Daten
Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.03.16, 18:02
Aktualisiert
29.03.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-58/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.04.2016
Betreff:
Aufstellung von Straßenlaternen in Kaster
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg stimmt der Aufstellung von Straßenlaternen am
Fuß- und Radweg zwischen St.-Rochus-Straße und Friedrich-Ebert-Straße
zu
oder
nicht zu.
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.01.2016 beantragt die CDU-Fraktion die Aufstellung von Straßenlaternen
entlang des Fußweges zwischen St.-Rochus-Straße (ab Zufahrt REWE-Parkplatz) und FriedrichEbert-Straße. Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Der angesprochene Rad- und Fußweg ist ca. 410 m lang. An der Grundstücksgrenze der Fläche,
wo zurzeit der Neubau für die Unterbringung von Asylbewerbern errichtet wird, befindet sich eine
Straßenlaterne.
In der Regel werden Straßenlaternen in einem Abstand von 35 m gesetzt. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten und der Tatsache, dass an dem Rad- und Fußweg keine störende Einrichtungen,
wie z. B. Häuservorsprünge o. ä. vorhanden sind, könnte hier auch ein Abstand von 40 m als
ausreichend angesehen werden.
Sofern der Rad- und Fußweg ausgeleuchtet werden soll, müssten somit zwischen 9 und 11
Straßenlaternen errichtet werden.
Als Lampenkopf sollte der gleiche gewählt werden, wie an dem Rad- und Fußweg zwischen
Kaster und Bedburg vorhanden ist. Hierbei handelt es sich um einen kleinen, aber dennoch stark
leuchtenden Lampenkopf mit LED. Seitdem dieser Lampenkopf dort eingesetzt sind keine
Vandalismus-Schäden an den Lampenköpfen gemeldet worden.
Die Kosten je Leuchtpunkt betragen rund 2.000,00 €.
Es ist darüber zu entscheiden, ob der Bereich nach Haushaltsgenehmigung ausgeleuchtet werden
soll.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x, 2.000,00 € je Laterne
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister