Daten
Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
07.03.16, 18:02
Aktualisiert
07.03.16, 18:02
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Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Inhaltsverzeichnis
1
DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME ................................................................. 1
Planerische Beschreibung .......................................................................................... 1
Straßenbauliche Beschreibung ................................................................................... 1
2
BEGRÜNDUNG DES VORHABENS ....................................................................... 1
2.1
Vorgeschichte der Planung, vorangegangene Untersuchungen und Verfahren .......... 1
2.2
Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ................................................................... 2
2.3
Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan).............................. 2
2.4
Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens .................................. 2
2.4.1.
Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung ............................ 2
2.4.2.
Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse ......................................... 2
2.4.3.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.............................................................. 3
2.5
Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ............................................... 3
2.6
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ................................. 3
3
VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE ....................................... 4
3.1
Beschreibung des Untersuchungsgebietes ................................................................. 4
3.2
Beschreibung der untersuchten Varianten .................................................................. 4
3.2.1.
Variantenübersicht .............................................................................................. 4
3.3
Beurteilung der Varianten ........................................................................................... 4
3.3.1.
Raumstrukturelle Wirkungen ............................................................................... 4
3.3.2.
Verkehrliche Beurteilung ..................................................................................... 4
3.3.3.
Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung ................................................ 5
3.3.4.
Umweltverträglichkeit .......................................................................................... 5
3.3.5.
Wirtschaftlichkeit ................................................................................................. 5
1.1
1.2
3.3.5.1
3.3.5.2
Investitionskosten ............................................................................................ 5
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung........................................................................ 5
3.4
Gewählte Linie ............................................................................................................ 5
4
TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME ........................................... 6
4.1
Ausbaustandard .......................................................................................................... 6
4.1.1.
Entwurfs- und Betriebsmerkmale ........................................................................ 6
4.1.2.
Vorgesehene Verkehrsqualität ............................................................................ 6
4.1.3.
Gewährleistung der Verkehrssicherheit ............................................................... 6
4.2
Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes ............................ 7
4.3
Linienführung .............................................................................................................. 7
4.3.1.
Beschreibung des Trassenverlaufs ..................................................................... 7
4.3.2.
Zwangspunkte ..................................................................................................... 7
4.3.3.
Linienführung im Lageplan .................................................................................. 7
4.3.4.
Linienführung im Höhenplan ............................................................................... 7
4.3.5.
Räumliche Linienführung und Sichtweiten ........................................................... 8
4.4
Querschnittsgestaltung ............................................................................................... 8
4.4.1.
Querschnittselement und Querschnittsbemessung ............................................. 8
4.4.2.
Fahrbahnbefestigung .......................................................................................... 8
4.4.3.
Böschungsgestaltung ........................................................................................ 10
4.4.4.
Hindernisse in Seitenräumen ............................................................................ 10
4.5
Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten ....................................................... 10
4.5.1.
Anordnung von Knotenpunkten ......................................................................... 10
4.5.2.
Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte ................................................. 10
4.5.3.
Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen,
Zufahrten ................................................................................................... 10
4.6
Besondere Anlagen .................................................................................................. 11
4.7
Ingenieurbauwerke ................................................................................................... 11
4.8
Lärmschutzanlagen................................................................................................... 11
I
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
4.9
4.10
4.11
4.12
Leitungen .................................................................................................................. 11
Baugrund und Erdarbeiten ........................................................................................ 11
Entwässerung ........................................................................................................... 12
Straßenausstattung .................................................................................................. 13
5
ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN................................................. 13
5.1
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ........................................... 13
5.1.1.
Bestand ............................................................................................................. 13
5.1.2.
Umweltauswirkungen ........................................................................................ 14
5.2
Naturhaushalt ........................................................................................................... 14
5.2.1.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt ............................................................. 14
5.2.1.1
5.2.1.2
5.2.2.
5.2.2.1
5.2.2.2
5.2.3.
5.2.3.1
5.2.3.2
5.2.4.
5.2.4.1
5.2.4.2
Bestand .......................................................................................................... 14
Umweltauswirkungen.................................................................................... 15
Boden................................................................................................................ 15
Bestand .......................................................................................................... 15
Umweltauswirkungen.................................................................................... 16
Wasser.............................................................................................................. 16
Bestand .......................................................................................................... 16
Umweltauswirkungen.................................................................................... 16
Klima / Luft ........................................................................................................ 16
Bestand .......................................................................................................... 16
Umweltauswirkungen.................................................................................... 17
5.3
Landschaftsbild ......................................................................................................... 17
5.3.1.
Bestand ............................................................................................................. 17
5.3.2.
Umweltauswirkungen ........................................................................................ 17
5.4
Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................................. 17
5.4.1.
Bestand ............................................................................................................. 17
5.4.2.
Umweltauswirkungen ........................................................................................ 17
5.5
Artenschutz ............................................................................................................... 18
5.6
Natura 200 Gebiete) ................................................................................................. 18
5.7
Weitere Schutzgebiete .............................................................................................. 18
5.8
Wechselwirkungen.................................................................................................... 18
5.8.1.
Bestand ............................................................................................................. 18
5.8.2.
Umweltauswirkungen ........................................................................................ 19
5.9
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben.................... 19
6
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH
ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN SOWIE ERSATZMAßNAHMEN........................ 19
6.1
Lärmschutzmaßnahmen ........................................................................................... 19
6.2
Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen ................................................................... 19
6.3
Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten ............................................................ 20
6.4
Landschaftspflegerische Maßnahmen ...................................................................... 20
6.4.1.
Schutzmaßnahmen ........................................................................................... 21
6.4.2.
Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................... 21
6.4.3.
Wiederherstellungsmaßnahmen ....................................................................... 21
6.4.4.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................. 22
6.5
Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete ..................................................... 22
7
KOSTEN ............................................................................................................... 22
8
VERFAHREN ........................................................................................................ 23
9
DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME........................................................... 23
II
1
1.1
DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME
Planerische Beschreibung
Geplant ist die Erweiterung der Parkplatzflächen der Tank- und Rastanlage Bedburger Land
sowohl für die Ostseite der A 61 in Fahrtrichtung Mönchengladbach als auch für die Westseite
in Fahrtrichtung Koblenz. Die beiden Rastanlagen liegen im Autobahnabschnitt A 61, Nr.17, bei
Betriebs-km 49+200 zwischen dem Autobahndreieck Jackerath und der Anschlußstelle
Bedburg auf dem Gebiet der Stadt Bedburg.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS hat mit Sichtvermerk
vom 08.01.2010 dem Konzept zugestimmt und über den Landesbetrieb Straßenbau, Betriebssitz Gelsenkirchen, mit Schreiben vom 19.02.2010 den Planungsauftrag erteilt. Träger der
Baumaßnahme ist die Bundesstraßenverwaltung.
Die räumlichen Verfahrensgrenzen der Planfeststellung sind die unmittelbaren Abmessungen
der Parkflächen einschließlich der umgebenden Bepflanzung, das bestehende Entwässerungssystem der A61 bis einschließlich erstem Rückhaltebecken an der Autobahn und die Abwasserleitungen der geplanten Parkplatz-WC-Anlagen PWCs bis zum Anschluß an das städtische
Kanalnetz. Für die Erweiterung der beiden Parkflächen werden ausschließlich landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Nicht Bestandteil des Verfahrens sind alle Flächen und
Einrichtungen im Eigentum der Tank- und Rast AG.
1.2
Straßenbauliche Beschreibung
Die überplanten Flächen beider Rastplätze betragen rund 7,0 ha je Rastplatzseite. Da die Planung wegen der deutlichen Vergrößerung der neuen Anlagen eine andere Flächenaufteilung
und eine andere Verkehrsführung in den Parkbereichen vorsieht, werden die vorhandenen
Fahrgassen und Stellflächen vollständig entfernt und durch Neubau ersetzt. Bei der Raststätte
Ost wird die Anzahl der PKW-Stellplätze von heute 33 auf zukünftig 78, die der LKW-Stellplätze
von 24 auf 131, und die Bus-Stellplätze von 6 auf 11 Stellplätze erhöht. Bei der Raststätte West
wird die Anzahl der PKW-Stellplätze von heute 33 auf zukünftig 89, die der LKW-Stellplätze von
24 auf 131, und die der Bus-Stellplätze von 6 auf 11 Stellplätze erhöht. Auf beiden Rastplatzseiten wird die Hauptdurchfahrtsgasse im Bereich der LKW-Parkflächen auf einer Länge von
100 m um 5,0 m verbreitert. Diese Verbreiterungen werden in Betonbauweise befestigt und als
Stellflächen für Schwer- und Großraumtransporter ausgewiesen.
Bei einem möglichen Ausbau der A61 mit einem RQ 31,5 ist lediglich eine Anpassung der Zuund Ausfahrten notwendig. Ein Umbau der Rastplatzflächen ist nicht erforderlich.
Auf dem Streckenzug der A61 südlich des Autobahnkreuzes Meckenheim im Bundesland
Rheinland-Pfalz sind bereits die Kapazitäten verschiedener Rastplätze deutlich erhöht worden.
Im weiteren Verlauf der A61 nördlich des AK Meckenheim im Bundesland NRW werden nun
fortführend die Rastplätze Peppenhoven, Blauer Stein und Bedburger Land dem Parkplatzbedarf angeglichen.
