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Beschlussvorlage (BP 31.1 Kaster Planentwurf WP9-231/2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
436 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Beschlussvorlage (BP 31.1 Kaster Planentwurf WP9-231/2015)

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Inhalt der Datei

70 867 863 866 862 9 861 (1) 11 (1) W eg 864 68 (1) 876 (1) 89 m Au 875 15 873 870 872 871 (1) 13 90 119 856 1 91 842 865 874 3 92 (1) (1) 69 (1) (1) 5 853 844 852 843 851 (1) 802 e fd ll a W 845 (1) 65 67 4 (1) (3) (1) 66 922 63 88 61 (1) 923 (6) (5) 62 (5) (2) (4) (7) 646 (2) (6) (3) (4) (2) 84 (1) 647 (2) 86 (1) (2) 86 a 817 827 815 826814 1. 1.1 der baulichen Anlagen gem. BauGB 16 (2) Nr. 4 u. 18 BauNVO i.V.m. Die der baulichen Anlagen ist als maximal Bezugspunkt festgesetzt. Bezugspunkt: Bezugspunkt ist die der der vorgelagerten, endausgebauten Fahrbahnkante in der Mitte des auf der Grenze zwischen und bilden bzgl. des Hinweise: Kampfmittelbeseitigung: Auf die des Vorhandenseins von wird hingewiesen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzu- stellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseiti- gungsdienst der Bezirksregierung oder die Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mecha- nischen Belastungen wie Weitere Informationen befinden sich auf www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html. der Internetseite Hs 5 r.8 d 5sN H 8 r. N 824 85 756 812 Textliche Festsetzungen: 757 819 87 151 109 83 (1) (1) 85 b 85 a c 818 816 820 Bodendenkmalschutz Beim Auftreten Bodenfunde oder Befunde - hierzu auch und in der Bodenbeschaffenheit - ist die Gemeinde als Untere oder das LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, zu informieren. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte handelt, es vielmehr, dass dem Bodendenkmal und Fundstelle sind zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes Bodendenkmal- pflege den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Ein gegen die Meldepflicht wird mit einem geahndet 41 DSchG NW). Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen Nach Beendigung der bergbaulichen ist mit einem Grundwasserwiederanstieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen Die der Grundsowie die von Bodenbe- wegungen sollten bei