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Beschlussvorlage (Anlage 3 - Erläuterungsbericht zum Vorhaben)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:02
Aktualisiert
07.03.16, 18:02

Inhalt der Datei

Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Inhaltsverzeichnis 1 DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME ................................................................. 1 Planerische Beschreibung .......................................................................................... 1 Straßenbauliche Beschreibung ................................................................................... 1 2 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS ....................................................................... 1 2.1 Vorgeschichte der Planung, vorangegangene Untersuchungen und Verfahren .......... 1 2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ................................................................... 2 2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan).............................. 2 2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens .................................. 2 2.4.1. Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung ............................ 2 2.4.2. Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse ......................................... 2 2.4.3. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.............................................................. 3 2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ............................................... 3 2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ................................. 3 3 VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE ....................................... 4 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ................................................................. 4 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten .................................................................. 4 3.2.1. Variantenübersicht .............................................................................................. 4 3.3 Beurteilung der Varianten ........................................................................................... 4 3.3.1. Raumstrukturelle Wirkungen ............................................................................... 4 3.3.2. Verkehrliche Beurteilung ..................................................................................... 4 3.3.3. Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung ................................................ 5 3.3.4. Umweltverträglichkeit .......................................................................................... 5 3.3.5. Wirtschaftlichkeit ................................................................................................. 5 1.1 1.2 3.3.5.1 3.3.5.2 Investitionskosten ............................................................................................ 5 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung........................................................................ 5 3.4 Gewählte Linie ............................................................................................................ 5 4 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME ........................................... 6 4.1 Ausbaustandard .......................................................................................................... 6 4.1.1. Entwurfs- und Betriebsmerkmale ........................................................................ 6 4.1.2. Vorgesehene Verkehrsqualität ............................................................................ 6 4.1.3. Gewährleistung der Verkehrssicherheit ............................................................... 6 4.2 Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes ............................ 7 4.3 Linienführung .............................................................................................................. 7 4.3.1. Beschreibung des Trassenverlaufs ..................................................................... 7 4.3.2. Zwangspunkte ..................................................................................................... 7 4.3.3. Linienführung im Lageplan .................................................................................. 7 4.3.4. Linienführung im Höhenplan ............................................................................... 7 4.3.5. Räumliche Linienführung und Sichtweiten ........................................................... 8 4.4 Querschnittsgestaltung ............................................................................................... 8 4.4.1. Querschnittselement und Querschnittsbemessung ............................................. 8 4.4.2. Fahrbahnbefestigung .......................................................................................... 8 4.4.3. Böschungsgestaltung ........................................................................................ 10 4.4.4. Hindernisse in Seitenräumen ............................................................................ 10 4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten ....................................................... 10 4.5.1. Anordnung von Knotenpunkten ......................................................................... 10 4.5.2. Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte ................................................. 10 4.5.3. Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten ................................................................................................... 10 4.6 Besondere Anlagen .................................................................................................. 11 4.7 Ingenieurbauwerke ................................................................................................... 11 4.8 Lärmschutzanlagen................................................................................................... 11 I Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 4.9 4.10 4.11 4.12 Leitungen .................................................................................................................. 11 Baugrund und Erdarbeiten ........................................................................................ 11 Entwässerung ........................................................................................................... 12 Straßenausstattung .................................................................................................. 13 5 ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN................................................. 13 5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................................... 13 5.1.1. Bestand ............................................................................................................. 13 5.1.2. Umweltauswirkungen ........................................................................................ 14 5.2 Naturhaushalt ........................................................................................................... 14 5.2.1. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt ............................................................. 14 5.2.1.1 5.2.1.2 5.2.2. 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.3. 5.2.3.1 5.2.3.2 5.2.4. 5.2.4.1 5.2.4.2 Bestand .......................................................................................................... 14 Umweltauswirkungen.................................................................................... 15 Boden................................................................................................................ 15 Bestand .......................................................................................................... 15 Umweltauswirkungen.................................................................................... 16 Wasser.............................................................................................................. 16 Bestand .......................................................................................................... 16 Umweltauswirkungen.................................................................................... 16 Klima / Luft ........................................................................................................ 16 Bestand .......................................................................................................... 16 Umweltauswirkungen.................................................................................... 17 5.3 Landschaftsbild ......................................................................................................... 17 5.3.1. Bestand ............................................................................................................. 17 5.3.2. Umweltauswirkungen ........................................................................................ 17 5.4 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................................. 17 5.4.1. Bestand ............................................................................................................. 17 5.4.2. Umweltauswirkungen ........................................................................................ 