Rastanlage als Beitrag zur Reduzierung von Parkverkehren
und Parkverstößen durch LKW auch in innerstädtischen Gebieten gesehen.
Eingrünung / Abschirmung
Die Wiederherstellung der Eingrünung der Rastanlage zur Einbindung in das Landschaftsbild mit
Baumhecken wird begrüßt. Um zeitnah zur Fertigstellung eine wirkungsvolle Eingrünung zu
ermöglichen, sollten in der Anpflanzung große Pflanzqualitäten (z.B. 3x v.m.B.) verwendet werden.
Es werden nur Angaben hinsichtlich der Sortenwahl (Sträucher und Bäume 2. Ordnung) gemacht.
Gegen die Heranziehung der Ökokontomaßnahme Ülpenich-Kninnberg bestehen keine Bedenken,
da so eine weitere Inanspruchnahme wertvoller Ackerflächen vermieden wird.
Hinsichtlich der Festlegung der Parkplatzbeleuchtung verweist der Erläuterungsbericht auf einen
späteren Zeitpunkt im Rahmen der Bauvorbereitung. Gerade hierzu fehlen hinsichtlich eines
potenziellen visuellen Störgrads der Anwohner einer großflächigen Ausleuchtung mit hohen
Masten entsprechende Aussagen.
Entwässerung
Mit der Erweiterung soll durch die im Bereich der Rastanlage vorgesehene
Niederschlagswasserklärung und -rückhaltung die Zuführung der Niederschlagswassermenge in
den Pützbach unverändert bleiben. Die anfallende Schmutzwassermenge erhöht sich nach
Angaben der Planunterlagen lediglich um 0,3l/s. Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen
die geplante Entwässerung keine Bedenken.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Grundsätzlich ist die Stadt Bedburg interessiert an einer Verbesserung und Förderung des schienengebundenen Güterverkehrs.
Gleichwohl führt eine bedarfsgerechte Erweiterung der Rastanlage mit entsprechender technischer Infrastruktur zur Vermeidung
unnötiger Emissionen durch Reduzierung von Parksuchverkehr und Verkehren abseits der nachgefragten Verkehrsrouten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 04.03.2016
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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