Daten
Kommune
Bedburg
Größe
108 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
10.03.16, 18:01
Aktualisiert
10.03.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-49/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 37 43 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
15.03.2016
Betreff:
Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen
Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen
Katastrophe.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Die Fragen aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1) werden wie
folgt beantwortet:
Frage 1:
Der 100 km-Radius „streift“ im Stadtgebiet der Stadt Bedburg lediglich Bereiche der
Ortslage Grottenherten und kleine Teile von Kirchherten (Anlage 2 Karte). Da die Grenze
innerhalb der beiden Ortslagen aber nicht ganz deutlich verläuft und eine Verteilung „nur
auf einer Straßenseite“ als problematisch angesehen wird, wurde in der Planung sowohl
der Ortsteil Grottenherten als auch der Ortsteil Kirchherten berücksichtigt. Alle anderen
Bereiche der Stadt Bedburg liegen außerhalb dieser Grenze.
Eine Vorhaltung der Iod-Tabletten ist auf Grund der 100 km – Grenze nicht für alle Bürger
der Stadt Bedburg notwendig, und daher auch nicht vorgesehen. Gem. den
Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer
Anlagen ist die Ausgabe der Iod-Tabletten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
sowie Schwangere und die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter
Lebensmittel im 100 km Radius vorzubereiten. Maßnahmen werden erst in Abhängigkeit
von der Ausbreitungsrichtung nach entsprechender Empfehlung durch die
entsprechenden Krisenstäbe durchgeführt.
Eine Einnahme der Iod-Tabletten vor dem Kontakt ist zwar empfohlen, wobei eine
konkrete Zeitangabe von drei Stunden der Verwaltung bislang nicht bekannt ist.
Ausgehend von dem Erlass des MIK NRW (Anlage 3) sind die Kaliumiodid-Tabletten in
der Mittelzone (20 km Umkreis) innerhalb von 12 Stunden zu verteilen. Die Verwaltung
des Rhein-Erft-Kreis hält die Ausgabe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den
betroffenen Bereichen der Außenzone auch innerhalb von 12 Stunden nach der offiziellen
Meldung über die Gefahrenlage für erforderlich, die Planungen zur Ausgabe werden
hierauf ausgerichtet. Insofern wird die Stadt Bedburg vom Krisenstab des Rhein-Erft-Kreis
frühzeitig zur Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten „aufgefordert“.
Die Bevorratung der Tabletten findet gem. der Rahmenempfehlungen für den
Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (Empfehlung der
Strahlenschutzkommission) zentral durch den Rhein-Erft-Kreis statt. Die Verteilung der
Kaliumiodid-Tabletten wird in einem Ernstfall durch Mitarbeiter der Verwaltung bzw. Kräfte
der Feuerwehr durchgeführt. Eine Verteilung im Vorfeld macht wenig Sinn, da die
Einnahme allein auf dieses Ereignis bezogen erfolgen sollte. Dies ist anders nicht
sicherzustellen, denn eine Iodblockade der Schilddrüse ist nur dann zu erwägen, wenn
nach der Lagebeurteilung tatsächlich eine erhebliche Freisetzung radioaktiven Iods
befürchtet werden muss. Eine Freisetzung von radioaktivem Iod solchen Ausmaßes,
welche eine Iodblockade für die Bevölkerung zweckmäßig erscheinen lässt, wird in der
Regel rechtzeitig erkannt. Daher kann mit einer Vorwarnzeit von Stunden bis Tagen
gerechnet werden, in der die Behörde auf Grund ihrer Information und der Beurteilung der
Lage die erforderlichen Anweisungen geben kann. Gegen eine vorherige Verteilung
spricht die Tatsache, dass es nutzlos und sogar schädlich wäre, wenn die betroffene
Bevölkerung eine Iodblockade aus eigener Initiative, d.h. ohne Aufforderung durch die
zuständigen Behörden, durchführen würde. Sie würde sich nur unnötig dem Risiko von
Nebenwirkungen aussetzen.
