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Beschlussvorlage (Information UMA - unbegleitete minderjährige ausländische Jugendliche)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-10/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.03.2016 Betreff: Information UMA - unbegleitete minderjährige ausländische Jugendliche Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Spätestens seit Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen zum 01.11.2015, muss sich das Jugendamt Bedburg auch mit der Aufnahme von minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Eltern einreisen, beschäftigen. Während zuvor immer das Jugendamt bzw. die Stadt zuständig gewesen ist, mit welchem der/ die Jugendliche erstmalig Kontakt gehabt hat (dies betraf die Stadt Bedburg nur in der Notunterkunft), werden seit Anfang November die einreisenden Jugendlichen an alle Jugendämter gemäß dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Nach aktueller Quote ist das Jugendamt Bedburg verpflichtet 18 Jugendliche aufzunehmen. Allerdings wird diese Zahl wöchentlich aktualisiert. (Zum Vergleich: Im September 2015 ging man noch von 7 Jugendlichen für die Stadt Bedburg aus.) Zum besseren Verständnis soll folgend kurz das Verfahren geschildert werden: Wenn junge Flüchtlinge in Bedburg ohne vorherigen Behördenkontakt, z.B. in der Notunterkunft ankommen, ist das Jugendamt zur „vorläufigen Inobhutnahme“ verpflichtet. Dies geschieht momentan in der Dreifachhalle, da zum einen keine anderen geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und dort (noch) eine 24-Stunden Betreuung gewährleistet werden kann. Nach Abklärung bestimmter Gegebenheiten (Alter, Gesundheitszustand, Aufenthaltsort Verwandte) durch Mitarbeiter des Jugendamtes, wird die Aufnahme des Jugendlichen an die Landesverteilstelle des Landschaftsverbandes Rheinland gemeldet. Diese verteilen die Jugendlichen danach entweder weiter oder weisen die Jugendlichen der Stadt Bedburg fest zu. Bei Letzterem ist das Jugendamt fortan für die Minderjährigen zuständig, muss die Vormundschaft beantragen und für die Betreuung / Unterbringung sorgen. Die „vorläufige Inobhutnahme“ endet mit der Zuweisung durch die Landesverteilstelle. Nach gleichem Procedere können natürlich auch junge Menschen aus anderen Städten nach Bedburg zugewiesen werden. Momentan betreut das Jugendamt Bedburg 10 Minderjährige im Alter von 14 – 18 (alle männlich). Mehr als die Hälfte der jungen Männer lebt in betreuten Wohngruppen (Wohngemeinschaft in Kirdorf, Heimeinrichtungen in Elsdorf). Die anderen wohnen mit Verwandten oder Vertrauten (Fluchtgemeinschaften) in Regelunterkünften und werden ambulant betreut. Ein junger Mann wurde bereits verselbstständigt. Alle Minderjährigen gehen in Bedburg zur Schule und sind an Vereine angebunden (meist Fußball). Da damit zu rechnen ist, dass die Landesverteilstelle zeitnah die Belegungsquote für die Stadt Bedburg auffüllen wird, werden weitere Wohngruppen benötigt. Hierfür sucht das Jugendamt zurzeit dringend Immobilien (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, große Wohnungen), was sich auf dem Immobilienmarkt sehr schwer gestaltet. Für Hinweise und Kontakte seitens der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist das Jugendamt sehr dankbar. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-10/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Leitung Jugendamt Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-10/2016 Seite 3