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Beschlussvorlage (Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
173 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
23.03.16, 18:02
Aktualisiert
23.03.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 1. Evonik Industries AG, Essen, 01.04.2015 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1a. Evonik Technology & Inf- An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. rastruktur GmbH, Essen, laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 16.12.2016 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Thyssengas, Dortmund, 07.04.2015 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. PLEdoc GmbH, Essen, 10.04.2015 Mit Ihrer Nachricht vom 31.3.2015 teilen Sie uns Entfällt. die o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung - 4. Erftverband, Bergheim, 14.04.2015 Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Gegen den Inhalt der v. g. Bauleitplanung beste- Entfällt. hen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens der Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 den Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Erftverbandes keine Bedenken. 4a. Erftverband, Bergheim, 18.12.2015 Siehe Stellungnahme vom 14.04.2015 (Lfd. Nr. 4). 5. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 15.04.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Anregung zur Aufnahme eines entsprechenschen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- den Hinweises wird begrüßt. dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp 6. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 20.04.2015 Vielen Dank für Ihre Information. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 einen Hinweis zur Durchführung einer Sicherheitsdetektion bei entsprechenden Erdarbeiten aufzunehmen und für diesen Fall auf die Beachtung des Merkblattes für Baugrundeingriffe hinzuweisen. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 6a. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für die Informationen. Entfällt. Kassel, 08.01.2016 Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 7. Westnetz GmbH, Dortmund, 21.04.2015 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund. 8. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 01.04.2015 Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen. Entfällt. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 9. Westnetz GmbH, Bergheim, 04.05.2015 In Ihrem Schreiben vom 31.10.2015 bitten Sie uns Entfällt. um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da Netzausbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit ein. Die Erschließung des Gebietes mit Erdgas erfolgt nur, wenn keine weiteren Vorgaben zur Wärmeversorgung gemacht werden. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Der Hinweis wird begrüßt. Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 10. IHK Köln, Bergheim, 05.05.2015 Auf Basis der uns vorliegenden Informationen be- Entfällt. stehen von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Bedenken oder Anregun- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 6 einen entsprechenden Hinweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 aufzunehmen. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... gen hinsichtlich der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster – Königshoven, Bereich nördlich der Jahnstraße – keine Bedenken oder Anregungen. 10a. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 15.12.2015 11. Amprion GmbH, Dortmund, 14.04.2015 11a. Amprion GmbH, mund, 16.12.2015 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Köln bestehen hinsichtlich der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster-Königshoven, Bereich nördlich der Jahnstraße – keine Bedenken oder Anregungen. Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Siehe Lfd. Nr. 11. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unterneh- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom 12. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 23.04.2015 Stellungnahme Abwägung men beteiligt haben. Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes „Arnold Josef“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AB, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späte- Laut Mitteilung des Erftverbandes werden auch 6 den Hinweis zur Kenntzukünftig für „gewöhnliche“ Gründungsarbeiten, nis zu nehmen. wie sie bei der Errichtung von Einfamilienhäusern zu erwarten sind, aufgrund der Absicht zur dauerhaften Durchführung von Grundwasserhaltungsmaßnahmen, keine natürlichen Grundwasserstände erwartet. Da dennoch zumindest Anstiege des Grundwasserspiegels prognostiziert und damit Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen werden, wurde zusätzlich die bergbaubetreibende RWE Power AG in Köln beteiligt (siehe Lfd. Nr. 15). Im Übrigen werden bereits medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sowie die bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese kön- Grundwasserständen geführt. nen bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 13. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld, 11.05.2015 Süd-westlich des Plangebietes verläuft in einer Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen Entfernung von ca. 500 m die von der Autobahn- werden mit der Realisierung der Planung weder niederlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn begründet noch vorbereitet. A 61, Abschnitt 17. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können. Zur Vermeidung von Planungskollisionen sind ggfl. geplante externe Kompensationsmaßnahmen, die in den nachfolgenden Planungsebenen ermittelt werden, mitzuteilen. 13a. 14. Aufgrund einer Maßnahme der Innenentwicklung und Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. Wesentliche Eingriffe in die Natur werden nicht erfolgen. Landesbetrieb Straßenbau Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. NRW, Autobahnniederlas- fung der planungsrechtlichen Rahmenbedingunsung Krefeld, Krefeld gen zur Entwicklung einer Fläche zur Nutzung für Ansonsten siehe Abwägung zu Lfd. Nr. 13. 14.01.2016 Wohnzwecke (Dorfgebiet) und deren Erschließung. Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit Schreiben vom 11.05.2015 bereits eine Stellungnahme zu o.a. Verfahren abgegeben worden, die auch in Bezug auf den Lärmschutz weiter zu beachten ist. Gemäß Pkt. 4.4 „Ausgleichsmaßnahmen“ der Begründung werden keine Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet, die ausgleichsrelevant sind. Demnach ist die Anlage externer Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. Rhein-Erft-Kreis, BergAus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Der Planbereich befindet sich innerhalb des im heim, 12.05.2015 den Belange werden keine Bedenken zur o. g. Zusammenhang bebauten Ortsteils und wird von Bauleitplanung vorgebracht, jedoch folgende An- drei Seiten durch realisierte Bebauung umregung der unteren Wasserbehörde: schlossen. Bereits frühzeitig wurde durch entJede Art von Niederschlagswasserbeseitigung ist sprechende Darstellung im Flächennutzungsplan mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. (FNP) der Stadt Bedburg als auch im LandesDas anfallende Niederschlagswasser soll nicht entwicklungsplan (LEP) durch Ausweisung als mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entspre- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Es wird kein Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen. Ein Hinweis auf Nutzung als Brauchwasser ist nicht ausreichend. Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Sachbearbeiterin Frau Schröder, Tel. 02271/834729 chende Bebauung im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung und damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. Dies lässt sich bedenkenlos prognostizieren, da die Abwässer aus diesem Bereich in das Regenüberlaufbecken (RÜB) 3 („Alt-Kaster“) geführt werden, welches nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern zusätzlich auch mittels Bodenfiltersystems im Falle von Abschlägen in die „Kasterer Mühlenerft“ entsprechende Filtertechnik aufweist. Darüber hinaus wurden die Anforderungen aus der o.g. europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei der erst vor kurzem durchgeführten Erweiterung der Kläranlage Bedburg („Mühlenerft“) im Prüfungsverfahren hinlänglich berücksichtigt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass dabei eine Kapazitätserweiterung auf 65.000 EW erfolgte. Hiervon entfallen jeweils 50 % auf die Städte Bedburg und Bergheim. Damit stehen noch wesentliche Kapazitäten zur Verfügung. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aus diversen Bodengutachten umliegender Bereiche bekannt ist, dass die dort vorzufindenden Bodenschichten für die Aufbettung mit Rigolen aufgrund von hoher Lehmanteilen sowie humosen Böden nicht hinreichend gut für solche naturnahen Versickerungen geeignet sind. Der wirtschaftliche Aufwand aufgrund erheblicher Bodenbewegungen zur Erreichung entsprechender Bodenschichten steht außer Verhältnis zu den prognostizierten Wassermengen. Hinzu kommt, dass die geplanten Versieglungen aufgrund der GRZ von 0,4 unter Zugrundelegung der Grundstücksgrößen und des dörflichen Charakters entsprechende Grünstrukturen und damit der Versickerung offenstehendes Gelände zur Verfügung stehen wird. Hierbei ist zu beobachten, dass seit Einführung der getrennten Abwassergebühr verstärkt Flächen zum Auffangen von unbelastetem Regenwasser zur Gartenbewässerung genutzt werden. 14a. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 26.01.2016 Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. tenden Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 834213 Tel.: 02271 medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Bedenken. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271 834729 Aus der Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht Siehe Abwägung Lfd. Nr. 14. mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Der Planbereich befindet sich innerhalb des im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Zusammenhang bebauten Ortsteils und wird von drei Seiten durch realisierte Bebauung umBodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel.: 02271 834715 schlossen, die dem Charakter eines Dorfgebietes (daher Festsetzung als Dorfgebiet) entspricht. Mit o. g. Änderung soll der letzte größere zusam- Das in Rede stehende Grundstück wurde bisher menhängende und bisher unbebaute Bereich in- nicht in Anspruch genommen und diente bisher medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung nerhalb des BPlans Nr. 28/Kaster einer geordne- als Reservefläche, falls doch noch eine weitere ten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt würde. Nunmehr zeigt Die Fläche liegt heute brach. Ich weise daher auf sich jedoch, dass diese Fläche dauerhaft nicht folgende rechtliche Vorgabe hin:: mehr für die Unterbringung eines landwirtschaftliGemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz chen Betriebes benötigt wird. Daher soll die UmNRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von planung der Fläche zu Wohnbauzwecken erfolBauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und gen. Dies ist gemäß des vom Gesetzgeber gePlangenehmigungen die damit befassten Stellen forderten Postulats einer stärkeren Innenentwickim Rahmen der planerischen Abwägung vor der lung mit zugehöriger Baugesetzbuch-Novelle aus Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht dem Jahre 2013 (u.a. vorrangige Ausrichtung der baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wie- Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß dernutzung von bereits versiegelten, sanierten, § 1 Abs. 5 BauGB), zu der insbesondere Maßbaulich veränderten oder bebauten Flächen mög- nahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen lich ist. im Sinne einer behutsamen Nachverdichtung im Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens Bestand zu zählen sind, ein legitimes Ziel städtenachzuweisen. baulicher Planung. Eine größtmögliche Schonung unbebauter Außenbereichsflächen geht mit der Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: Aktivierung innerstädtischer Flächen, wie z.B. unbebauter Baulücken im gewachsenen Be022471 833454 stand, einher. Dabei ist selbstverständlich, dass Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 14. zuvor ein gesamträumlicher Blick bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/Kaster Möglichkeiten der vorrangigen Wiedernutzung werden aus der Sicht des Immissionsschutzes bereits versiegelter Flächen stattgefunden hat. keine Anregungen vorgebracht. Dies belegen diverse bauleitplanerische Änderungs- und Aufhebungsverfahren im Stadtgebiet, mit dem Ziel einer städtebaulich sinnvollen Nachverdichtung. Allerdings sind diese Flächenpoten- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... ziale begrenzt, so dass die hier betroffene Aktivierung unbebauter Baulücken - auch vor dem Hintergrund einer konstant hohen Wohnraumnachfrage – als städtebaulich gerechtfertigtes Ziel angesehen werden kann. 15. RWE Power AG, Köln, 20.01.2015 Gegen die 14. Änderung des BPL 28 bestehen aus Entfällt. Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohlenbergbaues keine Bedenken, da wir den beigefügten Unterlagen Ihrer Anfrage entnehmen konnten, dass die Hinweise zu den Baugrundverhältnissen und den Grundwasserverhältnissen bereits in den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs enthalten sind. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 16a. Deutsche Bahn AG, Köln, 06.01.2016 6 die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 17a. Bezirksregierung Köln, Köln, 15.01.2016 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt. der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 6 die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom 18a. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 21.01.2016 19. Stellungnahme Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Deutsche Telekom GmbH, Zu der o. a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Bochum, 20.01.2016 Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG. Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Baugebietes durch die Deutsche Telekom AG ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt... Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 6 die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Eine entsprechende Festsetzung wird für entbehrlich gehalten, da ein ausreichender Abstand zur Straße gegeben ist. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx 6 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-19) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-19a). Lfd. Nr. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx Der Rat der Stadt Bedburg beschließt...