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Mitteilungsvorlage (Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe. - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
108 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
10.03.16, 18:01
Aktualisiert
10.03.16, 18:01
Mitteilungsvorlage (Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016) Mitteilungsvorlage (Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016) Mitteilungsvorlage (Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016) Mitteilungsvorlage (Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe.
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-49/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 37 43 10 öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.03.2016 Betreff: Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe. - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 05.02.2016 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Die Fragen aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 1) werden wie folgt beantwortet: Frage 1: Der 100 km-Radius „streift“ im Stadtgebiet der Stadt Bedburg lediglich Bereiche der Ortslage Grottenherten und kleine Teile von Kirchherten (Anlage 2 Karte). Da die Grenze innerhalb der beiden Ortslagen aber nicht ganz deutlich verläuft und eine Verteilung „nur auf einer Straßenseite“ als problematisch angesehen wird, wurde in der Planung sowohl der Ortsteil Grottenherten als auch der Ortsteil Kirchherten berücksichtigt. Alle anderen Bereiche der Stadt Bedburg liegen außerhalb dieser Grenze. Eine Vorhaltung der Iod-Tabletten ist auf Grund der 100 km – Grenze nicht für alle Bürger der Stadt Bedburg notwendig, und daher auch nicht vorgesehen. Gem. den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ist die Ausgabe der Iod-Tabletten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere und die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel im 100 km Radius vorzubereiten. Maßnahmen werden erst in Abhängigkeit von der Ausbreitungsrichtung nach entsprechender Empfehlung durch die entsprechenden Krisenstäbe durchgeführt. Eine Einnahme der Iod-Tabletten vor dem Kontakt ist zwar empfohlen, wobei eine konkrete Zeitangabe von drei Stunden der Verwaltung bislang nicht bekannt ist. Ausgehend von dem Erlass des MIK NRW (Anlage 3) sind die Kaliumiodid-Tabletten in der Mittelzone (20 km Umkreis) innerhalb von 12 Stunden zu verteilen. Die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreis hält die Ausgabe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Bereichen der Außenzone auch innerhalb von 12 Stunden nach der offiziellen Meldung über die Gefahrenlage für erforderlich, die Planungen zur Ausgabe werden hierauf ausgerichtet. Insofern wird die Stadt Bedburg vom Krisenstab des Rhein-Erft-Kreis frühzeitig zur Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten „aufgefordert“. Die Bevorratung der Tabletten findet gem. der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (Empfehlung der Strahlenschutzkommission) zentral durch den Rhein-Erft-Kreis statt. Die Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten wird in einem Ernstfall durch Mitarbeiter der Verwaltung bzw. Kräfte der Feuerwehr durchgeführt. Eine Verteilung im Vorfeld macht wenig Sinn, da die Einnahme allein auf dieses Ereignis bezogen erfolgen sollte. Dies ist anders nicht sicherzustellen, denn eine Iodblockade der Schilddrüse ist nur dann zu erwägen, wenn nach der Lagebeurteilung tatsächlich eine erhebliche Freisetzung radioaktiven Iods befürchtet werden muss. Eine Freisetzung von radioaktivem Iod solchen Ausmaßes, welche eine Iodblockade für die Bevölkerung zweckmäßig erscheinen lässt, wird in der Regel rechtzeitig erkannt. Daher kann mit einer Vorwarnzeit von Stunden bis Tagen gerechnet werden, in der die Behörde auf Grund ihrer Information und der Beurteilung der Lage die erforderlichen Anweisungen geben kann. Gegen eine vorherige Verteilung spricht die Tatsache, dass es nutzlos und sogar schädlich wäre, wenn die betroffene Bevölkerung eine Iodblockade aus