Daten
Kommune
Bedburg
Größe
173 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
1.
Evonik Industries AG,
Essen, 01.04.2015
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Entfällt.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
1a.
Evonik Technology & Inf- An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
rastruktur GmbH, Essen, laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
16.12.2016
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Thyssengas, Dortmund,
07.04.2015
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
PLEdoc GmbH, Essen,
10.04.2015
Mit Ihrer Nachricht vom 31.3.2015 teilen Sie uns Entfällt.
die o. g. Maßnahme/n mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
-
4.
Erftverband, Bergheim,
14.04.2015
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
Gegen den Inhalt der v. g. Bauleitplanung beste- Entfällt.
hen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens der
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
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6 den Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Erftverbandes keine Bedenken.
4a.
Erftverband, Bergheim,
18.12.2015
Siehe Stellungnahme vom 14.04.2015 (Lfd. Nr. 4).
5.
Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf,
15.04.2015
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Anregung zur Aufnahme eines entsprechenschen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- den Hinweises wird begrüßt.
dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
6.
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel, 20.04.2015
Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
6 einen Hinweis zur
Durchführung einer Sicherheitsdetektion bei
entsprechenden Erdarbeiten aufzunehmen und für
diesen Fall auf die Beachtung des Merkblattes für
Baugrundeingriffe hinzuweisen.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
6a.
Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für die Informationen.
Entfällt.
Kassel, 08.01.2016
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
7.
Westnetz GmbH, Dortmund, 21.04.2015
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH.
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund.
8.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 01.04.2015
Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen.
Entfällt.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
9.
Westnetz GmbH, Bergheim, 04.05.2015
In Ihrem Schreiben vom 31.10.2015 bitten Sie uns Entfällt.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da
Netzausbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit
ein.
Die Erschließung des Gebietes mit Erdgas erfolgt
nur, wenn keine weiteren Vorgaben zur Wärmeversorgung gemacht werden.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Der Hinweis wird begrüßt.
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
10.
IHK Köln, Bergheim,
05.05.2015
Auf Basis der uns vorliegenden Informationen be- Entfällt.
stehen von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Bedenken oder Anregun-
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Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
6 einen entsprechenden
Hinweis zur Beachtung der
DVGW Richtlinie GW 125
aufzunehmen.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
gen hinsichtlich der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster – Königshoven, Bereich nördlich der Jahnstraße – keine Bedenken oder Anregungen.
10a.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
15.12.2015
11.
Amprion GmbH, Dortmund, 14.04.2015
11a.
Amprion
GmbH,
mund, 16.12.2015
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt.
Köln bestehen hinsichtlich der 14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster-Königshoven,
Bereich nördlich der Jahnstraße – keine Bedenken
oder Anregungen.
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir
gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Siehe Lfd. Nr. 11.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unterneh-
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
12.
Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,
23.04.2015
Stellungnahme
Abwägung
men beteiligt haben.
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
über dem Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes
„Arnold Josef“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AB, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1)
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späte-
Laut Mitteilung des Erftverbandes werden auch 6 den Hinweis zur Kenntzukünftig für „gewöhnliche“ Gründungsarbeiten, nis zu nehmen.
wie sie bei der Errichtung von Einfamilienhäusern
zu erwarten sind, aufgrund der Absicht zur dauerhaften Durchführung von Grundwasserhaltungsmaßnahmen, keine natürlichen Grundwasserstände erwartet. Da dennoch zumindest Anstiege des Grundwasserspiegels prognostiziert
und damit Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen werden, wurde zusätzlich die bergbaubetreibende RWE Power AG in Köln beteiligt
(siehe Lfd. Nr. 15). Im Übrigen werden bereits
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
ren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sowie die
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese kön- Grundwasserständen geführt.
nen bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls den o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
13.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld,
11.05.2015
Süd-westlich des Plangebietes verläuft in einer Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen
Entfernung von ca. 500 m die von der Autobahn- werden mit der Realisierung der Planung weder
niederlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn begründet noch vorbereitet.
A 61, Abschnitt 17.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus
dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder
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6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden
können.
Zur Vermeidung von Planungskollisionen sind ggfl.
geplante externe Kompensationsmaßnahmen, die
in den nachfolgenden Planungsebenen ermittelt
werden, mitzuteilen.