2
2.1
BEGRÜNDUNG DES VORHABENS
Vorgeschichte der Planung, vorangegangene Untersuchungen und Verfahren
Im Rahmen einer vom BMVBS angeregten und von der Abteilung AV Telematik Einzelplanung
des Landesbetrieb Straßenbau erstellten Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2007 wurde auf der
Westseite im Bereich der LKW-Parkplätze eine bis zu 300%-ige Überbelegung ermittelt. Die
Belastungen auf der Ostseite können als ähnlich betrachtet werden. Das BMVBS stimmt 2008
1
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
dem Ausbau beider Rastanlagen zu und erteilt den Planungsauftrag. Mit Rückgabeerlass des
Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr MBWSV vom 07.03.2014
stimmt das Ministerium mit Gesehenvermerk dem Vorentwurf zu, und bittet um Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens.
Ein im April 2010 erstelltes Bodengutachten ergab, dass die Tragfähigkeit des anstehenden
Bodens durch geeignete Maßnahmen zu verbessern ist. Eine Untersuchung des Planungsraumes auf Kampfmittel am 27.03.2014 blieb negativ. Eine archäologische Untersuchung der von
der Planung betroffenen Flächen ist beauftragt. Das Ergebnis wird voraussichtlich noch vor
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorliegen.
2.2
Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Zur Bewertung der durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Bedburger Land, Ost- und
Westseite, entstehenden Umweltauswirkungen wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung UVP durchgeführt. Alle für die Durchführung der UVP
erforderlichen Angaben sind in diesem Bericht in den entsprechenden Kapiteln aufgeführt.
2.3
Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)
Der geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Bedburger Land, Ost- und Westseite, ist nicht
als Maßnahme mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag im Bundesverkehrswegeplan enthalten.
2.4
Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens
2.4.1. Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln
(BEZIRKSREGIERUNG KÖLN, 2009) stellt die A 61 als Straße für den vorwiegend großräumigen
Verkehr dar.
Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan der STADT BEDBURG (FACHBEREICH III, 2010) weist keine im Widerspruch zur Erweiterung der Tank- und Rastanlage ‚Bedburger Land’ stehenden Konkurrenzplanungen auf.
2.4.2. Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
Die derzeitige Verkehrsbelastung der A 61 beträgt nach SVZ 2010 37.112 Kfz/24h. Der
Schwerverkehrsanteil liegt bei 6.888 Fahrzeugen pro 24h. Die Bedarfsplanprognose des Bundes VB 2025 weist für den PKW-Verkehr eine Belastung von 57.000 Kfz/24h, und für den
Schwerverkehr Belastungen von 12.000 Fzg/24h aus.
Die Anzahl der Fahrzeuge auf bundesdeutschen Straßen nimmt stetig zu. Die oben genannten
Verkehrsanalysen und Verkehrsprognosen bestätigen diese Entwicklung. Um einen sicheren
Ablauf des Verkehrs zu gewährleisten, wird unter anderem in Bezug auf den LKW-Verkehr im
Autobahnbereich verstärkt auf eine strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenkund Ruhezeiten geachtet. Dieses führt dazu, dass viele Rastanlagen den neuen Anforderungen
nicht mehr genügen, und eine Erhöhung der Parkflächenanzahl dringend notwendig wird. So
auch im hier vorliegenden Projekt der Raststätte Bedburger Land.
2
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
2.4.3. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
Durch Überbelegung im LKW-Bereich kommt es auf den Raststätten Bedburger Land regelmäßig zu verbotswidrigem Parken in Fahrgassen, auf Nebenflächen und in den Raststättenzu- und
Ausfahrten. Um eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Lenkzeiten
zu vermeiden, sind LKW-Fahrer oft gezwungen, auch eine bereits überfüllte Rastanlage anzufahren und hier dann mangels Platz verbotswidrig zu parken. Dieses stellt eine erhebliche Verkehrsgefährdung für alle Rastplatznutzer dar. Unfälle und Beschädigungen auf Rastanlagen
sind oft auf diesen Sachverhalt zurück zu führen. Eine entsprechende Erhöhung der Anzahl der
Stellplatzflächen soll diesen Missstand beseitigen.
2.5
Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen
Bestehende Umweltbeeinträchtigungen durch die vorhandenen Rastanlagen wie Immissionen
und Flächenversiegelungen verringern sich durch die Vergrößerung der geplanten Anlagen
nicht. Da der Abstand zur nächst liegenden Bebauung ca. 180 m beträgt, sind die Veränderungen der Emmissionen durch die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes durch die Überlagerung der dominierende Autobahn faktisch nicht wahrnehmbar. Zwischen Parkplatz und Wohnbebauung befindet sich offene Feldflur ohne nennenswerten Strauch- oder Baumbewuchs, sodass dieses Gelände optimal belüftet wird. Aus diesem Grund wird auf eine detaillierte Luftschadstoffuntersuchung verzichtet. Die Ergebnisse der Lärmschutzuntersuchungen sind unter
Punkt 4.8 und in den Planfeststellungsunterlagen unter Teil C, Unterlage 17 detailliert beschrieben.
Ausführliche Beschreibungen und Darstellungen der Entwässerungseinrichtungen sind unter
Punkt 8 und Punkt 18 der Planfeststellungsunterlagen abgelegt.
Auf Grund der flächenmäßig großen Ausdehnung der LKW-Parkbereiche wird hierin je Seite
ein zentral liegendes PWC-Gebäude angeordnet. Analog zum PKW-Bereich werden auch im
LKW-Bereich auf allen geeigneten Grünflächen Sitzgelegenheiten angeboten. Der Gesamte
Rastplatzbereich wird unmittelbar an den befestigten Flächen mit einem Zaun umgeben, um
unerlaubtes Betreten und Müllablagerungen in den angrenzenden Bepflanzungen zu vermeiden.
Die deutliche Erhöhung der Stellplatzanzahlen sowohl im PKW- als auch im LKW-Bereich erfordert eine großzügige und attraktive Anlage von Erholungsflächen. Der Bus- und PKWParkbereich erhält eine ausreichende Anzahl an Sitzgelegenheiten. Die Erholungsflächen werden aus optischen und sicherheitsrelevanten Gründen vom LKW-Bereich durch Heckenanpflanzungen abgetrennt.
2.6
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Indem neben der Autobahn ausreichend Parkgelegenheiten angeboten werden, haben Kraftfahrer die Möglichkeit, Ruhezeiten einhalten zu können. Dieses soll übermüdetes oder unkonzentriertes Fahren unterbinden, was somit die allgemeine Sicherheit auf den Straßen erhöht.
Mit den Trägern öffentlicher Belange wurden bereits im Rahmen der Entwurfsplanung Abstimmungsgespräche geführt, so dass die vorgebrachten Anmerkungen bereits in den Planfeststellungsunterlagen berücksichtigt sind. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind ebenfalls
über das Vorhaben informiert.
3
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
3
3.1
VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE
Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Die Nutzungsstruktur des Planungsraumes beschränkt sich im Wesentlichen auf die A 61 sowie
die beiden Tank- und Rastanlagen Bedburger Land Ost und West mit deren Gebäuden, Stellflächen und Grünanlagen. Die BAB A 61 und die Tank- und Rastanlagen werden von überwiegend gut ausgeprägten (Böschungs-)Gehölzen begleitet, an die intensiv genutzte Ackerflächen
anschließen.
Am südöstlichen Rand des Planungsraumes verläuft die K 36, die die außerhalb liegenden Ortsteile Pütz und Königshoven verbindet und in hoher gehölzbestockter Dammlage über die A 61
geführt wird. Am Nordostrand des Planungsraumes finden sich entlang der Hohenholzer Straße
bzw. des Hohenholzer Weges einige landwirtschaftliche Anwesen.
Die A 61 und ihre Nebenanlagen mit den von ihnen ausgehenden Flächenversiegelungen,
Trenn- und Barriereeffekten sowie Lärm- und Schadstoffimmissionen stellen die maßgeblichen
Vorbelastungsfaktoren innerhalb des Planungsraumes dar.
Die im Planungsraum vorherrschende intensive landwirtschaftliche Nutzung hat zu einer Verarmung an gliedernden und belebenden Strukturen geführt.
Innerhalb des Planungsraumes befinden sich nach Angaben des Altlastenkatasters des RHEINERFT-KREISES keine Altlasten (2010).
3.2
Beschreibung der untersuchten Varianten
3.2.1. Variantenübersicht
Im Rahmen der Erstellung eines Standortkonzeptes wurden 4 Varianten erarbeitet. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich in der Lage und Aufteilung der Gesamtfläche, den Fußweglängen zwischen Parkplätzen und den gastronomischen Einrichtungen, in der Verkehrsführung
der Fahrgassen, und in der Zerschneidung der angrenzenden Ackerflächen. Nach Abwägung
und Gewichtung der planungsrelevanten Kriterien und deren Vor- und Nachteile, entstand hieraus in Abstimmung mit dem Betriebssitz eine 5. Variante.
Das BMVBS stimmt mit Gesehenvermerk vom 08.01.2010 der Vorschlagsvariante 5 zu. Mit
Schreiben vom 17.07.2013 legt die Regionalniederlassung Ville-Eifel dem Betriebssitz den Vorentwurf zu Variante 5 vor, mit der Bitte um Prüfung und Einholung der Sichtvermerke des
MBWSV und des BMVBS. Mit Schreiben vom 25.02.2014 stimmt das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI dem Vorentwurf zu.
3.3
Beurteilung der Varianten
3.3.1. Raumstrukturelle Wirkungen
3.3.2. Verkehrliche Beurteilung
Durch die nun geplante, der Prognose entsprechenden Aufstockung der Parkplatzanzahl, insbesondere im LKW-Bereich, soll eine Überbelegung der beiden Anlagen vermieden werden.
Hinzu kommt die einfache, geradlinige und daher leicht zu erfassende übersichtliche Wegeführung. Dieses macht die Rastanlage Bedburger Land im Streckenzug der A61 zu einer attraktiven Einrichtung.
