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Beschlussvorlage (Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
133 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. 06.01.2016 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 2. Westnetz GmbH, DortIm Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. mund, ne 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz 07.01.2016 GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 3. Geologischer Dienst NRW, Für das o.g. Plangebiet gebe ich folgenden Hin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Krefeld, weis zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Tech07.01.2016 nischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. • Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – Nordrhein-Westfalen, 1:350000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Siehe auch Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643 4. Landesbetrieb Straßenbau Westlich des Plangebietes verläuft in einiger Ent- Es handelt sich um eine Überplanung des BestanNRW, Autobahnniederlas- fernung von ca. 580 m die von der Autobahnnie- des, für den seinerzeit eine Überprüfung bezüglich sung Krefeld, Krefeld, derlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn 61, Lärmimmissionen stattgefunden hat. Zudem ist 14.01.2016 Abschnitt 18. durch den großzügigen Abstand zur Autobahn keine Grundsätzliche Bedenken gegen die geänderten Festsetzungen der o.a. 1. vereinfachten Änderung übermäßige Lärmbelastung zu erwarten. Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen werder Bauleitplanung bestehen diesseits nicht. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Stra- den mit der Realisierung der Planung weder beßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus gründet noch vorbereitet. dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können. 5. Bezirksregierung Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. Köln, wahrzunehmenden öffentlichen Belange der all15.01.2016 gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 6. Erftverband, Bergheim, Aus Wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erft15.01.2016 verbandes bestehen keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbe- Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und lastung im Plangebiet versickerungsfördernde daher auch das Thema Entwässerung hinreichend Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Spei- sichergestellt. Nach entsprechender Prüfung erfolcherung und Nutzung festgesetzt werden sollten. gen die Schmutzwasserentsorgung und die EntwäsGerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die serung des Niederschlagswassers über die Kanalijeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmög- sation im Mischsystem in Sankt-Ursula-Weg sowie lichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und der Karlstraße. die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freilanlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. 7. Bezirksregierung ArnsDas von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt berg, Dortmund, über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks18.01.2016 feld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 43“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Es wurde diesbezüglich zusätzlich die bergbaubetreibende RWE Power AG in Köln beteiligt. Im Übrigen werden bereits Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sowie die Grundwasserständen geführt. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 20.01.2016 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. 9. Rhein-Erft-Kreis, BergAus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. heim, 26.01.2016 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin : Frau Fitzek, Tel.: 02271 834213 Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Bedenken. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271 834729 Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt... vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im daher auch das Thema Entwässerung hinreichend sichergestellt. Nach entsprechender Prüfung erfolSinne einer Grundwasseranreicherung findet. In der vorliegenden Planung wird keinerlei Versuch gen die Schmutzwasserentsorgung und die Entwäsunternommen Niederschlagswasser im Mischwas- serung des Niederschlagswassers über die Kanaliserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch sation im Mischsystem in Sankt-Ursula-Weg sowie Festlegungen zur Rückhaltung des Nieder- der Karlstraße. schlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken Verdünnung Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Dardes Schmutzwassers und so zu einer schlechteren stellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwas- durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwersersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelas- punkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen tungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Eine darüberhinausgehende zusätzliche FlächenGewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die versiegelung und damit verbundene erhebliche BeEinhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall lastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verzu prüfen. schlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Bodenschutz Gerichtshofs (C-461/13) vom Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.: 02271 834715 Europäischen 01.07.2015, sind nicht zu befürchten Der zu überplanende Änderungsbereich wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche / Gartenland genutzt. Ich weise auf folgende rechtliche Vorgabe hin: Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodengesetz NRW 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271 833454 Zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/Lipp werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau van Cleef, Tel.: 02271 834674 10. RWE Power AG, Köln 26.01.2016 Gegen die o. g. Änderung bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger dann keine Bedenken, wenn keine zusätzlichen Zufahrten und Straßenanbindungen an meine K 37 geplant und angelegt werden. Das vorhandene Straßennetz ist zu nutzen. Im Bereich des Plangebietes befindet sich die akti- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine 7 den Hinweis zur ve Grundwassermessstelle 82158 der RWE Power entsprechende Berücksichtigung findet statt. Kenntnis zu nehmen. AG. 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zu erhalten bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten. Messstellen 82158 R-Wert 25 39550 H-Wert 56 50590 11. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, Köln bestehen hinsichtlich der 1. vereinfachten 27.01.2016 Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 / Lipp keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. 12. Unitymedia NRW GmbH, Entfällt. Vielen Dank für die Informationen. Kassel, 08.01.2016 Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 13. Amprion GmbH, DortIm Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. mund, 04.02.2016 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 14. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und mehrere Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. dorf, Düsseldorf, historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen 07.01.02016 konkreten, in der beigefügten Karte dargestellten Verdacht auf Kampfmittel. Ich empfehle die Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (Laufgraben). Die Beauftragung dieser Überprü- Eine Überprüfung zum Verdacht auf Kampfmittel im fung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampf- Plangebiet wird vom Eigentümer der Fläche vor mitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Beginn der Bauarbeiten durchgeführt werden müssen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 15. Stadt Bedburg, Fachdienst 3, Bedburg, 07.01.2016 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp Anbei die Luftbildauswertung für den o. g. Bereich, Siehe Lfd. Nr. 14. sowie eine kurze Stellungnahme des Ordnungsamtes zum aktuellen Fall. Den Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (s. o.) schließe ich mich vollumfänglich an. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 16. EVONIK Technology & An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. Infrastructure GmbH, Eslaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. sen, 16.12.2015 17. PLEdoc GmbH, Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. 21.12.2015 mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. (TENP), Essen - 18. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Bundesamt für Infrastruk- Gegen die im Betreff genannte Baumaßnahme hat Entfällt. tur, Umweltschutz und die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine EinDienstleistungen der Bun- wände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche deswehr, Bonn, 23.12.2015 Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. Aufgrund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Nörvenich ist mit Lärm- und AbgasEmissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr nicht anerkannt werden können. 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 11