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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung hier: Beratung und Beschließung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung

hier: 
Beratung und Beschließung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung

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Beratung und Beschließung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung

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Beratung und Beschließung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB )

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8112/2013 4. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss (8. WP) 17.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2016 Rat der Stadt Bedburg 05.04.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage ,Abwägungsliste‘. b) Für den Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Änderung wird der Satzungsbeschluss nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S.1722) gefasst. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 05.02.2003 Für ein Teilstück des Gebietes „St.-Ursula-Weg“ / Ecke „Karlstraße“ sowie der K37 / Ecke „St.-Ursula-Weg“ liegt ein Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/Planungsverband (PV) Bedburg-Lipp vor. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003, auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 21.01.2003, bereits den Aufstellungsbeschluss für den Bereich der 1. vereinfachten Änderung gefasst. Ziel dieser Änderung war die Ausweisung von zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen entlang des St.-UrsulaWeges. Sachstand zur Sitzung am 17.09.2013 Aufgrund geänderter Planungsabsichten sowie geänderter Eigentumsverhältnisse hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2013 entschieden, den Aufstellungsbeschluss unter kleinteiliger Änderung des Planentwurfs neuzufassen. Mangels Bedarfs der Antragsteller wurde der Verfahren nicht förmlich weitergeführt. Nunmehr soll das förmliche Verfahren auf Wunsch der Eigentümer wieder aufgenommen werden. Der Bebauungsplan soll hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche an die heutigen Wohnbedürfnisse angepasst werden. Seinerzeit wurde ein großzügiger Abstand zwischen der „Karlstraße“ und den überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, da die „Karlstraße“ zur Zeit der Planaufstellung als Hauptstraße klassifiziert war und somit bestimmte Mindestabstände zur Straßenverkehrsfläche vorgeschrieben waren. Durch den Bau der „Lindenstraße“ sind diese Abstände nicht mehr erforderlich. Nunmehr kann eine flexiblere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden. Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen. Sachstand zur Sitzung am 27.10.2015 Nach dezidierten Abstimmungsgesprächen mit den Grundstückseigentümern unter Berücksichtigung städtebaulicher Überlegungen wurde der Planentwurf in der beiliegenden Form erarbeitet, welcher nunmehr zur Planreife gebracht werden soll. Hierzu sollen nun die förmlichen Beteiligungsverfahren (Offenlage) im vereinfachten Verfahren nach 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Dies wird möglich, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 23.02.2016 / 05.04.2016 Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 25.11.2015 bis 30.12.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.12.2015 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Aspekte eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann. Da die Frist zur Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange am Beschlussvorlage WP8-112/2013 4. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 29.01.2016 endete, konnten ggf. noch eintreffende Stellungnahmen nicht mehr bis zum Druck in die Abwägungsliste integriert, sondern mussten zum Sitzungstermin nachgereicht werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 eine einstimmige Empfehlung entsprechend dem Beschlussvorschlag gefasst. Fazit: Mit der Fassung des Satzungsbeschlusses und der hieran sich anschließenden Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Die Bebauung des Plangebietes kann mit Herstellung der Erschließung erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Nachfrage innerhalb der Ortslage ist gegeben; zwei Neubauten wurden bereits in diesem Bereich realisiert. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 16.03.2016 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-112/2013 4. Ergänzung Seite 3