17 5.5 Artenschutz ............................................................................................................... 18 5.6 Natura 200 Gebiete) ................................................................................................. 18 5.7 Weitere Schutzgebiete .............................................................................................. 18 5.8 Wechselwirkungen.................................................................................................... 18 5.8.1. Bestand ............................................................................................................. 18 5.8.2. Umweltauswirkungen ........................................................................................ 19 5.9 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben.................... 19 6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN SOWIE ERSATZMAßNAHMEN........................ 19 6.1 Lärmschutzmaßnahmen ........................................................................................... 19 6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen ................................................................... 19 6.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten ............................................................ 20 6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen ...................................................................... 20 6.4.1. Schutzmaßnahmen ........................................................................................... 21 6.4.2. Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................... 21 6.4.3. Wiederherstellungsmaßnahmen ....................................................................... 21 6.4.4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................. 22 6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete ..................................................... 22 7 KOSTEN ............................................................................................................... 22 8 VERFAHREN ........................................................................................................ 23 9 DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME........................................................... 23 II 1 1.1 DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME Planerische Beschreibung Geplant ist die Erweiterung der Parkplatzflächen der Tank- und Rastanlage Bedburger Land sowohl für die Ostseite der A 61 in Fahrtrichtung Mönchengladbach als auch für die Westseite in Fahrtrichtung Koblenz. Die beiden Rastanlagen liegen im Autobahnabschnitt A 61, Nr.17, bei Betriebs-km 49+200 zwischen dem Autobahndreieck Jackerath und der Anschlußstelle Bedburg auf dem Gebiet der Stadt Bedburg. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS hat mit Sichtvermerk vom 08.01.2010 dem Konzept zugestimmt und über den Landesbetrieb Straßenbau, Betriebssitz Gelsenkirchen, mit Schreiben vom 19.02.2010 den Planungsauftrag erteilt. Träger der Baumaßnahme ist die Bundesstraßenverwaltung. Die räumlichen Verfahrensgrenzen der Planfeststellung sind die unmittelbaren Abmessungen der Parkflächen einschließlich der umgebenden Bepflanzung, das bestehende Entwässerungssystem der A61 bis einschließlich erstem Rückhaltebecken an der Autobahn und die Abwasserleitungen der geplanten Parkplatz-WC-Anlagen PWCs bis zum Anschluß an das städtische Kanalnetz. Für die Erweiterung der beiden Parkflächen werden ausschließlich landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Nicht Bestandteil des Verfahrens sind alle Flächen und Einrichtungen im Eigentum der Tank- und Rast AG. 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Die überplanten Flächen beider Rastplätze betragen rund 7,0 ha je Rastplatzseite. Da die Planung wegen der deutlichen Vergrößerung der neuen Anlagen eine andere Flächenaufteilung und eine andere Verkehrsführung in den Parkbereichen vorsieht, werden die vorhandenen Fahrgassen und Stellflächen vollständig entfernt und durch Neubau ersetzt. Bei der Raststätte Ost wird die Anzahl der PKW-Stellplätze von heute 33 auf zukünftig 78, die der LKW-Stellplätze von 24 auf 131, und die Bus-Stellplätze von 6 auf 11 Stellplätze erhöht. Bei der Raststätte West wird die Anzahl der PKW-Stellplätze von heute 33 auf zukünftig 89, die der LKW-Stellplätze von 24 auf 131, und die der Bus-Stellplätze von 6 auf 11 Stellplätze erhöht. Auf beiden Rastplatzseiten wird die Hauptdurchfahrtsgasse im Bereich der LKW-Parkflächen auf einer Länge von 100 m um 5,0 m verbreitert. Diese Verbreiterungen werden in Betonbauweise befestigt und als Stellflächen für Schwer- und Großraumtransporter ausgewiesen. Bei einem möglichen Ausbau der A61 mit einem RQ 31,5 ist lediglich eine Anpassung der Zuund Ausfahrten notwendig. Ein Umbau der Rastplatzflächen ist nicht erforderlich. Auf dem Streckenzug der A61 südlich des Autobahnkreuzes Meckenheim im Bundesland Rheinland-Pfalz sind bereits die Kapazitäten verschiedener Rastplätze deutlich erhöht worden. Im weiteren Verlauf der A61 nördlich des AK Meckenheim im Bundesland NRW werden nun fortführend die Rastplätze Peppenhoven, Blauer Stein und Bedburger Land dem Parkplatzbedarf angeglichen. 2 2.1 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS Vorgeschichte der Planung, vorangegangene Untersuchungen und Verfahren Im Rahmen einer vom BMVBS angeregten und von der Abteilung AV Telematik Einzelplanung des Landesbetrieb Straßenbau erstellten Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2007 wurde auf der Westseite im Bereich der LKW-Parkplätze eine bis zu 300%-ige Überbelegung ermittelt. Die Belastungen auf der Ostseite können als ähnlich betrachtet werden. Das BMVBS stimmt 2008 1 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung dem Ausbau beider Rastanlagen zu und erteilt den Planungsauftrag. Mit Rückgabeerlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr MBWSV vom 07.03.2014 stimmt das Ministerium mit Gesehenvermerk dem Vorentwurf zu, und bittet um Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Ein im April 2010 erstelltes Bodengutachten ergab, dass die Tragfähigkeit des anstehenden Bodens durch geeignete Maßnahmen zu verbessern ist. Eine Untersuchung des Planungsraumes auf Kampfmittel am 27.03.2014 blieb negativ. Eine archäologische Untersuchung der von der Planung betroffenen Flächen ist beauftragt. Das Ergebnis wird voraussichtlich noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorliegen. 2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung Zur Bewertung der durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Bedburger Land, Ost- und Westseite, entstehenden Umweltauswirkungen wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung UVP durchgeführt. Alle für die Durchführung der UVP erforderlichen Angaben sind in diesem Bericht in den entsprechenden Kapiteln aufgeführt. 2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) Der geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Bedburger Land, Ost- und Westseite, ist nicht als Maßnahme mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag im Bundesverkehrswegeplan enthalten. 2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 2.4.1. Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2009) stellt die A 61 als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr dar. Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan der STADT BEDBURG (FACHBEREICH III, 2010) weist keine im Widerspruch zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage ‚Bedburger Land’ stehenden Konkurrenzplanungen auf. 2.4.2. Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Die derzeitige Verkehrsbelastung der A 61 beträgt nach SVZ 2010 37.112 Kfz/24h. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei 6.888 Fahrzeugen pro 24h. Die Bedarfsplanprognose des Bundes VB 2025 weist für den PKW-Verkehr eine Belastung von 57.000 Kfz/24h, und für den Schwerverkehr Belastungen von 12.000 Fzg/24h aus. Die Anzahl der Fahrzeuge auf bundesdeutschen Straßen nimmt stetig zu. Die oben genannten Verkehrsanalysen und Verkehrsprognosen bestätigen diese Entwicklung. Um einen sicheren Ablauf des Verkehrs zu gewährleisten, wird unter anderem in Bezug auf den LKW-Verkehr im Autobahnbereich verstärkt auf eine strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenkund Ruhezeiten geachtet. Dieses führt dazu, dass viele Rastanlagen den neuen Anforderungen nicht mehr genügen, und eine Erhöhung der Parkflächenanzahl dringend notwendig wird. So auch im hier vorliegenden Projekt der Raststätte Bedburger Land. 2 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 2.4.3. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Durch Überbelegung im LKW-Bereich kommt es auf den Raststätten Bedburger Land regelmäßig zu verbotswidrigem Parken in Fahrgassen, auf Nebenflächen und in den Raststättenzu- und Ausfahrten. Um eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Lenkzeiten zu vermeiden, sind LKW-Fahrer oft gezwungen, auch eine bereits überfüllte Rastanlage anzufahren und hier dann mangels Platz verbotswidrig zu parken. Dieses stellt eine erhebliche Verkehrsgefährdung für alle Rastplatznutzer dar. Unfälle und Beschädigungen auf Rastanlagen sind oft auf diesen Sachverhalt zurück zu führen. Eine entsprechende Erhöhung der Anzahl der Stellplatzflächen soll diesen Missstand beseitigen. 