4
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
3.3.3. Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung
Die Planung ist am 06.12.2011 in Bezug auf die Sicherheit auditiert worden. Die Empfehlungen
des Audits sind im hier vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Ebenso sind die Anmerkungen des
BMVI mit Bezug auf die Prüfbemerkungen des Betriebssitzes berücksichtigt.
3.3.4. Umweltverträglichkeit
Vgl. Kap. 2.2 sowie Kapitel 5
3.3.5. Wirtschaftlichkeit
3.3.5.1 Investitionskosten
entfällt
3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Variante 1
ost / west
Variante 2
ost / west
Variante 5
ost / west
Aktuelle Planung
ost / west
erf. Grunderwerb
(m2)
34.300 / 38.000
28.500 / 25.800
27.200 / 26.000
28.900 / 26.000
Bodenbewegungen
(m3)
38.200 / 32.960
27.924 / 26.560
33.160 / 32.200
33.950 / 32.220
Fahrbahnflächen
(m2)
Kosten (Mio. €)
30.738 / 29.261
28.286 / 27.366
29.900 / 28.700
30.550 / 29.260
3,959 / 3,800
3,535 / 3,440
3,802 / 3,672
3,661 / 3,535
3.4
Gewählte Linie
Das Konzept der Parkplatzaufteilung und der Wegeführung beider Rastanlagen berücksichtigt
neben den allgemeinen Richtlinien auch den bundesweiten Qualitätsstandard für Rastanlagen
und Forderungen betroffener Beteiligter. Die Entscheidung zur Auswahl der Vorzugsvariante
wird nachfolgend erläutert.
Eine wesentliche Forderung ist ein geradlinig verlaufender Zuschnitt der angrenzenden Ackerflächen bei möglichst geringer Flächeninanspruchnahme unter Berücksichtigung der Einhaltung
der geforderten Stellplatzanzahl. Hieraus entwickelten sich je Autobahnseite zwei länger gestreckte Anlagen mit paralleler Lage zur Autobahn. Durch das Prinzip der geradlinig verlaufenden Hauptdurchfahrtsgasse mit nach Fahrzeugarten getrennten rechtwinklig abzweigenden
Parkbereichszu- und Ausfahrten (siehe auch Rastplatz A61 Broltal Ost) ergibt sich eine minimale und kompakte befestigte Parkplatzfläche.
Ein weiterer planungsrelevanter Faktor ist in Bezug auf Flächenverbrauch und Orientierung das
Vermeiden von langen Fahrwegen ohne angrenzende Parkflächen. D.h. lange Wege, die nur
der Verbindung, Verteilung oder Rückführung des Verkehrs dienen.
Die beiden o.g. Faktoren, rechtwinkliges Abzweigen und unnötige Fahrwege, sind Teil des dritten Kriteriums nach einer attraktiven übersichtlichen und für den Benutzer leicht zu erfassenden
Rastanlage. Einer kurzen rechtwinkligen Führung ist orientierungs- und reaktionsmäßig einfacher zu folgen, als z.B. mehreren kurz aufeinander folgenden Gabelungen.
5
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Mehrere dicht hintereinander folgende Gabelungen wirken verwirrend. Zudem bedingen Gabelungen einen höheren Flächenbedarf, die Anlagen werden weitläufiger, die Fußwege länger.
Die Positionierung der Bus- und Pkw-Parkplätze entspricht den Empfehlungen für Rastanlagen
an Straßen ERS 2011. Da ältere Menschen oft mit Bussen reisen, wurden die Busparkplätze
den gastronomischen Einrichtungen der Raststätte am nächsten angeordnet. Hierdurch ergibt
sich für Busreisende der kürzeste Weg mit den wenigsten Fahrgassenüberquerungen.
Die Stellplatzanzahl im PKW- und im LKW-Bereich beider Rastplätze kann im Bedarfsfall ohne
zusätzlichen Grunderwerb und ohne die Struktur der gesamten Anlagen verändern zu müssen,
in begrenztem Umfang erhöht werden.
4
4.1
TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME
Ausbaustandard
4.1.1. Entwurfs- und Betriebsmerkmale
Die Maßnahme wurde nach den Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen ERS, Ausgabe
2011 geplant. Alle geometrischen Abmessungen wurden entsprechend den Richtlinien mit den
Mindestwerten dimensioniert. Erforderliche Kurvenverbreiterungen berücksichtigen die
Schleppkurven großer Lastkraftwagen. Es sind keine besonderen verkehrsrechtlichen Regelungen erforderlich. Die Anordnung der Knotenpunkte wurde so gewählt, dass kreuzende Fahrgassen, flächenintensive Verteilerkreise und Fahrwege mit Zweirichtungsverkehr nicht vorkommen. Die Verkehrsregelung entspricht dem aktuellen Standard üblicher Rastanlagen.
4.1.2. Vorgesehene Verkehrsqualität
Die Verkehrsführung der Parkplatzbereiche folgt streng parallelen bzw. rechtwinkligen Linien
zur Autobahn. Dieses erleichtert das visuelle Erfassen und die Orientierung in der Anlage. Fußgänger werden auf zentral liegende großzügig bemessene Gehwege geführt und hierauf in
Richtung Restaurant und Tankstelle geleitet. Begrünte Erholungsflächen werden neben dem
PKW-Bereich und auch im LKW-Bereich mit Tisch- und Bankgruppen angeboten. Die Rastanlagen sind nicht an das Netz der ÖPNV angebunden. Die rückwärtigen Betriebswege zwischen
dem öffentlichen Straßennetz und den Rastanlagen bleiben bestehen, bzw. werden neu angelegt und auch für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.
4.1.3. Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Das Ergebnis der Auditierung ist in der Planung berücksichtigt. Sichtdreiecke neben den Fahrgassen werden in Kurven- und Verknüpfungsbereichen von hochstämmigem Bewuchs freigehalten. Neben allen Parkständen und bei Fahrgassen mit möglichem Fußgängeraufkommen
werden 0,75 m bzw. 1,80 m breite Fußwege auf Hochborde angeordnet. Die zentralen Gehwege mit höherem Fußgängeraufkommen sind zwischen 1,80 m und 2,50 m breit. Fahrbahnkreuzende Gehwege werden nicht bevorrechtigt. Es wird mit entsprechender Markierung oder Beschilderung auf kreuzende Fußgänger hingewiesen. Zwischen den Erholungsflächen im PKWBereich und den LKW-Fahrgassen, sowie zwischen den PKW-Stellplätzen und den BusFahrgassen werden so weit möglich Hecken und Strauchwerk angeordnet, um spielende Kinder vom unbedachten Betreten der Fahrgassen abzuhalten und eine optische Trennung zwischen Erholungsflächen und Parkbereich zu schaffen.
6
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
4.2
Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes
Die Maßnahme berührt oder verändert nicht das bestehende klassifizierte Straßennetz.
Bei einem Verkehrsstau auf der Autobahn haben Not- und Rettungsfahrzeuge oft Schwierigkeiten zur Unfallstelle zu gelangen. Rückwärtige Anbindungen von Raststätten sind daher für Einsatzfahrzeuge gute Möglichkeiten, Staus zu umgehen. Die Möglichkeit für Rettungsfahrzeuge
im Einsatz rückwärtige Anbindungen von Rastanlagen nutzen zu können ist um ein Vielfaches
höher zu bewerten, als die verbotswidrige Nutzung dieser rückwärtigen Anbindungen durch
nicht befugte Kraftfahrer. Die vorhandenen Betriebswege (rückwärtige Erschließungen) werden
vom Raststättenpersonal, den örtlichen Zulieferern und dem Betriebsdienst genutzt. Im Falle
der Raststätte Bedburger Land wäre es nicht zumutbar, diese Personengruppen bei der täglichen Fahrt zur Raststätte über die Anschlussstelle Bedburg hin, und über das Autobahndreieck
Jackerath zur nachfolgenden Anschlussstelle Jackerath, über die L241 und L277 wieder auf die
Gegenfahrbahn zurück zur Anschlussstelle Bedburg zu führen. Diese Umwegstrecke beträgt
ca. 19 km.
Auf der Westseite wird der vorhandene Betriebsweg zur Raststätte von der Planung nicht berührt und bleibt bestehen. Die vorhandene rückwärtige Anbindung der Raststätte Ost wird von
der Planung überlagert und entsprechend verlegt. Diese Anbindung ist gleichzeitig Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Nach Abstimmung mit den betroffenen
Grundstückseigentümern soll diese Verbindung erhalten bleiben. Vorgesehen ist hier ein neuer
Betriebsweg mit dem Zusatz ´landwirtschaftlicher Verkehr frei´.
Auf beiden Rastplatzseiten erhalten die Betriebswege eine Verbindung mit den Busrotunden
um von den Betriebshöfen der Tank- und Gastronomiebetriebe über den Rastplatz eine direkte
Auffahrt auf die Autobahn zu ermöglichen. Diese Verbindungsstücke an die Busrotunden werden als Einbahnstraße gekennzeichnet.
4.3
Linienführung
4.3.1. Beschreibung des Trassenverlaufs
4.3.2. Zwangspunkte
Die Lagen und Höhen der Hauptdurchfahrtsgassen bleiben weitestgehend bestehen. Die Zufahrten auf die einzelnen Parkplatzflächen werden höhenmäßig daran angepasst.
