Daten
Kommune
Bedburg
Größe
374 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
55
Plangröße A1 (420 x 841)
405
86
393
430
439
1.
80
78
443
74
WA II
446
66
64
0,4 0,8
391
ED
14 b
20 b
390
18
228
274
388
270
,0
452
# 20
4,0
#
3,0
267
466
4,0
,5
387
467
# 17
255
468
GFL
542
253
3,0
22 a
33
736
35
31
1045
469
733
25
23
505
506
21
519
650
735
648
518
649
3.
927
2
659
651
647
521 520
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
799 des Stadtentwicklungsdurch Beschluss
932
ausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
800
9
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Offenlegungsbeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg,
770 den ____________________
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
17
(Bürgermeister)
6
8
798
Bedburg, den _____________________
ße
a
r
t
s
________________________________
(Bürgermeister)
1
23
g
Ber
Flem
ing
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
1105
per
________________________________
10
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Bedburg, den _____________________
4
452
Bekanntmachung des6
Satzungsbeschlusses
5.
WA
Allgemeines Wohngebiet
2 Wo
Beschränkung der Zahl der
Wohnungen
0,4
Maximale Grundflächenzahl
22
0,8
Maximale Geschossflächenzahl
Gebäude mit Hausnummer
II
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
7
FH 7,0
Lip
per
Niederschlagswasser
Be
rg
r.8
HsN
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugshöhe (BZH) (Regelung gemäß
schriftl. Festsetzungen unter 2.1)
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
ED
Erdbebengefährdung
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/Lipp
Grundwasserabsenkung
8
623
Maximale Zahl der Vollgeschosse
Kampfmittel
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten
Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt
der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der
Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen.
Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
50 m
Flurstücksnummer
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß
der ‚Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
5
Lip
_______________________________
(ÖbVI)
12
Bedburg, den ____________________
933
40
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen
gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
934
Aufstellungsbeschluss
Bodendenkmäler
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten
unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder
der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
746
926
20
Art und Maß der baulichen Nutzung
Flurstücksgrenze
517
652
966
10
ZEICHENERKLÄRUNG
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die
Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,553
Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/
9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
658
416
5
1.
422
417
437
Planunterlage
0
Flurgrenze
2.
854
436
Maßstab 1:500
Hinweise
653
418
r.51
HsN
27
Lipp
8
Kartengrundlage
734
49
504
503
657
853
43
47
502
19
41
45
29
656
39
28
er
p
p
i
L
500 501
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemarkung:
Flur:
654
37
26
Berg
r.12
655
24
26 a
HsN
499
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer
Dachneigung von 30 - 45° zugelassen.
5.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und
Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
5.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala ‚dunkelbraun' bis
‚schwarz' oder ‚grau' bis ‚schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als
Ausnahme zugelassen werden. Glasierte Dacheindeckungen sind generell
unzulässig.
5.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion
und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist
nicht zulässig.
5.5 Grundstückseinfriedungen, die an die südlich gelegene öffentliche Verkehrsfläche grenzen, sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen
Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen.
5.6. Entlang der nordöstlichen Verkehrsfläche (Flurstück 466) ist eine Böschungsmauer in einer Höhe von max. 1,0 m über dem Niveau der Wegefläche
zulässig.
14 a
266
22
Überdachte Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren
Fläche sowie in deren gedachter Verlängerung bis zur westlichen
Grundstücksgrenze zulässig.
Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite
mindestens 5,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
5.1
#
3,0
275
4.1
205 5.
243
16
20
389
Inhalt:
4.2
20 a
60
Flächen für Stellplätze und Garagen
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
459
460
FH 7,0
62
4.
203
448 2 Wo
432
im beschleunigten Verfahren
rg
e
Zieg
68
449
- Teilgebiet Lipper Berg -
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je
Wohngebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
485
447
Bebauungsplan Nr. 32/Lipp, 4. Änd.
Be
7
.6
Nr
Hs
e
3.
a
433
70
raß
t
s
i
le
486
440
r.8
HsN
9
.6
400
2.2
GFL
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
zugunsten des Versorgungsträgers
Firstrichtung
ße
51
Nr
Hs
437
65
441
438
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Firsthöhen
gemäß Planzeichnung bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzung ist die
Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten
Verkehrsfläche, über die das Grundstück erschlossen wird, mittig an der
Grundstücksgrenze.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe
und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
per
457
72
491
442
2.1
Str
a
409
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Lip
436
492
2.
ran
dt-
53
63
415
399
404
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3)
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig.
444
49
402
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO)
445
82
408
403
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
84
ly-B
61
414
Wil
407
ENTWURF
37
47
401
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 31.03.2016
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen