Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-10/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.03.2016
Betreff:
Information UMA - unbegleitete minderjährige ausländische Jugendliche
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Spätestens seit Einführung des neuen Gesetzes zur Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen
zum 01.11.2015, muss sich das Jugendamt Bedburg auch mit der Aufnahme von minderjährigen
Flüchtlingen, die ohne Eltern einreisen, beschäftigen. Während zuvor immer das Jugendamt bzw.
die Stadt zuständig gewesen ist, mit welchem der/ die Jugendliche erstmalig Kontakt gehabt hat
(dies betraf die Stadt Bedburg nur in der Notunterkunft), werden seit Anfang November die
einreisenden Jugendlichen an alle Jugendämter gemäß dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Nach
aktueller Quote ist das Jugendamt Bedburg verpflichtet 18 Jugendliche aufzunehmen. Allerdings
wird diese Zahl wöchentlich aktualisiert. (Zum Vergleich: Im September 2015 ging man noch von 7
Jugendlichen für die Stadt Bedburg aus.)
Zum besseren Verständnis soll folgend kurz das Verfahren geschildert werden:
Wenn junge Flüchtlinge in Bedburg ohne vorherigen Behördenkontakt, z.B. in der Notunterkunft
ankommen, ist das Jugendamt zur „vorläufigen Inobhutnahme“ verpflichtet. Dies geschieht
momentan in der Dreifachhalle, da zum einen keine anderen geeigneten Räumlichkeiten zur
Verfügung stehen und dort (noch) eine 24-Stunden Betreuung gewährleistet werden kann. Nach
Abklärung bestimmter Gegebenheiten (Alter, Gesundheitszustand, Aufenthaltsort Verwandte)
durch Mitarbeiter des Jugendamtes, wird die Aufnahme des Jugendlichen an die
Landesverteilstelle des Landschaftsverbandes Rheinland gemeldet. Diese verteilen die
Jugendlichen danach entweder weiter oder weisen die Jugendlichen der Stadt Bedburg fest zu.
Bei Letzterem ist das Jugendamt fortan für die Minderjährigen zuständig, muss die Vormundschaft
beantragen und für die Betreuung / Unterbringung sorgen. Die „vorläufige Inobhutnahme“ endet
mit der Zuweisung durch die Landesverteilstelle. Nach gleichem Procedere können natürlich auch
junge Menschen aus anderen Städten nach Bedburg zugewiesen werden.
Momentan betreut das Jugendamt Bedburg 10 Minderjährige im Alter von 14 – 18 (alle männlich).
Mehr als die Hälfte der jungen Männer lebt in betreuten Wohngruppen (Wohngemeinschaft in
Kirdorf, Heimeinrichtungen in Elsdorf). Die anderen wohnen mit Verwandten oder Vertrauten
(Fluchtgemeinschaften) in Regelunterkünften und werden ambulant betreut. Ein junger Mann
wurde bereits verselbstständigt. Alle Minderjährigen gehen in Bedburg zur Schule und sind an
Vereine angebunden (meist Fußball).
Da damit zu rechnen ist, dass die Landesverteilstelle zeitnah die Belegungsquote für die Stadt
Bedburg auffüllen wird, werden weitere Wohngruppen benötigt. Hierfür sucht das Jugendamt
zurzeit dringend Immobilien (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, große Wohnungen), was
sich auf dem Immobilienmarkt sehr schwer gestaltet.
Für Hinweise und Kontakte seitens der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist das
Jugendamt sehr dankbar.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-10/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Leitung Jugendamt
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-10/2016
Seite 3