4.3.3. Linienführung im Lageplan
Die Kehren der Fahrgassen sowohl in den PKW- als auch in den LKW-Bereichen werden mit
den Mindestradien 7,50 m, 15,0 m und 17,50 m angelegt. Da die Tiefe der Parkstände festgelegt ist, ergeben sich im Inneren der Rotunden geringfügige Überschreitungen der geforderten
Gehwegmindestbreiten. Gegenläufige Verschwenkungen der Fahrgassen zur Einhaltung der
Mindestgehwegbreiten werden aus fahrdynamischen und optischen Gründen nicht ausgeführt.
4.3.4. Linienführung im Höhenplan
Die Fahrgassen der PKW und LKW-Bereiche sind jeweils als Ganzes in ihrer Längsrichtung
1,5% bzw. 0,7% geneigt. Dieses entspricht annähernd dem vorhandenen Geländeverlauf. Die
Querneigungen der Fahrgassen und Stellflächen betragen einheitlich 2,5%. Diese Neigungen
sind für die Entwässerungseinrichtungen ausreichend. Im näheren Bereich der beiden Rast-
7
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
stättengebäude passen sich die Neuplanungen dem Niveau der Terrassen und der Betriebshöfe an.
4.3.5. Räumliche Linienführung und Sichtweiten
Die größeren Zwischeninseln in den Bus- und PKW-Parkflächen sollen aus Gründen der Attraktivität bepflanzt werden. Kleinere Inseln werden befestigt. Markante Grünflächen werden mit
blühenden Pflanzen besetzt. Sichtfelder an Zu- und Ausfahrten werden von Bewuchs freigehalten.
Die Zwischeninseln in den LKW-Parkbereichen werden vollständig mit Asphalt befestigt um den
Pflege- und Unterhaltungsaufwand zu minimieren und die Übersicht über die gesamte Fläche
für die Parkplatzsuche zu erleichtern.
4.4
Querschnittsgestaltung
4.4.1. Querschnittselement und Querschnittsbemessung
Die Breiten der Fahrgassen und die Längen und Breiten der Stellflächen entsprechen den o.g.
Richtlinien.
Fahrbahnbreite Hauptdurchfahrtsgasse
>= 6,50 m
Fahrgassenbreite nur BUS/LKW
6,50 m
Fahrgassenbreite nur PKW
4,50 m
Fahrgassenbreite PKW Mitbenutzung BUS
5,50 m
Alle Fahrgassenbreiten gelten einschließlich Entwässerungsrinne dort wo erforderlich.
Die Kurvenverbreiterungen sind bei engen Radien den Schleppkurven großer LKW angepasst.
Die Querneigungen der Fahrgassen und der Stellflächen betragen durchgehend 2,5%. Die
Neigungen der Stellflächen sind so angeordnet, dass die Fahrzeuge in Fahrtrichtung immer
„bergauf“ stehen. Hierdurch bedingt, sind in den Hauptfahrgassen zwei Querneigungswechsel
erforderlich. Auf weitere sich durch die Geometrie ergebende Querneigungswechsel wird wegen der geringen gefahrenen Geschwindigkeit, der optischen Linienführung und der Kontinuität
verzichtet. Hierdurch sind einzelne Fahrgassenkurven nach außen geneigt.
Die Breiten der Hauptfußgängerwege betragen i.M. 1,80 m zuzüglich eines zentralen Grünstreifens und ergeben sich aus den Mindestradien der angrenzenden Fahrgassenkehren.
Überall dort, wo mit Fußgängeraufkommen neben Parkflächen und Fahrgassen zu rechnen ist,
wird an der Außenseite des Hochbordes ein 0,75 m bzw. 1,80 m breiter befestigter Fußweg
vorgesehen.
4.4.2. Fahrbahnbefestigung
Grundlagen für die Ermittlung der verschiedenen Oberbauschichtstärken ist das Ergebnis des
im Anhang beigefügten Bodengutachtens. Hiernach steht im gesamten Planungsbereich ein
frostempfindlicher Boden der Klasse F3 an. Wegen ungünstigen Bodenverhältnissen ist unter
dem Oberbau eine mind. 25 cm starke Bodenverbesserung (Kalk) erforderlich.
8
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Gem. RStO 12, Pkt. 2.5.3 Neben- und Rastanlagen, Tab.4 ergeben sich folgende Belastungsklassen:
PKW/Caravan
LKW/Bus
Bk 1,8
Bk 10
Mindestdicken des frostsicheren Oberbaus, Tab.6
Bk 1,8
60 cm
Bk 10
65 cm
Mehr- Minderdicken Tab.7
Entwässerung über Rinnen Abläufe, Rohre => -5cm
Hieraus folgen die Stärken des frostsicheren Oberbaus:
(Schichten sind auf volle 10 cm aufzurunden)
Bk 1,8
60-5 = 55 cm, => 60 cm
BK 10
65-5 = 60 cm
Nachfolgend werden die einzelnen Oberbaubauweisen nach RStO 12 aufgeführt. Lärmmindernde Deckschichten sind nicht erforderlich.
Fahrgassen PKW und PKW/BUS
Da der überwiegende Teil der PKW-Fahrgassen auch von Bussen genutzt werden muß, wird
aus Gründen der einheitlichen Bauausführung für die verbleibende PKW-Fahrgasse auch
Bk 10 vorgesehen.
Tafel 1, Bk 10, Zeile 1
Fahrgasse LKW
Tafel 1, Bk 10, Zeile 1
Asphaltdecke
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
12 cm
14 cm
34 cm
60 cm
Asphaltdecke
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
12 cm
14 cm
34 cm
60 cm
Asphaltdecke
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
4 cm
14 cm
42 cm
60 cm
Pflasterdecke
Splittbettung
Kiestragschicht
Frostschutzschicht
10 cm
4 cm
30 cm
16 cm
60 cm
Betondecke
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
24 cm
10 cm
26 cm
60 cm
Betriebswege
Tafel 1, Bk 1,0 Zeile 1
Stellplatz PKW
Tafel 3, Bk 1,8 Zeile 2
Stellplatz LKW/BUS
Tafel 2, Bk 10, Zeile 2
9
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Gehwege
Tafel 1, Bk 0,3 Zeile 1
Asphaltdecke
Asphalttragschicht
Frostschutzschicht
4 cm
10 cm
26 cm
40 cm
4.4.3. Böschungsgestaltung
Es ergeben sich mit Ausnahme der beiden Lärm- und Sichtschutzwällen zwischen Rastplatz
und Autobahn keine Böschungen mit einer Höhe größer als 2,0 m. Die Seitenflächen der beiden Lärmschutzwälle sind 1:1,5 geneigt. Die Wälle werden aus den Überschussmassen hergestellt und am Fußpunkt mit je einer Sickermulde versehen.
Weitere Überschussmassen können im Planungsbereich zur Geländemodellierung der Grünflächen verwendet werden.
4.4.4. Hindernisse in Seitenräumen
Hindernisse in Seitenräumen bestehen mit Ausnahme des östlichen Rückhaltebeckens nur aus
der erforderlichen Beschilderung. Hier sind Schutzeinrichtungen nur im Bereich des RRB erforderlich. Im unmittelbaren Kurvenbereich sind keine Baumpflanzungen vorgesehen.
4.5
Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
4.5.1. Anordnung von Knotenpunkten
Alle Fahrgassenverbindungen und Verzweigungen haben die nach den Empfehlungen geforderten Abstände und Einmündungswinkel. Die Markierung und Beschilderung erfolgt nach den
Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen RWBA 2000. Die Markierungs- und
Beschilderungspläne werden im Rahmen der Bauvorbereitung erstellt. Hierin wird die Verkehrsregelung/Vorfahrtsregelung festgelegt.
4.5.2. Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte
Die Seitenräume aller Fahrgassenverzweigungen und Einmündungen werden von hohem Bewuchs freigehalten um die Sichtbeziehungen nicht zu beeinträchtigen. Die Schnittwinkel der
Knotenpunktsachsen entsprechen den Vorgaben der Empfehlungen.
4.5.3. Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen,
Zufahrten
Dem fahrgassenkreuzenden Fußgängerverkehr wird kein Vorrang eingeräumt. Es wird nur mit
Beschilderung auf kreuzende Fußgänger hingewiesen.
Die Planung schneidet die beiden Betriebshöfe von der direkten Zufahrt zur Autobahn ab. Auf
beiden Rastplatzseiten erhalten daher die Betriebshöfe eine neue Verbindung mit den Busrotunden um über den Rastplatz eine direkte Auffahrt auf die Autobahn wieder zu ermöglichen.
Diese Verbindungsstücke an die Busrotunden werden als Einbahnstraße gekennzeichnet. Der
neu anzulegende Betriebsweg auf der Ostseite wird bis zur hintersten Ackerparzelle für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.
10
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
4.6
Besondere Anlagen
Wegen der flächenmäßig großen Ausdehnung beider LKW-Parkbereiche wird hier jeweils ein
im Parkplatzbereich zentral liegendes PWC vorgesehen.
4.7
Ingenieurbauwerke
Rückhaltebecken, Drosseleinrichtungen, Ölabscheider und die beiden PWC-Anlagen sind erforderliche Ingenieurbauwerke. Die Dimensionierungen der Anlagen sind dem anhängenden
hydraulischen Nachweis zu entnehmen.
4.8
Lärmschutzanlagen
Die A 61 liegt im Bereich der beiden Raststätten in einem bis ca. 4,0 m tiefen Einschnitt. Die
derzeitigen Rastanlagen wurden damals aus Gründen des Immissionsschutzes nicht auf Autobahnniveau abgesenkt. Hierdurch besteht für beide Rastanlagen heute schon eine gewisse
Abschirmwirkung gegen die Einflüsse der Autobahn. Um diese Wirkung zu verstärken, werden
die beiden LKW-Parkbereiche zusätzlich auf der Böschungsoberkante mit jeweils einem ca. 3,0
m hohen Erdwall von der Autobahn abgeschirmt. Die Erdwälle sind Sicht- Blend- und Lärmschutz zugleich und werden aus den Überschussmassen erstellt. Die Wallneigungen betragen
1:1,5. Die beiden Wälle werden zusätzlich mit Buschwerk bepflanzt. Eine detaillierte Beschreibung und die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung sind diesem Entwurf unter Teil C,
U17 beigefügt.
Verkehrsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs werden von der Maßnahme nicht berührt.
4.9
Leitungen
Die vorhandenen Parkplatzanlagen auf beiden Seiten werden vollständig entfernt. Unter diesen
Flächen sind alle für die Parkplätze erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen wie Entwässerungskanal, Strom für die Beleuchtung usw. verlegt. Diese sind für die neu geplanten Flächen nicht nutzbar, und werden ebenfalls entfernt. Leitungen anderer Ver- und Entsorgungsbetreiber werden im Rahmen der Bauausführung aktuell ermittelt und ggf. angepasst.
Der Neubau umfasst in angepasster Weise die Wiederherstellung der Entwässerungsleitungen,
der Ver- und Entsorgungsleitungen der PWCs, der Elektroleitungen für die Beleuchtung und
ggf. Leitungen anderer Versorgungsunternehmen.
4.10 Baugrund und Erdarbeiten
Ein Boden- und geohydrologisches Gutachten aus 04/2010 ergab, dass der unter dem Planum
anstehende Löß-Lehmboden nicht die vorgeschriebene Tragfähigkeit erreicht. Hierdurch wird
eine Bodenverbesserung mit Bindemittel unter allen neu zu versiegelnden Flächen erforderlich.
Die für den Neubau erforderlichen Boden- bzw. Oberbodenmengen werden bei den Erdarbeiten
in Bezug auf den Massenausgleich seitlich gelagert und wiederverwendet. Bei der Bauvorbereitung und im Rahmen der Bauausführung ist eine baubegleitende Untersuchung durch den Bodengutachter erforderlich.
Die Maßnahme berührt keine Wasserschutzzone. Altlastenflächen, Bergbau und Senkungszonen sind nicht bekannt. Kampfmittel aus den letzten Kriegen werden vom Kampfmittelräumdienst nicht vermutet.
11
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Da im Bereich der Planung konkrete Indizien zu Bodendenkmäler vorliegen, ist eine archäologische Prospektion erforderlich und vor dem Planfeststellungsbeschluss zu erstellen, um das
Ergebnis entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigen zu können.
4.11 Entwässerung
Der anstehende Boden im Planungsbereich ist nur in geringem Umfang versickerungsfähig. Ein
breitflächiges Ableiten des gesamten anfallenden Oberflächenwassers über Bankette und belebte Bodenzonen ist nicht ausreichend. Daher wird das anfallende Oberflächenwasser der neu
geplanten Stellplatzflächen über Straßenabläufe gefasst und an das bestehende Entwässerungsnetz der Autobahn angeschlossen.
Das anfallende Oberflächenwasser der beiden heute vorhandenen Rastplätze wird direkt in die
zur Autobahn parallel verlaufenden Entwässerungskanäle eingeleitet. Diese Leitungen werden
nach ca. 700 m zusammengefasst und in ein erstes von zwei im weiteren Entwässerungsstrang
in Reihe angeordneten Rückhaltebecken neben der Autobahn abgeschlagen. Als drittes folgt
ein Filterbecken, welches dann unmittelbar in den Vorfluter Pützer Bach einleitet.
Das Entwässerungskonzept der Neuplanung soll eine bauliche Veränderung der bestehenden
Autobahnentwässerungseinrichtungen vermeiden, und deren derzeitige Auslastung nicht erhöhen. Hierdurch ist es erforderlich, die Mehrmenge des zukünftig anfallenden Oberflächenwassers auf jeder Rastplatzseite durch jeweils ein Rückhaltebecken so weit zurück zu halten, dass
die heute in den Vorfluter eingeleitete Wassermenge nicht erhöht wird.
Auf der Ostseite wird das anfallende Oberflächenwasser aus den befestigten Parkplatzflächen
über Straßenabläufe in mehrere Kanalstränge eingeleitet. Diese Kanäle werden zusammengefasst, und an ein parkplatzeigenes kombiniertes Betonbauwerk mit Regenklär-/und Rückhaltefunktion angeschlossen. Um die Entwässerung im Parkplatzsystem mit Freiwasserspiegel zu
erreichen, ergab sich die günstigste Lage des Rückhaltebauwerks im Ausfahrbereich des LKWParkplatzes. Hiernach erfolgt die Einleitung in den Autobahnkanal. Die Einleitungsmenge in den
Kanal beträgt entsprechend der heutigen Menge 87,5 l/s. Hierzu ist ein Rückhalteraum von
453 m3 erforderlich.
Das Entwässerungssystem der Westseite ist identisch mit der Ostseite. Die Rückhaltung kann
auf der Westseite aber wegen ausreichend vorhandener Grundfläche neben dem Rastplatz in
einem einfachen Erdbecken erfolgen. Dieses Rückhaltebecken mit einem Volumen von 425 m3
wird nicht an das Autobahnnetz, sondern direkt an das in der Nähe liegende, oben erwähnte
erste von 2 vorhandenen Rückhaltebecken der A61 angebunden. Die Einleitungsmenge beträgt
ebenfalls entsprechend der heutigen Menge 82,2 l/s.
Auf Grund der topografischen Gegebenheiten hat das erste der o.g. 2 vorhandenen Rückhaltebecken neben der Autobahn ausreichend Volumen-Reservekapazitäten um die Wassermehrmenge aufnehmen zu können. Die nicht mehr regelkonformen Zu- und Abläufe dieses Beckens
werden im Rahmen der Baumaßnahme erneuert. Durch das Erhöhen des Rückhaltevolumens
bleibt die weitergeführte Wassermenge in das zweite beschriebene Rückhaltebecken an der
A61 Anschlussstelle Bedburg unverändert.
Das weitere bestehende Entwässerungssystem der Autobahn bleibt unverändert. Die hydraulischen Berechnungen sind dem Planfeststellungsentwurf beigefügt.
Die Schmutzwasserleitungen der beiden neu zu errichtenden PWCs werden an die in der Unterhaltung der Tank- und Rast-AG stehenden Abwasserleitungen der Raststätten angeschlossen. Die PWCs werden hierdurch direkt an das Abwassernetz der Stadt Bedburg angebunden.
12
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Das PWC-Abwasser der Westseite wird über die bestehende Leitung unter der Autobahn hergeführt. Anbindungspunkt an das städtische Abwassernetz ist am Ortseingang von Königshoven. Die zusätzliche Schmutzwassermenge durch die beiden PWCs beträgt insgesamt max.
0,3 l/s. Der Anbindungspunkt und die Einleitungsmenge sind mit der Stadt Bedburg abgestimmt.
4.12 Straßenausstattung
Eine neue Beschilderung ist nur für den unmittelbaren Bereich der Parkplatzflächen erforderlich. Bestehende Vorwegweiser brauchen nicht verändert zu werden. Es sind keine Sonderschilder notwendig. Ebenso entsprechen die Markierungen den üblichen Vorgaben für die Verkehrsführung auf Rastanlagen. Fahrbahnkreuzende Gehwege werden nicht bevorrechtigt markiert und nur durch entsprechende Beschilderung angekündigt.
Anzahl, Art und Größe der Parkplatzbeleuchtungen werden im Rahmen der Vorbereitung zur
Bauausführung ermittelt. Die in diesem Entwurf dargestellten Beleuchtungseinheiten entstammen den Vorgaben der Richtlinie.
Die Ausstattung und Möblierung der Parkplatzflächen erfolgt nach modernen Gesichtspunkten
um die Attraktivität der Rastanlage zu erhöhen. Dieses beinhaltet eine ausreichende Anzahl an
Sitzgelegenheiten auch im LKW-Bereich, optisch ansprechende Grünanlagen und Bepflanzungen, geschützte, vom Verkehr abgetrennte Erholungsflächen. Die PKW-Stellplätze sind von
den Erholungsflächen aus einsehbar. Die Erholungsflächen werden mittels Hecken vom LKWBereich optisch getrennt.
5
5.1
ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
5.1.1. Bestand
Am Nordostrand des Untersuchungsraumes finden sich entlang der Hohenholzer Straße bzw.
des Hohenholzer Weges einige landwirtschaftliche Anwesen. Es handelt sich dabei um dem
Weiler Hohenholz zugehörige Wohn-/Wirtschaftsgebäude und Gartenflächen sowie um landwirtschaftliche Anwesen und ein neu errichtetes Wohngebäude, die sich unmittelbar westlich
des Ortsteils Königshoven befinden. Die Ortsteile Königshoven und Pütz liegen deutlich außerhalb des Untersuchungsraumes. Im Bereich der Tank- und Rastanlage Bedburger Land befinden sich keine der Wohnfunktion dienenden Gebäude.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg (FACHBEREICH III, 2010) stellt den Weiler Hohenholz nördlich der Hohenholzer Straße und die landwirtschaftlichen Flächen in dessen Umfeld
als Sonderbaufläche mit der Funktion „Landwirtschaftliche Nutzung“ dar. Die sonstigen Siedlungsflächen des Untersuchungsraumes sind als landwirtschaftliche Nutzflächen und damit als
Bebauung im Außenbereich ausgewiesen.