2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Bestehende Umweltbeeinträchtigungen durch die vorhandenen Rastanlagen wie Immissionen und Flächenversiegelungen verringern sich durch die Vergrößerung der geplanten Anlagen nicht. Da der Abstand zur nächst liegenden Bebauung ca. 180 m beträgt, sind die Veränderungen der Emmissionen durch die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes durch die Überlagerung der dominierende Autobahn faktisch nicht wahrnehmbar. Zwischen Parkplatz und Wohnbebauung befindet sich offene Feldflur ohne nennenswerten Strauch- oder Baumbewuchs, sodass dieses Gelände optimal belüftet wird. Aus diesem Grund wird auf eine detaillierte Luftschadstoffuntersuchung verzichtet. Die Ergebnisse der Lärmschutzuntersuchungen sind unter Punkt 4.8 und in den Planfeststellungsunterlagen unter Teil C, Unterlage 17 detailliert beschrieben. Ausführliche Beschreibungen und Darstellungen der Entwässerungseinrichtungen sind unter Punkt 8 und Punkt 18 der Planfeststellungsunterlagen abgelegt. Auf Grund der flächenmäßig großen Ausdehnung der LKW-Parkbereiche wird hierin je Seite ein zentral liegendes PWC-Gebäude angeordnet. Analog zum PKW-Bereich werden auch im LKW-Bereich auf allen geeigneten Grünflächen Sitzgelegenheiten angeboten. Der Gesamte Rastplatzbereich wird unmittelbar an den befestigten Flächen mit einem Zaun umgeben, um unerlaubtes Betreten und Müllablagerungen in den angrenzenden Bepflanzungen zu vermeiden. Die deutliche Erhöhung der Stellplatzanzahlen sowohl im PKW- als auch im LKW-Bereich erfordert eine großzügige und attraktive Anlage von Erholungsflächen. Der Bus- und PKWParkbereich erhält eine ausreichende Anzahl an Sitzgelegenheiten. Die Erholungsflächen werden aus optischen und sicherheitsrelevanten Gründen vom LKW-Bereich durch Heckenanpflanzungen abgetrennt. 2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Indem neben der Autobahn ausreichend Parkgelegenheiten angeboten werden, haben Kraftfahrer die Möglichkeit, Ruhezeiten einhalten zu können. Dieses soll übermüdetes oder unkonzentriertes Fahren unterbinden, was somit die allgemeine Sicherheit auf den Straßen erhöht. Mit den Trägern öffentlicher Belange wurden bereits im Rahmen der Entwurfsplanung Abstimmungsgespräche geführt, so dass die vorgebrachten Anmerkungen bereits in den Planfeststellungsunterlagen berücksichtigt sind. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind ebenfalls über das Vorhaben informiert. 3 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 3 3.1 VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE Beschreibung des Untersuchungsgebietes Die Nutzungsstruktur des Planungsraumes beschränkt sich im Wesentlichen auf die A 61 sowie die beiden Tank- und Rastanlagen Bedburger Land Ost und West mit deren Gebäuden, Stellflächen und Grünanlagen. Die BAB A 61 und die Tank- und Rastanlagen werden von überwiegend gut ausgeprägten (Böschungs-)Gehölzen begleitet, an die intensiv genutzte Ackerflächen anschließen. Am südöstlichen Rand des Planungsraumes verläuft die K 36, die die außerhalb liegenden Ortsteile Pütz und Königshoven verbindet und in hoher gehölzbestockter Dammlage über die A 61 geführt wird. Am Nordostrand des Planungsraumes finden sich entlang der Hohenholzer Straße bzw. des Hohenholzer Weges einige landwirtschaftliche Anwesen. Die A 61 und ihre Nebenanlagen mit den von ihnen ausgehenden Flächenversiegelungen, Trenn- und Barriereeffekten sowie Lärm- und Schadstoffimmissionen stellen die maßgeblichen Vorbelastungsfaktoren innerhalb des Planungsraumes dar. Die im Planungsraum vorherrschende intensive landwirtschaftliche Nutzung hat zu einer Verarmung an gliedernden und belebenden Strukturen geführt. Innerhalb des Planungsraumes befinden sich nach Angaben des Altlastenkatasters des RHEINERFT-KREISES keine Altlasten (2010). 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten 3.2.1. Variantenübersicht Im Rahmen der Erstellung eines Standortkonzeptes wurden 4 Varianten erarbeitet. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich in der Lage und Aufteilung der Gesamtfläche, den Fußweglängen zwischen Parkplätzen und den gastronomischen Einrichtungen, in der Verkehrsführung der Fahrgassen, und in der Zerschneidung der angrenzenden Ackerflächen. Nach Abwägung und Gewichtung der planungsrelevanten Kriterien und deren Vor- und Nachteile, entstand hieraus in Abstimmung mit dem Betriebssitz eine 5. Variante. Das BMVBS stimmt mit Gesehenvermerk vom 08.01.2010 der Vorschlagsvariante 5 zu. Mit Schreiben vom 17.07.2013 legt die Regionalniederlassung Ville-Eifel dem Betriebssitz den Vorentwurf zu Variante 5 vor, mit der Bitte um Prüfung und Einholung der Sichtvermerke des MBWSV und des BMVBS. Mit Schreiben vom 25.02.2014 stimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI dem Vorentwurf zu. 3.3 Beurteilung der Varianten 3.3.1. Raumstrukturelle Wirkungen 3.3.2. Verkehrliche Beurteilung Durch die nun geplante, der Prognose entsprechenden Aufstockung der Parkplatzanzahl, insbesondere im LKW-Bereich, soll eine Überbelegung der beiden Anlagen vermieden werden. Hinzu kommt die einfache, geradlinige und daher leicht zu erfassende übersichtliche Wegeführung. Dieses macht die Rastanlage Bedburger Land im Streckenzug der A61 zu einer attraktiven Einrichtung. 4 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 3.3.3. Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung Die Planung ist am 06.12.2011 in Bezug auf die Sicherheit auditiert worden. Die Empfehlungen des Audits sind im hier vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Ebenso sind die Anmerkungen des BMVI mit Bezug auf die Prüfbemerkungen des Betriebssitzes berücksichtigt. 3.3.4. Umweltverträglichkeit Vgl. Kap. 2.2 sowie Kapitel 5 3.3.5. Wirtschaftlichkeit 3.3.5.1 Investitionskosten entfällt 3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Variante 1 ost / west Variante 2 ost / west Variante 5 ost / west Aktuelle Planung ost / west erf. Grunderwerb (m2) 34.300 / 38.000 28.500 / 25.800 27.200 / 26.000 28.900 / 26.000 Bodenbewegungen (m3) 38.200 / 32.960 27.924 / 26.560 33.160 / 32.200 33.950 / 32.220 Fahrbahnflächen (m2) Kosten (Mio. €) 30.738 / 29.261 28.286 / 27.366 29.900 / 28.700 30.550 / 29.260 3,959 / 3,800 3,535 / 3,440 3,802 / 3,672 3,661 / 3,535 3.4 Gewählte Linie Das Konzept der Parkplatzaufteilung und der Wegeführung beider Rastanlagen berücksichtigt neben den allgemeinen Richtlinien auch den bundesweiten Qualitätsstandard für Rastanlagen und Forderungen betroffener Beteiligter. Die Entscheidung zur Auswahl der Vorzugsvariante wird nachfolgend erläutert. Eine wesentliche Forderung ist ein geradlinig verlaufender Zuschnitt der angrenzenden Ackerflächen bei möglichst geringer Flächeninanspruchnahme unter Berücksichtigung der Einhaltung der geforderten Stellplatzanzahl. Hieraus entwickelten sich je Autobahnseite zwei länger gestreckte Anlagen mit paralleler Lage zur Autobahn. Durch das Prinzip der geradlinig verlaufenden Hauptdurchfahrtsgasse mit nach Fahrzeugarten getrennten rechtwinklig abzweigenden Parkbereichszu- und Ausfahrten (siehe auch Rastplatz A61 Broltal Ost) ergibt sich eine minimale und kompakte befestigte Parkplatzfläche. Ein weiterer planungsrelevanter Faktor ist in Bezug auf Flächenverbrauch und Orientierung das Vermeiden von langen Fahrwegen ohne angrenzende Parkflächen. D.h. lange Wege, die nur der Verbindung, Verteilung oder Rückführung des Verkehrs dienen. Die beiden o.g. Faktoren, rechtwinkliges Abzweigen und unnötige Fahrwege, sind Teil des dritten Kriteriums nach einer attraktiven übersichtlichen und für den Benutzer leicht zu erfassenden Rastanlage. Einer kurzen rechtwinkligen Führung ist orientierungs- und reaktionsmäßig einfacher zu folgen, als z.B. mehreren kurz aufeinander folgenden Gabelungen. 5 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Mehrere dicht hintereinander folgende Gabelungen wirken verwirrend. Zudem bedingen Gabelungen einen höheren Flächenbedarf, die Anlagen werden weitläufiger, die Fußwege länger. Die Positionierung der Bus- und Pkw-Parkplätze entspricht den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen ERS 2011. Da ältere Menschen oft mit Bussen reisen, wurden die Busparkplätze den gastronomischen Einrichtungen der Raststätte am nächsten angeordnet. Hierdurch ergibt sich für Busreisende der kürzeste Weg mit den wenigsten Fahrgassenüberquerungen. Die Stellplatzanzahl im PKW- und im LKW-Bereich beider Rastplätze kann im Bedarfsfall ohne zusätzlichen Grunderwerb und ohne die Struktur der gesamten Anlagen verändern zu müssen, in begrenztem Umfang erhöht werden. 4 4.1 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME Ausbaustandard 4.1.1. Entwurfs- und Betriebsmerkmale Die Maßnahme wurde nach den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen ERS, Ausgabe 2011 geplant. Alle geometrischen Abmessungen wurden entsprechend den Richtlinien mit den Mindestwerten dimensioniert. Erforderliche Kurvenverbreiterungen berücksichtigen die Schleppkurven großer Lastkraftwagen. Es sind keine besonderen verkehrsrechtlichen Regelungen erforderlich. Die Anordnung der Knotenpunkte wurde so gewählt, dass kreuzende Fahrgassen, flächenintensive Verteilerkreise und Fahrwege mit Zweirichtungsverkehr nicht vorkommen. Die Verkehrsregelung entspricht dem aktuellen Standard üblicher Rastanlagen. 