eigener Initiative, d.h. ohne Aufforderung durch die zuständigen Behörden, durchführen würde. Sie würde sich nur unnötig dem Risiko von Nebenwirkungen aussetzen. Mitteilungsvorlage WP9-49/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Frage 2 und 3: Die im Weiteren unter Punkt 2 und 3 von Ihnen geschilderten Schutzmaßnahmen für Kinder und Evakuierungsmaßnahmen kommen auf Grund der Lage (Randgebiet bzw. außerhalb des 100 km Radius) und damit verbundenen Entfernung zum Schadensort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Tragen. Die Empfehlungen der SSK (Strahlenschutzkommission) für die „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ sehen die Evakuierung der Bevölkerung nur für die Zentralzone (5 km) und die Mittelzone (20 km) vor, so dass eine Evakuierung der Bevölkerung am (äußersten) Rand der Außenzone, also im Rhein-Erft-Kreis, nicht vorzuplanen ist. Auf die im Weiteren aufgestellten Forderungen wird wie folgt eingegangen: 1. entsprechende Kaliumiodid-Tabletten vorsorglich an Bedburger Haushalte zu verteilen. Von dieser Forderung wird wegen der unter Frage 1 beschriebenen Antwort in Bezug auf die Risikoabschätzung abgesehen. 2. sich mit dem Rhein-Erft-Kreis über einen allumfassenden Katastrophenplan zu verständigen. Die diesbezüglichen Planungen mit dem Rhein-Erft-Kreis und den betroffenen Kommunen laufen bereits seit einiger Zeit, intensiviert seit November 2014. Sowohl der Rhein-ErftKreis als auch die Stadt Bedburg ist dabei, die Planungen zur Gefahrenabwehr im Katastrophenfall umzusetzen. Für die Stadt Bedburg sei an dieser Stelle Beispielhaft die Erstellung eines Gefahrenabwehrplanes, die Anpassung bzw. Erneuerung der Warnsysteme zur Warnung der Bevölkerung (Sirenen), sowie ein Befahrungsplan zur Warnung mittels Sprachdurchsagen genannt. Mit der Fertigstellung ist Mitte diesen Jahres zu rechnen, grundsätzlich ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg aber bereits jetzt schon in der Lage in einem solchen Einsatzfall alle notwendigen Maßnahmen ad hoc durchführen zu können. Eines der Messfahrzeuge des Rhein-Erft-Kreis, welches für ABC-Einsätze vorgesehen ist, ist in der Einheit Kirchherten stationiert. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bedburg verfügt auch über ausreichend geschultes Personal für diesen Einsatzzweck. 3. und die Bevölkerung umgehend über alle Katastrophenschutzmaßnahmen zu informieren. Im Rahmen der Selbsthilfe ist die Bevölkerung im Grundsatz eigenverantwortlich verpflichtet sich über etwaige Notfälle jeglicher Art zu informieren und Vorsorge zu treffen. Eine gute Quelle stellt hierfür das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK-Bund) dar. Dort sind jederzeit aktuelle Hilfestellungen bestellbar oder diese stehen dort zum Lesen oder auch zum Download zur Verfügung. Als gutes allgemeines Beispiel ist folgende Broschüre zu nennen: http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Fly er/Ratgeber_Brosch.html, dort findet sich unter CBRN (Chemische, biologische, radiologische und nukleare) Gefahrstoffe eine gute allgemeine Handlungsanweisung. Mitteilungsvorlage WP9-49/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Für einen tatsächlichen Ernstfall werden entsprechende Handzettel mit weiteren speziellen Handlungsanweisungen für diesen Fall gefertigt, welche zeitnah ggf. mit den Tabletten ausgegeben werden sollen. Zudem wird es aktuell im lokalen Sender (WDR 2) hierzu weitere Lagemeldungen und Handlungsanweisungen geben. Von einer Verteilung zum jetzigen Zeitpunkt wird abgesehen, da zum Einen keine Ängste in der Bevölkerung geschürt werden sollen und zum Anderen damit nicht sichergestellt werden könnte, dass die Informationen im Ernstfall dann auch (noch) zur Verfügung stehen. Alternativ könnte geprüft werden, ob die kostenlose Broschüre des BBK-Bund in einer ausreichenden Menge lieferbar wäre. Diese könnte dann zumindest in die Haushalte von Kirch- und Grottenherten verteilt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Garbe ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-49/2016 Seite 4