Für den Untersuchungsraum sind neben der A 61 mit der Tank- und Rastanlage Bedburger
Land großflächige, gering strukturierte Landwirtschaftsflächen prägend. Der Raum ist zwar
durch ein landwirtschaftliches Straßen-/Wegenetz erschlossen, aufgrund der erheblichen verkehrsbedingten Immissionsbelastung, der eingeschränkten landschaftlichen Attraktivität und
mangels einer direkten erholungswirksamen Infrastruktur für die Erholungs- und Freizeitfunktion jedoch von untergeordneter Bedeutung.
13
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
5.1.2. Umweltauswirkungen
Konflikte für das Schutzgut „Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ können
sich im Zuge der geplanten Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land „Ost“ in erster Linie
durch Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes (visuelle Störungen, Lärm) im Bereich des Weilers Hohenholz ergeben.
Durch die geplante Erweiterung rückt die Rastanlage Bedburger Land „Ost“ näher an die Bebauung des Weilers heran. Im Bereich des Hohenholzer Weges sind hiervon in erster Linie
landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude betroffen (Entfernung von der neuen Betriebszufahrt
Minimum 100 Meter), da die Wohngebäude auf der rückwärtigen Seite des Grundstücks liegen.
Die Wohngebäude der landwirtschaftlichen Anwesen an der Hohenholzer Straße liegen künftig
in einer Entfernung von rd. 180 Metern von der erweiterten Rastanlage. Diese sind bereits derzeit durch die die Hohenholzer Straße begleitende geschlossene Baumhecke vollständig visuell
abgeschirmt. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung der Rastanlagenerweiterung vorgesehen. Erhebliche visuelle Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes im
Bereich des Weilers Hohenholz durch die Erweiterung der Rastanlage Bedburger Land „Ost“
sind daher nicht zu erwarten.
Gemäß einer schalltechnischen Untersuchung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, können zusätzliche erhebliche Lärmimmissionen, die zu einer
Überschreitung der zulässigen Grenzwerte gemäß BImSchV führen, auch für die der Rastanlage am nächsten liegenden Gebäude des Weilers Hohenholz sicher ausgeschlossen werden.
5.2
Naturhaushalt
5.2.1. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
5.2.1.1 Bestand
Die Beschreibung und Bewertung der festgestellten Biotoptypen erfolgt auf der Grundlage in
2010 im Maßstab 1:1.000 bzw. 1:5.000 durchgeführten und 2013 überprüften Biotoptypenkartierung.
Die Klassifizierung der Lebensräume bzw. Nutzungsstrukturen wurde auf der Grundlage der
„Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ durchgeführt.
Eine Beschreibung der im Bereich der Rastanlagen und ihres näheren Umfeldes erfassten Biotoptypen einschließlich der für den jeweiligen Lebensraumtyp charakteristischen Pflanzenarten
ist dem Erläuterungsbericht zum LBP (Unterlage 19.1.1) zu entnehmen.
Erhebungen zur Fauna erfolgten mittels Beobachtungen im Rahmen der Biotoptypenkartierung
sowie einer Auswertung vorhandener Daten. Eine wesentliche Datenquelle bilden die Angaben
des LANUV zu Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Messtischblattes 4905
(Grevenbroich). Bewertet wurde die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens planungsrelevanter
Arten der Tiergruppen Säugetiere (Fledermäuse und Feldhamster), Amphibien und Vögel.
Aufgrund der sehr hohen verkehrsbedingten Vorbelastung und mangels geeigneter Habitate
sind Wochenstuben von Fledermäusen im Wirkraum der geplanten Erweiterungsmaßnahme
weitestgehend ausgeschlossen. Lineare Gehölzstrukturen und Einzelbäume, die strukturgebundenen Arten als potenzieller Jagdlebensraum dienen könnten, sind innerhalb des Eingriffsbereiches vorhanden.
Vorkommen des Feldhamsters sind im Eingriffsbereich und angrenzenden Ackerflächen nicht
zu erwarten.
Vorkommen der 2010 für das Messtischblatt genannten planungsrelevanten Amphibienarten
Kreuzkröte und Wechselkröte sind weitgehend auszuschließen.
14
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Aufgrund der starken verkehrlichen Vorbelastung durch die A 61 sowie zusätzlicher Störungen
im Bereich der Rastanlagen kommt den Biotopen im Wirkraum der geplanten Erweiterungsmaßnahme keine Bedeutung als Lebensraum planungsrelevanter Vogelarten zu. Für Brutvögel
der Feldflur sind die an die Rastanlagen angrenzenden Ackerflächen darüber hinaus aufgrund
bestehender Kulisseneffekte von untergeordneter Bedeutung. Vorkommen von planungsrelevanten Eulen und Greifvögeln, die straßennahe Bereiche sowie die angrenzenden Ackerflächen
als Nahrungshabitat nutzen, sind nicht ausgeschlossen.
Innerhalb des Planungsraumes erfolgten keine Schutzausweisungen.
5.2.1.2 Umweltauswirkungen
Bauzeitliche Lebensraumverluste durch Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerflächen betreffen im Planungsraum überwiegend Straßenbegleitgrün sowie geringerwertige Biotoptypen im
Bereich der Rastanlagen und innerhalb intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen. Bauzeitlich benötigte, an den Erweiterungsbereich der Rastanlagen angrenzende Arbeitsstreifen liegen
fast ausschließlich im Bereich von Ackerflächen und nehmen eine Fläche von rd. 0,66 ha ein.
Die Lebensraumfunktionen dieser Flächen können nach Beendigung der Baumaßnahme kurzfristig wiederhergestellt werden.
Die anlagebedingten Lebensraumverluste umfassen eine Fläche von 11,84 ha. Hiervon sind
6,52 ha neu zu versiegelnde Flächen. Für die Anlage von Banketten, Böschungen, einem unversiegelten Betriebsweg und Grünflächen werden 5,32 ha benötigt.
Die flächigen Biotopverluste beschränken sich auf geringerwertige Biotoptypen (Acker, Grünanlagen, Straßenbegleitgrün, unversiegelte Wege) sowie auf 154 Einzelbäume im Bereich der
bestehenden Rastanlagen.
Mit der Erweiterung ist eine Erhöhung des Stellplatzangebots verbunden, die zu einer Steigerung des Verkehrsaufkommens im Bereich der Rastanlagen führt. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Fahrzeuge innerhalb der Anlage können betriebsbedingte Kollisionsverluste
jedoch weitestgehend ausgeschlossen werden. Die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffimmissionen sind aufgrund der genannten Vorbelastungen durch den Verkehr auf der A 61
als nicht erheblich zu beurteilen. Die die Rastanlage umgebenden Flächen werden durch die
vorgesehenen dichten Abpflanzungen der Anlage abgeschirmt.
Durch den Eingriff in die Lebensraumfunktion, ermittelt anhand der Biotopflächenverluste,
ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 202.261 Wertpunkten.
5.2.2. Boden
5.2.2.1 Bestand
Innerhalb des Planungsraumes überwiegen als Bodenbildungen Parabraunerden aus Löss, die
aufgrund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit die Grundlage für die außerhalb der Siedlungsbereiche und der Rastanlagen vorherrschende ackerbauliche Nutzung bilden.
Im Bereich der Rastanlagen ‚Bedburger Land’ wurden die natürlichen Bodenbildungen vollständig überprägt bzw. abgetragen und versiegelt.
Abiotische Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Bodens liegen innerhalb
des Planungsraumes nicht vor.
Erhebliche baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens sind unter der Voraussetzung einer
ordnungsgemäßen Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen nicht zu erwarten.
15
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
5.2.2.2 Umweltauswirkungen
Mit der Erweiterung der Rastanlagen ist außerhalb der bereits versiegelten Flächen eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von ca. 11,84 ha verbunden. Der Anteil neu zu versiegelnder Flächen beträgt insgesamt ca. 6,52 ha. Darüber hinaus werden ca. 5,32 ha für die
Neuanlage von Banketten, Böschungen, einem unversiegelten Betriebsweg und Grünflächen
sowie die Angleichung und Neuprofilierung von Böschungen und Mulden benötigt.
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Schutzgutes Boden sind durch die
geplante Maßnahme nicht betroffen.
Deutliche Zunahmen des verkehrsbedingten Schadstoffeintrags sind durch die Erhöhung der
Stellplatzzahl nicht zu erwarten.
5.2.3. Wasser
5.2.3.1 Bestand
Der Planungsraum gehört gemäß der Karte der Grundwasserlandschaften in NordrheinWestfalen überwiegend zu den Gebieten mit sehr ergiebigen Grundwasservorkommen. Aufgrund umfangreicher Sümpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebau ist innerhalb des Raumes jedoch mit Veränderungen der natürlichen Grundwasserverhältnisse zu rechnen.
Natürliche Oberflächengewässer sind im Planungsraum nicht vorhanden.
Innerhalb des Planungsraumes liegen keine Wert- und Funktionselement besonderer Bedeutung des abiotischen Faktors Wasser vor.
5.2.3.2 Umweltauswirkungen
Die geplante Baumaßnahme führt insgesamt zu einer Neuversiegelung von ca. 6,52 ha.
Das ablaufende Regenwasser der Stellplatzflächen wird gefasst und über Rückhalte- und Reinigungseinrichtungen an das bestehende Entwässerungsnetz der Autobahn angeschlossen.
Signifikante bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser im Raum
werden nicht prognostiziert.
Natürliche Oberflächengewässer sind durch die geplante Baumaßnahme nicht betroffen.
