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Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
211 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
13.11.12, 06:12
Aktualisiert
13.11.12, 06:12
Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark
Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 228/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 20 - - 65 - - 66 - -14- Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 20 - - 65 - - 66 - 30.10.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 228/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 30.10.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Regionale 2010 ||| Neugestaltung des Wesselinger Rheinufers, Los 3 Rheinpark Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens Beschlussentwurf: Der vorgestellten Ausführungsplanung sowie der auf die Ausführung des Bauvorhabens Rheinpark (Baulos 3) einschließlich des Parkpflegewerks gerichteten weiteren Planungen und Maßnahmen wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 die überarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) für Baulos 3 Rheinpark beschlossen. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Berücksichtigung der Bürgeranregungen aus dem 2. Wesselinger Bürgerforum (30.08.2012) bei der Ausarbeitung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) wurde zugestimmt. 2. Lösung In der Zwischenzeit ist die Planung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten ASU weiter konkretisiert worden und liegt nun als Ergebnis der Ausführungsplanung vor. Folgende Aspekte sind bei der Erarbeitung der Ausführungsplanung noch einmal gesondert überprüft bzw. im Vergleich zum letzten Planungsstand geändert worden: Skulptur „Steigendes Pferd“ Wie vom ASU beschlossen, wird die Skulptur des „steigenden Pferdes“ von Hein Derichsweiler im Rheinpark nahe seines heutigen Standortes wieder aufgestellt. Aufweitung des Zugangsbereiches Bonner Straße/Auf dem Sonnenberg Der Eingangsbereich des Rheinparks ist im Vergleich zur Planung aus Leistungsphase 4 aufgeweitet worden. Die gepflasterte Fläche ist ausreichend bemessen, um künftig als optionaler Standort für Kunstobjekte des Kunstvereins Wesseling e.V. und/oder für die Anlage eines Wasserspiels zu dienen. Kleine Rampe neben der Treppe am Spielbalkon Zur stufenfreien Verbindung zwischen dem Spielbalkon und der sich südlich anschließenden Terrasse wurde auf Wunsch des Ausschusses nachträglich die Anlage einer kleinen Rampe geplant. Die Rampe ist in den 1,05 m breiten Pflasterstreifen integriert, der sich entlang der westlichen Spielbalkonkante erstreckt. Die Rampe kann genutzt werden, um umwegfrei mit dem Fahrrad oder einem Einzel-Kinderwagen vom südlichen Rheinsteg zum Spielbalkon zu gelangen. Aufgrund der starken Neigung der Rampe wird diese voraussichtlich nur erschwert von Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Rollatoren genutzt werden können. Mauer am Spielbalkon Im vergangenen ASU ist die Notwendigkeit eines Geländers auf der Mauer am neuen Spielbalkon diskutiert worden. Die Mauer weist im Bestand auf der Seite des künftigen Spielbalkons eine Höhe von ca. 40-45 cm auf, rheinseitig beträgt die Höhe ca. 70-80 cm. Der Mauerfuß stößt auf der Rheinseite auf eine mindestens ca. 70 cm breite ebene Berme, bevor die mit Rasen bepflanzte Böschung mit unterschiedlichem, eher mäßigem Gefälle in Richtung Rhein abfällt. Die Landesbauordnung NRW verlangt bei Gebäuden ab einer Absturzhöhe von 1 m ein Geländer. Eine analoge Übertragung dieser Regelung auf Außenbereiche, in denen sich viele Personen aufhalten, ist nach Einschätzung der Bauaufsicht möglich. Da die Absturzhöhe von der Mauer sich zumindest im Bereich der Berme auf maximal ca. 80 cm beläuft, steht der Verzicht auf ein Geländer den Anforderungen der Landesbau- ordnung nicht entgegen. In der für die Anlage von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen einschlägigen DIN 18034 heißt es: „Sicherheitsmaßnahmen sind zusammen mit der Anforderung zu sehen, daß zum Spielen ausgewiesene Flächen, abgestuft nach Altersgruppen, vor allem auch eine erzieherische Funktion ausüben. Freude am Abenteuer und Bestehen eines Risikos als Bestandteil des Spielwertes sind im Rahmen kalkulierter spielerisch-sportlicher Betätigung erwünscht. Für Kinder nicht erkennbare Gefahrenquellen sind zu vermeiden. (…) Zum Spielen ausgewiesene Flächen sind gegenüber Straßen, Kraftfahrzeugstellplätzen, Gleiskörpern, tiefen Wasserläufen, Abgründen und ähnlichen Gefahrenquellen mit einer wirksamen Einfriedung (dichte Hecke, Zäune u.