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Beschlussvorlage (Bp 32.4 Lipp Planzeichnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
374 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Beschlussvorlage (Bp 32.4 Lipp Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

55 Plangröße A1 (420 x 841) 405 86 393 430 439 1. 80 78 443 74 WA II 446 66 64 0,4 0,8 391 ED 14 b 20 b 390 18 228 274 388 270 ,0 452 # 20 4,0 # 3,0 267 466 4,0 ,5 387 467 # 17 255 468 GFL 542 253 3,0 22 a 33 736 35 31 1045 469 733 25 23 505 506 21 519 650 735 648 518 649 3. 927 2 659 651 647 521 520 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB 799 des Stadtentwicklungsdurch Beschluss 932 ausschusses vom ______________ aufgestellt worden. 800 9 4. Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Offenlegungsbeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, 770 den ____________________ Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ 17 (Bürgermeister) 6 8 798 Bedburg, den _____________________ ße a r t s ________________________________ (Bürgermeister) 1 23 g Ber Flem ing ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 1105 per ________________________________ 10 (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Bedburg, den _____________________ 4 452 Bekanntmachung des6 Satzungsbeschlusses 5. WA Allgemeines Wohngebiet 2 Wo Beschränkung der Zahl der Wohnungen 0,4 Maximale Grundflächenzahl 22 0,8 Maximale Geschossflächenzahl Gebäude mit Hausnummer II Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekanntgemacht. 7 FH 7,0 Lip per Niederschlagswasser Be rg r.8 HsN Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugshöhe (BZH) (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.1) Bauweise, Baugrenzen Baugrenze ED Erdbebengefährdung nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Lipp Grundwasserabsenkung 8 623 Maximale Zahl der Vollgeschosse Kampfmittel Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 50 m Flurstücksnummer Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der ‚Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 5 Lip _______________________________ (ÖbVI) 12 Bedburg, den ____________________ 933 40 Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 934 Aufstellungsbeschluss Bodendenkmäler Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 746 926 20 Art und Maß der baulichen Nutzung Flurstücksgrenze 517 652 966 10 ZEICHENERKLÄRUNG Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,553 Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/ 9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 658 416 5 1. 422 417 437 Planunterlage 0 Flurgrenze 2. 854 436 Maßstab 1:500 Hinweise 653 418 r.51 HsN 27 Lipp 8 Kartengrundlage 734 49 504 503 657 853 43 47 502 19 41 45 29 656 39 28 er p p i L 500 501 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemarkung: Flur: 654 37 26 Berg r.12 655 24 26 a HsN 499 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW) Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. 5.2 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. 5.3 Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala ‚dunkelbraun' bis ‚schwarz' oder ‚grau' bis ‚schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. 5.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig. 5.5 Grundstückseinfriedungen, die an die südlich gelegene öffentliche Verkehrsfläche grenzen, sind ausschließlich aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen. 5.6. Entlang der nordöstlichen Verkehrsfläche (Flurstück 466) ist eine Böschungsmauer in einer Höhe von max. 1,0 m über dem Niveau der Wegefläche zulässig. 14 a 266 22 Überdachte Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche sowie in deren gedachter Verlängerung bis zur westlichen Grundstücksgrenze zulässig. Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. 5.1 # 3,0 275 4.1 205 5. 243 16 20 389 Inhalt: 4.2 20 a 60 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 459 460 FH 7,0 62 4. 203 448 2 Wo 432 im beschleunigten Verfahren rg e Zieg 68 449 - Teilgebiet Lipper Berg - Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. 485 447 Bebauungsplan Nr. 32/Lipp, 4. Änd. Be 7 .6 Nr Hs e 3. a 433 70 raß t s i le 486 440 r.8 HsN 9 .6 400 2.2 GFL Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers Firstrichtung ße 51 Nr Hs 437 65 441 438 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Firsthöhen gemäß Planzeichnung bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzung ist die Oberkante der unmittelbar vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche, über die das Grundstück erschlossen wird, mittig an der Grundstücksgrenze. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. per 457 72 491 442 2.1 Str a 409 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Lip 436 492 2. ran dt- 53 63 415 399 404 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 444 49 402 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Allgemeine Wohngebiete (WA) (§ 4 BauNVO) 445 82 408 403 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 84 ly-B 61 414 Wil 407 ENTWURF 37 47 401 Entwurf und Bearbeitung: Stand 31.03.2016 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen