Daten
Kommune
Bedburg
Größe
133 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
06.01.2016
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
2.
Westnetz GmbH, DortIm Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
mund,
ne 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
07.01.2016
GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
3.
Geologischer Dienst NRW, Für das o.g. Plangebiet gebe ich folgenden Hin- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Krefeld,
weis zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Tech07.01.2016
nischen Baubestimmungen des Landes NRW ist
bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen.
• Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist
nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – Nordrhein-Westfalen,
1:350000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S
zuzuordnen.
Siehe
auch
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643
4.
Landesbetrieb Straßenbau Westlich des Plangebietes verläuft in einiger Ent- Es handelt sich um eine Überplanung des BestanNRW, Autobahnniederlas- fernung von ca. 580 m die von der Autobahnnie- des, für den seinerzeit eine Überprüfung bezüglich
sung Krefeld, Krefeld,
derlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn 61, Lärmimmissionen stattgefunden hat. Zudem ist
14.01.2016
Abschnitt 18.
durch den großzügigen Abstand zur Autobahn keine
Grundsätzliche Bedenken gegen die geänderten
Festsetzungen der o.a. 1. vereinfachten Änderung übermäßige Lärmbelastung zu erwarten.
Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen werder Bauleitplanung bestehen diesseits nicht.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Stra- den mit der Realisierung der Planung weder beßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus gründet noch vorbereitet.
dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden
können.
5.
Bezirksregierung Köln,
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
Köln,
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der all15.01.2016
gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
6.
Erftverband, Bergheim,
Aus Wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erft15.01.2016
verbandes bestehen keine Bedenken. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und
zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbe- Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und
lastung im Plangebiet versickerungsfördernde daher auch das Thema Entwässerung hinreichend
Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Spei- sichergestellt. Nach entsprechender Prüfung erfolcherung und Nutzung festgesetzt werden sollten. gen die Schmutzwasserentsorgung und die EntwäsGerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die serung des Niederschlagswassers über die Kanalijeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmög- sation im Mischsystem in Sankt-Ursula-Weg sowie
lichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und der Karlstraße.
die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber
auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude
und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso
ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freilanlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine
ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
7.
Bezirksregierung ArnsDas von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
berg, Dortmund,
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks18.01.2016
feld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Union 43“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1)
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
die RWE Power AG Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Es wurde diesbezüglich zusätzlich die bergbaubetreibende RWE Power AG in Köln beteiligt. Im Übrigen werden bereits Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sowie die Grundwasserständen geführt.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
8.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Euskirchen,
20.01.2016
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe)
der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
9.
Rhein-Erft-Kreis, BergAus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
heim, 26.01.2016
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin : Frau Fitzek, Tel.: 02271
834213
Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Bedenken.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271
834729
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine Bedenken.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und
das anfallende Niederschlagswasser über den
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Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie
begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen
Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im daher auch das Thema Entwässerung hinreichend
sichergestellt. Nach entsprechender Prüfung erfolSinne einer Grundwasseranreicherung findet.
In der vorliegenden Planung wird keinerlei Versuch gen die Schmutzwasserentsorgung und die Entwäsunternommen Niederschlagswasser im Mischwas- serung des Niederschlagswassers über die Kanaliserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch sation im Mischsystem in Sankt-Ursula-Weg sowie
Festlegungen zur Rückhaltung des Nieder- der Karlstraße.
schlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken Verdünnung Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Dardes Schmutzwassers und so zu einer schlechteren stellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP)
zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwas- durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwersersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelas- punkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen
tungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt.
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Eine darüberhinausgehende zusätzliche FlächenGewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die versiegelung und damit verbundene erhebliche BeEinhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall lastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verzu prüfen.
schlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des
Bodenschutz
Gerichtshofs
(C-461/13)
vom
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.: 02271 834715 Europäischen
01.07.2015, sind nicht zu befürchten
Der zu überplanende Änderungsbereich wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche / Gartenland
genutzt.
Ich weise auf folgende rechtliche Vorgabe hin:
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodengesetz NRW
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
(LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung vor der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens
nachzuweisen.
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271
833454
Zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/Lipp werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartnerin: Frau van Cleef, Tel.: 02271
834674
10.
RWE Power AG, Köln
26.01.2016
Gegen die o. g. Änderung bestehen aus meiner
Sicht als Straßenbaulastträger dann keine Bedenken, wenn keine zusätzlichen Zufahrten und Straßenanbindungen an meine K 37 geplant und angelegt werden. Das vorhandene Straßennetz ist zu
nutzen.
Im Bereich des Plangebietes befindet sich die akti- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine 7 den Hinweis zur
ve Grundwassermessstelle 82158 der RWE Power entsprechende Berücksichtigung findet statt.
Kenntnis zu nehmen.
AG.
7
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem
Gesichtspunkt des Bestandsschutzes zu erhalten
bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu
sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von
Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten.
Messstellen 82158
R-Wert 25 39550
H-Wert
56 50590
11.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt.
Rhein-Erft, Bergheim,
Köln bestehen hinsichtlich der 1. vereinfachten
27.01.2016
Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 / Lipp keine
Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
12.
Unitymedia NRW GmbH,
Entfällt.
Vielen Dank für die Informationen.
Kassel, 08.01.2016
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
13.
Amprion GmbH, DortIm Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
mund, 04.02.2016
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir
gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Der Rat der Stadt
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7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 den Hinweis zur
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
14.
Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und mehrere Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
dorf, Düsseldorf,
historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen
07.01.02016
konkreten, in der beigefügten Karte dargestellten
Verdacht auf Kampfmittel. Ich empfehle die Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges
(Laufgraben). Die Beauftragung dieser Überprü- Eine Überprüfung zum Verdacht auf Kampfmittel im
fung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampf- Plangebiet wird vom Eigentümer der Fläche vor
mitteluntersuchung auf unserer Internetseite.
Beginn der Bauarbeiten durchgeführt werden müssen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
15.
Stadt Bedburg, Fachdienst 3, Bedburg,
07.01.2016
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
Anbei die Luftbildauswertung für den o. g. Bereich, Siehe Lfd. Nr. 14.
sowie eine kurze Stellungnahme des Ordnungsamtes zum aktuellen Fall.
Den Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (s. o.) schließe ich mich vollumfänglich
an.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
16.
EVONIK Technology &
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
Infrastructure GmbH, Eslaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
sen, 16.12.2015
17.
PLEdoc GmbH, Essen,
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
21.12.2015
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
-
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
-
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
-
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
-
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
-
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
-
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
10
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
(TENP), Essen
-
18.
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GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
Bundesamt für Infrastruk- Gegen die im Betreff genannte Baumaßnahme hat Entfällt.
tur, Umweltschutz und
die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine EinDienstleistungen der Bun- wände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche
deswehr, Bonn, 23.12.2015 Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
Aufgrund der Lage des Plangebietes zum Flugplatz Nörvenich ist mit Lärm- und AbgasEmissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu
rechnen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr
nicht anerkannt werden können.
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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