4.1.2. Vorgesehene Verkehrsqualität Die Verkehrsführung der Parkplatzbereiche folgt streng parallelen bzw. rechtwinkligen Linien zur Autobahn. Dieses erleichtert das visuelle Erfassen und die Orientierung in der Anlage. Fußgänger werden auf zentral liegende großzügig bemessene Gehwege geführt und hierauf in Richtung Restaurant und Tankstelle geleitet. Begrünte Erholungsflächen werden neben dem PKW-Bereich und auch im LKW-Bereich mit Tisch- und Bankgruppen angeboten. Die Rastanlagen sind nicht an das Netz der ÖPNV angebunden. Die rückwärtigen Betriebswege zwischen dem öffentlichen Straßennetz und den Rastanlagen bleiben bestehen, bzw. werden neu angelegt und auch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. 4.1.3. Gewährleistung der Verkehrssicherheit Das Ergebnis der Auditierung ist in der Planung berücksichtigt. Sichtdreiecke neben den Fahrgassen werden in Kurven- und Verknüpfungsbereichen von hochstämmigem Bewuchs freigehalten. Neben allen Parkständen und bei Fahrgassen mit möglichem Fußgängeraufkommen werden 0,75 m bzw. 1,80 m breite Fußwege auf Hochborde angeordnet. Die zentralen Gehwege mit höherem Fußgängeraufkommen sind zwischen 1,80 m und 2,50 m breit. Fahrbahnkreuzende Gehwege werden nicht bevorrechtigt. Es wird mit entsprechender Markierung oder Beschilderung auf kreuzende Fußgänger hingewiesen. Zwischen den Erholungsflächen im PKWBereich und den LKW-Fahrgassen, sowie zwischen den PKW-Stellplätzen und den BusFahrgassen werden so weit möglich Hecken und Strauchwerk angeordnet, um spielende Kinder vom unbedachten Betreten der Fahrgassen abzuhalten und eine optische Trennung zwischen Erholungsflächen und Parkbereich zu schaffen. 6 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 4.2 Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes Die Maßnahme berührt oder verändert nicht das bestehende klassifizierte Straßennetz. Bei einem Verkehrsstau auf der Autobahn haben Not- und Rettungsfahrzeuge oft Schwierigkeiten zur Unfallstelle zu gelangen. Rückwärtige Anbindungen von Raststätten sind daher für Einsatzfahrzeuge gute Möglichkeiten, Staus zu umgehen. Die Möglichkeit für Rettungsfahrzeuge im Einsatz rückwärtige Anbindungen von Rastanlagen nutzen zu können ist um ein Vielfaches höher zu bewerten, als die verbotswidrige Nutzung dieser rückwärtigen Anbindungen durch nicht befugte Kraftfahrer. Die vorhandenen Betriebswege (rückwärtige Erschließungen) werden vom Raststättenpersonal, den örtlichen Zulieferern und dem Betriebsdienst genutzt. Im Falle der Raststätte Bedburger Land wäre es nicht zumutbar, diese Personengruppen bei der täglichen Fahrt zur Raststätte über die Anschlussstelle Bedburg hin, und über das Autobahndreieck Jackerath zur nachfolgenden Anschlussstelle Jackerath, über die L241 und L277 wieder auf die Gegenfahrbahn zurück zur Anschlussstelle Bedburg zu führen. Diese Umwegstrecke beträgt ca. 19 km. Auf der Westseite wird der vorhandene Betriebsweg zur Raststätte von der Planung nicht berührt und bleibt bestehen. Die vorhandene rückwärtige Anbindung der Raststätte Ost wird von der Planung überlagert und entsprechend verlegt. Diese Anbindung ist gleichzeitig Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Nach Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern soll diese Verbindung erhalten bleiben. Vorgesehen ist hier ein neuer Betriebsweg mit dem Zusatz ´landwirtschaftlicher Verkehr frei´. Auf beiden Rastplatzseiten erhalten die Betriebswege eine Verbindung mit den Busrotunden um von den Betriebshöfen der Tank- und Gastronomiebetriebe über den Rastplatz eine direkte Auffahrt auf die Autobahn zu ermöglichen. Diese Verbindungsstücke an die Busrotunden werden als Einbahnstraße gekennzeichnet. 4.3 Linienführung 4.3.1. Beschreibung des Trassenverlaufs 4.3.2. Zwangspunkte Die Lagen und Höhen der Hauptdurchfahrtsgassen bleiben weitestgehend bestehen. Die Zufahrten auf die einzelnen Parkplatzflächen werden höhenmäßig daran angepasst. 4.3.3. Linienführung im Lageplan Die Kehren der Fahrgassen sowohl in den PKW- als auch in den LKW-Bereichen werden mit den Mindestradien 7,50 m, 15,0 m und 17,50 m angelegt. Da die Tiefe der Parkstände festgelegt ist, ergeben sich im Inneren der Rotunden geringfügige Überschreitungen der geforderten Gehwegmindestbreiten. Gegenläufige Verschwenkungen der Fahrgassen zur Einhaltung der Mindestgehwegbreiten werden aus fahrdynamischen und optischen Gründen nicht ausgeführt. 4.3.4. Linienführung im Höhenplan Die Fahrgassen der PKW und LKW-Bereiche sind jeweils als Ganzes in ihrer Längsrichtung 1,5% bzw. 0,7% geneigt. Dieses entspricht annähernd dem vorhandenen Geländeverlauf. Die Querneigungen der Fahrgassen und Stellflächen betragen einheitlich 2,5%. Diese Neigungen sind für die Entwässerungseinrichtungen ausreichend. Im näheren Bereich der beiden Rast- 7 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung stättengebäude passen sich die Neuplanungen dem Niveau der Terrassen und der Betriebshöfe an. 4.3.5. Räumliche Linienführung und Sichtweiten Die größeren Zwischeninseln in den Bus- und PKW-Parkflächen sollen aus Gründen der Attraktivität bepflanzt werden. Kleinere Inseln werden befestigt. Markante Grünflächen werden mit blühenden Pflanzen besetzt. Sichtfelder an Zu- und Ausfahrten werden von Bewuchs freigehalten. Die Zwischeninseln in den LKW-Parkbereichen werden vollständig mit Asphalt befestigt um den Pflege- und Unterhaltungsaufwand zu minimieren und die Übersicht über die gesamte Fläche für die Parkplatzsuche zu erleichtern. 4.4 Querschnittsgestaltung 4.4.1. Querschnittselement und Querschnittsbemessung Die Breiten der Fahrgassen und die Längen und Breiten der Stellflächen entsprechen den o.g. Richtlinien. Fahrbahnbreite Hauptdurchfahrtsgasse >= 6,50 m Fahrgassenbreite nur BUS/LKW 6,50 m Fahrgassenbreite nur PKW 4,50 m Fahrgassenbreite PKW Mitbenutzung BUS 5,50 m Alle Fahrgassenbreiten gelten einschließlich Entwässerungsrinne dort wo erforderlich. Die Kurvenverbreiterungen sind bei engen Radien den Schleppkurven großer LKW angepasst. Die Querneigungen der Fahrgassen und der Stellflächen betragen durchgehend 2,5%. Die Neigungen der Stellflächen sind so angeordnet, dass die Fahrzeuge in Fahrtrichtung immer „bergauf“ stehen. Hierdurch bedingt, sind in den Hauptfahrgassen zwei Querneigungswechsel erforderlich. Auf weitere sich durch die Geometrie ergebende Querneigungswechsel wird wegen der geringen gefahrenen Geschwindigkeit, der optischen Linienführung und der Kontinuität verzichtet. Hierdurch sind einzelne Fahrgassenkurven nach außen geneigt. Die Breiten der Hauptfußgängerwege betragen i.M. 1,80 m zuzüglich eines zentralen Grünstreifens und ergeben sich aus den Mindestradien der angrenzenden Fahrgassenkehren. Überall dort, wo mit Fußgängeraufkommen neben Parkflächen und Fahrgassen zu rechnen ist, wird an der Außenseite des Hochbordes ein 0,75 m bzw. 1,80 m breiter befestigter Fußweg vorgesehen. 4.4.2. Fahrbahnbefestigung Grundlagen für die Ermittlung der verschiedenen Oberbauschichtstärken ist das Ergebnis des im Anhang beigefügten Bodengutachtens. Hiernach steht im gesamten Planungsbereich ein frostempfindlicher Boden der Klasse F3 an. Wegen ungünstigen Bodenverhältnissen ist unter dem Oberbau eine mind. 25 cm starke Bodenverbesserung (Kalk) erforderlich. 8 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Gem. RStO 12, Pkt. 2.5.3 Neben- und Rastanlagen, Tab.4 ergeben sich folgende Belastungsklassen: PKW/Caravan LKW/Bus Bk 1,8 Bk 10 Mindestdicken des frostsicheren Oberbaus, Tab.6 Bk 1,8 60 cm Bk 10 65 cm Mehr- Minderdicken Tab.7 Entwässerung über Rinnen Abläufe, Rohre => -5cm Hieraus folgen die Stärken des frostsicheren Oberbaus: (Schichten sind auf volle 10 cm aufzurunden) Bk 1,8 60-5 = 55 cm, => 60 cm BK 10 65-5 = 60 cm Nachfolgend werden die einzelnen Oberbaubauweisen nach RStO 12 aufgeführt. Lärmmindernde Deckschichten sind nicht erforderlich. Fahrgassen PKW und PKW/BUS Da der überwiegende Teil der PKW-Fahrgassen auch von Bussen genutzt werden muß, wird aus Gründen der einheitlichen Bauausführung für die verbleibende PKW-Fahrgasse auch Bk 10 vorgesehen. Tafel 1, Bk 10, Zeile 1 Fahrgasse LKW Tafel 1, Bk 10, Zeile 1 Asphaltdecke Asphalttragschicht Frostschutzschicht 12 cm 14 cm 34 cm 60 cm Asphaltdecke Asphalttragschicht Frostschutzschicht 12 cm 14 cm 34 cm 60 cm Asphaltdecke Asphalttragschicht Frostschutzschicht 4 cm 14 cm 42 cm 60 cm Pflasterdecke Splittbettung Kiestragschicht Frostschutzschicht 10 cm 4 cm 30 cm 16 cm 60 cm Betondecke Asphalttragschicht Frostschutzschicht 24 cm 10 cm 26 cm 60 cm Betriebswege Tafel 1, Bk 1,0 Zeile 1 Stellplatz PKW Tafel 3, Bk 1,8 Zeile 2 Stellplatz LKW/BUS Tafel 2, Bk 10, Zeile 2 9 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Gehwege Tafel 1, Bk 0,3 Zeile 1 Asphaltdecke Asphalttragschicht Frostschutzschicht 4 cm 10 cm 26 cm 40 cm 4.4.3. Böschungsgestaltung Es ergeben sich mit Ausnahme der beiden Lärm- und Sichtschutzwällen zwischen Rastplatz und Autobahn keine Böschungen mit einer Höhe größer als 2,0 m. Die Seitenflächen der beiden Lärmschutzwälle sind 1:1,5 geneigt. Die Wälle werden aus den Überschussmassen hergestellt und am Fußpunkt mit je einer Sickermulde versehen. Weitere Überschussmassen können im Planungsbereich zur Geländemodellierung der Grünflächen verwendet werden. 4.4.4. Hindernisse in Seitenräumen Hindernisse in Seitenräumen bestehen mit Ausnahme des östlichen Rückhaltebeckens nur aus der erforderlichen Beschilderung. Hier sind Schutzeinrichtungen nur im Bereich des RRB erforderlich. Im unmittelbaren Kurvenbereich sind keine Baumpflanzungen vorgesehen. 4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 4.5.1. Anordnung von Knotenpunkten Alle Fahrgassenverbindungen und Verzweigungen haben die nach den Empfehlungen geforderten Abstände und Einmündungswinkel. Die Markierung und Beschilderung erfolgt nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen RWBA 2000. Die Markierungs- und Beschilderungspläne werden im Rahmen der Bauvorbereitung erstellt. Hierin wird die Verkehrsregelung/Vorfahrtsregelung festgelegt. 4.5.2. Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte Die Seitenräume aller Fahrgassenverzweigungen und Einmündungen werden von hohem Bewuchs freigehalten um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen. Die Schnittwinkel der Knotenpunktsachsen entsprechen den Vorgaben der Empfehlungen. 4.5.3. Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten Dem fahrgassenkreuzenden Fußgängerverkehr wird kein Vorrang eingeräumt. Es wird nur mit Beschilderung auf kreuzende Fußgänger hingewiesen. Die Planung schneidet die beiden Betriebshöfe von der direkten Zufahrt zur Autobahn ab. Auf beiden Rastplatzseiten erhalten daher die Betriebshöfe eine neue Verbindung mit den Busrotunden um über den Rastplatz eine direkte Auffahrt auf die Autobahn wieder zu ermöglichen. Diese Verbindungsstücke an die Busrotunden werden als Einbahnstraße gekennzeichnet. Der neu anzulegende Betriebsweg auf der Ostseite wird bis zur hintersten Ackerparzelle für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. 10 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 4.6 Besondere Anlagen Wegen der flächenmäßig großen Ausdehnung beider LKW-Parkbereiche wird hier jeweils ein im Parkplatzbereich zentral liegendes PWC vorgesehen. 4.7 Ingenieurbauwerke Rückhaltebecken, Drosseleinrichtungen, Ölabscheider und die beiden PWC-Anlagen sind erforderliche Ingenieurbauwerke. Die Dimensionierungen der Anlagen sind dem anhängenden hydraulischen Nachweis zu entnehmen. 4.8 Lärmschutzanlagen Die A 61 liegt im Bereich der beiden Raststätten in einem bis ca. 4,0 m tiefen Einschnitt. Die derzeitigen Rastanlagen wurden damals aus Gründen des Immissionsschutzes nicht auf Autobahnniveau abgesenkt. Hierdurch besteht für beide Rastanlagen heute schon eine gewisse Abschirmwirkung gegen die Einflüsse der Autobahn. Um diese Wirkung zu verstärken, werden die beiden LKW-Parkbereiche zusätzlich auf der Böschungsoberkante mit jeweils einem ca. 3,0 m hohen Erdwall von der Autobahn abgeschirmt. Die Erdwälle sind Sicht- Blend- und Lärmschutz zugleich und werden aus den Überschussmassen erstellt. Die Wallneigungen betragen 1:1,5. Die beiden Wälle werden zusätzlich mit Buschwerk bepflanzt. Eine detaillierte Beschreibung und die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung sind diesem Entwurf unter Teil C, U17 beigefügt. Verkehrsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs werden von der Maßnahme nicht berührt. 4.9 Leitungen Die vorhandenen Parkplatzanlagen auf beiden Seiten werden vollständig entfernt. Unter diesen Flächen sind alle für die Parkplätze erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wie Entwässerungskanal, Strom für die Beleuchtung usw. verlegt. Diese sind für die neu geplanten Flächen nicht nutzbar, und werden ebenfalls entfernt. Leitungen anderer Ver- und Entsorgungsbetreiber werden im Rahmen der Bauausführung aktuell ermittelt und ggf. angepasst. Der Neubau umfasst in angepasster Weise die Wiederherstellung der Entwässerungsleitungen, der Ver- und Entsorgungsleitungen der PWCs, der Elektroleitungen für die Beleuchtung und ggf. Leitungen anderer Versorgungsunternehmen. 4.10 Baugrund und Erdarbeiten Ein Boden- und geohydrologisches Gutachten aus 04/2010 ergab, dass der unter dem Planum anstehende Löß-Lehmboden nicht die vorgeschriebene Tragfähigkeit erreicht. Hierdurch wird eine Bodenverbesserung mit Bindemittel unter allen neu zu versiegelnden Flächen erforderlich. Die für den Neubau erforderlichen Boden- bzw. Oberbodenmengen werden bei den Erdarbeiten in Bezug auf den Massenausgleich seitlich gelagert und wiederverwendet. Bei der Bauvorbereitung und im Rahmen der Bauausführung ist eine baubegleitende Untersuchung durch den Bodengutachter erforderlich. Die Maßnahme berührt keine Wasserschutzzone. Altlastenflächen, Bergbau und Senkungszonen sind nicht bekannt. Kampfmittel aus den letzten Kriegen werden vom Kampfmittelräumdienst nicht vermutet. 11 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Da im Bereich der Planung konkrete Indizien zu Bodendenkmäler vorliegen, ist eine archäologische Prospektion erforderlich und vor dem Planfeststellungsbeschluss zu erstellen, um das Ergebnis entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigen zu können. 4.11 Entwässerung Der anstehende Boden im Planungsbereich ist nur in geringem Umfang versickerungsfähig. Ein breitflächiges Ableiten des gesamten anfallenden Oberflächenwassers über Bankette und belebte Bodenzonen ist nicht ausreichend. Daher wird das anfallende Oberflächenwasser der neu geplanten Stellplatzflächen über Straßenabläufe gefasst und an das bestehende Entwässerungsnetz der Autobahn angeschlossen. Das anfallende Oberflächenwasser der beiden heute vorhandenen Rastplätze wird direkt in die zur Autobahn parallel verlaufenden Entwässerungskanäle eingeleitet. Diese Leitungen werden nach ca. 700 m zusammengefasst und in ein erstes von zwei im weiteren Entwässerungsstrang in Reihe angeordneten Rückhaltebecken neben der Autobahn abgeschlagen. Als drittes folgt ein Filterbecken, welches dann unmittelbar in den Vorfluter Pützer Bach einleitet. Das Entwässerungskonzept der Neuplanung soll eine bauliche Veränderung der bestehenden Autobahnentwässerungseinrichtungen vermeiden, und deren derzeitige Auslastung nicht erhöhen. Hierdurch ist es erforderlich, die Mehrmenge des zukünftig anfallenden Oberflächenwassers auf jeder Rastplatzseite durch jeweils ein Rückhaltebecken so weit zurück zu halten, dass die heute in den Vorfluter eingeleitete Wassermenge nicht erhöht wird. Auf der Ostseite wird das anfallende Oberflächenwasser aus den befestigten Parkplatzflächen über Straßenabläufe in mehrere Kanalstränge eingeleitet. Diese Kanäle werden zusammengefasst, und an ein parkplatzeigenes kombiniertes Betonbauwerk mit Regenklär-/und Rückhaltefunktion angeschlossen. Um die Entwässerung im Parkplatzsystem mit Freiwasserspiegel zu erreichen, ergab sich die günstigste Lage des Rückhaltebauwerks im Ausfahrbereich des LKWParkplatzes. Hiernach erfolgt die Einleitung in den Autobahnkanal. Die Einleitungsmenge in den Kanal beträgt entsprechend der heutigen Menge 87,5 l/s. Hierzu ist ein Rückhalteraum von 453 m3 erforderlich. Das Entwässerungssystem der Westseite ist identisch mit der Ostseite. Die Rückhaltung kann auf der Westseite aber wegen ausreichend vorhandener Grundfläche neben dem Rastplatz in einem einfachen Erdbecken erfolgen. Dieses Rückhaltebecken mit einem Volumen von 425 m3 wird nicht an das Autobahnnetz, sondern direkt an das in der Nähe liegende, oben erwähnte erste von 2 vorhandenen Rückhaltebecken der A61 angebunden. Die Einleitungsmenge beträgt ebenfalls entsprechend der heutigen Menge 82,2 l/s. Auf Grund der topografischen Gegebenheiten hat das erste der o.g. 2 vorhandenen Rückhaltebecken neben der Autobahn ausreichend Volumen-Reservekapazitäten um die Wassermehrmenge aufnehmen zu können. Die nicht mehr regelkonformen Zu- und Abläufe dieses Beckens werden im Rahmen der Baumaßnahme erneuert. Durch das Erhöhen des Rückhaltevolumens bleibt die weitergeführte Wassermenge in das zweite beschriebene Rückhaltebecken an der A61 Anschlussstelle Bedburg unverändert. Das weitere bestehende Entwässerungssystem der Autobahn bleibt unverändert. Die hydraulischen Berechnungen sind dem Planfeststellungsentwurf beigefügt. Die Schmutzwasserleitungen der beiden neu zu errichtenden PWCs werden an die in der Unterhaltung der Tank- und Rast-AG stehenden Abwasserleitungen der Raststätten angeschlossen. Die PWCs werden hierdurch direkt an das Abwassernetz der Stadt Bedburg angebunden. 12 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Das PWC-Abwasser der Westseite wird über die bestehende Leitung unter der Autobahn hergeführt. Anbindungspunkt an das städtische Abwassernetz ist am Ortseingang von Königshoven. Die zusätzliche Schmutzwassermenge durch die beiden PWCs beträgt insgesamt max. 0,3 l/s. Der Anbindungspunkt und die Einleitungsmenge sind mit der Stadt Bedburg abgestimmt. 4.12 Straßenausstattung Eine neue Beschilderung ist nur für den unmittelbaren Bereich der Parkplatzflächen erforderlich. Bestehende Vorwegweiser brauchen nicht verändert zu werden. Es sind keine Sonderschilder notwendig. Ebenso entsprechen die Markierungen den üblichen Vorgaben für die Verkehrsführung auf Rastanlagen. Fahrbahnkreuzende Gehwege werden nicht bevorrechtigt markiert und nur durch entsprechende Beschilderung angekündigt. Anzahl, Art und Größe der Parkplatzbeleuchtungen werden im Rahmen der Vorbereitung zur Bauausführung ermittelt. Die in diesem Entwurf dargestellten Beleuchtungseinheiten entstammen den Vorgaben der Richtlinie. Die Ausstattung und Möblierung der Parkplatzflächen erfolgt nach modernen Gesichtspunkten um die Attraktivität der Rastanlage zu erhöhen. Dieses beinhaltet eine ausreichende Anzahl an Sitzgelegenheiten auch im LKW-Bereich, optisch ansprechende Grünanlagen und Bepflanzungen, geschützte, vom Verkehr abgetrennte Erholungsflächen. Die PKW-Stellplätze sind von den Erholungsflächen aus einsehbar. Die Erholungsflächen werden mittels Hecken vom LKWBereich optisch getrennt. 5 5.1 ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 5.1.1. Bestand Am Nordostrand des Untersuchungsraumes finden sich entlang der Hohenholzer Straße bzw. des Hohenholzer Weges einige landwirtschaftliche Anwesen. Es handelt sich dabei um dem Weiler Hohenholz zugehörige Wohn-/Wirtschaftsgebäude und Gartenflächen sowie um landwirtschaftliche Anwesen und ein neu errichtetes Wohngebäude, die sich unmittelbar westlich des Ortsteils Königshoven befinden. Die Ortsteile Königshoven und Pütz liegen deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Im Bereich der Tank- und Rastanlage Bedburger Land befinden sich keine der Wohnfunktion dienenden Gebäude. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg (FACHBEREICH III, 2010) stellt den Weiler Hohenholz nördlich der Hohenholzer Straße und die landwirtschaftlichen Flächen in dessen Umfeld als Sonderbaufläche mit der Funktion „Landwirtschaftliche Nutzung“ dar. Die sonstigen Siedlungsflächen des Untersuchungsraumes sind als landwirtschaftliche Nutzflächen und damit als Bebauung im Außenbereich ausgewiesen. Für den Untersuchungsraum sind neben der A 61 mit der Tank- und Rastanlage Bedburger Land großflächige, gering strukturierte Landwirtschaftsflächen prägend. Der Raum ist zwar durch ein landwirtschaftliches Straßen-/Wegenetz erschlossen, aufgrund der erheblichen verkehrsbedingten Immissionsbelastung, der eingeschränkten landschaftlichen Attraktivität und mangels einer direkten erholungswirksamen Infrastruktur für die Erholungs- und Freizeitfunktion jedoch von untergeordneter Bedeutung. 13 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 5.1.2. Umweltauswirkungen Konflikte für das Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ können sich im Zuge der geplanten Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land „Ost“ in erster Linie durch Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes (visuelle Störungen, Lärm) im Bereich des Weilers Hohenholz ergeben. Durch die geplante Erweiterung rückt die Rastanlage Bedburger Land „Ost“ näher an die Bebauung des Weilers heran. Im Bereich des Hohenholzer Weges sind hiervon in erster Linie landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude betroffen (Entfernung von der neuen Betriebszufahrt Minimum 100 Meter), da die Wohngebäude auf der rückwärtigen Seite des Grundstücks liegen. Die Wohngebäude der landwirtschaftlichen Anwesen an der Hohenholzer Straße liegen künftig in einer Entfernung von rd. 180 Metern von der erweiterten Rastanlage. Diese sind bereits derzeit durch die die Hohenholzer Straße begleitende geschlossene Baumhecke vollständig visuell abgeschirmt. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung der Rastanlagenerweiterung vorgesehen. Erhebliche visuelle Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes im Bereich des Weilers Hohenholz durch die Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land „Ost“ sind daher nicht zu erwarten. Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, können zusätzliche erhebliche Lärmimmissionen, die zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte gemäß BImSchV führen, auch für die der Rastanlage am nächsten liegenden Gebäude des Weilers Hohenholz sicher ausgeschlossen werden. 5.2 Naturhaushalt 5.2.1. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt 5.2.1.1 Bestand Die Beschreibung und Bewertung der festgestellten Biotoptypen erfolgt auf der Grundlage in 2010 im Maßstab 1:1.000 bzw. 1:5.000 durchgeführten und 2013 überprüften Biotoptypenkartierung. Die Klassifizierung der Lebensräume bzw. Nutzungsstrukturen wurde auf der Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ durchgeführt. Eine Beschreibung der im Bereich der Rastanlagen und ihres näheren Umfeldes erfassten Biotoptypen einschließlich der für den jeweiligen Lebensraumtyp charakteristischen Pflanzenarten ist dem Erläuterungsbericht zum LBP (Unterlage 19.1.1) zu entnehmen. Erhebungen zur Fauna erfolgten mittels Beobachtungen im Rahmen der Biotoptypenkartierung sowie einer Auswertung vorhandener Daten. Eine wesentliche Datenquelle bilden die Angaben des LANUV zu Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Messtischblattes 4905 (Grevenbroich). Bewertet wurde die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens planungsrelevanter Arten der Tiergruppen Säugetiere (Fledermäuse und Feldhamster), Amphibien und Vögel. Aufgrund der sehr hohen verkehrsbedingten Vorbelastung und mangels geeigneter Habitate sind Wochenstuben von Fledermäusen im Wirkraum der geplanten Erweiterungsmaßnahme weitestgehend ausgeschlossen. Lineare Gehölzstrukturen und Einzelbäume, die strukturgebundenen Arten als potenzieller Jagdlebensraum dienen könnten, sind innerhalb des Eingriffsbereiches vorhanden. Vorkommen des Feldhamsters sind im Eingriffsbereich und angrenzenden Ackerflächen nicht zu erwarten. Vorkommen der 2010 für das Messtischblatt genannten planungsrelevanten Amphibienarten Kreuzkröte und Wechselkröte sind weitgehend auszuschließen. 14 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Aufgrund der starken verkehrlichen Vorbelastung durch die A 61 sowie zusätzlicher Störungen im Bereich der Rastanlagen kommt den Biotopen im Wirkraum der geplanten Erweiterungsmaßnahme keine Bedeutung als Lebensraum planungsrelevanter Vogelarten zu. Für Brutvögel der Feldflur sind die an die Rastanlagen angrenzenden Ackerflächen darüber hinaus aufgrund bestehender Kulisseneffekte von untergeordneter Bedeutung. Vorkommen von planungsrelevanten Eulen und Greifvögeln, die straßennahe Bereiche sowie die angrenzenden Ackerflächen als Nahrungshabitat nutzen, sind nicht ausgeschlossen. Innerhalb des Planungsraumes erfolgten keine Schutzausweisungen. 5.2.1.2 Umweltauswirkungen Bauzeitliche Lebensraumverluste durch Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerflächen betreffen im Planungsraum überwiegend Straßenbegleitgrün sowie geringerwertige Biotoptypen im Bereich der Rastanlagen und innerhalb intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen. Bauzeitlich benötigte, an den Erweiterungsbereich der Rastanlagen angrenzende Arbeitsstreifen liegen fast ausschließlich im Bereich von Ackerflächen und nehmen eine Fläche von rd. 0,66 ha ein. Die Lebensraumfunktionen dieser Flächen können nach Beendigung der Baumaßnahme kurzfristig wiederhergestellt werden. Die anlagebedingten Lebensraumverluste umfassen eine Fläche von 11,84 ha. Hiervon sind 6,52 ha neu zu versiegelnde Flächen. Für die Anlage von Banketten, Böschungen, einem unversiegelten Betriebsweg und Grünflächen werden 5,32 ha benötigt. Die flächigen Biotopverluste beschränken sich auf geringerwertige Biotoptypen (Acker, Grünanlagen, Straßenbegleitgrün, unversiegelte Wege) sowie auf 154 Einzelbäume im Bereich der bestehenden Rastanlagen. Mit der Erweiterung ist eine Erhöhung des Stellplatzangebots verbunden, die zu einer Steigerung des Verkehrsaufkommens im Bereich der Rastanlagen führt. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb der Anlage können betriebsbedingte Kollisionsverluste jedoch weitestgehend ausgeschlossen werden. Die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffimmissionen sind aufgrund der genannten Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 61 als nicht erheblich zu beurteilen. Die die Rastanlage umgebenden Flächen werden durch die vorgesehenen dichten Abpflanzungen der Anlage abgeschirmt. Durch den Eingriff in die Lebensraumfunktion, ermittelt anhand der Biotopflächenverluste, ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 202.261 Wertpunkten. 5.2.2. Boden 5.2.2.1 Bestand Innerhalb des Planungsraumes überwiegen als Bodenbildungen Parabraunerden aus Löss, die aufgrund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit die Grundlage für die außerhalb der Siedlungsbereiche und der Rastanlagen vorherrschende ackerbauliche Nutzung bilden. Im Bereich der Rastanlagen ‚Bedburger Land’ wurden die natürlichen Bodenbildungen vollständig überprägt bzw. abgetragen und versiegelt. Abiotische Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Bodens liegen innerhalb des Planungsraumes nicht vor. Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens sind unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen nicht zu erwarten. 15 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 5.2.2.2 Umweltauswirkungen Mit der Erweiterung der Rastanlagen ist außerhalb der bereits versiegelten Flächen eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von ca. 11,84 ha verbunden. Der Anteil neu zu versiegelnder Flächen beträgt insgesamt ca. 6,52 ha. Darüber hinaus werden ca. 5,32 ha für die Neuanlage von Banketten, Böschungen, einem unversiegelten Betriebsweg und Grünflächen sowie die Angleichung und Neuprofilierung von Böschungen und Mulden benötigt. Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Schutzgutes Boden sind durch die geplante Maßnahme nicht betroffen. Deutliche Zunahmen des verkehrsbedingten Schadstoffeintrags sind durch die Erhöhung der Stellplatzzahl nicht zu erwarten. 