Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9231/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung ("VEP - Auf dem Wall")
- südliches Teilgebiet an der Straße "Auf dem Wall" in der Ortslage Kaster hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
eingegangene Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) Dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung wird nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722) als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 3, Flurstück 62 („Hauptstraße 86a“ / „Auf dem Wall 2“) vor.
Bisweilen ist das Grundstück nur im südlichen Bereich mit einem Einfamilienhaus nebst
gewerblicher freiberuflicher Nutzung („Hauptstraße 86a“) bestanden. Aufgrund der Lage und des
Zuschnitts des Grundstückes sowie der damaligen Planungsabsichten im Rahmen der
seinerzeitigen Umsetzung des „VEP - Auf dem Wall“ (= heutiges Planungsrecht: Bebauungsplan
Nr. 31 / Kaster) bietet sich eine Grundstücksteilung und eine Bebauung im nördlichen
Grundstücksbereich an.
Allerdings wurde bei der heute vorzufindenden Bebauung ein angrenzendes Grundstück, welches
ursprünglich für die Errichtung eines entsprechenden Wohnhauses geplant war, so
herausparzelliert, das die dort festgesetzten überbaubaren Flächen nicht mehr ausreichen, um die
nunmehr vorliegende Bauvoranfrage positiv bescheiden zu können.
Aus städtebaulichen Gründen wird daher eine leicht modifizierte Änderung der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksflächen für notwendig erachtet. Insbesondere zur Wahrung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB).
In Aufnahme der bereits umliegenden Bebauung und zur Harmonisierung der Gebäudekubaturen,
letztlich auch dem Wohnfrieden dienend, soll nunmehr die überbaubare Fläche nach Süden hin
verlängert werden. Dabei wird sich an den bestehenden Gebäuden orientiert.
Die Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren sollen mittels Kostenübernahmeerklärung durch
den Antragsteller übernommen werden.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 26.04.2016:
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 20.01.2016
bis 22.02.2016 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
mit Schreiben vom 22.01.2016 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste
aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung,
so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Hierzu zählt auch die Anpassung und Flexibilisierung des
Baurechts an aktuelle gesellschaftliche und städtebauliche Entwicklungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-231/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 05.04.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-231/2015 1. Ergänzung
Seite 3