ä.) zu versehen.“ Die Verwaltung hält es für vertretbar, den neuen Spielplatz lediglich durch die vorhandene Bestandsmauer von der oberen Rheinböschung abzugrenzen, eine fahrlässige Situation mit einer für Kinder nicht erkennbaren Gefahrenquelle entsteht nicht. Sollte sich nach Inbetriebnahme und Nutzung des Spielplatzes herausstellen, dass Kinder die Mauer regelmäßig als „Spielgerät“ in ihre Spieltätigkeiten einbeziehen und von ihr herunter springen, was man einer Beschädigung der Grasnarbe an der Rheinböschung ablesen könnte, müsste nachträglich für eine Einfriedung gesorgt werden. Barrierefreie Rampenanlage Die im Zentrum des Rheinparks vorgesehene barrierefreie Rampenanlage zwischen dem Mehrgenerationenplatz und dem Rheinsteg ist leicht modifiziert worden. Durch eine geringfügige Verlängerung der beiden Rampenschenkel konnte der Begegnungsraum in der Kehre vergrößert werden. Weiteres Vorgehen Die Ausführungsplanung als letzter Planungsstand vor der eigentlichen Baumaßnahme liegt nun vor. Bis zum eigentlichen Beginn der Baumaßnahme sind noch weitere Schritte erforderlich, die mit der Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen sowie der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen limitieren. Aufgrund des erheblichen Zeitdrucks (Rodungsarbeiten im Vorfeld der Maßnahme müssen bis zum 1.3.2013, der Bau der barrierefreien Rampenanlage in der Zeit vom 1.4. bis zum 31.10.2013 abgeschlossen sein) ,muss die Realisierung des Projektes nun durch den Beschluss über die Planung und Ausführung von Baulos 3 eingeleitet werden. Der auf Grundlage dieser Vorlage zu fassende Beschluss umfasst zum Einen die Bestätigung der vorgestellten Ausführungsplanung als Basis des Bauvorhabens. Zum Anderen ermächtigt der Beschluss die Verwaltung dazu, sämtliche weiteren Planungen und Maßnahmen, die auf die Ausführung des Bauvorhabens gerichtet sind, voranzutreiben und zu beauftragen. Hierzu zählt insbesondere die Beauftragung von Atelier Loidl mit den weiteren Leistungsphasen, die Beauftragung evtl. erforderlicher weiterer Fachbüros-/Firmen sowie die Ausschreibung und Vergabe der gesamten Baumaßnahme. Der Beschluss bezieht die außerhalb des Projektbudgets der Regionale 2010 finanzierten geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Parkpflegewerks (s. schraffierte Flächen im Lageplan zur Ausführungsplanung) ein. (§ 7 der Vergabeordnung für die Stadt Wesseling) Die Verwaltung wird den Ausschuss regelmäßig über den Fortgang des Projektes informieren. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das zur Verfügung stehende Projektbudget für die Baumaßnahme Rheinpark beläuft sich ohne Parkpflegewerk auf einen Betrag von 1,75 Mio. €. 80 % hiervon hat das Land zur Förderung in Aussicht gestellt, für die Stadt Wesseling verbleibt ein Eigenanteil von 20 % bzw. 350.000 €. Die Eigenmittel sind in den städtischen Haushalt 2012 eingeplant worden und stehen auf dem Auftragssachkonto M 551-0008-0910202 zur Verfügung. Die Baukosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach Schätzung von Atelier Loidl vom 22.08.2012 auf einen Betrag von ca. 1.510.000 € brutto. Für die Baunebenkosten wie Planung, Statik, Gutachten etc. verbleibt ein Betrag von ca. 240.000 € brutto. Mit dem Förderbescheid über 1,4 Mio. € rechnet die Verwaltung im Dezember diesen Jahres. Eine diesbezügliche Verzögerung ist aufgrund der gegenwärtig stattfindenden Diskussionen des Landes NRW zum Haushalt 2012 jedoch nicht auszuschließen. Eine öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen für Los 3 wird erst vorgenommen, wenn die Finanzierung der Maßnahme durch den Bescheid des Landes gesichert ist. Maßnahmen im Bereich des Parkpflegewerkes erfolgen außerhalb des Projektbudgets mit Mitteln aus der regulären städtischen Parkpflege und können umgehend eingeleitet werden. Anlagen Lageplan Rheinpark inklusive Flächen Parkpflegewerk (verkleinert) Detail barrierefreie Rampenanlage (verkleinert) Detail Gangway (verkleinert) Detail Fallschutzbelag Kinderspielfläche (verkleinert) Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Lageplans zur Ausführungsplanung im Originalmaßstab.