5.2.3. Wasser 5.2.3.1 Bestand Der Planungsraum gehört gemäß der Karte der Grundwasserlandschaften in NordrheinWestfalen überwiegend zu den Gebieten mit sehr ergiebigen Grundwasservorkommen. Aufgrund umfangreicher Sümpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebau ist innerhalb des Raumes jedoch mit Veränderungen der natürlichen Grundwasserverhältnisse zu rechnen. Natürliche Oberflächengewässer sind im Planungsraum nicht vorhanden. Innerhalb des Planungsraumes liegen keine Wert- und Funktionselement besonderer Bedeutung des abiotischen Faktors Wasser vor. 5.2.3.2 Umweltauswirkungen Die geplante Baumaßnahme führt insgesamt zu einer Neuversiegelung von ca. 6,52 ha. Das ablaufende Regenwasser der Stellplatzflächen wird gefasst und über Rückhalte- und Reinigungseinrichtungen an das bestehende Entwässerungsnetz der Autobahn angeschlossen. Signifikante bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser im Raum werden nicht prognostiziert. Natürliche Oberflächengewässer sind durch die geplante Baumaßnahme nicht betroffen. 5.2.4. Klima / Luft 5.2.4.1 Bestand Die außerhalb der Rastanlagen vorherrschenden Landwirtschaftsflächen stellen Kaltluftproduktionsflächen dar, nennenswerte Frischluftentstehungsgebiete befinden sich aber nicht innerhalb des Planungsraumes. Auch ausgeprägte Kalt- und Frischluftbahnen sind im Planungsraum nicht vorhanden. Die autobahnbegleitenden Gehölze tragen aus lufthygienischer Sicht zur Filterung der verkehrsbedingten Schadstoffe bei. Strukturen mit besonderer klimaökologischer oder lufthygienischer Ausgleichsfunktion und damit Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung der abiotischen Faktoren Klima/Luft liegen im Planungsraum nicht vor. 16 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 5.2.4.2 Umweltauswirkungen Auswirkungen auf die klimatische Situation des Raumes durch die Erweiterung der Rastanlagen sind ausgeschlossen. Zudem werden im Zuge des landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes neue Gehölzstrukturen im Bereich der erweiterten Rastanlagen geschaffen, die mittelfristig aus lufthygienischer Sicht zur Filterung verkehrsbedingter Schadstoffe beitragen können. 5.3 Landschaftsbild 5.3.1. Bestand Die Landschaft des Planungsraumes wird von großflächigen und gering strukturierten Ackerparzellen beherrscht. Gliedernde Gehölze stocken vor allem entlang der den Raum querenden A 61 und der Rastanlagen. Wesentliche Vorbelastungen der Landschaft stellen neben der strukturellen Verarmung vor allem die von der A 61 ausgehenden Beeinträchtigungen (verkehrsbedingte Immissionsbelastung, technogene Überprägung, Zerschneidung) dar. Für die landschaftsgebundene Erholung ist der Raum von untergeordneter Bedeutung. 5.3.2. Umweltauswirkungen Die geplante Maßnahme findet innerhalb der bereits bestehenden Rastanlagen sowie im Bereich angrenzender ackerbaulich genutzter Flächen statt. Landschaftsbildprägende Strukturelemente bzw. erholungsrelevante Bereiche sind durch die geplante Erweiterungsmaßnahme nicht betroffen. Die Einbindung der erweiterten Rastanlagen in das Landschaftsbild ist durch die vorgesehene Anpflanzung von Gehölzen gewährleistet. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der landschaftsbezogenen Erholung sind auszuschließen. 5.4 Kultur- und sonstige Sachgüter 5.4.1. Bestand Gemäß Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege (2010), kann nach Auswertung der zu Verfügung stehenden Daten zu Bodendenkmälern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sich im Planungsraum Bodendenkmäler in Form von Siedlungs-, Werk- und Bestattungsplätzen der Vorgeschichte, der Römischen Zeit und des Mittelalters erhalten haben. Da im Bereich der Planung konkrete Indizien zu Bodendenkmäler vorliegen, ist eine archäologische Prospektion erforderlich und vor dem Planfeststellungsbeschluss zu erstellen, um das Ergebnis entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigen zu können. 5.4.2. Umweltauswirkungen entfällt 17 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 5.5 Artenschutz Im Rahmen straßenbaubedingter Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten zu berücksichtigen. Innerhalb der Rastanlagen und ihrer Erweiterungsflächen kann das Vorkommen von in NRW planungsrelevanten Arten weitgehend ausgeschlossen werden. Lediglich eine Nutzung der vorherrschenden Ackerflächen und straßennaher Bereiche durch planungsrelevante Greifvögel und Eulen als Jagdlebensraum bzw. vorhandener linearer Gehölzstrukturen durch strukturgebunden jagende Fledermäuse ist nicht gänzlich unwahrscheinlich. Für die allgemein verbreiteten europäischen Vogelarten kann festgehalten werden, dass bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahme VA 1 (auf die Brut- und Aufzuchtzeiten abgestimmte Baufeldfreimachung) eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen ist. Der Verlust von linearen Gehölzstrukturen, Einzelbäumen bzw. Ackerflächen für diese potenziell als Jagd- und Nahrungshabitat nutzende Fledermäuse, Eulen und Greife kann ortsnah ausgeglichen werden. Eine Veränderung der verkehrlichen Situation auf der A 61 ist mit der Erweiterung der Rastanlagen nicht verbunden. Die Erhöhung der Stellplatzzahl führt zwar zu einer Steigerung des Verkehrsaufkommens innerhalb der Anlage. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist hiermit jedoch kein signifikant erhöhtes betriebsbedingtes Kollisionsrisiko verbunden. Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind unter Berücksichtigung der Maßnahme VA1 (Abstimmung der Baufeldfreimachung auf die Brut- und Aufzuchtzeiten) insgesamt nicht erfüllt. 5.6 Natura 200 Gebiete) Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) sind von der Planung weder unmittelbar noch mittelbar betroffen. 5.7 Weitere Schutzgebiete Innerhalb des Planungsraumes liegen keine Schutzausweisungen vor. 5.8 Wechselwirkungen 5.8.1. Bestand Der Begriff `Wechselwirkungen` wird im Sinne eines Wirkungsgefüges zwischen den betrachteten abiotischen und biotischen Schutzgütern verstanden. Wechselwirkungen im Sinne von ökosystemaren Wirkungsbeziehungen werden bereits bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet (siehe Aussagen unter 5.1 bis 5.5). 18 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 5.8.2. Umweltauswirkungen Im Untersuchungsraum ist das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern aufgrund der vorhandenen Vorbelastung bereits gestört. Zusätzliche erhebliche, nachhaltig wirksame Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern durch das projektierte Vorhaben sind nicht zu erwarten. 5.9 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Bei der Zusammenstellung der Datengrundlagen und deren Bewertung traten keine Defizite oder Datenlücken auf, die ergebnisrelevant sind. 6 6.1 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN SOWIE ERSATZMAßNAHMEN Lärmschutzmaßnahmen Die für die Lärmuntersuchung relevanten Gebäude liegen alle auf der Ostseite der Autobahn. Als Lärmquellen wurden hierbei die geplanten Parkplatzflächen und die Autobahn einschließlich Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen angesetzt. Die Berechnungen ergaben weder für die Tages- noch für die Nachtzeit eine Überschreitung der Grenzwerte für Dorf- und Mischgebiete, 64/54 dB(A). Eine zweite Berechnung ermittelt die Lärmbelastung für den LKW-Parkbereich mit der Autobahn als Lärmquelle. Aus topografischen Gründen erreicht der geplante Erdwall in Höhe der Parkflächenzufahrt nicht die lärmtechnisch erforderliche Überstandslänge einer Abschirmung. Hierdurch wird für eine Teilfläche des LKW-Parkplatzes der Lärmgrenzwert geringfügig überschritten. Der Bau einer Lärmschutzwand zum Schutz dieser Restfläche erscheint wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die A61 ist auf dem betrachteten Streckenabschnitt derzeit noch 4-streifig ausgebaut. Bei der Planung der Rastanlage wurde ein möglicher späterer Ausbau der Autobahn auf 6 Fahrstreifen berücksichtigt. Die Anbindung an die Autobahn erfolgt über Zu- und Abfahrten, welche den derzeitigen Ausbauzustand der A61 berücksichtigen. 6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen Der schalltechnischen Überprüfung liegt die RLS 90 zugrunde und berücksichtigt die Vorgaben der 16.BImschV. In allen Berechnungen werden die prognostizierten Verkehrsbelastungen für das Jahr 2025 angenommen. Da die untersuchten Objekte im Außenbereich liegen, sind die Grenzwerte für Dorf- und Mischgebiet relevant. Die Erweiterung der LKW-Parkplatzfläche von 30 auf 131 Stellplätzen je Seite ist ein erheblicher baulicher Eingriff. Dieses erfordert den Nachweis, ob im Sinne des §1 der 16.BISchV eine `wesentliche Änderung` vorliegt. Die Berechnungen sind in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt beinhaltet die lärmtechnische Untersuchung für Anwohner, der zweite Abschnitt untersucht die Lärmbelastungen für LKW-Fahrer auf dem Parkplatz. Lärmschutz für Anwohner Der erste Berechnungsabschnitt vergleicht den Prognose-Nullfall mit den zu erwartenden Belastungen durch die Neuplanung. Die Autobahn geht dabei als Linienschallquelle in die Berechnung ein, die Parkplatzflächen sind in einzelne Flächenschallquellen unterteilt. 