Mitteilungsvorlage WP9-49/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Frage 2 und 3:
Die im Weiteren unter Punkt 2 und 3 von Ihnen geschilderten Schutzmaßnahmen für
Kinder und Evakuierungsmaßnahmen kommen auf Grund der Lage (Randgebiet bzw.
außerhalb des 100 km Radius) und damit verbundenen Entfernung zum Schadensort mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Tragen. Die Empfehlungen der
SSK (Strahlenschutzkommission) für die „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der
Umgebung von Kernkraftwerken“ sehen die Evakuierung der Bevölkerung nur für die
Zentralzone (5 km) und die Mittelzone (20 km) vor, so dass eine Evakuierung der
Bevölkerung am (äußersten) Rand der Außenzone, also im Rhein-Erft-Kreis, nicht
vorzuplanen ist.
Auf die im Weiteren aufgestellten Forderungen wird wie folgt eingegangen:
1. entsprechende Kaliumiodid-Tabletten vorsorglich an Bedburger Haushalte zu verteilen.
Von dieser Forderung wird wegen der unter Frage 1 beschriebenen Antwort in Bezug auf
die Risikoabschätzung abgesehen.
2. sich mit dem Rhein-Erft-Kreis über einen allumfassenden Katastrophenplan zu
verständigen.
Die diesbezüglichen Planungen mit dem Rhein-Erft-Kreis und den betroffenen Kommunen
laufen bereits seit einiger Zeit, intensiviert seit November 2014. Sowohl der Rhein-ErftKreis als auch die Stadt Bedburg ist dabei, die Planungen zur Gefahrenabwehr im
Katastrophenfall umzusetzen. Für die Stadt Bedburg sei an dieser Stelle Beispielhaft die
Erstellung eines Gefahrenabwehrplanes, die Anpassung bzw. Erneuerung der
Warnsysteme zur Warnung der Bevölkerung (Sirenen), sowie ein Befahrungsplan zur
Warnung mittels Sprachdurchsagen genannt. Mit der Fertigstellung ist Mitte diesen Jahres
zu rechnen, grundsätzlich ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg aber bereits
jetzt schon in der Lage in einem solchen Einsatzfall alle notwendigen Maßnahmen ad hoc
durchführen zu können.
Eines der Messfahrzeuge des Rhein-Erft-Kreis, welches für ABC-Einsätze vorgesehen ist,
ist in der Einheit Kirchherten stationiert. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg
verfügt auch über ausreichend geschultes Personal für diesen Einsatzzweck.
3. und die Bevölkerung umgehend über alle Katastrophenschutzmaßnahmen zu
informieren.
Im Rahmen der Selbsthilfe ist die Bevölkerung im Grundsatz eigenverantwortlich
verpflichtet sich über etwaige Notfälle jeglicher Art zu informieren und Vorsorge zu treffen.
Eine gute Quelle stellt hierfür das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK-Bund) dar. Dort sind jederzeit aktuelle Hilfestellungen bestellbar
oder diese stehen dort zum Lesen oder auch zum Download zur Verfügung. Als gutes
allgemeines Beispiel ist folgende Broschüre zu nennen:
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Fly
er/Ratgeber_Brosch.html, dort findet sich unter CBRN (Chemische, biologische,
radiologische und nukleare) Gefahrstoffe eine gute allgemeine Handlungsanweisung.
Mitteilungsvorlage WP9-49/2016
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Für einen tatsächlichen Ernstfall werden entsprechende Handzettel mit weiteren
speziellen Handlungsanweisungen für diesen Fall gefertigt, welche zeitnah ggf. mit den
Tabletten ausgegeben werden sollen. Zudem wird es aktuell im lokalen Sender (WDR 2)
hierzu weitere Lagemeldungen und Handlungsanweisungen geben. Von einer Verteilung
zum jetzigen Zeitpunkt wird abgesehen, da zum Einen keine Ängste in der Bevölkerung
geschürt werden sollen und zum Anderen damit nicht sichergestellt werden könnte, dass
die Informationen im Ernstfall dann auch (noch) zur Verfügung stehen.
Alternativ könnte geprüft werden, ob die kostenlose Broschüre des BBK-Bund in einer
ausreichenden Menge lieferbar wäre. Diese könnte dann zumindest in die Haushalte von
Kirch- und Grottenherten verteilt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-49/2016
Seite 4