Daten
Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8112/2013 4. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
17.09.2013
Stadtentwicklungsausschuss
27.10.2015
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2016
Rat der Stadt Bedburg
05.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung und Beschließung über die im Wege der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage
,Abwägungsliste‘.
b) Für den Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Änderung wird der Satzungsbeschluss nebst
Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S.1722) gefasst.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 05.02.2003
Für ein Teilstück des Gebietes „St.-Ursula-Weg“ / Ecke „Karlstraße“ sowie der K37 / Ecke
„St.-Ursula-Weg“ liegt ein Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
10/Planungsverband (PV) Bedburg-Lipp vor.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003, auf Empfehlung des
Ausschusses für Planen und Bauen vom 21.01.2003, bereits den Aufstellungsbeschluss
für den Bereich der 1. vereinfachten Änderung gefasst. Ziel dieser Änderung war die
Ausweisung von zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen entlang des St.-UrsulaWeges.
Sachstand zur Sitzung am 17.09.2013
Aufgrund geänderter Planungsabsichten sowie geänderter Eigentumsverhältnisse hat der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2013 entschieden, den
Aufstellungsbeschluss unter kleinteiliger Änderung des Planentwurfs neuzufassen.
Mangels Bedarfs der Antragsteller wurde der Verfahren nicht förmlich weitergeführt.
Nunmehr soll das förmliche Verfahren auf Wunsch der Eigentümer wieder aufgenommen
werden.
Der Bebauungsplan soll hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche an die heutigen
Wohnbedürfnisse angepasst werden. Seinerzeit wurde ein großzügiger Abstand zwischen
der „Karlstraße“ und den überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, da die
„Karlstraße“ zur Zeit der Planaufstellung als Hauptstraße klassifiziert war und somit
bestimmte Mindestabstände zur Straßenverkehrsfläche vorgeschrieben waren. Durch den
Bau der „Lindenstraße“ sind diese Abstände nicht mehr erforderlich. Nunmehr kann eine
flexiblere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden.
Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen.
Sachstand zur Sitzung am 27.10.2015
Nach dezidierten Abstimmungsgesprächen mit den Grundstückseigentümern unter
Berücksichtigung städtebaulicher Überlegungen wurde der Planentwurf in der
beiliegenden Form erarbeitet, welcher nunmehr zur Planreife gebracht werden soll. Hierzu
sollen nun die förmlichen Beteiligungsverfahren (Offenlage) im vereinfachten Verfahren
nach 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Dies wird
möglich, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4
BauGB wird abgesehen.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 23.02.2016 / 05.04.2016
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom
25.11.2015 bis 30.12.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.12.2015 beteiligt. Dabei sind die in der
beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Aspekte eingegangen. Die Stellungnahmen
führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen
werden kann. Da die Frist zur Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange am
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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29.01.2016 endete, konnten ggf. noch eintreffende Stellungnahmen nicht mehr bis zum
Druck in die Abwägungsliste integriert, sondern mussten zum Sitzungstermin nachgereicht
werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 eine einstimmige
Empfehlung entsprechend dem Beschlussvorschlag gefasst.
Fazit:
Mit der Fassung des Satzungsbeschlusses und der hieran sich anschließenden
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in
Kraft. Die Bebauung des Plangebietes kann mit Herstellung der Erschließung erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine. Nachfrage innerhalb der Ortslage ist gegeben; zwei Neubauten wurden bereits in diesem Bereich realisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 16.03.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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