Daten
Kommune
Bedburg
Größe
752 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
11
9
(1)
(1)
7
(1)
5
3
.St
l
su
Ur
1
(1)
aeg
W
(1)
4
(1)
204299
227
(1)
2
eg
W
(2)
(1)
200030
40
2037751
9
93
(2)
95
(1)
(1)
He
200085
(1)
rd
Kampfmittelbeseitigung:
Auf die
des Vorhandenseins von
wird hingewiesen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist
die
der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung
oder die
Erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html.
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten
Bodenfunde oder Befunde hierzu
auch
und
in der
Bodenbeschaffenheit - ist die Gemeinde als
Untere
oder
das
LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Nideggen,
Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax:
02425/ 9039-199,
zu informieren. Die
Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig
ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte handelt, es
vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich
Bodendenkmal und Fundstelle sind
erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes
Ein
zu
Bodendenkmal-
gegen die Meldepflicht wird mit einem
Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen
Nach Beendigung der bergbaulichen
ist mit einem Grundwasserwiederanstieg zu rechnen. Sowohl
im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem
Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen
Die
der Grundsowie die
von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
gung finden.
89
(3)
(1)
(1)
(2)
(2)