13a.
14.
Aufgrund einer Maßnahme der Innenentwicklung
und Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. Wesentliche Eingriffe in die Natur werden nicht erfolgen.
Landesbetrieb Straßenbau Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
NRW, Autobahnniederlas- fung der planungsrechtlichen Rahmenbedingunsung Krefeld, Krefeld
gen zur Entwicklung einer Fläche zur Nutzung für Ansonsten siehe Abwägung zu Lfd. Nr. 13.
14.01.2016
Wohnzwecke (Dorfgebiet) und deren Erschließung.
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit
Schreiben vom 11.05.2015 bereits eine Stellungnahme zu o.a. Verfahren abgegeben worden, die
auch in Bezug auf den Lärmschutz weiter zu beachten ist.
Gemäß Pkt. 4.4 „Ausgleichsmaßnahmen“ der Begründung werden keine Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet, die ausgleichsrelevant sind.
Demnach ist die Anlage externer Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich.
Rhein-Erft-Kreis, BergAus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Der Planbereich befindet sich innerhalb des im
heim, 12.05.2015
den Belange werden keine Bedenken zur o. g. Zusammenhang bebauten Ortsteils und wird von
Bauleitplanung vorgebracht, jedoch folgende An- drei Seiten durch realisierte Bebauung umregung der unteren Wasserbehörde:
schlossen. Bereits frühzeitig wurde durch entJede Art von Niederschlagswasserbeseitigung ist sprechende Darstellung im Flächennutzungsplan
mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
(FNP) der Stadt Bedburg als auch im LandesDas anfallende Niederschlagswasser soll nicht entwicklungsplan (LEP) durch Ausweisung als
mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entspre-
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Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und
das anfallende Niederschlagswasser über den
vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im
Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Es
wird kein Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden. Auch
Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen. Ein Hinweis auf Nutzung
als Brauchwasser ist nicht ausreichend.
Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu
einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen)
aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und
dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten,
dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also
in jedem Fall zu prüfen.
Sachbearbeiterin Frau Schröder, Tel. 02271/834729
chende Bebauung im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung
und damit verbundene erhebliche Belastungen
sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen
Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13)
vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. Dies
lässt sich bedenkenlos prognostizieren, da die
Abwässer aus diesem Bereich in das Regenüberlaufbecken (RÜB) 3 („Alt-Kaster“) geführt werden,
welches nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern zusätzlich auch mittels
Bodenfiltersystems im Falle von Abschlägen in
die „Kasterer Mühlenerft“ entsprechende Filtertechnik aufweist. Darüber hinaus wurden die
Anforderungen aus der o.g. europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei der erst vor kurzem
durchgeführten Erweiterung der Kläranlage
Bedburg („Mühlenerft“) im Prüfungsverfahren
hinlänglich berücksichtigt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass dabei eine Kapazitätserweiterung auf 65.000 EW erfolgte. Hiervon entfallen jeweils 50 % auf die Städte Bedburg und
Bergheim. Damit stehen noch wesentliche Kapazitäten zur Verfügung.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aus diversen
Bodengutachten umliegender Bereiche bekannt
ist, dass die dort vorzufindenden Bodenschichten
für die Aufbettung mit Rigolen aufgrund von hoher Lehmanteilen sowie humosen Böden nicht
hinreichend gut für solche naturnahen Versickerungen geeignet sind. Der wirtschaftliche Aufwand aufgrund erheblicher Bodenbewegungen
zur Erreichung entsprechender Bodenschichten
steht außer Verhältnis zu den prognostizierten
Wassermengen. Hinzu kommt, dass die geplanten Versieglungen aufgrund der GRZ von 0,4
unter Zugrundelegung der Grundstücksgrößen
und des dörflichen Charakters entsprechende
Grünstrukturen und damit der Versickerung offenstehendes Gelände zur Verfügung stehen
wird. Hierbei ist zu beobachten, dass seit Einführung der getrennten Abwassergebühr verstärkt
Flächen zum Auffangen von unbelastetem Regenwasser zur Gartenbewässerung genutzt werden.
14a.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 26.01.2016
Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
tenden Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek,
834213
Tel.:
02271
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Bedenken.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271
834729
Aus der Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
Siehe Abwägung Lfd. Nr. 14.
mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und
das anfallende Niederschlagswasser über den
vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie
begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen
Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Der Planbereich befindet sich innerhalb des im
Sinne einer Grundwasseranreicherung findet.
Zusammenhang bebauten Ortsteils und wird von
drei Seiten durch realisierte Bebauung umBodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.: 02271 834715 schlossen, die dem Charakter eines Dorfgebietes
(daher Festsetzung als Dorfgebiet) entspricht.
Mit o. g. Änderung soll der letzte größere zusam- Das in Rede stehende Grundstück wurde bisher
menhängende und bisher unbebaute Bereich in- nicht in Anspruch genommen und diente bisher
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
nerhalb des BPlans Nr. 28/Kaster einer geordne- als Reservefläche, falls doch noch eine weitere
ten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt würde. Nunmehr zeigt
Die Fläche liegt heute brach. Ich weise daher auf
sich jedoch, dass diese Fläche dauerhaft nicht
folgende rechtliche Vorgabe hin::
mehr für die Unterbringung eines landwirtschaftliGemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz chen Betriebes benötigt wird. Daher soll die UmNRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von planung der Fläche zu Wohnbauzwecken erfolBauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und gen. Dies ist gemäß des vom Gesetzgeber gePlangenehmigungen die damit befassten Stellen forderten Postulats einer stärkeren Innenentwickim Rahmen der planerischen Abwägung vor der lung mit zugehöriger Baugesetzbuch-Novelle aus
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
dem Jahre 2013 (u.a. vorrangige Ausrichtung der
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wie- Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß
dernutzung von bereits versiegelten, sanierten, § 1 Abs. 5 BauGB), zu der insbesondere Maßbaulich veränderten oder bebauten Flächen mög- nahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen
lich ist.
im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung im
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens Bestand zu zählen sind, ein legitimes Ziel städtenachzuweisen.
baulicher Planung. Eine größtmögliche Schonung
unbebauter Außenbereichsflächen geht mit der
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: Aktivierung innerstädtischer Flächen, wie z.B.
unbebauter Baulücken im gewachsenen Be022471 833454
stand, einher. Dabei ist selbstverständlich, dass
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 14. zuvor ein gesamträumlicher Blick bezüglich der
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster Möglichkeiten der vorrangigen Wiedernutzung
werden aus der Sicht des Immissionsschutzes
bereits versiegelter Flächen stattgefunden hat.
keine Anregungen vorgebracht.
Dies belegen diverse bauleitplanerische Änderungs- und Aufhebungsverfahren im Stadtgebiet,
mit dem Ziel einer städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung. Allerdings sind diese Flächenpoten-
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Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
ziale begrenzt, so dass die hier betroffene Aktivierung unbebauter Baulücken - auch vor dem
Hintergrund einer konstant hohen Wohnraumnachfrage – als städtebaulich gerechtfertigtes
Ziel angesehen werden kann.
15.
RWE Power AG, Köln,
20.01.2015
Gegen die 14. Änderung des BPL 28 bestehen aus Entfällt.
Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohlenbergbaues keine Bedenken, da wir den beigefügten Unterlagen Ihrer Anfrage entnehmen konnten,
dass die Hinweise zu den Baugrundverhältnissen
und den Grundwasserverhältnissen bereits in den
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs enthalten sind.
6 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
16a.
Deutsche Bahn AG, Köln,
06.01.2016
6 die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
17a.
Bezirksregierung Köln,
Köln,
15.01.2016
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
6 die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
18a.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Euskirchen,
21.01.2016
19.
Stellungnahme
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Deutsche Telekom GmbH, Zu der o. a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Bochum, 20.01.2016
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG.
Zur telekommunikationstechnischen Versorgung
des Baugebietes durch die Deutsche Telekom AG
ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien
erforderlich.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika-
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
6 die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Eine entsprechende Festsetzung wird für entbehrlich gehalten, da ein ausreichender Abstand
zur Straße gegeben ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-19a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so
früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
Der Rat der Stadt Bedburg
beschließt...