19 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Zielobjekte sind 8 Gebäude auf der Ostseite der Planung. Die nächstliegenden Gebäude auf der Westseite liegen deutlich weiter von der Neuplanung entfernt und werden daher in den Berechnungen nicht untersucht. Die prognostizierten Belastungen der Autobahn betragen in den Tagstunden (6- 22 Uhr) 2.844 Kfz/h mit einem SV-Anteil von 23,7%, und in den Nachtstunden 624 Kfz/h (22- 6 Uhr) mit 47,8% SV-Anteil. Die für die Berechnung vorgegebenen Geschwindigkeiten sind 130 km/h für PKW und 80 km/h für LKW. Auf dem Parkplatz wird gem. RLS90 die Fahrbewegung für LKW mit 1,5 und für PKW mit 0,8 angenommen. Ergebnis: Der Beurteilungspegel für die o.g. Wohngebäude erhöht sich in Folge der Neuplanung um weniger als 3 dB/A) und liegt unterhalb 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht. Demnach sind die Bedingungen einer wesentlichen Änderung nicht erfüllt, und Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutz nicht gegeben. Die geringen Veränderungen der Immissionen sind auf die vorhandene Einschnittslage der Autobahn, und auf den aus Überschussmassen geplanten Lärm- und Blendschutzwall zurück zu führen. Detaillierte Angaben sind den beiliegenden Tabellen zu entnehmen. Lärmschutz für LKW-Fahrer Im zweiten Berechnungsabschnitt werden die Emissionsauswirkungen der Autobahn auf die LKW-Parkplatzflächen untersucht. Grundlage sind auch hier die Prognosewerte 2025. Auf Grund der topografischen Gegebenheiten und des zusätzlich geplanten Erdwalls erreicht der Beurteilungspegel genau den einzuhaltenden 65 dB(A)-Grenzwert für die Nacht. Der Erdwall schließt am unteren Ende des Rastplatzes an den Damm des hier über die Autobahn führenden Wirtschaftsweges an und bildet dadurch mit diesem eine geschlossene Abschirmung. Im Einfahrtsbereich zu den LKW-Stellplätzen wird die aus der Berechnung ermittelte Überstandslänge aus baulichen Gründen geringfügig unterschritten. Die Ergänzung der fehlenden Länge durch ein Lärmschutzwandelement erscheint unwirtschaftlich. Daher wird eine geringfügige Überschreitung des Grenzpegels für einen Teilabschnitt des LKW-Parkplatzes als zumutbar angesehen. Detailliertere Angaben sind dem Erläuterungsbericht zum Lärmschutz unter Punkt 17.1 zu entnehmen. 6.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Die Maßnahme berührt kein Wassergewinnungsgebiet. 6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen Zur Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft wurde ein projekt- und landschaftsraumbezogenes Maßnahmenkonzept entwickelt, welches sich aus der Gesamtheit der beeinträchtigten Funktionen und Strukturen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes ableitet. Dabei wurden zunächst eingriffsnahe Maßnahmen entwickelt, die neben einem Ausgleich der Eingriffe in die Lebensraumfunktion vor allem auch zu einer landschaftlichen Einbindung der erweiterten Rastanlagen führen. 20 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Die Kompensation nicht eingriffsnah ausgleichbarer Eingriffe erfolgt über das Ökokonto „Ülpenich-Kninnberg“ der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Gemarkung Ülpenich, Flur 6, Flurstücke 17 und 18, Stadt Zülpich, Kreis Euskirchen). Die Ökokontomaßnahme umfasst im Wesentlichen die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in artenreiches, extensiv genutztes Magergrünland. 6.4.1. Schutzmaßnahmen Schutz der vorhandenen Vegetationsbestände (S 1) Vor Beginn der Bauarbeiten sind im Plangebiet zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen und Beschädigungen Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18 920 und nach der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LP 4) durchzuführen. Zu erhaltende Bäume sind vor Beschädigungen des Wurzelbereichs durch Überfahren, Bodenauftrag und Bodenverdichtung oder Bodenabtrag zu schützen. Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien (S 2) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens und zur Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, ist der Oberboden im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen sowie von allen Auftrags- und Abtragsflächen gemäß DIN 18915 abzutragen und gesondert zu lagern. Ordnungsgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (S 3) Während der Bauphase ist ein sachgemäßer Umgang mit Stoffen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, zu gewährleisten. 6.4.2. Gestaltungsmaßnahmen Ansaat von Landschaftsrasen (G 1) Die Bankette, Böschungen, Mulden, Regenrückhaltebecken und Grünflächen werden nach Abschluss der Baumaßnahme entsprechend den Standortverhältnissen mit Landschaftsrasen begrünt. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von etwa 42.400 m². Anpflanzung von Gehölzen (G 2) Zur landschaftlichen Einbindung der Rastanlagen, zur visuellen Abschirmung angrenzender Flächen sowie der Ruhezonen innerhalb der Anlagen werden unter Wahrung erforderlicher Sicherheitsabstände zur Fahrbahn (und zu den Stellflächen) Gehölze entwickelt. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von rund 9.700 m². 6.4.3. Wiederherstellungsmaßnahmen Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen (W 1) Nach Beendigung der Bauarbeiten werden allen Flächen, die während der Bauphase als zusätzliche Arbeitsstreifen (außerhalb bereits befestigter/überprägter Flächen) genutzt wurden, ordnungsgemäß rekultiviert. 21 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung Die Maßnahme weist einen Umfang von rund 6.600 m2 auf und umfasst in erster Linie die Wiederherstellung von Ackerflächen. 6.4.4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen der Rastanlagen (A 1) Durch die Anlagenerweiterung werden Bereiche der derzeitigen Rastanlagen nicht mehr benötigt und stehen daher zum Rückbau zur Verfügung. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von etwa 11.100 m². Anpflanzung von Einzelbäumen (A 2) Zur Kompensation der Verluste von Baumgruppen bzw. Einzelbäumen werden im Bereich der Tank- und Rastanlagen Einzelbäume gepflanzt. Die Maßnahme umfasst die Pflanzung von insgesamt 180 Einzelbäumen. Anpflanzung von Baumhecken (A 3) Zur Kompensation der Verluste von Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand werden im Randbereich der Rastanlagen Baumhecken gepflanzt. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von rund 10.240 m². Entwicklung eines Feldgehölzes auf Ackerstandort (A 4) Auf einer an die Rastanlage Bedburger Land West angrenzenden und sich bis zur K 36 bzw. zum hier befindlichen, von Gehölzen umgebenen Teich erstreckenden Ackerfläche wird ein Feldgehölz entwickelt. Das geplante Feldgehölz dient der Neuschaffung faunistischer (Teil)Lebensräume für Arten der Kleingehölze und als landschaftsgliederndes und -belebendes Strukturelement. Von den Immissionen der A 61 ist es durch den im Zuge der Erweiterung der Tank- und Rastanlage geplanten Schutzwall abgeschirmt. Die Maßnahme weist eine Größe von 1,50 ha (15.084 m²) auf. 6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Die beiden Rastanlagen liegen außerhalb geschlossener Ortschaften und abseits bebauter Gebiete. Aus landschaftsgestalterischen Gründen ist vorgesehen, die Rastanlagen nach außen nahezu vollständig mit Gehölzpflanzungen zu umgeben. 7 KOSTEN Geschätzte Baukosten Ostseite 7,342 Mio. € Geschätzte Baukosten Westseite 7,033 Mio. € Grunderwerb Ostseite 0,252 Mio. € Grunderwerb Westseite 0,276 Mio. € PWC-Anlagen Ost 0,095 Mio. € PWC-Anlage West 0,095 Mio. € Geschätzte Gesamtkosten Ost 7,689 Mio. € Geschätzte Gesamtkosten West 7,404 Mio. € Summe Ost/West: 15,093 Mio. € Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesstraßenverwaltung. 22 Erläuterungsbericht zur Planfeststellung 8 VERFAHREN Die Baumaßnahme berührt Interessen privater Personen und anderer Behörden. Zur Erlangung der Baurechte wird ein Planfeststellungsverfahrens nach §17 BFStrG durchgeführt. Im Planfeststellungsbereich ist zurzeit kein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen. 9 DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME Die Baumaßnahme wird für die Bundesrepublik Deutschland in Auftragsverwaltung durch das Land NRW vom Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel durchgeführt. Einzelheiten der Baumaßnahme werden vor Baubeginn mit den betroffenen Baulastträgern bzw. Versorgungsunternehmen abgestimmt. Die Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen außerhalb und im direkten Planungsbereich werden nach Abschluß der Straßenbauarbeiten unter Berücksichtigung der Vegetationsperiode vorgenommen. Falls im Rahmen der Bauausführung Bodendenkmäler freigelegt werden, oder Veränderungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit auf solche hinweisen, ist dieses unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Die Auswertung historischer Unterlagen ergaben keine Hinweise auf Kampfmittel. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen. Vor Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen ist eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die Baumaßnahme hat keine Auswirkungen auf den fließenden Autobahnverkehr. Umleitungen sind nicht erforderlich. Die Baustellen können sowohl über die Autobahn als auch über das örtliche Straßennetz angefahren werden. Das landwirtschaftliche Wegenetz bleibt funktionsfähig. Während der Baumaßnahme muss der Publikumsverkehr zur Tankstelle und zum Restaurant möglich bleiben. Kurzzeitige Einschränkungen sind unvermeidbar. Wegen der reduzierten Stellplatzkapazität während der Bauausführung muss im Vorfeld benachbarter Raststätten mit ausreichender Beschilderung auf Einschränkungen im Bereich der Rastanlage Bedburger Land hingewiesen werden. Die An- und Abfahrt für Bedienstete und Lieferverkehr zur Rastanlage auf der Ostseite muss während der Bauphase über die Autobahn erfolgen. Auf der Westseite gibt es in diesem Punkt keine Einschränkungen. Für die Realisierung der Maßnahme sind insgesamt 7 ha landwirtschaftliche Flächen in unbebauten Gebieten zu erwerben. Vorübergehende Inanspruchnahme privater Flächen kann je nach Bauablauf in geringem Umfang erforderlich werden. Die von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer sind dem Grunderwerbsplan und dem Eigentümerverzeichnis zu entnehmen. 23