5.2.4. Klima / Luft
5.2.4.1 Bestand
Die außerhalb der Rastanlagen vorherrschenden Landwirtschaftsflächen stellen Kaltluftproduktionsflächen dar, nennenswerte Frischluftentstehungsgebiete befinden sich aber nicht innerhalb
des Planungsraumes. Auch ausgeprägte Kalt- und Frischluftbahnen sind im Planungsraum
nicht vorhanden. Die autobahnbegleitenden Gehölze tragen aus lufthygienischer Sicht zur Filterung der verkehrsbedingten Schadstoffe bei.
Strukturen mit besonderer klimaökologischer oder lufthygienischer Ausgleichsfunktion und damit Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung der abiotischen Faktoren Klima/Luft
liegen im Planungsraum nicht vor.
16
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
5.2.4.2 Umweltauswirkungen
Auswirkungen auf die klimatische Situation des Raumes durch die Erweiterung der Rastanlagen sind ausgeschlossen. Zudem werden im Zuge des landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes neue Gehölzstrukturen im Bereich der erweiterten Rastanlagen geschaffen, die mittelfristig aus lufthygienischer Sicht zur Filterung verkehrsbedingter Schadstoffe beitragen können.
5.3
Landschaftsbild
5.3.1. Bestand
Die Landschaft des Planungsraumes wird von großflächigen und gering strukturierten Ackerparzellen beherrscht. Gliedernde Gehölze stocken vor allem entlang der den Raum querenden
A 61 und der Rastanlagen.
Wesentliche Vorbelastungen der Landschaft stellen neben der strukturellen Verarmung vor
allem die von der A 61 ausgehenden Beeinträchtigungen (verkehrsbedingte Immissionsbelastung, technogene Überprägung, Zerschneidung) dar.
Für die landschaftsgebundene Erholung ist der Raum von untergeordneter Bedeutung.
5.3.2. Umweltauswirkungen
Die geplante Maßnahme findet innerhalb der bereits bestehenden Rastanlagen sowie im Bereich angrenzender ackerbaulich genutzter Flächen statt. Landschaftsbildprägende Strukturelemente bzw. erholungsrelevante Bereiche sind durch die geplante Erweiterungsmaßnahme
nicht betroffen.
Die Einbindung der erweiterten Rastanlagen in das Landschaftsbild ist durch die vorgesehene
Anpflanzung von Gehölzen gewährleistet.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der landschaftsbezogenen Erholung sind auszuschließen.
5.4
Kultur- und sonstige Sachgüter
5.4.1. Bestand
Gemäß Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege
(2010), kann nach Auswertung der zu Verfügung stehenden Daten zu Bodendenkmälern mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sich im Planungsraum Bodendenkmäler in Form von Siedlungs-, Werk- und Bestattungsplätzen der Vorgeschichte, der Römischen Zeit und des Mittelalters erhalten haben.
Da im Bereich der Planung konkrete Indizien zu Bodendenkmäler vorliegen, ist eine archäologische Prospektion erforderlich und vor dem Planfeststellungsbeschluss zu erstellen, um das
Ergebnis entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigen zu können.
5.4.2. Umweltauswirkungen
entfällt
17
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
5.5
Artenschutz
Im Rahmen straßenbaubedingter Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben gem. § 44
Abs. 1 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten zu berücksichtigen.
Innerhalb der Rastanlagen und ihrer Erweiterungsflächen kann das Vorkommen von in NRW
planungsrelevanten Arten weitgehend ausgeschlossen werden. Lediglich eine Nutzung der vorherrschenden Ackerflächen und straßennaher Bereiche durch planungsrelevante Greifvögel
und Eulen als Jagdlebensraum bzw. vorhandener linearer Gehölzstrukturen durch strukturgebunden jagende Fledermäuse ist nicht gänzlich unwahrscheinlich.
Für die allgemein verbreiteten europäischen Vogelarten kann festgehalten werden, dass bei
Durchführung der Vermeidungsmaßnahme VA 1 (auf die Brut- und Aufzuchtzeiten abgestimmte
Baufeldfreimachung) eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen ist.
Der Verlust von linearen Gehölzstrukturen, Einzelbäumen bzw. Ackerflächen für diese potenziell als Jagd- und Nahrungshabitat nutzende Fledermäuse, Eulen und Greife kann ortsnah ausgeglichen werden.
Eine Veränderung der verkehrlichen Situation auf der A 61 ist mit der Erweiterung der Rastanlagen nicht verbunden. Die Erhöhung der Stellplatzzahl führt zwar zu einer Steigerung des Verkehrsaufkommens innerhalb der Anlage. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist hiermit jedoch kein signifikant erhöhtes betriebsbedingtes Kollisionsrisiko verbunden.
Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind unter Berücksichtigung der Maßnahme
VA1 (Abstimmung der Baufeldfreimachung auf die Brut- und Aufzuchtzeiten) insgesamt nicht
erfüllt.
5.6
Natura 200 Gebiete)
Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) sind von der Planung weder unmittelbar noch mittelbar betroffen.
5.7
Weitere Schutzgebiete
Innerhalb des Planungsraumes liegen keine Schutzausweisungen vor.
5.8
Wechselwirkungen
5.8.1. Bestand
Der Begriff `Wechselwirkungen` wird im Sinne eines Wirkungsgefüges zwischen den betrachteten abiotischen und biotischen Schutzgütern verstanden.
Wechselwirkungen im Sinne von ökosystemaren Wirkungsbeziehungen werden bereits bei der
Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet (siehe Aussagen unter 5.1 bis
5.5).
18
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
5.8.2. Umweltauswirkungen
Im Untersuchungsraum ist das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern aufgrund der vorhandenen Vorbelastung bereits gestört. Zusätzliche erhebliche, nachhaltig wirksame Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern durch das projektierte Vorhaben sind nicht zu erwarten.
5.9
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Bei der Zusammenstellung der Datengrundlagen und deren Bewertung traten keine Defizite
oder Datenlücken auf, die ergebnisrelevant sind.
6
6.1
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH
ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN SOWIE ERSATZMAßNAHMEN
Lärmschutzmaßnahmen
Die für die Lärmuntersuchung relevanten Gebäude liegen alle auf der Ostseite der Autobahn.
Als Lärmquellen wurden hierbei die geplanten Parkplatzflächen und die Autobahn einschließlich
Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen angesetzt. Die Berechnungen ergaben weder für
die Tages- noch für die Nachtzeit eine Überschreitung der Grenzwerte für Dorf- und Mischgebiete, 64/54 dB(A).
Eine zweite Berechnung ermittelt die Lärmbelastung für den LKW-Parkbereich mit der Autobahn als Lärmquelle. Aus topografischen Gründen erreicht der geplante Erdwall in Höhe der
Parkflächenzufahrt nicht die lärmtechnisch erforderliche Überstandslänge einer Abschirmung.
Hierdurch wird für eine Teilfläche des LKW-Parkplatzes der Lärmgrenzwert geringfügig überschritten. Der Bau einer Lärmschutzwand zum Schutz dieser Restfläche erscheint wirtschaftlich
nicht sinnvoll. Die A61 ist auf dem betrachteten Streckenabschnitt derzeit noch 4-streifig ausgebaut. Bei der Planung der Rastanlage wurde ein möglicher späterer Ausbau der Autobahn
auf 6 Fahrstreifen berücksichtigt. Die Anbindung an die Autobahn erfolgt über Zu- und Abfahrten, welche den derzeitigen Ausbauzustand der A61 berücksichtigen.
6.2
Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen
Der schalltechnischen Überprüfung liegt die RLS 90 zugrunde und berücksichtigt die Vorgaben
der 16.BImschV. In allen Berechnungen werden die prognostizierten Verkehrsbelastungen für
das Jahr 2025 angenommen. Da die untersuchten Objekte im Außenbereich liegen, sind die
Grenzwerte für Dorf- und Mischgebiet relevant.
Die Erweiterung der LKW-Parkplatzfläche von 30 auf 131 Stellplätzen je Seite ist ein erheblicher baulicher Eingriff. Dieses erfordert den Nachweis, ob im Sinne des §1 der 16.BISchV eine
`wesentliche Änderung` vorliegt.
Die Berechnungen sind in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt beinhaltet die lärmtechnische Untersuchung für Anwohner, der zweite Abschnitt untersucht die Lärmbelastungen
für LKW-Fahrer auf dem Parkplatz.
Lärmschutz für Anwohner
Der erste Berechnungsabschnitt vergleicht den Prognose-Nullfall mit den zu erwartenden Belastungen durch die Neuplanung. Die Autobahn geht dabei als Linienschallquelle in die Berechnung ein, die Parkplatzflächen sind in einzelne Flächenschallquellen unterteilt.
19
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Zielobjekte sind 8 Gebäude auf der Ostseite der Planung. Die nächstliegenden Gebäude auf
der Westseite liegen deutlich weiter von der Neuplanung entfernt und werden daher in den Berechnungen nicht untersucht.
Die prognostizierten Belastungen der Autobahn betragen in den Tagstunden (6- 22 Uhr) 2.844
Kfz/h mit einem SV-Anteil von 23,7%, und in den Nachtstunden 624 Kfz/h (22- 6 Uhr) mit
47,8% SV-Anteil. Die für die Berechnung vorgegebenen Geschwindigkeiten sind 130 km/h für
PKW und 80 km/h für LKW. Auf dem Parkplatz wird gem. RLS90 die Fahrbewegung für LKW
mit 1,5 und für PKW mit 0,8 angenommen.
Ergebnis: Der Beurteilungspegel für die o.g. Wohngebäude erhöht sich in Folge der Neuplanung um weniger als 3 dB/A) und liegt unterhalb 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht.
Demnach sind die Bedingungen einer wesentlichen Änderung nicht erfüllt, und Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutz nicht gegeben.
Die geringen Veränderungen der Immissionen sind auf die vorhandene Einschnittslage der Autobahn, und auf den aus Überschussmassen geplanten Lärm- und Blendschutzwall zurück zu
führen. Detaillierte Angaben sind den beiliegenden Tabellen zu entnehmen.
Lärmschutz für LKW-Fahrer
Im zweiten Berechnungsabschnitt werden die Emissionsauswirkungen der Autobahn auf die
LKW-Parkplatzflächen untersucht. Grundlage sind auch hier die Prognosewerte 2025. Auf
Grund der topografischen Gegebenheiten und des zusätzlich geplanten Erdwalls erreicht der
Beurteilungspegel genau den einzuhaltenden 65 dB(A)-Grenzwert für die Nacht.
Der Erdwall schließt am unteren Ende des Rastplatzes an den Damm des hier über die Autobahn führenden Wirtschaftsweges an und bildet dadurch mit diesem eine geschlossene Abschirmung.
Im Einfahrtsbereich zu den LKW-Stellplätzen wird die aus der Berechnung ermittelte Überstandslänge aus baulichen Gründen geringfügig unterschritten. Die Ergänzung der fehlenden
Länge durch ein Lärmschutzwandelement erscheint unwirtschaftlich. Daher wird eine geringfügige Überschreitung des Grenzpegels für einen Teilabschnitt des LKW-Parkplatzes als zumutbar angesehen.
Detailliertere Angaben sind dem Erläuterungsbericht zum Lärmschutz unter Punkt 17.1 zu entnehmen.
6.3
Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten
Die Maßnahme berührt kein Wassergewinnungsgebiet.
6.4
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Zur Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft wurde
ein projekt- und landschaftsraumbezogenes Maßnahmenkonzept entwickelt, welches sich aus
der Gesamtheit der beeinträchtigten Funktionen und Strukturen des Naturhaushalts und des
Landschaftsbildes ableitet.
Dabei wurden zunächst eingriffsnahe Maßnahmen entwickelt, die neben einem Ausgleich der
Eingriffe in die Lebensraumfunktion vor allem auch zu einer landschaftlichen Einbindung der
erweiterten Rastanlagen führen.
20
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Die Kompensation nicht eingriffsnah ausgleichbarer Eingriffe erfolgt über das Ökokonto „Ülpenich-Kninnberg“ der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Gemarkung Ülpenich, Flur 6, Flurstücke 17 und 18, Stadt Zülpich, Kreis Euskirchen). Die Ökokontomaßnahme umfasst im Wesentlichen die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in artenreiches, extensiv genutztes
Magergrünland.
6.4.1. Schutzmaßnahmen
Schutz der vorhandenen Vegetationsbestände (S 1)
Vor Beginn der Bauarbeiten sind im Plangebiet zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen und Beschädigungen Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18 920 und nach der Richtlinie
für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und
Sträuchern im Bereich von Baustellen (RAS-LP 4) durchzuführen. Zu erhaltende Bäume sind
vor Beschädigungen des Wurzelbereichs durch Überfahren, Bodenauftrag und Bodenverdichtung oder Bodenabtrag zu schützen.
Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien (S 2)
Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens und zur
Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, ist der Oberboden im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen sowie von allen Auftrags- und Abtragsflächen gemäß DIN 18915
abzutragen und gesondert zu lagern.
Ordnungsgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (S 3)
Während der Bauphase ist ein sachgemäßer Umgang mit Stoffen, die eine Beeinträchtigung
des Grundwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, zu gewährleisten.
6.4.2. Gestaltungsmaßnahmen
Ansaat von Landschaftsrasen (G 1)
Die Bankette, Böschungen, Mulden, Regenrückhaltebecken und Grünflächen werden nach Abschluss der Baumaßnahme entsprechend den Standortverhältnissen mit Landschaftsrasen
begrünt.
Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von etwa 42.400 m².
Anpflanzung von Gehölzen (G 2)
Zur landschaftlichen Einbindung der Rastanlagen, zur visuellen Abschirmung angrenzender
Flächen sowie der Ruhezonen innerhalb der Anlagen werden unter Wahrung erforderlicher
Sicherheitsabstände zur Fahrbahn (und zu den Stellflächen) Gehölze entwickelt.
Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von rund 9.700 m².
6.4.3. Wiederherstellungsmaßnahmen
Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen (W 1)
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden allen Flächen, die während der Bauphase als zusätzliche Arbeitsstreifen (außerhalb bereits befestigter/überprägter Flächen) genutzt wurden,
ordnungsgemäß rekultiviert.
21
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
Die Maßnahme weist einen Umfang von rund 6.600 m2 auf und umfasst in erster Linie die Wiederherstellung von Ackerflächen.
6.4.4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen der Rastanlagen (A 1)
Durch die Anlagenerweiterung werden Bereiche der derzeitigen Rastanlagen nicht mehr benötigt und stehen daher zum Rückbau zur Verfügung.
Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von etwa 11.100 m².
Anpflanzung von Einzelbäumen (A 2)
Zur Kompensation der Verluste von Baumgruppen bzw. Einzelbäumen werden im Bereich der
Tank- und Rastanlagen Einzelbäume gepflanzt.
Die Maßnahme umfasst die Pflanzung von insgesamt 180 Einzelbäumen.
Anpflanzung von Baumhecken (A 3)
Zur Kompensation der Verluste von Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand werden im Randbereich der Rastanlagen Baumhecken gepflanzt.
Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von rund 10.240 m².
Entwicklung eines Feldgehölzes auf Ackerstandort (A 4)
Auf einer an die Rastanlage Bedburger Land West angrenzenden und sich bis zur K 36 bzw.
zum hier befindlichen, von Gehölzen umgebenen Teich erstreckenden Ackerfläche wird ein
Feldgehölz entwickelt. Das geplante Feldgehölz dient der Neuschaffung faunistischer
(Teil)Lebensräume für Arten der Kleingehölze und als landschaftsgliederndes und -belebendes
Strukturelement. Von den Immissionen der A 61 ist es durch den im Zuge der Erweiterung der
Tank- und Rastanlage geplanten Schutzwall abgeschirmt.
Die Maßnahme weist eine Größe von 1,50 ha (15.084 m²) auf.
6.5
Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete
Die beiden Rastanlagen liegen außerhalb geschlossener Ortschaften und abseits bebauter
Gebiete. Aus landschaftsgestalterischen Gründen ist vorgesehen, die Rastanlagen nach außen
nahezu vollständig mit Gehölzpflanzungen zu umgeben.
7
KOSTEN
Geschätzte Baukosten Ostseite
7,342 Mio. €
Geschätzte Baukosten Westseite
7,033 Mio. €
Grunderwerb Ostseite
0,252 Mio. €
Grunderwerb Westseite
0,276 Mio. €
PWC-Anlagen Ost
0,095 Mio. €
PWC-Anlage West
0,095 Mio. €
Geschätzte Gesamtkosten Ost
7,689 Mio. €
Geschätzte Gesamtkosten West
7,404 Mio. €
Summe Ost/West:
15,093 Mio. €
Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesstraßenverwaltung.
22
Erläuterungsbericht zur Planfeststellung
8
VERFAHREN
Die Baumaßnahme berührt Interessen privater Personen und anderer Behörden. Zur Erlangung
der Baurechte wird ein Planfeststellungsverfahrens nach §17 BFStrG durchgeführt.
Im Planfeststellungsbereich ist zurzeit kein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.
9
DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME
Die Baumaßnahme wird für die Bundesrepublik Deutschland in Auftragsverwaltung durch das
Land NRW vom Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel durchgeführt.
Einzelheiten der Baumaßnahme werden vor Baubeginn mit den betroffenen Baulastträgern
bzw. Versorgungsunternehmen abgestimmt.
Die Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen außerhalb und im direkten Planungsbereich werden nach Abschluß der Straßenbauarbeiten unter Berücksichtigung der Vegetationsperiode vorgenommen.
Falls im Rahmen der Bauausführung Bodendenkmäler freigelegt werden, oder Veränderungen
in der natürlichen Bodenbeschaffenheit auf solche hinweisen, ist dieses unverzüglich der zuständigen Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Die Auswertung historischer Unterlagen ergaben keine Hinweise auf Kampfmittel. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige
Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen. Vor Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen ist eine Sicherheitsdetektion durchzuführen.
Die Baumaßnahme hat keine Auswirkungen auf den fließenden Autobahnverkehr. Umleitungen
sind nicht erforderlich. Die Baustellen können sowohl über die Autobahn als auch über das örtliche Straßennetz angefahren werden. Das landwirtschaftliche Wegenetz bleibt funktionsfähig.
Während der Baumaßnahme muss der Publikumsverkehr zur Tankstelle und zum Restaurant
möglich bleiben. Kurzzeitige Einschränkungen sind unvermeidbar. Wegen der reduzierten
Stellplatzkapazität während der Bauausführung muss im Vorfeld benachbarter Raststätten mit
ausreichender Beschilderung auf Einschränkungen im Bereich der Rastanlage Bedburger Land
hingewiesen werden. Die An- und Abfahrt für Bedienstete und Lieferverkehr zur Rastanlage auf
der Ostseite muss während der Bauphase über die Autobahn erfolgen. Auf der Westseite gibt
es in diesem Punkt keine Einschränkungen.
Für die Realisierung der Maßnahme sind insgesamt 7 ha landwirtschaftliche Flächen in unbebauten Gebieten zu erwerben. Vorübergehende Inanspruchnahme privater Flächen kann je
nach Bauablauf in geringem Umfang erforderlich werden. Die von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer sind dem Grunderwerbsplan und dem Eigentümerverzeichnis zu
entnehmen.
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