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Beschlussvorlage (BP 31.1 Kaster Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
106 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung – südliches Teilgebiet an der Straße „Auf dem Wall“ in der Ortslage Kaster Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-8) Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Nr. von, vom 1. 2. Westnetz GmbH, Dortmund Thyssengas GmbH, Dortmund, 02.02.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110 kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Wir bitten Sie, die Westnetz GmbH, Abt. DRW-S-LK, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, aus Ihrem Verteiler zu entfernen und Ihre Anfragen künftig an die Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 1521, 44139 Dortmund, zu richten. Mit Ihrer Nachricht vom 28.01.2016 teilen Sie uns die o. g. Maßnahme/n mit: Entfällt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Entfällt. B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. 3. 4. Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 09.02.2016, Westnetz GmbH, Bergheim, 17.02.2016 Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen o. g. Änderung des Bebauungsplanes bestehen seitens der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. In Ihrem Schreiben vom 28.01.1016 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsanlagen sind bis auf vorhandene Hausanschlüsse nicht betroffen. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. 5. Erftverband, Bergheim, 17.02.2016 Gegen die o. g. Aufstellung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes derzeit keine Bedenken, wenn folgende Hinweise und Anregungen bei der Detailplanung berücksichtigt werden: Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich der Baumaßnahme im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeig- medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx Das Plangebiet ist bereits bebaut und daher auch das Thema Entwässerung hinreichend sichergestellt. Eine sachgerechte Entwässerung in die vorhandene Kanalisation ist gewährleistet. Die Schmutzwasserentsorgung und die Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgen über die Kanalisation im Mischsystem in der Straße „Auf dem Wall“. B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 19.02.2016 nete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“ vorzusehen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass gem. § 51a LWG Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenem Bergwerksfeld „Dr. Grämer“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Der Vorhabenbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2012 medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle. Daher sollte bereits bei den Planungen folgendes berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, bertriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx Eine entsprechende Anfrage wurde gestellt (vgl. Lfd. Nr. 5) nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RWE Power AG als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Die RWE Power AG wurde beteiligt (vgl. Lfd. Nr. 8) Im Übrigen werden bereits Hinweise zu den Baugrundverhältnissen sowie den Grundwasserständen geführt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 7. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 23.02.2016 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Naturschutz- und Landschaftspflege: Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel. 02271/834213 Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur o. g. Bauleitplanung keine Bedenken. Artenschutz: Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass bei Abriss und Sanierung bestehender baulicher Anlagen bzw. bei Umbruch von Brachflächen oder Rodung von Gehölzen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Vor Abriss bzw. Umbruch oder Rodung ist eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o. g. §§ BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. Wasserwirtschaft: Ansprechpartnerin: 02271/834729 Frau Schröder, Tel. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx Belange des Artenschutzes werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und somit berücksichtigt. Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versichert werden. Sie planen das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. In der vorliegenden Planung wird keinerlei Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen zur Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten. Bodenschutz: Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/834715 Schädliche Bodenverunreinigungen sind mir für das Plangebiet nicht bekannt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und daher auch das Thema Entwässerung hinreichend sichergestellt. Nach entsprechender Prüfung erfolgen die Schmutzwasserentsorgung und die Entwässerung des Niederschlagswassers über die Kanalisation der Straße „Auf dem Wall“. Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung und damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. 8. RWE Power AG, Köln, 28.01.2016 Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 „Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Er- medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx B die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Das Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut. Ein entsprechender Hinweis zum Thema „Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen“ wird bereits geführt und ist ausreichend. gänzende Regelungen“ der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende dieses Jahrhunderts erforderlich werden. Detaillierte Informationen zu den vorgesehenen Grundwasserhaltungsmaßnahmen können beim Erftverband nachgefragt werden. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen ist von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben. (www.erftverband.de) medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 31.1 Kaster Auf dem Wall\[im Entwurf] Abwägungsliste BP 31 Kaster Auf dem Wall.docx